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Rondell 0048 19" auf Audi A4 Quattro 1,8T eintragung ??

Audi
Themenstarteram 15. März 2011 um 18:42

Hy Leute,

Mein erster post heute ;)

Hab hier schon tausend Gute Tipps gefunden die ich immer benutzen konnte.

Danke dafür.

nun M(ein) Problem

will mir jetze fürn Sommer geile Felgen holen Rondell 0048 solln es sein

nun bin ich mir in Größe (Zoll) und Breite und vorallem ET nicht sicher was ich da holen muss, kann, soll

für mein Audi A4 Quattro 1,8T um es auch eingetragen zu bekommen wäre danke für tipps anregungen oder gar erfahrungsberichte.

muss ma noch kurz schauen in den AGB´s wie des war mit dem Links bzw fotos posten

MfG

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23 Antworten
am 15. März 2011 um 18:56

Google einfach mal Felgenkonfigurator der zeigt dir gleich an welche Felge auf dein Auto passt!!!

Gruß Speedalb

Themenstarteram 15. März 2011 um 19:18

ja das hab ich schon gemacht von verschiedenen Herstellern. würde mich nur interessieren ob ich die auch eingetragen bekomm da die ABE ja noch keine zusage ist.

Hi,

fahr mal bei ATU vorbei. Die verkaufen diese Felgen in silber und in anthrazit. Sie werden mit ABE oder TÜV-Gutachten verkauft. Die von ATU sollten Dir eigentlich sagen können, welche Auflagen / Karosserie-Veränderungen erfüllt sein müssen. Bei ABE brauchst Du sie nicht eintragen zu lassen, bei Gutachten schon. Sie werden in 18" beispielsweise in 8,5 x 18 ET 30 und ET40 verkauft. 8,5 x 18 ET30 ist meiner Meinung nach zu knapp. Da wirst Du was an der Karosserie machen müssen. ET40 geht problemlos. Da passen (die nicht empfehlenswerten) 5mm Platten auch noch zusätzlich drunter.

8,5 x 18 ET40 steht 3mm weiter raus, als die Audi-Serienfelgen 8x18 ET43.

Gruß

Rainer

Themenstarteram 16. März 2011 um 11:33

Zitat:

Original geschrieben von Rowdy_ffm

Hi,

fahr mal bei ATU vorbei. Die verkaufen diese Felgen in silber und in anthrazit. Sie werden mit ABE oder TÜV-Gutachten verkauft. Die von ATU sollten Dir eigentlich sagen können, welche Auflagen / Karosserie-Veränderungen erfüllt sein müssen. Bei ABE brauchst Du sie nicht eintragen zu lassen, bei Gutachten schon. Sie werden in 18" beispielsweise in 8,5 x 18 ET 30 und ET40 verkauft. 8,5 x 18 ET30 ist meiner Meinung nach zu knapp. Da wirst Du was an der Karosserie machen müssen. ET40 geht problemlos. Da passen (die nicht empfehlenswerten) 5mm Platten auch noch zusätzlich drunter.

8,5 x 18 ET40 steht 3mm weiter raus, als die Audi-Serienfelgen 8x18 ET43.

Gruß

Rainer

Danke für die Info werde ma dahin tuckern heute mittag und danach schauen

meint ihr ich hab chancen 19" drauf zu bekommen ?

so nun muss ich erstma rausfinden was des mit der ET auf sich hat

guten mittag;)

Was soll es damit auf sich haben? Die ET = Einpress Tiefe bedeutet, wie weit die Auflagefläche an der Radnabe aus der Radmitte eingepresst ist. Eine ET30-Felge steht 1cm weiter nach außen als eine ET40-Felge.

Themenstarteram 17. März 2011 um 17:18

SO also mal bei A.T.U gewesen und ergebniss "da kann ich ihnen leider keine auskunft dazu geben"

nun mal gegooglet. beim Händler steht drin

8,5J x 19H2 ET 40 ;235-35R 19

nebendran steht ABE

heisst das nun das ich diese Felgen-Reifen Kombination verbauen darf und nichts machen muss ausser den ABE schein mit zuführen ?

Hi tubig,

wenn es denn wirklich eine ABE ist, dann ja. Wenn es nur ein TÜV-Gutachten ist, musst Du sie abnehmen lassen.

