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Rote Ampel überfahren
Hallo zusammen,
Ich wohne auf dem Land und fahre extrem selten mal in eine Großstadt rein (nehme möglichst die Bahn). Jetzt bin ich in der Großstadt mit dem Auto unterwegs gewesen an einer Baustelle vorbei und war leicht überfordert, sodass ich an einer Kreuzung einfach blind meinem Vordermann hinterher gefahren bin. Erst als es das erste Mal dann geblitzt hatte, hab ich überhaupt realisiert, dass da die Ampel wohl schon rot war. Leider habe ich diese überhaupt nicht realisiert und dann war ich schon auf der Kreuzung, gab natürlich den zweiten Blitzer und dann drüber. Ich habe keine Ahnung, wie lange es schon rot war, könnte ja sein, dass der vor mir schon bei rot rüber ist, ich war zu sehr auf mich und wo ich eigentlich hin muss beschäftigt. Es gab keine Beschädigungen oder Unfall. Soweit ich das im Nachhinein beurteilen kann, sind die anderen Autos aber alle noch nicht losgefahren oder waren vielleicht im Begriff das zu tun. Je mehr ich versuche mich zu erinnern, desto unsicherer werde ich.
Es heißt ja, dass bei länger als einer Sekunde auch eine Freiheitsstrafe drohen kann. Wie wahrscheinlich wäre das denn? Es kann ja mehrere Wochen oder auch Monate dauern, bis der Bescheid kommt und bis dahin hab ich echt Panik.
Beste Antwort im Thema
Man könnte die Richtigstellung einer falschen oder unvollständigen Antwort auch einfach mal hinnehmen und nicht wie ein Aasgeier darüber herfallen.
Man könnte die Sorgen über Urheberrechtsverletzungen auch einfach dem Forenbetreiber überlassen nachdem man vor der eigenen Tür sauber hat indem man sich selbst soweit es geht daran hält.
Vor allem gilt: Zeige erst mit dem Finger auf andere wenn du sicher bist im Einklang mit NUB und Beitragsregeln zu sein.
Zu meinem Bedauern muss ich da sagen es würden wohl einige Beiträge hier fehlen.
Moorteufelchen
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31 Antworten
Gäbe es eine Freiheitsstrafe wegen Rotlichtverstoß, wären die Gefängnisse maßlos überfüllt.
Keine Angst, die nehmen bei mehr als einer Sekunde und/oder Gefährung nur den Führerschein weg.
Das Gesetz sieht auch eine Freiheitsstrafe wegen Rotlichtverstoß vor.
Das Überfahren einer roten Ampel kann auch eine Straftat sein. Wann das nicht mehr nur als Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet wird, steht im § 315c Strafgesetzbuch (StGB). Maximal sind demnach 5 Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten.
Der Straftatbestand ist erfüllt, wenn sich der die rote Ampel missachtende Fahrer besonders rücksichtslos verhalten hat und dadurch konkret andere Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
Das alleinige Überfahren einer roten Ampel, ohne dass ein anderer Verkehrsteilnehmer oder fremdes Eigentum gefährdet werden, erfüllt daher noch keinen Straftatbestand. Es gilt, dass eine konkrete Gefahr vorliegen muss.
Eine konkrete Gefahr liegt nicht vor, wenn sich andere Verkehrsteilnehmer zwar in der Nähe der roten Ampel, aber in sicherer Entfernung befinden. Ein Schadenseintritt müsste nach der Rechtsprechung in "bedrohlicher, nächster Nähe" sein. Der Fahrer muss sich zudem besonders rücksichtslos verhalten haben. Überfährt er die rote Ampel allein aus Unachtsamkeit und hat dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, hat er nicht sonderlich rücksichtslos gehandelt. Erst, wenn ihm ein überdurchschnittliches Fehlverhalten vorgeworfen werden kann, ist es mit einem Bußgeld, Punkten und Fahrverbot nicht mehr getan.
Das ist in deinem Fall wohl nicht gegeben.
Eine Ersttäterin hat die Möglichkeit, den Anfang des Fahrverbots in einem 4-Monats-Zeitraum selbst zu bestimmen. Ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides hat man dann 4 Monate Zeit, den Schein abzugeben.
Völlig irrelevanter Ausflug ins Strafrecht. Du hättest wenigstens die Quelle angeben können anstatt alles schamlos abzukupfern.
https://www.e-recht24.de/.../8448-rote-ampel-ueberfahren.html
Wenn das für dich irrelevant ist, musst du nicht darauf reagieren. Was für andere relevant ist, hast du zum Glück nicht zu entscheiden.
Für alle anderen ist es nämlich nicht irrelevant, besonders nicht für die Threaderstellerin, die explizit die Sorge um eine Freiheitsstrafe genannt hat. Da darauf die Aussage "Gäbe es eine Freiheitsstrafe wegen Rotlichtverstoß, …" kam, ist meine Antwort, dass es unter den genannten Voraussetzungen eine Freiheitsstrafe geben kann, durchaus relevant. Ebenso wie der Hinweis, dass die Sorge um eine Freiheitsstrafe bei ihr unbegründet ist.
