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Rückfahrlicht Polo V
An meinem Polo (eine Woche alt) ist das Tagfahrlicht auf der Fahrerseite ausgefallen. Der Fehler wurde 'auf Gewährleistung' behoben. Jetzt ist mir aufgefallen, dass das Rückfahrlicht auch nur rechts geht. Ist dies (wie früher üblich) so vorgesehen oder liegt auch hier ein Defekt/ Steuerungsfehler vor?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Havana.
wöter wie "vorrangig" oder "in erster linie" seh ich da nämlich nicht.
ok, ich bin schliesslich ein PC

und kein Anwalt.
Tatsache ist aber, dass im Gesetzestext als Zweck das Ausleuten der Fahrbahn
ausdrücklicherwähnt wird und nicht nur die Signalfunktion - darauf wollte ich hinweisen.
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18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von NotAFred
Jetzt ist mir aufgefallen, dass das Rückfahrlicht auch nur rechts geht. Ist dies (wie früher üblich) so vorgesehen oder liegt auch hier ein Defekt/ Steuerungsfehler vor?
normal
es gibt nur eins.
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
es gibt nur eins.
... welches zudem noch nicht besonders hell ist

genau wie beim Golf VI, da sieht man im dunkeln nach hinten auch nichts weil VW am falschen Ende spart
Hallo,
ich glaube, Ihr habt da was falsch verstanden:
Der Sinn des Rückfahrlicht ist es nicht, den Bereich hinterm Auto auszuleuchten, damit man was sieht, sondern um den anderen Verkehrsteilnehmern zu signalisieren, dass hier jemand rückwärts fahren will.
Wenn es natürlich trotzdem gut ausleuchtet, OK. Aber dazu ist es nunmal vordergründig nicht da.
Gruß,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Der Sinn des Rückfahrlicht ist es nicht, den Bereich hinterm Auto auszuleuchten, damit man was sieht, sondern um den anderen Verkehrsteilnehmern zu signalisieren, dass hier jemand rückwärts fahren will.
Der
Gesetzgebersieht die Reihenfolge der Zwecke aber genau umgekehrt:
Zitat:
§52a Rückfahrscheinwerfer
(1) Der Rückfahrscheinwerfer ist eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, daß das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu fahren beginnt.
die reihenfolge des gesetzgbeser ist einfach zufällig so gewählt worden, mehr nicht........
wöter wie "vorrangig" oder "in erster linie" seh ich da nämlich nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Havana.
wöter wie "vorrangig" oder "in erster linie" seh ich da nämlich nicht.
ok, ich bin schliesslich ein PC

und kein Anwalt.
Tatsache ist aber, dass im Gesetzestext als Zweck das Ausleuten der Fahrbahn
ausdrücklicherwähnt wird und nicht nur die Signalfunktion - darauf wollte ich hinweisen.
Zitat:
Original geschrieben von Havana.
die reihenfolge des gesetzgbeser ist einfach zufällig so gewählt worden, mehr nicht........
wöter wie "vorrangig" oder "in erster linie" seh ich da nämlich nicht.
Nein, es muß ja auch nicht vorangig sein. Wenn der Gesetgeber schriebt
Zitat:
§52a Rückfahrscheinwerfer
(1) Der Rückfahrscheinwerfer ist eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, daß das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu fahren beginnt.
bedeutet das, die Aufgabe des Scheinwerfers beide aufgaben erfüllen muß und zwar gleichzeitig. Kann man doch ganz leicht am Satz selbst und der Gramatik ablesen. Denn es steht weder oder, zusätzlich oder sonst etwas im Gesetzestext

Sondern nur ein und das bedeutet das beide Funktionen gleichzeitig gegeben sein müßen....
ich will mich da nich zu sehr reinsteigern, aber bisher lese ich hier lediglich eine beschreibung der rückfahrleuchte vom gesetzgeber.... nich mehr und nich weniger. ob und vorallem in welchem maße beides gegeben sein muss, wird dort gar nich angesprochen.
ein eventueller text
"TFL hilft am tag besser als fahrendes auto erkannt zu werden"
sagt auch nichts darüber aus, ob bzw dass es irgendwann einmal pflicht wird.
also solange es bei diesem einen gesetzesauszug bleibt, ist es müßig anhanddessen bzgl der anforderungen an eine rückfahrleuchte zu spekulieren.
Naja, der Vergleich hinkt aber gewaltig
Dein Beispiel ist lediglich eine Ausage oder Behauptung während in dem Gesetzestext von imapc alle genauen vorgaben beschrieben sind die diese Leuchte erfüllen muß und wo zu verwendet werden muß und darf. Das Thema könnte man ja auch noch vertiefen mit den genau fetsgelegten Spezifikationen einer solchen Lampe und an welchen Positionen sich diese befinden darf, fall sowas uch festgelsgt wurde, aber wir sind eh schon meilenweit weg vom Thema
Deshalb, Schwamm drüber und Back to Topic
Oh, das wusste ich nicht. Danke fürs Nachschauen und für Aufklärung. Als Ausgleich haben zumindest die höherwertigeren Polos ja den Parkpieper bzw. die Anzeige im Radio.
Gruß,
diezge
wie im golf, passat..... gibt nur eins mit 21 watt
Man kann es auf 50watt umrüsten, birne kostet ca. 10 euro bei ebay. Kein Check-Fehler.
Aber man sollte das Licht nicht (ausversehen) dauerhaft anhaben, sonst droht hitzeschaden.
Wenn man bei völliger Dunkelheit irgendwo rückwärts fahren muss. (Z.B. die eigene Einfahrt hoch o.Ä.) Dann kann man auch einfach kurz die Nebelschlussleuchte anmachen.