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Rollerdrosselung gültig oder ungültig und kann vernachlässigt werden?

Themenstarteram 22. Februar 2025 um 7:44

Hab nur folgende Frage und hoffe jemand kann helfen.

Ich habe einen gebrauchten Roller geholt der Roller fährt 50, hat seine ganz normale Betriebsergebnis (certificateofconformity). An dieser hängt aber eine änderungsabnahme der Dekra mit einern Umrüstungauf Mofa und 25 kmh.

Heißt das er wurde damals mal gedrosselt und es wieder entfernt?

Ist der dann überhaupt für den Straßenverkehr zugelassen?

Bin kompletter Laie was das angeht und finde im Netz bisher keine Hilfe.

Änderungsabnahme Dekra
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15 Antworten

Ja , der wurde von damals erlaubten 45oder 50 km/h im Jan.2004 auf Mofa 25 km/h gedrosselt und das von der Zul.stelle (LRA) offensichtlich auch so eingetragen.

Wenn der nun also 50 fährt wurde er vermutlich wieder zurück gerüstet, aber keine neue Änderungs Eintragung durchgeführt.

Somit ist genau genommen die aktuelle Betriebserlaubnis erloschen.

Gibt natürlich Probleme bei einerKontrolle wenn das der Polzei auffällt.

Solltest Du keinen AM Führerschein haben und nur Mofas fahren dürfen, käme noch als Straftat „fahren ohne Fahrerlaubnis“ hinzu.

PS: wie ist das mit der Sitzbank?

Können da 2 Leute draufsitzen?

Laut den Papieren wurde die ebenfalls mittels einer Abdeckung so verändert, dass kein Sozius mitfahren kann.

Daher auch die Änderung der „Zahl der Sitzplätze“ von 2 auf jetzt nur noch 1

Themenstarteram 22. Februar 2025 um 12:35

Danke schonmal für die Antwort.

Ich habe den ganzen normalen Führerschein Klasse B.

Also auf die Sitzbank passen 2, so wie es damals in der coc auch vermerkt wurde.

Für mich heißt das also ich muss mit der Kiste zur Dekra und eine neue Änderungsabnahme erstellen lassen?

Oder geht das auch bei irgendeiner Werkstatt oder so?

Bei irgendeiner Werkstatt nicht, aber bei jeder PO, die solche Abnahme machen darf.

Muss nicht zwingend Dekra sein

Du müsstest zu Dekra oder TÜV oder KÜS oder GTÜ und was es sonst noch so an Prüforganisationen gibt.

Danach dann mit dem Gutachten zu Deiner zuständigen Zul.stelle und dort eine neue BE bekommen bzw. die Änderungen endgültig absegnen lassen mittels Stempel.

Nur das Gutachten alleine von TÜV , Dekra etc. genügt noch nicht.

Werkstätten glaube ich nicht , es sei denn der Prüfer kommt zu denen ins Haus und bestätigt die Änderungen.

Übrigens: falls Du das Thema von einem Moderator ins Forum „Motorroller“ verschieben lässt, könnte es sein dass Du da mehr Infos und Anrworten von Rollerfans bekommst.

Hast Du das alte Original der COC noch?

CoC oder ABE mit Eintragung auf 45 (bzw.u.U.auch 50 km/h)

Wenn da alles mit dem jetzigen Zustand passt und übereinstimmt,

Könnte sein daß Du einfach so fahren darfst und durchkommst…(bin da aber evtl.auch auf dem Holzweg)

Würde wohl nur funktionieren, wenn diese Änderung auf Mofa 25 lediglich als Beiblatt angeheftet wäre und man dieses dann natürlich entfernt oder einfach nicht herzeigt oder vernichtet.

Edit: ich gehe aber mehr davin aus, daß Du nur diese Papiere mit der 25 kmh Eintragung hast und die ursprüngliche vernichtet wurde oder ungültig gestempelt wurde oder der Verkäufer hat sie behalten.

Themenstarteram 22. Februar 2025 um 13:21

Ich habe die original coc und die änderungsabnahme ist nur angeheftet.

Theoretisch kann man die Änderungen quasi weg lassen

Zitat:

@BennyShooter schrieb am 22. Februar 2025 um 14:21:19 Uhr:

Ich habe die original coc und die änderungsabnahme ist nur angeheftet.

