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Rollersturz wegen nicht gestreuter Einfahrt.
Hallo,
Am 11.3. Hat es bei mir mittags noch einmal geschneit. Dabei lagen die Temperaturen leicht über null und der Schnee blieb zwar ob der Menge erstmal liegen, es fror aber nicht auf dem Boden. Die Straßen waren bis den Nachmittag alle gestreut und Schneefrei.
Jetzt kam es dazu, dass mir den Abend das Kupplungsseil am Auto gerissen ist, damit war meine Frau gezwungen, am nächsten Morgen mit dem Motorroller zur Arbeit zu fahren.
So geschehen, meine Frau ist am 12.3. Um 7:30 los. Wir wohnen in einem Mehrparteien-Miethaus und haben einen Hausmeister, der für den Wintet
Rdienst zuständig ist. Leider wurde weder diesen Morgen salz gestreut (trotz Nachtfrost), geschweige denn den tag davor.
So kam es, dass sich in der Einfahrt eine Eisschicht gebildet hat, welche auf den ersten Blick nur nass aussah. Beim ausfahren ist nix passiert, meine Frau hatte aber den Schlüssel von der Arbeit vergessen und kam nochmals zurück. Meine Frau ist dann leider bei Abbiegen auf dieser Eisschicht gestürzt und gegen die Betonwand gekracht. Dadurch ist natürlich Schaden am fahrzeug entstanden.
Ich habe das den selben tag der Hausverwaltung gemailt, diese hat meine Mail an ihre Haftpflicht weitergeleitet.
Diese Haftpflicht hat uns nun direkt angeschrieben, mit dem Ausdruck des Fotos von der vereisten Fahrbahn, das ich geschickt habe.
Nun wünscht die Versicherung, dass ich auf dem Foto die Fahrtrichtung und genaue Unfallstelle markieren soll. Desweiteren wollen sie wissen, ob der Sturz beim ein- oder ausfahren vom Grundstück passiert ist. Ausserdem, sollen wir Zeugen falls vorhanden angeben.
Nun vermute ich, dass damit auf Details abzielt, mit denen sich die Haftpflicht aus der Haftungspflicht nehmen möchte. Gehe ich da recht in der Annahme, oder sind das einfach Standardfragen? Worauf sollten wir bei der Rückantwort achten?
Beste Antwort im Thema
...ganz ehrlich, als Versicherer würde ich unter Hinweis auf § StVO, dazu ein für die Witterungsverhältnisse ungeeignetes Fahrzeug + ungeeignete Bereifung die Haftung ablehnen und es ggf. auf eine Klage ankommen lassen.
§ 3 Geschwindigkeit
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
...
Und als jemand der rational denkt würde ich sogar so weit gehen, dass jemand der es vorsätzlich darauf anlegt bei solchen Witterungsverhältnissen mit einem klar ungeeigneten Fahrzeug auf einer klar erkennbar vereisten Piste auf die Frexxxe zu fliegen und anschließend zu aller Dreistigkeit auch noch die Schuld bei anderen sucht nicht nur seinen Schaden selbst zahlen sollte, sondern auch mal geprüft werden sollte ob so jemand überhaupt geeignet ist mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen.
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37 Antworten
Wo siehst du ein Problem, die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten?
Ich sehe allerdings ein mögliches Problem, weil der Roller vermutlich keine Winterbereifung hatte.
Die ist meines Wissens für Zweiräder zwar auch nicht explizit vorgeschrieben, aber trotzdem ist es IMO schon fahrlässig, bei solcher Witterung, mit einem Motorrad oder Motorroller, zu fahren.
Also beantworte die Fragen wahrheitsgemäß und freue dich, wenn die Versicherung zahlt.
Ich werde den Teufel tun mir da etwas zurechtzulügen!
Es geht mehr darum, ob sich dadurch irgendwas an der Haftung ändert.
Wenn ich mich nicht täusche, wurde die Winterreifenpflicht für Zweiräder wieder gekippt. Im übrigen war dies die einzige Stelle auf dem 8km Weg, die nicht Schnee- und Eisfrei war.
Ich denke ein wenig Eigenrisiko bleibt eh hängen. Von einem 100%-Schadensersatz gehe ich gar nicht mal aus.
Naja, auf dem Foto ist aber sehr deutlich Schnee und Eis zu erkennen.
Wie gesagt, ich kann nichts unredliches im Ansinnen der Versicherung erkennen.
Eine präzise Ablaufbeschreibung ist doch eine Mindestanforderung um zu verstehen was los ist bzw. passiert ist.
Auf den Bildern erkenne ich eine gefrorene Fläche, welche von der seitlichen Betonwand links im Bild 3-4m entfernt ist. Auf der anderen Seite ist eine Schneefläche vor einer weniger hohen Betonwand. Da drängt sich mir die Frage auf, wie schnell war denn der Roller gewesen? Oder ist man über den Schnee gefahren? Scheint nicht Schritttempo gewesen zu sein und dieses Tempo ist an der Stelle auch bei trockenen Wetter vorgeschrieben. Und bei nahezu Schritttempo rutscht man kaum in ein Betonwand. Oder verstehe ich da etwas falsch?
...ganz ehrlich, als Versicherer würde ich unter Hinweis auf § StVO, dazu ein für die Witterungsverhältnisse ungeeignetes Fahrzeug + ungeeignete Bereifung die Haftung ablehnen und es ggf. auf eine Klage ankommen lassen.
