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Rückleuchten bei TFL dazu programmieren, geht das?

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 23. Juni 2017 um 7:32

Mich stört, dass die Rückleuchten bei Tagfahrlicht nicht mit leuchten.

 

Kann man das programmieren?

 

Spricht eventuell irgendwas dagegen?

 

Mein Fahrzeug ist ein S212 EZ 07/2011

 

Beste Grüße

Gunnar

Beste Antwort im Thema

Laut TÜV Süd ist diese Schaltung absolut konform, wenn die Scheinwerfer Vorn, Hinten und Kennzeichenbeleuchtung der ECE Vorschrift entsprechen.

 

Dies ist der Fall, wenn die Leuchteinheiten ein großes E mit Zahl im Kreis eingeprägt haben.

 

kleines e im Kreis mit Zahl wäre nicht ausreichend.

 

Sprich Standlicht ist mit Tagfahrlicht Regelkonform.

 

Quelle TÜV Süd mit zusätzlich persönlichem Gespräch.

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Du kannst das Standlicht zum Tagfahrlicht hinzuprogrammierrn.

 

Dann ist auch der Tacho endlich richtig beleuchtet.

 

Aber ob man das darf, also am Tage mit Standlicht fahren weiß ich leider nicht....

Zitat:

@Schrauber-Jack schrieb am 23. Juni 2017 um 11:34:29 Uhr:

Du kannst das Standlicht zum Tagfahrlicht hinzuprogrammierrn.

Dann ist auch der Tacho endlich richtig beleuchtet.

Aber ob man das darf, also am Tage mit Standlicht fahren weiß ich leider nicht....

Das Standlicht heißt nicht ohne Grund so:confused:

Themenstarteram 23. Juni 2017 um 13:08

Ich meine die Rückleuchten im Heck. Also hinten. Von Standlicht habe ich nicht geschrieben.

Zitat:

@robo_24 schrieb am 23. Juni 2017 um 11:48:33 Uhr:

Das Standlicht heißt nicht ohne Grund so:confused:

Als ich meinen Führerschein gemacht habe, durfte man mit Standlicht fahren, so lange es nicht so dunkel ist, dass keine andere Beleuchtung vorgeschrieben ist. Das heißt tagsüber darf man nach Belieben mit Standlicht fahren. - Bin deswegen vor > 15 Jahren auch mal angehalten worden; der Beamte hat extra nachgefragt und war selbst ganz überrascht, aber ist wohl zulässig (und damals ein guter Ersatz für fehlendes Tagfahrlicht).

Nachts bzw. bei Dämmerung/Dunkelheit und wenn die Verkehrsverhältnisse eine Beleuchtung erfordern, so darfst Du natürlich nicht mit Standlicht fahren.

Es würde mich schwer wundern, wenn das inzwischen geändert worden wäre - aber nichts ist unmöglich.

Viele Grüße

Roodie

Themenstarteram 24. Juni 2017 um 6:11

Hallo,

meine Frage ist immer noch nicht beantwortet.

Ich möchte, dass beim Tagfahrlicht auch die Rückleuchten mit leuchten.

Geht das?

Es geht Tagfahrlicht mit Rücklicht, Kennzeichenbeleuchtung und Standlicht vorne. (STL Schaltung für nordische Länder)

 

Nur Tagfahrlicht mit nur Rücklicht ist nicht möglich.

Hallo ins Forum,

es geht mit Umprogrammierung auf die nordischen Länder wie beschrieben, ist aber nach den deutschen Zulassungsregeln nicht erlaubt. Von daher würde ich die Finger davon lassen, weil mir das Risiko, dass die ABE dann betroffen ist, zu groß wäre.

Viele Grüße

Peter

PS: Warum das Ganze? Die Autofahrlichtschaltung (ist ja zwangsweise aktiv) wirft das große Licht eh sehr früh an, so dass bei kleiner Dämmerung hinten dann eh alles an ist. Wenn's der Autoschaltung hell genug ist, braucht man hinten m.E. sowieso nix (dem Grunde nach eigentlich auch die TFL nicht).

Hallo zusammen,

Ich verstehe nicht, wo das Problem sein soll, die Rücklichter mit leuchten zu lassen. Mehr und damit sicherer geht doch immer. Wer soll das verbieten? In Skandinavien hatten sie schon immer, auch am Tage zwangsweise volles Licht und bis vor 2 Jahren kostete es in Schweden umgerechnet 50 Euro mit Tagfahrlicht vorn zu fahren und ohne Heckleuchten an. Somit kann ich die Frage von TE durchaus verstehen,

Grüße

am 24. Juni 2017 um 20:28

Zitat:

@dundu1 schrieb am 24. Juni 2017 um 18:42:48 Uhr:

Ich verstehe nicht, wo das Problem sein soll, die Rücklichter mit leuchten zu lassen. Mehr und damit sicherer geht doch immer. Wer soll das verbieten?

In Deutschland gilt die StVZO und eben nicht irgendeine Verordnung aus Ländern (CH, Österreich, Frankreich Skandinavien) in denen die Kombination von Tagfahrlicht und Rücklicht erlaubt ist.

Auszug aus StVZO §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

... (5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen oder transparente amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Dein Auszug aus der StVZO schließt aber nicht aus, dass die Rückleuchten mit dem TFL an sind. Der Passus erlaubt lediglich, dass die Rückleuchten bei eingeschaltetem TFL aus bleiben. Den dort erwähnten Anhang konnte ich im Netz leider nicht finden.

 

Gruß

Achim

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