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Rote und weiße Blinker???
Servus
hätte da auch ma ne Frage
Bei meinem Dodge Ram sind die hinteren roten Blinker (Originalteil) nicht angeschlossen, beim TÜV hieß es die Dinger sind nicht bauartgeprüft und dürfen deshalb nicht benutzt werden.
Ich musste dann zwei (ziemlich popelige) orangene Blinker zusätzlich einbauen. (Davon abgesehen fragt mich jeder ***** ob meien Blinker kaputt sind.. aarrrghhh)
Gibt`s für nen Ram D150 (Bj. 85) vorne weiße Blinker zum nachrüsten? Gibt`s ne Möglichkeit die Originalfunzeln irgendwie eintragen zu lassen, hat da von euch einer nen Plan?
Danke schonmal
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22 Antworten
würde mal nen anderen tüv'er versuchen! habe jetzt schon bei vielen im brief etwas von "in etwa wirkung vorhanden" gelesen,was die lichttechnik betrifft!
Rote Blinker werden nicht mehr eingetragen. Wers im Brief drinstehen hat, darfs behalten, aber wers nicht drin hat, der muss gelbe Blinker nachrüsten. So leids mir tut, aber so ist das leider.
Die Meisten Leute machen in die weissen rückfahrscheinwerfer gelbe Lampen rein, und nehmen die als Blinker her. Dann noch ein Rückfahrscheinwerfer irgendwo versteckt angebracht, und die optik ist zuminderst original.
Gruß Jürgen
Dankeschön
Huch, seit ihr aber flott, mit so'ner schnellen Antwort hab ich jetzt aber nicht gerechnet. Danke für die Tipps.
Tatsache ist aber das immer mehr Sachen vom TÜV einfach nicht mehr eingetragen bzw. ignoriert werden (z.B: Trag-lastgutachten für Felgen). Wenn's dem Umweltschutz dient...OK, wenn's die Sicherheit erhöht...VON MIR AUS, aber nicht wenn's nur ist, um Leuten mit ausgefallenen Autos auf den Senkel zu gehen. Wie ist das bei euch so?
Was meint ihr dazu?
Postet mal zu dem Thema...and let the good times roll
Ich hab alles nötige eingetragen
Sogar meine Blinker dürfen leuchten. Ist nämlich als Seitenbegrenzung eingetragen. (Bei der Chevelle, siehe signatur)
Gruß Jürgen
@ Jürgen2: Ha! Hab ich doch gesagt, das sie als seitliche Heckleuchten oder so ähnlich eingetragen sind.
Vermerk:"Seitliche Heckleuchten in rot"
Swinger
Die hinteren Sidemarker sind bei mir als "rote Zusatzrückleuchten" eingetragen. Ich hab bei mir den Vorteil, daß mein vorderes Blinkerglas auch seitlich strahlt. Da ist nämlich ne extra Birne drin, die als Seitenbegrenzung dient.
So ists nämlich eingetragen, und nach vorne wirken die dinger nämlich auch noch. Ist ja schliesslich nur eine Kammer hinterm glas.
Gruß Jürgen
@juergen
aber wenn de das in deinen deutschn BMW eintragen willst...dann gehts nich..bei LKW isses auch vorhanden...das is doch hier willkür in D'land - und das versteh ich nich...
Ab einem gewissen Baujahr ist es pflicht, auch seitlich einen Blinker zu haben(meistens am Kotflügel). Diese Vorschrift wird aber oft umgangen, in dem man den Vorderen Blinker von der Form her so baut, daß er auch zur Seite hin wirkt. Das ist bei vielen LKWs so, und auch z.B. beim VW Bus (T4). Da wird dann die Blinkerkammer gleichzeitig als Seitenbegrenzung hergenommen, und somit entspricht das wieder den Vorschriften. Beim BMW würde es nicht gehen, weil eben das glas nicht richtig darauf ausgelegt ist, auf die Seite zu wirken, sondern vom Reflektor her nur nach vorne ausgerichtet ist.
Meine Chevelle hat überhaupt keinen Blinker, der zur seite wirkt. Im vorderen Blinkerglas ist auf der Innenseite eine 2 Fadenglühbirne. Der eine Faden war für die Amerikanische "Standlichtfunktion" und der andere ist der Blinker. Und seitlich, also "nur" zur seite wirkend ist da noch eine kleine Lampe drin, die als Seitenbegrenzung dient. Das sich das licht aber auf das ganze Blinkerglas verteilt (da nur eine Kammer) ist das für mich ein angenehmer Nebeneffekt.
Sieht einfach original aus.
Gruß Jürgen
Vorschriften
Servus Holley
Wenn Du glaubst, Ihr habt Schwierigkeiten mit dem TüV, dann lade ich Dich herzlich ein, mal in der Schweiz ein Ausgefallenes Auto anzumelden! :-(
Ich denke, ich werde meinen Jeep (Bilder davon auf meiner HP), nächstes Jahr wieder zeigen müssen. Die kriegen 'nen Lachanfall, wenn ich dort so einfahre und winken mich gleich durch die Halle durch.
Gruss aus der Schweiz
Schöner Jeep. Wo liegen denn da die Probleme beim TÜV?
Was bemängelt der denn so?
Gruß Jürgen
Hallo SwissJeep,
dafür müsst Ihr aber doch nur alle fünf Jahre oder??
Gruß
S. a. M.
Wer sagt eigentlich das rote Blinker nicht mehr eingetragen werden??
Es gab weder eine Gesetzesänderung noch sonstiges.
Und ausserdem bekommen die Leute das immer noch. Hängt eben alles vom Tüv ab!
Die Chrom und Flammen sagts. Auf wunsch kann ich den Artikel nochmal raussuchen. Die Eintragung der Roten Blinker geht nur mit so einem Wisch vom Minister für Wirtschaft und Verkehr. Ohne diese Sondergenehmigung gehts angeblich nicht. Und diese Genehmigung gibts nur noch für Autos bis Bj. 1.7.1969. (Laut Chrom und Flammen)
Werd gerne nochmal nachschauen.
Gruß Jürgen