Und keine Antwort zur Verletzung des Urheberrechts durch Abkupfern der Inhalte einer fremden Website? ;-)
@Aepfelundbirnen
Ist der Rotlichtverstoß in Deutschland passiert?
Gruß
Uwe
Hallo Zusammen, ich finde das "Abgekupferte" ehrlich gesagt gar nicht
schlecht. Zumindest weiß ich jetzt, das man besser nicht noch mit
"rüberrutschen" sollte, wenn die Ampel schon gelb ist. Rot kommt
schneller ,als man denkt.
Zum TE meine ich, es könnte eine Geldstrafe max.200€ und/oder
1-2 Monate Fahrverbot geben. Das mit dem Gefängnis müßte schon
Unfall oder Verletzte gegeben haben.
Dies ist aber Meinung und keine Rechtsauskunft!
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 28. September 2020 um 08:00:30 Uhr:
Und keine Antwort zur Verletzung des Urheberrechts durch Abkupfern der Inhalte einer fremden Website? ;-)
Nachdem du keine Frage gestellt hast, kann es auch keine Antwort geben.
Die von dir genannte Website kenne ich nicht. Die Inhalte habe ich aus anderen Quellen. Wer da jetzt von wem abgeschrieben hat, ist mir nicht bekannt, ändert aber auch an der Rechtslage nichts.
Es ist doch nichts passiert.
Von daher (wahrscheinlich): 2 Punkte, 200€ Geldstrafe und 1 Monat Fahrverbot
Zitat:
@birscherl schrieb am 28. September 2020 um 08:57:52 Uhr:
Die Inhalte habe ich aus anderen Quellen. Wer da jetzt von wem abgeschrieben hat, ist mir nicht bekannt, ändert aber auch an der Rechtslage nichts.
da es sich offensichtlich um urheberrechtlich geschützte Inhalte aus anderen Quellen handelt (sonst könnte man das ja nicht googeln) ändert es in der Tat nichts an der Tatsache, dass das verboten ist. Ein Forenbetreiber kann bei solchen Sachen sehr teure Schwierigkeiten bekommen.
Dann muss der Forenbetreiber das löschen, wenn es ihm Schwierigkeiten bereitet.
Zitat:
@birscherl schrieb am 28. September 2020 um 07:49:23 Uhr:
Wenn das für dich irrelevant ist, musst du nicht darauf reagieren. Was für andere relevant ist, hast du zum Glück nicht zu entscheiden.
da fährt einmal jemand über ne rote Ampel und du kommst mit der "5-Jahre-Keule" und "Straftatsbestand" um die Ecke.
Für wie "hilfreich" hälst du so einen Rundumschlag bei so einem tagtäglichen Vorkommnis??
Steht irgendwas im Ausgangspost, was dieses Horror-Szenario begründen könnte - außer dass die TE(in?) irgendwas irgendwo völlig falsch aufgeschnappt hat?
Meine Güte, er hat doch nur eine Falschaussage eines Posters vor ihm richtig gestellt und darauf hin gewiesen, dass es bei Rotlichtverstößen durchaus zu Freiheitsstrafen kommen KANN.
Das finde ich übrigens sehr hilfreich. Vielleicht überlegt es sich der Ein oder Andere "ach, bei gelb kann ich noch schnell drüber" demnächst dann anders.
Wie oft habe ich bereits grün und der Querverkehr fährt immer noch über die Kreuzung?
Edit:
Zitat:
Steht irgendwas im Ausgangspost, was dieses Horror-Szenario begründen könnte - außer dass die TE(in?) irgendwas irgendwo völlig falsch aufgeschnappt hat?
Sie hat es eben nicht völlig falsch aufgeschnappt.
Die Möglichkeit besteht.
Auch wenn sie nur selten genutzt wird.
Les doch den Ausgangspost noch mal in Ruhe, dann wirst du sehen, dass dort "Es heißt ja, dass bei länger als einer Sekunde auch eine Freiheitsstrafe drohen kann." steht. Diese Sorge der TE habe ich entkräftet und die falsche Aussage "Gäbe es eine Freiheitsstrafe wegen Rotlichtverstoß …" geradegerückt. Zur Erklärung gehört nun mal, dass die von der TE genannte Freiheitsstrafe nicht völlig aus der Luft gegriffen ist, sondern beim Vorliegen der ebenfalls genannten Voraussetzungen verhängt werden kann. Wie du siehst, bin ich nicht mit irgendwelchen Keulen um die Ecke gekommen, sondern habe eben diese Keule der TE entkräftet.
Aber wenn das bei dir als "Rundumschlag" angekommen ist, hast du entweder meinen post gar nicht gelesen oder du hast ihn einfach nicht verstanden. Ersteres ließe sich nachholen.