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Rotblitzer Einspruch - Gutachterkosten bereits vor Gerichtstermin?
Hallo,
ich wurde im September an einer angeblich roten Ampel geblitzt. Laut Bußgeldbescheid 0,3 Sek. über Rot, also 90€ und 1 Punkt. Habe dann mit Anwalt sachgemäß Einspruch eingelegt, dieser hat nach Akteneinsicht allerdings erkannt, dass an der Messung nichts zu beanstanden sei und das Mandat niedergelegt. Soweit so gut.
Bisher habe ich mich zu dem Fall noch nicht geäußert und auch mein Anwalt hat den Einspruch nicht begründet. Nun bekomme ich vor 2 Wochen ein Schreiben von der Bußgeldstelle, in der mir nochmal 2 Wochen Zeit gegeben wird mich zu dem Fall zu äußern und ggf. entlastende Beweise und Tatsachen vorzubringen (Rechtsmittelbegründung). Gleichzeitig werde ich darauf hingewiesen, dass Kosten nicht erstattet werden.
Meine Frage jetzt: kann die Bußgeldstelle einen Gutachter beauftragen, bevor das ganze überhaupt vor Gericht geht? Oder gibt es dafür keinen Anlass, da ich mich nicht zu dem Fall geäußert habe? Da die Gutachterkosten in keinem Verhältnis zu dem Bußgeld stehen würde ich nämlich sonst den Einspruch zurückziehen. Hat jemand von euch Erfahrungen oder schonmal einen Einspruch eingelegt?
Hat sich jemand schonmal außergerichtlich mit einer Bußgeldstelle einigen können oder zum Beispiel eine Milderung auf Gelblichtverstoß erwirken können?
LG
fitnessnerd
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@fitnessnerd schrieb am 2. Februar 2020 um 22:12:02 Uhr:
Hat sich jemand schonmal außergerichtlich mit einer Bußgeldstelle einigen können oder zum Beispiel eine Milderung auf Gelblichtverstoß erwirken können?
du meinst so nach dem Motto:
"OK, mein Anwalt hat keinen Ansatzpunkt gefunden eure Beweise anzuzweifeln. Aber, hey: lass uns handeln Rübennase!"
Versuche es bitte und gib uns danach Rückmeldung, was dabei raus gekommen ist.
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27 Antworten
Zitat:
@fitnessnerd schrieb am 2. Februar 2020 um 22:12:02 Uhr:
Hat sich jemand schonmal außergerichtlich mit einer Bußgeldstelle einigen können oder zum Beispiel eine Milderung auf Gelblichtverstoß erwirken können?
du meinst so nach dem Motto:
"OK, mein Anwalt hat keinen Ansatzpunkt gefunden eure Beweise anzuzweifeln. Aber, hey: lass uns handeln Rübennase!"
Versuche es bitte und gib uns danach Rückmeldung, was dabei raus gekommen ist.
Warum hast du Einspruch eingelegt, hast du Beweise oder weiß du es besser?
Vom Kuhhandel mit der Bußgeldstelle hab ich noch nie gehört.
Warum auch, der Rotlichtverstoß liegt da doch gesichert vor?
Was ist denn ein Gelblichtverstoss?
Gibt es den überhaupt, habe nâmlich noch nie davon gehört.
Ok...hätte auch gleich damit rechnen können, dass jetzt solche Antworten kommen. Man hat natürlich leicht reden, wenn man nicht selber betroffen ist.
Also nochmal: ich bin nicht über rot gefahren, deswegen habe ich Einspruch eingelegt, um dies jetzt aber zu beweisen, reicht ein Anwalt alleine anscheinend nicht aus, da aber ein Gutachten und der ganze Aufwand in KEINEM VERHÄLTNIS zu den 90€ stehen, frage ich jetzt hier ob jemand Erfahrung hat. Das soll keine Diskussion werden, ob ich es gemacht habe und ich werde mich nicht rechtfertigen. Wenn ich etwas falsche tue, bin ich auch bereit die Verantwortung zu tragen.
Warum hat wohl dein Anwalt sein Mandat niedergelegt? Richtig, da es keine Chance gibt die Strafe zu mildern.
