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rote Rücklichter

Themenstarteram 25. Juli 2003 um 14:47

ich habe gerade bei Ebay USA genial aussehende rote Rücklichter für meinen Chrysler Vision gefunden.Die würden meinem Auto sehr gut zu Gesicht stehen. Kann ich die einfach anbauen ? oder geht das nur mit Eintragung durch den TÜV ?

Danke im Voraus für Eure Antworten

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15 Antworten
am 25. Juli 2003 um 15:06

nachträglich kannst du sowas nicht mehr eintragen, wenn du jetzt europäische drin hast. umrüsten auf amerikanische geht nicht.

kauf dir die dinger doch trotzdem!

die warscheinlichkeit das du angehalten wirst ist gering.

und wenn du zum tüv musst baust einfach die anderen wieder ein...

@kenther

Je nach dem WO Du wohnst und WAS derzeit in deinen Papieren steht kann man da etwas tricksen.

Wie?

Lieben Brief an das Regierungspraesidium deines Kreises mit ein paar sehr netten Saetzen ... wie ... "du bist bisher nicht angehalten worden aber dir ist aufgefallen, dass das Fahrzeug ja rote Ruecklichter hat und der liebe Beamte vom TUV das wohl uebersehen haben koennte und es nicht eingetragen wurde" ... Du bittest dann foermlich um die Sondergenehmigung, dass - bauartbedingt - rote Ruecklichter/Begrenzungsleuchten eingetragen werden... Je nach Regierungspraesidium bekommt man so sogar gelbe Begrenzungsleuchten vorne eingetragen.

Es kommt leider immer etwas auf die Laune der Herren vom Amt an. Argumente die gerne gebracht aber leicht wiederlegt werden koennen:

* Standlicht hat sich im Hauptscheinwerfer zu befinden - FALSCH, steht nirgendwo in der StvZO und viele Moppeds haben das Standlicht NICHT im Hauptscheinwerfer.

* Standlicht/Begrenzungsleuchten haben weiss zu sein - Falsch, Volvo hat auch gelbe und die sind legal

Man kann/sollte sich dabei auf 49a der StVZO beziehen.

WICHTIG - Sehr sehr freundlich sein!

Nebeneffekt (wer kennt es nicht)... der freundliche Herr in gruener Uniform, der dich bei Nacht und Wind rueberzieht und schon die $$$ in den Augen hat (Maengelbericht) wird gaaaaaaanz blass wenn er einen entsprechenden Eintrag

im Fahrzeugschein sieht.

M@

Themenstarteram 25. Juli 2003 um 18:10

@roadrunner z28

wie sieht es dann aus wenn ich doch angehalten werde ? Reicht es dann die alten wieder dran zu machen ?

am 26. Juli 2003 um 12:32

also theoretisch kannst du 3 puknte bekommen wegen "erlöschen der betriebserlaubnis"

bei solchen kleinigkeiten sind die cops aber oftmals nicht so kleinlich und lassen das durchgehen oder sagen "fahren sie morgen mit den anderen rückleuchten bei unserem revier vor"

wichtig istdabei sehr freundlich sein.

falls je ein cop was merkt kannst du natürlich auch sagen, das der tüv das vergessen hat, so in der art wie tyguy das geschrieben hat.

 

der vorschlag von tyguy funktioniert denk ich mal nicht, weil die haben ja unterlagen da, als du das letzte mal beim tüv warst hast ja auch nen licht und blinker test machen lassen. von daher übersehen die das wohl kaum...

ab baujahren 1996 sind rote rückleuchten nicht mehr erlaubt...d.h. diese fahrzeuge die danach gebaut wurden müssen europäische blinker usw. haben.

am 26. Juli 2003 um 15:34

Zitat:

Original geschrieben von Tyguy

[B* Standlicht/Begrenzungsleuchten haben weiss zu sein - Falsch, Volvo hat auch gelbe und die sind legal

Begrenzungsleuchten, die nach vorne wiirken haben WEISS zu sein! Zur Seite wirkend müssen sie gelb sein, und nach hinten wirkend rot!

Volvo hat gelbe Seitenbegrenzungsleuchten, aber keine gelben Fahrzeugbegrenzungsleuchten, die noch vorne wirken!

Die hinteren roten Seitenbegrenzungsleuchten bekommt man jedoch in den meisten Fällen eingetragen. Die nach vorne wirkenden gelben dauerbeleuchteten Blinker müssen abgeklemmt werden!

Rote Blinker hinten werden heute auch nur noch eingetragen, wenn Bremslicht und Blinker die selbe Lampe sind. Wenn das extrig ist, muss man gelbe Nachrüsten, wobei du wieder bei deinen Europäoschen rückleuchten wärst. Legal bekommst du die roten also leider nicht.

Gruss Jürgen

am 26. Juli 2003 um 17:26

Ich kenn mich wirklich nicht viel mit den Amis aus...

aber

 

wenn z.b. ein BMW andere Lichter hat, merkt man dass doch, weils ein bekanntes Auto ist und die Beamten wissen wie es ausschaut

doch bei den Amis....?? Ich meine die sieht man einmal im Monat auf der STrasse und die wissen wirklich ob der original Gelbe hat?

Ist für mich schwer vorstellbar, dass die sich sooo gut auskennen??

