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Rotlichtverstoß obwohl Ampel orange

BMW 3er E36
Themenstarteram 24. Oktober 2007 um 21:57

Zur Vorgeschichte: Vor 3 Wochen hatte ich das Glück auf einer sehr unbefahrenen Landstraße einen Zivilpolizisten zu treffen. Zu dem Zeitpunkt wusste ich natürlich nicht, dass es ein Polizist war. Weil ich recht flott unterwegs war, hatte ich ihn auch überholt :D :) (E34 525i - 1 Beamter)

Der Wagen folgte mir eine Weile. Bei einer Ampel bog ich auf der rechtsabbiegerspur bei orange ab. Dies war eine 2 Phasen Ampel, "aus/orange/rot".

Danach wurde ich von ihm aufgehalten. Angeblich wäre ich zu schnell gefahren und über eine rote Ampel. Wegen der Geschwindigkeit kann er mich nichts machen, da die Zeit zu kurz war für die Messung.

So heute kam Post, 3 Punkte und 75€ wegen Rotlichtverstoßes. Laut Zeuge schaltete die Ampel eine Wagenlänge vor mir auf Rot.

Bin mir sicher, dass es noch orange war. Außerdem war der Beamte min 100m hinter mir.

Ich glaube nicht, dass man auf der Entfernung sehen kann ob ich gerade über die Ampel fahre oder noch eine Wagenlänge davor bin!?!?

Was kann ich nun tun? Einspruch einlegen? Bringt das was?

Aussage gegen Aussage, er hat keinen Zeugen, keine Beweise!?

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42 Antworten

in dem Fall würde ich sagen hart bleiben - ohne Video oder 2ten Beamten dürfte er dir rein garnix können!

Wo war das genau wenn ich fragen darf?

Aussage gegen Aussage?

Nö....

Zivilist gegen Beamter und da wird die Aussage eines Beamten stärker gewichtet,wie die eines Zivilisten....

Kannst natürlich trotzdem gegen angehen,aber erwarte nicht,erfolgreich daraus herauszugehen....

 

Greetz

Cap

am 25. Oktober 2007 um 5:01

Zahlen und hinnehmen, alles andere fürht nur vors Gericht, und wie es da ausgeht, kann sich jeder denken, da kannste hinter die 75 € noch ne Null hinterhängen! ist hier leider so :(

Ich würde da auch streiten.

Kann doch nicht sein. Ich glaube nicht, dass die Aussage des Beamten mehr gewichtet wird.

Wenn Aussage gegen Aussage steht, dann im Zweifel für den Angeklagten.

Auf einen Rechtsstreit musst Du Dich aber eventuell schon gefasst machen, da wär ne RSV fein :).

Zur not einfach mal von nem Anwalt beraten lassen.

Im E36 Forum sind wohl nur nicht soviele Anwälte anwesend ... höchstens Jura-Studenten :D.

Bye, Ralf

Ich wuerde auch definitiv protestieren... darfst dich da nicht kleinkriegen lassen! ;)

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01

Zivilist gegen Beamter und da wird die Aussage eines Beamten stärker gewichtet,wie die eines Zivilisten....

Moin!

Vor Gericht sind alle Menschen gleich!

Es ist sowas von egal ob es eine Putze, ein Beamter oder ein Rentner war, jede Aussage zählt gleich. Nur in den meisten Fällen sind es zwei "Beamte" und somit zwei Aussagen gegen eine.

Ich würde auch erstmal zum RA gehen und mich beraten lassen.

 

greetings

 

PS:

"Beamtenbeleidigung" gibts im übrigen auch nicht, da sie wie oben beschrieben ja Zivilisten sind, vor Gericht! :)

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01

Aussage gegen Aussage?

Nö....

Zivilist gegen Beamter und da wird die Aussage eines Beamten stärker gewichtet,wie die eines Zivilisten....

Kannst natürlich trotzdem gegen angehen,aber erwarte nicht,erfolgreich daraus herauszugehen....

 

Greetz

Cap

Das ist mal sowas von falsch :D

Einspruch einlegen, wenn nötig mit RA vor Gericht gehen, dann folgt evtl. ne Ortsbegehung und anschliessend (wie in 90% der Fälle) wird das Verfahren eingestellt.