D.h. mach es nicht noch schlimmer und akzeptiere die Strafe.
Zudem hätte ich jetzt gerne gewusst, ob ich mit meinem Einspruch nicht sogar riskiere auf Gutachterkosten sitzen zu bleiben, wenn die Bußgeldstelle einen Gutachter vorab bestellt. Ist dies denn rechtens?
Zieh den Einspruch zurück, im Interesse aller Beteiligten
Zitat:
@Apolo2019 schrieb am 2. Februar 2020 um 22:41:34 Uhr:
Warum hat wohl dein Anwalt sein Mandat niedergelegt? Richtig, da es keine Chance gibt die Strafe zu mildern.
D.h. mach es nicht noch schlimmer und akzeptiere die Strafe.
Ja, nach reiner Akteneinsicht mag es keine Fehler geben, mein Anwalt hat aber auch nicht ausgeschlossen, dass ein Gutachter meine Unschuld beweist, da ich den aber nicht bezahlen kann/ möchte, hat er schließlich sein Mandat niedergelegt.
Dann ist doch alles klar. Entweder bist du bereit viel Geld für einen Gutachter + Gerichtskosten zu riskieren oder nicht. Da du deinem Anwalt gesagt haben wirst ich will/kann mir das nicht leisten hat er sein Mandat niedergelegt da er nichts mehr für dich tun konnte.
Zu dem Zeitpunkt war doch entschieden die Strafe anzunehmen und zu bezahlen.
Zitat:
@Apolo2019 schrieb am 2. Februar 2020 um 22:48:18 Uhr:
Dann ist doch alles klar. Entweder bist du bereit viel Geld für einen Gutachter + Gerichtskosten zu riskieren oder nicht. Da du deinem Anwalt gesagt haben wirst ich will/kann mir das nicht leisten hat er sein Mandat niedergelegt da er nichts mehr für dich tun konnte.
Zu dem Zeitpunkt war doch entschieden die Strafe anzunehmen und zu bezahlen.
Nein eben nicht. Die Bußgeldstelle hat doch genau das gleiche Risiko wie ich, vielleicht wird das Verfahren von ihrer Seite eingestellt? Ich frage doch hier explizit nach Erfahrungen.
Warum sollten die das Verfahren ohne Gegenbeweis von dir einstellen? Was für ein Risiko hat die Bußgeldstelle?
Die Bußgeldstelle hat überhaupt kein Risiko. Wenn die Frist zum Nachreichen einer Begründung abgelaufen ist, die Behörde war eh schon mit der Verlängerung sehr kulant, wird dein Weiderspruch abgeweisen und der Bußgeldbescheid rechtskräftig.
Die Bußgeldstelle muss gar nichts beweisen, wenn Du nicht einverstanden bist musst Du eine Begründung liefern.
Sie können es auch ans Gericht abgeben und dann trifft ein Richter eine Entscheidung, aber auch dann bist Du in der Bringschuld.
Und was handeln angeht, entweder du hast Beweise das du nicht bei Rot drüber bist oder nicht. Da gibt es keinen Kuhhandel, entweder gilt der Rotlichtverstoß oder Freispruch aber keine Ermässigung auf Gelbverstoß.
Zitat:
Nein eben nicht. Die Bußgeldstelle hat doch genau das gleiche Risiko wie ich, vielleicht wird das Verfahren von ihrer Seite eingestellt? Ich frage doch hier explizit nach Erfahrungen.
Was träumst Du Nachts? Der Einzige mit Risiko bist Du.
Die Bußgeldbehörde reicht die Akte ans Amtsgericht weiter, wenn sie dem Einspruch nicht abhelfen will und Anwälte legen ihr Mandat häufig nieder, wenn der Mandant die Vorschussrechnung nicht bezahlt und auch nicht RS-versichert ist.
Die Bußgeldstelle beauftragt in ihrem Behördenverfahren keinen Gutachter. Das Amtsgericht macht es nur dann, wenn es an der Messung etwas als beweisbedürftig erachtet.
Die Bußgeldbehörde kassiert positivenfalls das Bußgeld und die eigenen Verfahrenskosten. Schlechtestenfalls bekommt sie nichts und die Kosten gehen auf die Landeskasse oder den Betroffenen.