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Rückleuchten bei Tagfahrlicht?

BMW X1 F48
Themenstarteram 4. Dezember 2017 um 11:08

Brennen beim Tagfahrlicht auch die Rückleuchten?

Beste Antwort im Thema

Aufs Tagfahrlicht die Rückleuchten mitzucodieren ist eine gravierende Änderung der Beleuchtungseinrichtung, entspricht leider nicht der StVZO und der Typgenehmigung deines Fahrzeugs.

Folge:

Erlöschen der Betriebserlaubis und des Versicherungsschutzes.

Lösung:

Fahr halt mit Standlicht oder Licht „An“ wenn du unbedingt deine Rückleuchten glühen lassen willst.

Ersteres könnte theoretisch ein winziges Verwarnungsgeld geben, zweiteres wird praktisch nicht geahndet.

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Zitat:

@riene1000 schrieb am 4. Dezember 2017 um 12:08:53 Uhr:

Brennen beim Tagfahrlicht auch die Rückleuchten?

Nein leider :-( und ist auch noch nicht mit Carly codierbar, eine andere Software kann das.

Gruß

Aufs Tagfahrlicht die Rückleuchten mitzucodieren ist eine gravierende Änderung der Beleuchtungseinrichtung, entspricht leider nicht der StVZO und der Typgenehmigung deines Fahrzeugs.

Folge:

Erlöschen der Betriebserlaubis und des Versicherungsschutzes.

Lösung:

Fahr halt mit Standlicht oder Licht „An“ wenn du unbedingt deine Rückleuchten glühen lassen willst.

Ersteres könnte theoretisch ein winziges Verwarnungsgeld geben, zweiteres wird praktisch nicht geahndet.

Zitat:

@Bavariacruiser schrieb am 4. Dezember 2017 um 13:08:37 Uhr:

Aufs Tagfahrlicht die Rückleuchten mitzucodieren ist eine gravierende Änderung der Beleuchtungseinrichtung, entspricht leider nicht der StVZO und der Typgenehmigung deines Fahrzeugs.

Folge:

Erlöschen der Betriebserlaubis und des Versicherungsschutzes.

Lösung:

Fahr halt mit Standlicht oder Licht „An“ wenn du unbedingt deine Rückleuchten glühen lassen willst.

Ersteres könnte theoretisch ein winziges Verwarnungsgeld geben, zweiteres wird praktisch nicht geahndet.

Bei meinem Cabrio war das noch Serienstand

Gruß

Zitat:

@Bavariacruiser schrieb am 4. Dezember 2017 um 13:08:37 Uhr:

Aufs Tagfahrlicht die Rückleuchten mitzucodieren ist eine gravierende Änderung der Beleuchtungseinrichtung, entspricht leider nicht der StVZO und der Typgenehmigung deines Fahrzeugs.

Dann verstoßen alle Volvo gegen die StVZO?

Wenn etwas ohne bauliche Veränderungen und StVZO-konform geändert wird, dürfte das auch keine Auswirkung auf die Betriebserlaubnis haben.

Das ist kompliziert bei den ganzen europäischen und nationalen Gesetzesänderungen zum Tagfahrlicht der letzten Jahre.

Grundsätzlich: Es gilt Recht nach ECE oder nach StVZO.

Manchmal widersprechen die sich.

Fahrzeuge werden z.B. in D nach StVZO gebaut.

Also seit 2008 TFL ohne RL.

In Schweden baut man dagegen nach ECE, da ist TFL mit RL erlaubt. Und dürfen natürlich auch hier so fahren.

Noch. Denn ab 2018 gilt europaweit:

Tagfahrlicht ohne Rückleuchten.

Ohne Ausnahme.

Was aber viel wichtiger ist: die Lichtanlage ist Teil der TYPGENEHMIGUNG. Eine Änderung löscht die Betriebserlaubnis. Da ist halt so.

Dabei ist es egal, ob du gemeingefährliche 200W-LEDs in deinen Halogenscheinwerfer schraubst oder nur die Rückleuchten codierst.

Dein Auto entspricht dann einfach nicht mehr der Typgenehmigung. Mit der Lichtanlage ist -was die ABE betrifft- nicht zu spassen....

Die Neuregelungen ab 30.01.2018 betreffen ja eh nur neu zugelassene Fahrzeuge. Bis dahin ist TFL in Verbindung mit Rückleuchten erstmal grundsätzlich erlaubt.

Ob die Umprogrammierung der Lichtanlage in eine andere erlaubte Konfiguration, ohne irgendwelche Nachteile für die Sicherheit und/oder andere, automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, kann ich nicht mit Sicherheit ausschließen, aber bezweifeln tue ich es trotzdem.

Einfacher Test:

Frage deinen TÜV Prüfer ob dein nach § 49a StVZO Fassung vom 23.05.2008 typgeprüfter deutscher Wagen mit kombiniertem Tagfahrlicht und Rücklicht eine Plakette bekommt.

Er wird sie 100%ig verweigern.

Was hier in München übrigens auch schon mehrfach passiert ist, als so codierte Fahrzeuge TÜV machen wollten. Begründung: Erlöschen der ABE.

P.S.: Mir ist es vollkommen egal, wer tagsüber mit Rückleuchten oder ohne unterwegs ist.

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass eine Veränderung der typgeprüften Lichtanlage keine Codierung a la „automatisches Spiegelanklappen“ ist. Sondern theoretisch schwerwiegende Folgen haben kann.

Ja aber mein 1er Cabrio Bj 04.2011 hatte Front und Heck aktiv TFL als Serie

Gruß

Der wurde ja auch ab 3/2008 gebaut und wurde damit vor 23.05.2008 typgeprüft.

Aha ok das macht Sinn. Dann lass ich das Codieren mal bleiben :-(

Gruß

Dass hier, trotz EU, Unterschiede bei der Fahrzeugherkunft gemacht werden, war mir nicht bewusst. Wieder was gelernt.

ist ja eh nicht alles nachvollziebar - bei meinem (nicht BMW) ist bei TFL im Hauptscheinwerfer eine Lichtquelle + LED´s ohne Rücklicht - ich fahr aber mit Standlicht....dann leuchten vorne nur die LED´s und hinten die Rücklichter - schon verrückt oder?

Wozu dann Standlicht? Damit der, der entgegenkommt, nicht geblendet wird?

Lieber nur vorne ein sichtbares Tagfahrlicht, als hinten eine Beleuchtung und vorne ein Glühwürmchen, welches man sowieso nicht sieht.

Zitat:

@Grufty_2 schrieb am 6. Dezember 2017 um 20:23:28 Uhr:

Wozu dann Standlicht? Damit der, der entgegenkommt, nicht geblendet wird?

Lieber nur vorne ein sichtbares Tagfahrlicht, als hinten eine Beleuchtung und vorne ein Glühwürmchen, welches man sowieso nicht sieht.

ne, das ´Glühwürmchen´vorne ist heller wie das TFL

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