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Rückgabe eines privat gekauften Autos wegen verstecktem Mangel (undichter Tank)
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem privat einen Renault Clio Thalia, Baujahr 2012 gekauft. Im schriftlichen Kaufvertrag ist ein Gewährleistungsausschluss (“gekauft wie gesehen”) enthalten, also keine Garantie oder Rücknahme laut Vertrag.
Jetzt zum Problem:
Direkt nach dem Kauf habe ich den Wagen vollgetankt. Zuhause habe ich dann festgestellt, dass unter der Rückbank Benzin steht. Nach genauerem Hinsehen habe ich gesehen, dass oben am Tank (am Gewinde) ein Stück abgebrochen ist – es ist also nicht dicht. Laut Werkstatt kann das nicht repariert werden, nur durch kompletten Austausch. Es ist außerdem deutlich zu erkennen, dass dort jemand vorher manipuliert hat (Tank wurde bereits geöffnet o.?ä.).
Meine Einschätzung:
Dieser Mangel war nicht von außen sichtbar und wurde mir auch nicht mitgeteilt. Ich habe den Verdacht, dass der Verkäufer den Schaden kannte und verschwiegen hat, was ja unter arglistige Täuschung fallen würde.
Meine Fragen:
1. Habe ich eine Chance, den Kauf rückgängig zu machen trotz Gewährleistungsausschluss?
2. Was wäre der beste Weg – Rückabwicklung fordern oder auf Reparatur bestehen?
3. Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung für so einen Fall, wenn man neu einsteigt?
4. Wie sieht es mit Beweisführung aus – was sollte ich jetzt alles dokumentieren?
Vielen Dank im Voraus für jede Einschätzung!
Viele Grüße
Benito
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16 Antworten
Anwalt aufsuchen und dem den Fall schildern.
Ich denke da wirst du nichts machen können wenn du dem Käufer nicht nachweissen kannst das er davon gewusst hat.
Hat der Clio denn nicht beim Kauf schon nach Benzin gestunken? Wenn der Schaden schon vor Kauf bestand, muss das ja eigentlich so sein.
Der Gewärleistungsausschluss kann meiner Meinung nach nicht für gefährliche Defekte genutzt werden, das sehe ich hier gegeben.
Außerdem geht es um den genauen Wortlaut im Vertrag um die Gewährleistung wirksam auszuschließen. Wenn nur "gekauft wie gesehen" im Vertrag steht, würde ich nicht von einem wirksamen Ausschluss ausgehen.
Allerdings wird das meist ohne Anwalt nichts, für den liegt das Kostenrisiko allerdings zuerst ein Mal bei Dir.
Grüße
Steini
Bei der Summe eines 13 Jahre alten Clios wohl ggf. höher als ein neuer Tank.
Ob die RSV rückwirkend einspringt, gilt zu erörtern - ich meine die Verkehrs-RSV ist sofort gültig, aber rückwirkend ?
Aber für Versicherungen gibts ein extra Forum.
Wo am gewinde ist es nicht dicht?
Hast zur Diagnose die Sitzbank ausgebaut ?
Zitat:
Hat der Clio denn nicht beim Kauf schon nach Benzin gestunken? Wenn der Schaden schon vor Kauf bestand, muss das ja eigentlich so sein.
Nein. Das Benzin ist erst quasi weil ich den Tank voll gemacht habe oben durch das kaputte Gewinde übergeschwappt. Er hat mir das Auto halb voll übergeben weshalb kein Geruch entstehen konnte.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 13. April 2025 um 13:32:40 Uhr:Zitat:
Wo am gewinde ist es nicht dicht?Hast zur Diagnose die Sitzbank ausgebaut ?
Direkt dort wo man den Deckel raufschraubt.. mein Kumpel arbeitet in einer Werkstatt und hat die Rückband komplett ausgebaut.
Zitat:
Der Gewärleistungsausschluss kann meiner Meinung nach nicht für gefährliche Defekte genutzt werden, das sehe ich hier gegeben. Außerdem geht es um den genauen Wortlaut im Vertrag um die Gewährleistung wirksam auszuschließen. Wenn nur "gekauft wie gesehen" im Vertrag steht, würde ich nicht von einem wirksamen Ausschluss ausgehen. Allerdings wird das meist ohne Anwalt nichts, für den liegt das Kostenrisiko allerdings zuerst ein Mal bei Dir. Grüße Steini
Danke Dir. Ich habe vorerst einen Brief selbst formuliert und schicke diesen zu ihm mit der Bitte sich bei mir zu melden und das Auto zurück zu nehmen. Mal schauen wie er reagiert. Vielleicht reicht das schon und ich brauche keinen Anwalt. Laut meiner Recherche gilt der Gewährleistungsausschluss nicht da es sich um arglistige Täuschungen handeln ‚könnte‘ Lg
Zitat:
@benito2k schrieb am 13. April 2025 um 14:34:19 Uhr:
Zitat:@steini111 schrieb am 13. April 2025 um 11:56:29 Uhr:
arglistige Täuschungen handeln ‚könnte‘ Lg
Ich gehe davon aus, dass du das nicht, beweisen kannst.
Es gibt Leute die Tanken nur für 20€.
Selbst wenn der Tank nur halbvoll ist, muss man das im Innenraum riechen bei dem Schaden.
Mein Zafira hat sogar innen nach Benzin gestunken, als das Tankrohr, welches am Tankeingang am Unterboden leicht undicht war.
Zitat:
@benito2k schrieb am 13. April 2025 um 14:34:19 Uhr:
Laut meiner Recherche gilt der Gewährleistungsausschluss nicht da es sich um arglistige Täuschungen handeln ‚könnte‘
, die Du dem Verkäufer beweisen musst!
Warum hat Dein bekannter Mechaniker nicht gleich richtig geguckt, wo es undicht ist.
Evtl wurde der TankGeber mal instand gesetzt und die dichtung nicht richtig verbaut.
Zitat:
, die Du dem Verkäufer beweisen musst!Warum hat Dein bekannter Mechaniker nicht gleich richtig geguckt, wo es undicht ist.Evtl wurde der TankGeber mal instand gesetzt und die dichtung nicht richtig verbaut.
Bin die Tage dort schicke dann hier ein Foto rein
Der private Verkäufer ist nur haftbar wenn er den Schaden arglistig verschwiegen hat, wenn er also von dem Schaden wusste und es dir nicht gesagt hat.
Beweispflichtig bist aber du, du must ihm Gerichtsfest beweisen das er von dem Schaden wusste.
Bei einem Ersthand Fahrzeug und sichtbaren Spuren vielleicht noch halbwegs machbar aber wenn der Wagen schon durch mehrere Hände gegangen ist wird es schwierig.
Wie lange hatte der Vorbesitzer den Wagen denn?
Eigentlich brauchst du was Handfestes, also z.B. eine Werkstatt die sagt ja der Wagen war bei uns und wir haben den defekt fest gestellt und den Kunden darüber informiert.
Der TE hat das entscheidende doch längst selbst erkannt:
Zitat:
@benito2k schrieb am 13. April 2025 um 08:04:28 Uhr:
Ich habe den Verdacht ...
Ein Verdacht ist kein Beweis und damit hat sich das dann erledigt.
Da der Verkäufer mit dem Mangel irgendwie auch klar gekommen ist sollte man vielleicht das Gleiche versuchen.