Theoretisch kann man die Änderungen quasi weg lassen

Dann ist eigentlich alles ok, solange die geänderten Daten nicht in original COC durchgestrichen wurden.

(Am Rande: das Thema "Einsitzigkeit" bei Mofas ist mittlerwile gestrichen worden)

Themenstarteram 22. Februar 2025 um 15:17

Das heißt man kann sowieso mit 2 Leuten fahren unabhängig davon was in der änderungsabnahme steht?

https://daubner-verkehrsrecht.info/2017/mofa-einsitzigkeit-gestrichen

Natürlich muß das Fzg. prinzipiell erst mal für 2 Personen gebaut sein (Nutzlast, Fußrasten für 2. Person, Festhaltemöglichkeit etc.)

Es ist in der Theorie komplizierter als in der Praxis ;)

Wenn dem CoC ein Beiblatt hinzugefügt wurde sollte das auch auf dem Papier selbst vermerkt werden.

Wenn man dann das Beiblatt entfernt müsste man direkt erkennen können, dass etwas fehlt.

Deswegen sollte nach der reinen Lehre die Vermerk "hier gehört ein Beiblatt dazu" von der Zulassungsstelle gestrichen werden. Die will dafür natürlich einen Nachweis einer Prüforganisation sehen, und dazu braucht es eine Änderungsabnahme. Problem dabei: den Drosselschieberanschlag kann man zwar (mutmaßlich) von außen sehen, aber den Distanzring im CVT nicht. Damit müsste man also entweder einen Prüfer finden der das CVT zerlegt oder eine Werkstatt, die den entsprechenden Sachverhalt bescheinigt (obwohl sie den Distanzring nicht selber ausgebaut hat).

Nach meinem Verständnis lässt die Rückrüstung in den Originalzustand (wenn sie denn vollständig und ordnungsgemäß erfolgt ist) die Betriebserlaubnis nicht erlöschen. Weil ja beim Originalzustand keine Zweifel an der Vorschriftsmäßigkeit bestehen. Folgt man meiner Ansicht, handelt es sich hier "nur" um einen Verstoß gegen §15(1) FZV (Berichtigung der Fahrzeugpapiere nach Änderungen).

Zur Personenbeförderung: die Begrenzung der Mofa-Definition auf einsitzige Fahrzeuge ist seit 2016 entfallen, und auch für die Befreiung von der Fahrerlaubnispflicht ist ein zweiter Sitzplatz unschädlich. Allerdings verbietet es die StVO (als Betriebsvorschrift) mehr Personen mitzunehmen, als eingetragene Sitzplätze vorhanden sind. Aber ob das in der Praxis irgendjemand verfolgen würde, wenn das CoC die technische Eignung für einen Sozius bestätigt??

Zitat:

@hk_do schrieb am 22. Februar 2025 um 16:34:51 Uhr:

Es ist in der Theorie komplizierter als in der Praxis ;)

Der TE sucht sicher eine Lösung für die Praxis, und nicht für die Theorie.

Und da bei ihm, wie er sagte, nach dem Entfernen des Beiblatts keine Hinweise auf ein "ehemaliges" Beiblatt existieren und keine Streichungen und sonstigen Einträge vorgenommen wurden, lautet die Antwort für die Praxis: alles ist ok, freue dich drüber.

Themenstarteram 22. Februar 2025 um 17:21

Um es nochmal zusammen zu fassen. Also die beiden Blätter, coc und Änderungsabnahme, sind beide einzeln. Es ist auf der coc nichts gestrichen und auch nirgends ein vermerk für änderungen.

In der coc sind zwei sitzplätze eingetragen.

Der Roller läuft mehr als 25 kmh.

Wenn ich jetzt die Kommentare durchschaue heißt es für mich, ich nehme die coc, lasse die Änderungsabnahme weg und alles ist in Ordnung. ??

Falls ich falsch liege, korrigiert mich bitte

Und schon mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten

Genau so würde ich das sehen - Du hast beim Kauf ja nur das originale COC Dokument erhalten und natürlich gelten die Angaben darin.

Kann also vernachlässigt werden - das mit der Drosselung...:D:D

Welche Eigenschaft wurde denn im Kaufvertrag zugesichert :rolleyes:

Roller / Mofa - 25 km/h

Oder

Roller - 45 / 50 km/h

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