§ 3 Geschwindigkeit
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
...
Und als jemand der rational denkt würde ich sogar so weit gehen, dass jemand der es vorsätzlich darauf anlegt bei solchen Witterungsverhältnissen mit einem klar ungeeigneten Fahrzeug auf einer klar erkennbar vereisten Piste auf die Frexxxe zu fliegen und anschließend zu aller Dreistigkeit auch noch die Schuld bei anderen sucht nicht nur seinen Schaden selbst zahlen sollte, sondern auch mal geprüft werden sollte ob so jemand überhaupt geeignet ist mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen.
Ich habe mal versucht den Unfallablauf graphisch darzustellen.
Laut Aussage meiner Frau ist der Roller ausgebrochen, sie hat versucht ihn zu fangen und ist dabei schlingernd/eiernd an der Wand zum stehen gekommen.
Wie genau... das dann so kam,weiss wohl nur der liebe Gott.
Meine Frau ist ziemlich klein und schmächtig, ich glaube sie hat noch ein paar Meter mit dem Fahrzeug und der Physik gekämpft, aber offensichtlich verloren. Hätte es jemand gefilmt, wäre es sicherlich ein hit auf Youtube geworden...
Als waghalsig würde ich ihren Fahrstil jedenfalls nicht bezeichnen. Schnee hätte sie wohl nicht überfahren, das Eis hielt sie für Nässe.
Zitat:
@gast356 schrieb am 20. Mär 2019 um 22:43:40 Uhr:
Und als jemand der rational denkt würde ich sogar so weit gehen, dass jemand der es vorsätzlich darauf anlegt bei solchen Witterungsverhältnissen mit einem klar ungeeigneten Fahrzeug auf einer klar erkennbar vereisten Piste auf die Frexxxe zu fliegen und anschließend zu aller Dreistigkeit auch noch die Schuld bei anderen sucht nicht nur seinen Schaden selbst zahlen sollte, sondern auch mal geprüft werden sollte ob so jemand überhaupt geeignet ist mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen.
Du bist wohl etwas über das Ziel hinausgeschossen.
Dass mit dem Roller gefahren werden musste um zur Arbeit zu kommen war der Notsituation geschuldet, dass der PKW einen Tag wegen Defekt ausfiel. Normalerweise stehen die Roller selbst bei bloßem Streusalzeinsatz schon nur in der Garage.
Von "es darauf anlegen", "Dreistigkeit", "Nichteignung am Straßenverkehr teilzunehmen" sind wir hier meilenweit entfernt. Wirft man also auch einem stürzenden Radfahrer oder Fussgänger sowas vor?
Der Hauseigentümer ist seiner Räumpflicht nicht nachgekommen und damit grundsätzlich haftbar. Dass ein Fahrfehler mit im Spiel war, ist doch nie bestritten worden.
Gott bewahre dich davor, dass dir mal ein Fahrfehler passiert. Deinem gebaren nach würdest du dich ja selbstverstümmeln dafür und den Rest deines Lebens freiwillig kein Fahrzeug mehr führen!
Christian, lasse Dich bitte nicht provozieren. Der Gast hat leider mehrfach bewiesen, dass er von Haftung und Versicherung eher nur über rudimentäres Wissen verfügt
Moin!
Das mag ja alles mehr oder weniger richtig sein, was dazu geschrieben wurde. Zu berücksichtigen ist aber auch, dass der Hauseigentümer und/ oder ein Beauftragter die Pflicht hat, Schnee und Eis zu beseitigen, zumindest ist eine Streupflicht vorhanden.
(...) so wie ich das erkennen kann ist die Eisfläche der Ausfahrt auf dem Bürgersteig.
G
Wäre ein Fußgänger auf dem schlecht oder nicht geräumten Gehweg gestürzt, wäre die Angelegenheit klar und die Versicherung würde zahlen.
Ich hoffe, dass die Versicherung das hier nicht anders beurteilt.
Wie hoch ist denn der Schaden?
Bürgersteig? Sowas gibt es hier nicht
Der vereiste Streifen gehört grundsätzlich zur Gemeinde. Das weiss ich daher ganz genau, da ich da beim Bauhof nen Antrag auf Ausbesserung gestellt hatte, was auch erledigt wurde.
Die Gemeinden übertragen ja die Räumpflicht bis zur Fahrbahn aber auf die Hauseigentümer, stichwort Bürgersteig.
Da dieser Streifen durch diesen tollen "Betontrichter" (wegen Hanglage) aber der einzige Weg zum Haus ist, ist das dem wohl schon mehr oder weniger gleichzusetzen, würde ich jetzt optimistisch behaupten!
Dazu würden mich aber auch noch Meinungen oder Erfahrungen interessieren...
P.S.:
Der Schaden beträgt etwa 230€ an Teilen.
Es wird wohl die Variomatic zum Rutschen oder Druchdrehen des Hinterrades in der langsamen Kurvenfahrt geführt haben. Dann ein reflexartiger Dreh am Gasgriff beim Gegenlenken und schon hängt sie in der Wand wenn das Rad wieder greift. Eine Mithaftung sehe ich auch.
Ich sehe es eher so, dass die Streupflicht primär verletzt wurde. Ob man nun mit Roller, Fahrrad oder per Pedes weggerutscht ist, spielt nicht nicht die Rolle
Richtig. Aber auch der Fußgänger bekommt bei Erkennbarkeit kleinere bis maximal große Haftungsanteile abgezogen.