Ich hatte bei meinen Felgen nur ein TÜV-Gutachten und war heute beim TÜV. Er hat mir das Ganze abgenommen, die Räder mittels Verschränkungstest und kleiner Probefahrt auf Freigängigkeit im Kotflügel geprüft und mir dann die Papiere gegeben. Es reicht, wenn ich diesen Prüfbericht mit mir führen und kann (muss nicht) sie beim nächsten Kontakt mit der Zulassungsstelle eintragen lassen.

Übrigens: ABE heißt nicht, dass da nicht vielleicht irgendwelche Auflagen drin stehen, die erfüllt sein müssen. Beispielsweise könnte darin stehen: "Radhäuser müssen zum Erreichen der Freigängigkeit bearbeitet werden" oder "Durch geeignete Mittel muss der Kotflügel verbreitert werden, damit das Rad richtig abgedeckt ist". Dann gilt die ABE für die Räder nur, wenn diese Forderungen erfüllt sind.

Mit 8,5x19 ET40 und 235/35 19 solltest Du keine Probleme haben. Bei mir hätte es mit ET35 keinen Millimeter breiter sein dürfen, dann hätte ich hinten am Innenkotflügel nacharbeiten müssen.

Gruß

Rainer

Themenstarteram 17. März 2011 um 19:13

Zitat:

Original geschrieben von Rowdy_ffm

Hi tubig,

wenn es denn wirklich eine ABE ist, dann ja. Wenn es nur ein TÜV-Gutachten ist, musst Du sie abnehmen lassen.

Ich hatte bei meinen Felgen nur ein TÜV-Gutachten und war heute beim TÜV. Er hat mir das Ganze abgenommen, die Räder mittels Verschränkungstest und kleiner Probefahrt auf Freigängigkeit im Kotflügel geprüft und mir dann die Papiere gegeben. Es reicht, wenn ich diesen Prüfbericht mit mir führen und kann (muss nicht) sie beim nächsten Kontakt mit der Zulassungsstelle eintragen lassen.

Übrigens: ABE heißt nicht, dass da nicht vielleicht irgendwelche Auflagen drin stehen, die erfüllt sein müssen. Beispielsweise könnte darin stehen: "Radhäuser müssen zum Erreichen der Freigängigkeit bearbeitet werden" oder "Durch geeignete Mittel muss der Kotflügel verbreitert werden, damit das Rad richtig abgedeckt ist". Dann gilt die ABE für die Räder nur, wenn diese Forderungen erfüllt sind.

Mit 8,5x19 ET40 und 235/35 19 solltest Du keine Probleme haben. Bei mir hätte es mit ET35 keinen Millimeter breiter sein dürfen, dann hätte ich hinten am Innenkotflügel nacharbeiten müssen.

Gruß

Rainer

und wie wäre es mit 9 oder 9,5 breiten ??

aber dickes danke für deinen beitrag

Hi tubig,

eine 9x19 wäre noch einmal 6,35 mm weiter draußen (und drinnen auch). Damit wäre sie bei einer ET40 nochmal fast einen halben Millimeter breiter als meine Felgen. Das wird außen schon knapp. Ob es innen reicht ohne an der Radaufhängung zu schleifen, weiß ich nicht. 9,5x19 geht außen nicht und innen wahrscheinlich nicht. Zumindest nicht ohne Arbeiten am Innenkotflügel oder am Kotflügel.

Du kannst doch selbst rechnen, oder? Ein Zoll = 25,4 mm. Die Hälfte davon ist eine Felge innen, die andere außen breiter. Bei 0,5 Zoll Unterschied sind es somit 12,7 / 2 = 6,35 mm innen mehr und außen.

Gruß

Rainer

Themenstarteram 4. April 2011 um 6:00

Zitat:

Original geschrieben von tubig

Zitat:

Original geschrieben von Rowdy_ffm

Hi tubig,

wenn es denn wirklich eine ABE ist, dann ja. Wenn es nur ein TÜV-Gutachten ist, musst Du sie abnehmen lassen.

Ich hatte bei meinen Felgen nur ein TÜV-Gutachten und war heute beim TÜV. Er hat mir das Ganze abgenommen, die Räder mittels Verschränkungstest und kleiner Probefahrt auf Freigängigkeit im Kotflügel geprüft und mir dann die Papiere gegeben. Es reicht, wenn ich diesen Prüfbericht mit mir führen und kann (muss nicht) sie beim nächsten Kontakt mit der Zulassungsstelle eintragen lassen.

