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RS6 Verkaufsverbot von Privat???

Themenstarteram 7. November 2002 um 10:45

Hallo,

ich habe da mal eine Frage. An diejenigen, die sich im recht etwas auskennen oder das auch schonmal gehört haben.

Mein Dad hat sich vor ca. 3 Monaten nen RS6 bestellt. Dieser soll irgendwann im ersten Quartal 2003 ausgeliefert werden.

Nun habe ich gestern mit Ihm gesprochen und er sagte mi, dass sein Audi Händler Ihm gesagt hätte, dass er den Wagen innerhalb eines Jahres nicht verkaufen dürfe.

Jetzt stellt sich mir folgende Frage:

Nachder Bezahlung des Wagens geht dieser in der Folge in den Besitz von meinem Vater über. Den Fahrzeugbrief wird er bekommen. Wie kann Audi denn über etwas die Verfügungsgewalt einbehalten, wenn das Eigentum an jemanden anders übergegangen ist. Die haben rein rechtlich dafür keine Grundlage.

Wer kann da denn weiterhelfen.

Die Zahlungsvereinbarung muss ich mir nochmal durchlesen.

Ich meine da stand aber etwas von Überweisung.

Wenn hier natürlich eine Anzahlung festgelegt wurde und Audi prinzipiell bei diesem Wagen ein 1 jähriges Zahlungsziel hat???

Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.

gruss

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22 Antworten
am 7. November 2002 um 11:45

Ist er jetzt der Besitzer oder der Eigentümer des Wagens? Also wenn er den Wagen komplett bezahlt hat und er der Eigentümer ist, dann kann Audi da normalerweise nichts sagen.

mfg

Chris.

Themenstarteram 7. November 2002 um 11:54

Machen se aber.

Ist schon klar wo der Unterschied zwischen eigentun und Besitz ist, aber die behaupten, dass das nicht geht. Wäre vertraglich so vereinbart.

Soll auch so im Vertrag stehen.Ich habs aber noch nicht gesehen.

Ansonsten Vertragbruch und Konventionalstrafe.

Gruss

Hallo

Das ist gut möglich!

Ferrari und Porsche machen das auch so, um Autos als Spekulationskäufe auszuschliessen.

Es ist ja oft so, das jemand ein neues Modell bestellt hat, bekommt es gleich nach Vorstellung ausgeliefert, und die normalen Kunden haben 2 Jahre Lieferzeit.

Dann werden solche Autos oft bis 50% über Liste verkauft.

Es gibt Leute die sich nur auf solche Objekte spezialisiert haben, und das will Audi ausschliessen.

Meist ist im Vertrag ein Zusatz worin der Käufer sich verpflichtet den Wagen innerhalb eines Jahres nicht weiter zu verkaufen, ansonsten ist eine saftige Vertragsstrafe fällig.

BMW hat dies auch bisher bei X 5 Dieselmodellen so gehändelt.

Scheint also durchaus Normal und zulässig.

Dein Onkel braucht den Vertrag ja nicht unterschreiben,. oder ist er noch nicht über 18?

Themenstarteram 7. November 2002 um 12:22

@Mickie:

Nene. Also ich finde das völlig unmöglich. Nur wie wollen die das jedesmal bei jedem Kunden kontrollieren?

Ist übrigens nicht mein Onkel sonder mein Vater..........und der ist schon 52 years old.

Gruss

So viele RS 6 Kunden gibt es nicht, und eine kleine Halterabfrage dürfte kein Problem für Audi sein.

Und es kommt spätestens dann raus, wenn Dein Dad das Auto nach 4 Wochen verkauft hat und der neue Besitzer fährt zum Ölwechsel in die Audi Bude!

am 7. November 2002 um 12:34

Will denn dein Dad seinen RS6 überhaupt verkaufen?

Hallo,

das ganze ist doch bei Jahreswagen von Firmenangehörigen gängige Praxis. Geht das mit der Zulassung nicht über das KBA?

Grüße Stefan

Zitat:

Original geschrieben von Mahoni

Hallo,

das ganze ist doch bei Jahreswagen von Firmenangehörigen gängige Praxis. Grüße Stefan

Da bleibt aber der Brief beim Hersteller

wenn der händler es auch welchen gründen auch immer (mangel oder so) könnt ihr auch nix machen und auch wandlung hoffen eben ein anderes modell zum gleichen preis holen.

Themenstarteram 7. November 2002 um 17:12

Nene, wenn mein Vater den Wagen hat, wird der so schnell auch nicht mehr verkauft. Mir ging es hier nur um die Praxis, ob sowas überhaupt erlaubt ist.

Muss mir mal das Vertragsrecht genau durchlesen.

Kann nicht sein.

Nene, wenn der den Wagen hat und den wieder verkaufen will, dann muss er über meine Leiche.

Der wird nicht mehr rausgegeben.

Da wär er ja schön doooooooof

Gruss

Auf jeden Fall hat Dein Vater einen guten Geschmack.

Ist einfach nur ne geile Karre!

Gruß

RS6 Avant oder Limo??

 

Also wenn einen RS6 dann ja wohl nur als Avant sonst sieht er net aus.

Hallo Fabius.

Ist Dein Dad oder Onkel oder wer auch immer den Wagen kauft AUDI Werksangehöriger?

Wenn ja ist das normal. AUDI ist ja bei uns um die Ecke. Ich selbst habe bei Audi gearbeitet. Es ist so...

Wenn man(n) ein Auto bei Audi bekommt bekommst Du als Werksangehöriger glaub ich 22 (nicht sicher bin) % auf alle autos.

Also könnte man es sich ja einfach machen, und den Wagen gleich wieder verkaufen und sich so einen batzen Geld einsacken. Den Brief bekommt man auch erst nach einem Jahr von der AUDI.AG.

Also kann man auch den Wagen erst nach einem Jahr verkaufen, egal ob RS6 oder A2 ;)

Das andere kann ich mir nicht vorstellen. Wenn ich als Privatmann ein Auto kaufe kann ich tun und lassen was ich will...

 

Grüßle Jochen

Öhm noch was...

 

Macht euch keinen Kopf. Ihr werdet den Wagen eh nicht wieder verkaufen :D

Bist Du den schonmal gefahren? Das ist wie ein Ritt auf einer Kanonenkugel- und das ist dann noch leicht untertrieben ;)

Das ist geil, das ist einfach nur geil...

Das ist wahnsinn. So ne rießen Kiste mit sooo viel Bums :)

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