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Rot geblitzt.... wichtig...
Hi,
meine Schwester ist gestern mit ihrem Megane bei rot geblitzt worden.
Und zwar fuhr sie eine Einbahnstraße. Dort stand ein LKW ohne Fahrer mitten auf der Straße, weil er bei zwei davor parkenden Autos nicht durchkam. Nach 10 Minuten warten und umschauen, war der Fahrer nicht zu finden, so dass sie rückwärts zurückfuhr und an der Kreuzung dahinter um die Ecke fuhr um in die Nebenstraße zu fahren, doch da stand der Blitzer; dass rot war konnte sie ja nicht sehen, da sie ja von um die Ecke kam... Meint Ihr, da kann man was machen`?
Eventuell heut schon zur Polizei gehen und das schildern? Kennzeichen vom LKW hat sie aufgeschrieben gehabt...
Danke für Eure schnelle Hilfe im Voraus!
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21 Antworten
Rückwärts fahren in einer Einbahnstraße???Wenn Sie RSV hat würde ich ein Anwalt einschalten.
Da hier gleich zwei gravierende Verkehrsverstöße (Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße und Rotlichtverstoß) zusammenkommen, sollte auf jeden Fall ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
erstmal abwarten ob überhaupt ein Schreiben kommt, manchmal sind die Dinger nicht scharf (ohne Film). Falls ein Schreiben kommen sollte, kannst du Widerspruch einlegen und dich erklären bzw. erst dann zum Anwalt gehen. Wenn Du RSV hast, sowieso kein Thema.
Ok, danke erstmal!
Ja, ich weiss, dass es zwei Widrigkeiten waren, aber im Prinzip gabs ja keine andere Möglichkeit sonst weiterzufahren; man kann ja nicht eine Stunde warten... :/
Ok, dann warten wir mal ab, ob ein Schreiben kommt und schalten dann eventuell nen Anwalt ein... sonst gibts ja4 Punkte + 200 Eur ca. + 1 Monat Fahrverbot wegen Rotblitz und 1 Punkt + 40 Eur wegen Rückwärtsfahren hab ich gesehen....
Danke für Eure Hilfe!
Zitat:
Original geschrieben von ZeroQffm
...aber im Prinzip gabs ja keine andere Möglichkeit sonst weiterzufahren; man kann ja nicht eine Stunde warten...
Man hätte sofort die Polizei alarmieren und auf die illegale Sperrung der Einbahnstraße aufmerksam machen können.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von ZeroQffm
...aber im Prinzip gabs ja keine andere Möglichkeit sonst weiterzufahren; man kann ja nicht eine Stunde warten...
Man hätte sofort die Polizei alarmieren und auf die illegale Sperrung der Einbahnstraße aufmerksam machen können.
bis die kommen (20,30 Minuten) ist das Problem schon gelöst
Bei einem derart schweren Eingriff in den Straßenverkehr, wie ihn die illegale Vollsperrung einer Einbahnstraße darstellt, sollte die Rennleitung i.d.R. eigentlich schneller am Tatort sein.
das sind sie auch, im Schnitt 10-15 Min sind sie da und versuchen das Prob zu lösen
Zitat:
Original geschrieben von ZeroQffm
Nach 10 Minuten warten und umschauen, war der Fahrer nicht zu finden, so dass sie...
Warum hat sie so extrem lange gewartet, ohne die Polizei zu informieren?
Hehe tja, das hab ich sie auch gefragt, aber sie hat nicht dran gedacht...
naja, wie sagt man so schön "Frau am Steuer, das wird teuer"
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Bei einem derart schweren Eingriff in den Straßenverkehr, wie ihn die illegale Vollsperrung einer Einbahnstraße darstellt, sollte die Rennleitung i.d.R. eigentlich schneller am Tatort sein.
bist du Jurist? Wenn ja, überleg dir das nochmal
Um die Unzulässigkeit der Sperrung zu erkennen, muß man kein Jurist sein...
"schweren Eingriff in den Straßenverkehr" gibt es nicht, du meinst wohl "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" und sowas muss erst geprüft werden, da spielen die Voraussetzungen und der tatsächliche Schaden eine Rolle. Schließlich ist nichts passiert, also wird diesbezüglich nichts kommen.
Es gab auch keine unzulässige Sperrung
Verunsichere nicht mit falschem Halbwissen die Gemeinde.
Zitat:
Original geschrieben von Fritzles_R5
Es gab auch keine unzulässige Sperrung
???
Auf welcher Rechtsgrundlage darf ein LKW eine Einbahnstraße mehr als 10 Minuten voll blockieren, ohne das ein Be- oder Entladevorgang stattfindet?