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Rotes Kennzeichen ausleihen ist nicht erlaubt!

Themenstarteram 13. Oktober 2017 um 8:55

Guten Morgen liebe Motortalkgemeinde!

Heute morgen wollte ich mir wiedermal vom türkischen autohändler seine roten Nummern zwecks Überführung ausleihen.

Bisher keine Probleme, außer das er nie wollte, das ich die fahrten ordentlich ins Büchlein eintrage, da müsste er es zu schnell wieder bei Zulassungsstelle erneuern lassen, gab er als Begründung an.

Dachte immer, irgendwann geht der Krug zur Neige und nun war es so weit!

Als ich heute anrief, sagte er mir das er eines seiner 2 roten Mummern abgeben musste,weil er diese widerrechtlich zur Verfügung gestellt hätte.

Dazu kamen €180,- Bußgeld, die der Ausleiher nun ihm bestimmt nicht ersetzt, aus Anstand und Kulanz, wäre das jetzt das wnigste was er tun müßte!

Er dürfte nur diese für Überführungsfahrten durchs seine Angestellten benutzen lassen und selbst bei Propefahrten müsste immer der Inhaber (denke Mitarbeiter müsste auch erlaubt sein) er als Begleitperson dabei sein.

Merke! Verleihe deine rote Nummer nicht!

Beste Antwort im Thema

Wenn das der Versicherer mit bekommt (zum Beispiel bei einem Schaden) hat er noch viel mehr Probleme. ;)

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Wenn das der Versicherer mit bekommt (zum Beispiel bei einem Schaden) hat er noch viel mehr Probleme. ;)

Er kann zufrieden sein,dass er nur ein Kennzeichen zurückgeben musste.

Die Unzuverlässigkeit bei der Verwendung von roten Dauerkennzeichen beschränkt sich ja nicht nur auf ein Blech,wenn man mehrere hat.

Gruß m

Sind die Auflagen mittlerweile echt so extrem?

am 13. Oktober 2017 um 10:11

Die Bestimmungen waren schon immer eindeutig, so seit 1980 hat sich da nichts gross geändert.

Warum mustte er denn 180 euro bezahlen ?

Und Kennzeichenentzug ,da wird wohl watt inne Vergangenheit mehrfach schlechtgelaufen sein.

B 19

Dann hat es wohl früher keinen interessiert!

Oh, ist ja mal was ganz neues *facepalm* ... das dieses Verleihen Betrug ist, dass ist nicht seit heute so.

Da hätte ich auch noch ein Tipp: "Gebrauchte Kondome sollte man nicht ein zweites mal nutzen^^ oder gar verleihen.

Die Roten sind schon Jahre im Visier, die Bedingungen und Auflagen sind extrem eng abgesteckt ...

Ist wie mit den Kurzzeitkennzeichen, da wurde einfach zuviel Mist gebaut und Ralle und Ali haben ihre Checker Runden im AMG mit den roten Kennzeichen Abends gedreht ....

Jeder Gewerbetreibende der die Dinger verleiht spielt mit dem gnadenlosen Entzug der roten Kennzeichen ...

Kenne hier auch keinen einzigen der die Dinger noch rausrückt...

am 13. Oktober 2017 um 15:27

Natürlich kann ich meine "Roten Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung einem Dritten zur Gebrauchsüberlassung zeitweilig begrenzt überlassen.

Dies ist eindeutig geregelt,natürlich sind die dann auch zweckgebunden.

Das wichtigste ist ,dass vor Fahrtantritt das Fahrzeugscheinheft vollständig ausgefüllt wird (Inhaber oder Berechtigter)

Das Fahrtenbuch kann vor Fahrtantritt ausgefüllt werden aber spätestens unverzüglich nach Fahrtende.

Das Fahrtenbuch darf nicht im KFZ mitgeführt werden.

Ich habe 2 verschiedene Nr gehabt (länger als 10 Jahre) und zig Prüfungen,nie ne Beanstandung.

Die meisten Geier machen den Fehler für ne kurze Probefahrt dies nicht einzutragen um 2-3 euro zu sparen.

Hier in Berlin wird richtig gut gepr.,habe es nie drauf ankommen lassen.