Übrigens: ABE heißt nicht, dass da nicht vielleicht irgendwelche Auflagen drin stehen, die erfüllt sein müssen. Beispielsweise könnte darin stehen: "Radhäuser müssen zum Erreichen der Freigängigkeit bearbeitet werden" oder "Durch geeignete Mittel muss der Kotflügel verbreitert werden, damit das Rad richtig abgedeckt ist". Dann gilt die ABE für die Räder nur, wenn diese Forderungen erfüllt sind.

Mit 8,5x19 ET40 und 235/35 19 solltest Du keine Probleme haben. Bei mir hätte es mit ET35 keinen Millimeter breiter sein dürfen, dann hätte ich hinten am Innenkotflügel nacharbeiten müssen.

Gruß

Rainer

so hab nun nochmal nachgeschaut und folgende auflagen gefunden

nun meine frage heisst dass ich da unbedingt änderungen vornehmen muss

235/35R19

 

Radabdeckung an Vorderachse prüfen.

Radabdeckung an Hinterachse prüfen.

Kotflügel / innere Seitenteile an Vorderachse nacharbeiten.

Kotflügel / innere Seitenteile an Hinterachse nacharbeiten.

Innenkotflügel an der Hinterachse nacharbeiten.

Reifen (Li 87) bis zu einer Achslast von 1090kg zulässig.

Reifen (Li 91) bis zu einer Achslast von 1230kg zulässig.

und wie wäre es mit 9 oder 9,5 breiten ??

aber dickes danke für deinen beitrag

am 4. April 2011 um 6:55

Hinzuzufügen ist vielleicht noch, dass die zuvor getätigen Änderungen am Fahrzeug beachtet werden sollten. Wenn zum Beispiel ein Sportfahrwerk (welches nicht original ist) verbaut wurde, dann kann durchaus auch eine TÜV Vorführung nowendig sein, auch wenn die Felgen eine ABE haben. Bedeutet, dass in der ABE auch solche Kombinationen quasi geregelt sind.

Gruß

S.

Hallo,

A4Runner hat natürlich absolut recht. Alle Angaben, sowohl im TÜV-Gutachten als auch in der ABE, beziehen sich immer auf ein serienmäßiges Auto. Bei jeder Veränderung am Fahrwerk müssen die Felgen natürlich per Einzelabnahme abgenommen werden.

Was die Auflagen anbetrifft:

Ich hatte zur Eintragung meiner Felgen mein Auto zum :) gebracht, wo einer von der DEKRA-Frankfurt hinkam. Der bestand darauf, dass die Änderungen an den Kotflügeln und den Stoßstangen vorne und hinten gemacht werden MÜSSEN. Unabhängig davon, ob es passt oder nicht. Er sagte "das sind Änderungen die Pflicht sind, das haben DIE (die Gutachenersteller) getestet". Kann man so auslegen, ist aus meiner Sicht aber Quatsch. Wenn die Vorgaben alle erfüllt sind ohne nachzuarbeiten, dann kann man auf die Änderungen auch verzichten. Die Bemerkungen sind m.E. als "gegebenenfalls" einzustufen oder als "Änderungen können notwendig sein".

So hat es der Ingenieur beim TÜV in Darmstadt auch gesehen, hat alle Gutachtenpunkte gewissenhaft überprüft und festgestellt, dass keine Nacharbeiten notwendig sind, weil nix schleift.

Mit ET40 könnte 9" NOCH GERADE SO passen. 9,5" Felgen kannste vergessen. Wenn es außen noch reicht, schleift es innen.

Gruß

Rainer

am 4. April 2011 um 10:10

Die Kollegen von der DEKRA leben eh in einer anderen Welt.

Der wollte mir nichmal die 8x18 ET43 S-Line Felgen (original) mit 235/40R18 abnehmen obwohl dafür nichtmal eine Abnahme nötig ist.

Das sind voll die .... naja ich lass das lieber.

Grüße

S.

Themenstarteram 4. April 2011 um 10:37

dankeschön könnt ihr mir noch sagen was ich für eine ET hab? also an meinem auto wurde nichts verändert somit würde ich ja fast behaupten das ich nichts ändern muss oder

wenn ich die dazugehörigen schlüsselnummern eingeb zeigt der konfigurator an "Schlüsselnummer nicht gefunden" und das überall wo ich schau

hab nen Audi A4 8E Quattro 1,8T mit 120kW

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