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Rotes Blinklicht erlaubt?

Themenstarteram 8. Juli 2004 um 6:47

Liebe Gemeinde!

 

Mal eine Frage zum roten Blinklicht.Ich habe ein Honda Accord Coupe 3.0 V6.Dieser wird direkt in den USA gebaut.Steht auch im Fahrzeugschein drin.

Die Fahrzeuge für den europäischen Markt werden mit einem gleben Blinklicht ausgeliefert.Nun habe ich mir direkt aus den USA die Rückleuchten für den amerikanischen Markt geholt.Also handelt es sich um ein original Ersatzteil von Honda.

Meine Frage.Ist dies eigentlich so erlaubt oder kann ich dies eintragen?

Ronny

PS:Im Honda Forum konnte mir keiner dazu etwas sagen.

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18 Antworten
am 8. Juli 2004 um 7:29

Soweit ich weiss ist es generel nicht mehr erlaubt. Vielleicht hast du ja soviel Glück wie ich bei der Zulassungsstelle.

Bei mir haben die das noch vor der Zeit meiner 07er-Zulassung eingetragen.

Wenn du beim TÜV bist um eine Abnahme machen zu lassen, wird er in den Fahrzeugschein irgendwas von wegen,

Ausnahmegenemigung erforderlich rein schreiben. Damit gehst du dann zur örtlichen Zulassungstelle und besorgst sie dir.

Allerdings kann es bei dir der Fall sein, dass du orangene Blinker nachrüsten musst,

da es die ja auch für das europäische Modell gibt. Vielleicht hast du ja Glück damit. Ich drücke dir die Daumen.

Marc

am 8. Juli 2004 um 8:20

Guck mal hier:

http://www.graf-vlad.de/technische_infos/Rote_Blinker.html

Vielleicht hift es Dir ja ein wenig weiter...

am 8. Juli 2004 um 8:25

Habe noch etwas gefunden:

http://forum.ami-forum.de/topic.asp?...

am 8. Juli 2004 um 10:49

Soweit ich weiß werden seit 1984 keine roten Blinklichter mehr eingetragen.

Selbige müssen in D auf die üblichen gelben umgerüstet werden.

Aber wahrscheinlich bestätigen auch wieder hier Ausnahmen die Regel.

 

Swinger

am 8. Juli 2004 um 11:01

Da gibt es einen Stichtag des Baujahres und bis zu diesem sind die roten Blinker mit Ausnahmegenehmigung erlaubt, danach nicht mehr.

Stand mal in einer Oldtimerzeitschrift drinn und ist soweit ich mich erinnern kann bis Bj '84.

am 8. Juli 2004 um 11:11

hab nen bj 98 chevy pickup, importiert 2004 mit sondereintragung rote fahrtrichtungsanzeiger hinten

Da muss ich Lalli2003 Recht geben. So viel wie ich weiss, musst Du umrüsten, wenn es dafür ein europäisches Modell gibt. Da bekommst Du keine Ausnahmebescheinigung. Sicherlich bestätigen Ausnahmen die Regeln, aber im Normalfall hat das nix zu tun. Auch mit dem Baujahr nicht. Such Dir mal nen "Kompetenten" Prüfer, vielleicht hast Du ja Glück. Wird aber schwer bei Deinem Wok........

am 8. Juli 2004 um 14:29

Meiner ist BAujahr 1994 und hat EINGETRAGEN Rote Blinker hinten und Positionslampen vorne.

Im Schein steht "Etwa-Wirkung" vorhanden.

Habe einen 92-er Dodge Caravan, 1993 neu nach D von Canada eingeführt. Die roten Blinker stehen im Fahrzeugschein. Und einen 92-er Plymoth Voyager, Dez. 96 gebraucht aus Canada eingeführt, Jan. 97 zugelassen. Hat auch rote Blinker.

Rede doch mal mit dem Hauptuntersucher deines Vertrauens. (TÜV, DEKRA oder freie Organisation)

Habe da ganz gute Erfahrungen mit Prüfern gemacht, die zu kleinen Werkstätten, Tankstellen oder so kommen.