@flo:

 

geh mal hier in sicherheitsforum, dort gibts bis oben einen Thread "Fragen an die Polizei", dort sind 2 überaus nette Kollegen der Polizei und beantworten alle möglichen Fragen zu Verkehrsverstößen.

Kostet dich weniger als ein anwalt erstmal dort zu posten... ;)

 

Wobei das mit dem 1m schon gut sein, denn du als fahrer hast, insbesondere wenn du sagst du bist abgebogen, deinen blick nicht bis zur letzten sekunde auf die ampel gerichtet, sondern letztmalich eben einen bruchteil vorher, da war es noch gelb, dann geht deinblick zurück auf den verkehr, genau in dem moment wird es rot...hatte genau das gleiche, alles diskutieren half nix, auf video war es dann sogar sehr gut zu sehen.

Zitat:

Original geschrieben von BlackRavN

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01

Zivilist gegen Beamter und da wird die Aussage eines Beamten stärker gewichtet,wie die eines Zivilisten....

Moin!

Vor Gericht sind alle Menschen gleich!

Es ist sowas von egal ob es eine Putze, ein Beamter oder ein Rentner war, jede Aussage zählt gleich. Nur in den meisten Fällen sind es zwei "Beamte" und somit zwei Aussagen gegen eine.

...

Es gibt genügend Fälle, die dieser Aussage widersprechen.

Theoretisch ist es schon so - aber grau ist alle Theorie.

Zitat:

Original geschrieben von FlorianA.

Bin mir sicher, dass es noch orange war.

Aha.

Solche Fälle gibt es zu Hauf. Die Betroffenen behaupten (oftmals sind sie auch davon überzeugt), die Ampel sei noch gelb gewesen. Kürzlich hatten wir einen Gutachter, der zu der Frage Stellung bezogen hat. Demnach haben Autofahrer die Tendenz, zwar lange auf die (noch gelbe) Ampel zu schauen, blicken jedoch zu früh wieder nach vorne. Der Gutachter erklärt das damit, dass man unbedingt "Rot" verhindern will und was man nicht sieht, kann ja so auch nicht sein. Die Betroffenen bilden sich dann steif und fest ein, es sei noch gelb gewesen. Eine Unrechtseinsicht findet hier überhaupt nicht statt.

mal ganz einfach:

Solang Dir nicht das Gegenteil bewiesen wird, ist es gelb gewesen.

Die Aussage eines Polizisten in Zivil sollte nicht als Beweis gelten, weil hier Aussage gegen Aussage steht.

Ciao, Ralf

Zitat:

Original geschrieben von FlorianA.

.....Wegen der Geschwindigkeit kann er mich nichts machen, da die Zeit zu kurz war für die Messung.....

 Schon deswegen würd ich ihm erstmal nicht glauben.

Der E34 war sicher kein Polizeifahrzeug, sondern sein Privatwagen.

Deswegen wird der Tacho nicht geeicht sein und vor Gericht keine Aussagekraft haben. Also war nicht die Strecke zu kurz, sondern das Messeisen ist nicht zugelassen.

Deswegen seh ich das so ähnlich wie SeriousD. Die sollen dir beweisen das es rot war. Schätze auch das ganze wird eingestellt. mal vom Anwalt beraten lassen.

 

 

Greetz

 

Tim

Themenstarteram 25. Oktober 2007 um 9:49

Zitat:

Original geschrieben von sp4n

in dem Fall würde ich sagen hart bleiben - ohne Video oder 2ten Beamten dürfte er dir rein garnix können!

Wo war das genau wenn ich fragen darf?

nähe Friedberg, ein Video existiert nicht.

 

Zitat:

Original geschrieben von FlorianA.

Zitat:

Original geschrieben von sp4n

in dem Fall würde ich sagen hart bleiben - ohne Video oder 2ten Beamten dürfte er dir rein garnix können!

Wo war das genau wenn ich fragen darf?

nähe Friedberg, ein Video existiert nicht.

Dann solltest du dir auch nicht soviele Gedanken drum machen :)

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