Nur mal so als Anmerkung.

B 19

Einem dritten zu dessen Verwendung darf das rote Kennzeichen nicht überlassen werden.

Einfach mal in Paragraf 16 FZV nachlesen. Dann hast wohl nette Sachbearbeiter gehabt,die Deine Kennzeichen geprüft haben.

Bei mir würdest erst ein OWi Verfahren bekommen und bei wiederholter Weitergabe an Dritte,würde ich's einziehen.

Wird aber bundesweit nicht einheitlich gehandhabt.

Gruß m

Ich kenne noch keinen Fall, in dem unser Kunde die RKZ nach einmaliger Falschverwendung entzogen bekommen hat.

Andererseits waren die Bußgelder in den mir bekannten Fällen immer deutlich höher. Insofern sprich die geringe Bußgeldhöhe nicht für einen Wiederholungstäter bzw. für einen solchen Vorwurf. Der Entzug, auch bei einmaligen Fehlverhalten, könnte insofern jedoch nachvollziehbar, als dass nach meiner Kenntnis (zumindest seit einziger, wenn nicht länger schon) die Händler (und Oldtimerhalter) bzgl. der Verwendung roter Kennzeichen beleehrt werden.

z.B.

https://www.kreis-saarlouis.de/.../show.cfm?region_id=389&id=337175

Hinsichtlich Punkt 4: Klarer geht es kaum ausdrücken, so dass es schwierig wird sich nachvollziehbar mit Unwissen zu exkulpieren auch bei einemaligem Fehlverhalten, zumal Unwissenheit ja bekanntlich auch vor Strafe nicht schützt.

Bei einmaliger falschen Verwendung,wird sicherlich das RKZ nicht eingezogen. Auch bei uns nicht.

Aber machen wir uns nichts vor,wer hat nicht schon einen ihn bekannten Autohändler mit seinen roten Dauerkennzeichen am Wochenende einkaufen fahren sehen etc. Der Missbrauch nimmt halt zu,insbesondere da sich die Bedingungen für das Kurzzeitkennzeichen ja geändert haben(Fahrzeuggebunden) und sich dadurch ein Fahrzeugbesichtigung mit evtl sofortiger Mitnahme bei gefallen ja schwieriger gestaltet,wenn man nicht regelmäßig KZK umsonst holen will.

Gruß m

Ich finde da nimmt der Missbrauch nicht zu, eigentlioch sieht man die Roten immer seltener.

Und die roten 07 Kennzeichen (Oldtimer) habe ich bis auf einer Ausstellung noch nie in freier Wildbahn gesehen, da müssen die Bedingungen noch stränger sein:confused:

Gefühlt gab es vor Jahren mehr davon, wer kennt Sie nicht, die Roten mit den unzähligen Bohrungen, weil Sie an 5 unterschiedlichen Autos geschraubt wurden:D sieht man praktisch garnicht mehr...

Von Eltern weiß ich das man die damals sogar vom Händler für die Überführung bekommen hat und sie im Anschluss postwenden zurückgegeben hat, die größeren Händler hatten die stapelweise, heute haben die 1-2 Paar.

am 14. Oktober 2017 um 8:08

@tartra so ist es ja auch.

Frag Mal die Händler mit den Schildern.

Kenne etliche die nur noch an "gute" Freunde oder garnicht weitergeben.

Einfach, weil es ihnen zu unsicher geworden ist und die Angst die Schilder zu verlieren zu groß ist.

 

Vor 15-20 Jahren war es ja teilweise selbstverständlich dass man mehrere Autos Tag für Tag damit bewegt um Steuer und co zu sparen und dabei natürlich nie etwas im Fahrtenbuch eingetragen. Aber es war nunmal nicht rechtens.

 

Ich selbst greife nur noch auf richtige kurzzeitkennzeichen vom Amt zu.

Finde für die (glaube um die 20 euro) kleine Summe 7 Tage Zeit... Begebe ich mich nicht mehr ins Risiko mit den roten Nummern.

 

Bleibt ja nicht nur bei der Meldung, brauchst ja auch jedes mal neue Schilder und Versicherung.

Das läppert sich dann.

Nix mit 20€

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