Re: Rotes Blinklicht erlaubt?

 

Zitat:

Original geschrieben von wieron

Die Fahrzeuge für den europäischen Markt werden mit einem gleben Blinklicht ausgeliefert.Nun habe ich mir direkt aus den USA die Rückleuchten für den amerikanischen Markt geholt.Also handelt es sich um ein original Ersatzteil von Honda.

Meine Frage.Ist dies eigentlich so erlaubt oder kann ich dies eintragen?

Hi Ronny,

ganz einfach so erlaubt ist das nicht.

Als erstes fehlt vermutlich die nötige Prüfnummer auf dem Glas (E..., Prüfschlange,...). Das erfordert schon mal den Eintrag "in etwa Wirkung" für die Rückleuchten.

Dann müssen die roten Blinker eingetragen werden. Und ich kann mir nicht vorstellen dass du jemanden findest der das macht. Denn genau genommen ist das schon lange nicht mehr zulässig, bei amerikanischen Autos, vor allem wenn die hier nicht angeboten wurden, werden gerne mal alle Augen zugedrückt. Das liegt aber wohl daran dass die Prüfer meistens selber nicht 100% Bescheid wissen, oder sie meinen sie hätten den Ermessensspielraum.

Wie auch immer, rote Blinker erfordern eine Ausnahmegenehmigung die du von deiner Zulassungstelle bekommen musst. Kosten sind unterschiedlich. Außerdem muss du dann eine Versicherungsbestätigung vorlegen, in der dir deine Kfz-Versicherung bestätigt dass sie dir trotz der Ausnahmen von der StVZO vollen Versicherungsschutz gewährt.

Wenn dein Honda jetzt schon jahrelang mit gelben Blinkern unterwegs ist dann sehe ich deine Chance diese Einträge zu bekommen bei 1%...

Bester Ansprechpartner sind US-Car-Werkstätten, die Fahrzeuge umrüsten und ihre "Lieblingsprüfer" haben.

Gruß

Hendrik

am 2. März 2006 um 9:02

Re: Rotes Blinklicht erlaubt?

 

Zitat:

Original geschrieben von wieron

Liebe Gemeinde!

 

Mal eine Frage zum roten Blinklicht.Ich habe ein Honda Accord Coupe 3.0 V6.Dieser wird direkt in den USA gebaut.Steht auch im Fahrzeugschein drin.

Die Fahrzeuge für den europäischen Markt werden mit einem gleben Blinklicht ausgeliefert.Nun habe ich mir direkt aus den USA die Rückleuchten für den amerikanischen Markt geholt.Also handelt es sich um ein original Ersatzteil von Honda.

Meine Frage.Ist dies eigentlich so erlaubt oder kann ich dies eintragen?

Ronny

PS:Im Honda Forum konnte mir keiner dazu etwas sagen.

ist nicht... weil

1. in d verboten für nicht us-(import)-kfz, (und seit neuestem dort auch nur erlaubt bis ez 75 oder so), also amerik. autos für d dürfen das auch nicht haben... und neuere bj´e müssen gelb nachgerüstet kriegen...

2. kein e-zeichen

selbst wenn dein tüv dir das abnimmt, ne fähige rennleitung interressiert das nicht... die legen dir den still...

am 2. März 2006 um 9:05

Für rote Fahrtrichtungsanzeiger hinten, musst du nachweißen, dass es keine Möglichkeit gibt das umzurüsten bzw. kein Umrüskit dafür gibt...

Da es aber ein Euro Mobil ist wirst du so gut wie keine Chance haben!!!

Habe bei meinem Lumina Bj. 98 auch kämpfen müssen...

Nachträglich rote Blinker nachrüsten ?! Niemals.

Mann muss bei Erstzulassungen (§21er Abnahmen) schon arg drum kämpfen rote Blinker eingetragen zu bekommen, aber nachträglich rote Blinker dranbauen - davon hab ich noch nie was erfolgreiches gehört.

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