 

Ich würde sie mir montieren

am 27. Juli 2003 um 7:34

Das Problem ist bei nem Unfall braucht dir die Versicherung keinen Cent zu zahlen wenn irgendjemand rausbekommt das deine roten Blinker nicht eingetragen sind. Du fährst dann nämlich für die Bullen ohne Zulassung, d.h. in demselben Status wie mit abgekratztem Stadt-Siegel umher.

Irgendein Idiot kann nämlich behaupten: der hat doch gar nicht geblinkt, ich hab nur die roten Rückleuchten fgesehen..... usw. ... und es fahren meist Idioten umher die sich dann rausreden wollen.

Deshalb hab ich auch die gelben Standlichtleuchten vorn abgeklemmt, sonst könnte ein Idiot noch sagen das ich geblinkt habe weil er "gelb" gesehen hatte.

Ob du dich diesem Risiko überlassen möchtest ist ganz deine Sache.

Ich hab schon meine 3 Punkte + 150DM weg, auch damals wegen Rücklichttuning und Niederquerschnittsreifen, irgendwann lernt man dazu wenn man älter wird und der illegale Tuningehrgeiz lässt immer mehr nach.

am 27. Juli 2003 um 7:44

Irgendwie Idiotisch das ganze... Ihr dürft zwar mit 300km/h über die Autobahn bolzen aber ein rotes Läpchen ist illegal .

Ichhabe noch nie gehört dass sie bei uns was gegen rote Heckschlampen gesagt haben. Ausser sdie wurden rot lackiert , aber das macht doch niemand mehr.

Eine Zeitlang war es in sich kleines weisse und schawarze Zierkleberstreifen über die Heckschlampen zu kleben, wie bei VW Scirocca Scala früher. Aber auch das wurde bemängelt.

Jedoch wenn es rote und bunte Heckschlampen gibt kann man die dranschlüsseln ohne das jemand was dagegen hat.

Wir haben dafür auf der Autobahn eine Höchstgeschwindigkeit von 120km/h...und ehrlich gesagt bin ich froh darüber.

rexxell

am 27. Juli 2003 um 14:31

also ganz so ist es nicht.

 

wenn du nur die heckleuchten hinmachst dann bekommst du normalerweise keine punkte. ausßer du hast anderes zeugs was nicht eingetragen ist.

ich bin in den 3 jahren wo ich meinen jetzt habe schon in manche polizeikontrolle reingekommem, nie hat einer was gemerkt oder gesagt....also die warscheinlichkeit ist wirklich gering.

zu dem thema verlieren des versicherungsschutzes wäre noch zu sagen das die versicherung da nicht zahlt wenn das teil für den unfall verantwortlich oder mitverantwortlich ist. dann hast pech.

am 29. Juli 2003 um 14:51

Moin,

wie sieht`n dat denn mit meinem 79er Malibu mit 07ner Kennzeichen aus.

Ich musste für mein rotes Zeichen meinen zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer (ziehmlich hässlich aber doch ganz nützlich) abbauen aber als ich meine gelben Blinker auf rote umrüsten wollte gabs vonner DEKRA nur`n freundliges Ärschlein Leck mich!!!

Ich brauch ja nichtmal eine Nebelleuchtenscheinrück!!!

Über Sinn und Unsinn kann man ja bekanntlich streiten wat ich auch tat und nu bei den Typen völlig untendurch bin.

Hat die DEKRA nu recht oder würde der TÜF mir wat anderes sagen?

 

Danke in voraus.

am 29. Juli 2003 um 15:16

Ääähh...

Also irgentwie steht der Pfuscher gerade sehr auf der Leitung...:confused:

 

 

Rücklichter sind doch immer rot*????!!!!!!*:confused:

Oder wie?

 

:confused:

am 29. Juli 2003 um 16:39

Die Mädelz meinen Blinker. :)

Wenn du original rote Blinker hast, dann bekommst du die im normalfall auch mit 07 durch. 1979 brauchst du auch noch keine Nebelschlussleuchte.

Gruss Jürgen

am 29. Juli 2003 um 16:46

Ach sooo, die Blinker ;)

... hab' nicht vergessen was ich versprochen hatte "Kumpel von der Gruenen Truppe fragen" ...

Frage:

Wenn jmd. in DE ein US Auto hat und ... nur so die originalen roten Ruecklichter ranschraubt ... ohne zum Regierungspraesidium zu gehen und eine Sondergenehmigung einzuholen ... was macht da ein Kollege deiner Zunft?

Antwort:

Garnichts...weil alle hier mit den Karren rumfahren und jeder Ami-Schlitten 'ne Genehmigung hat weil es z.B. in Holland erlaubt ist und keiner was dagegen machen kann..ganz einfach

Frage:

Vielen Dank, trotzdem glaube ich, wenn er einen schlechten Tag hatte, die Nacht vorher nicht ...*zensiert* ... durfte ... kann er dir dumm kommen, oder? Du sprichst da Holland an?!?! Lokales und EU Recht, gibt es da Unstimmigkeiten???

Antwort:

Nein...es ist nun mal so das alles nach EU-Recht behandelt werden muss und dagegen kann keiner was machen.

Das Blinklicht muß sich deutlich vom Rücklicht abheben...das ist die Vorschrift!

Klarer geht es wohl nicht und ich weiss nicht wie der HIG=(Herr in Gruen) darauf reagiert wenn er @@##$$ --> *zensiert* f r e u n d l i c h auf das EU Recht und das Bsp. Holland angesprochen wird...

Tyguy

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