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Rückleuchten im Ami-Style ???

Themenstarteram 4. April 2007 um 10:11

Guten Tag an alle.

Bei einigen Amischlitten ist mir aufgefallen, dass bei denen die Bremsleuchten gleichzeitig als Blinker dienen. Kann man die Heckleuchten eines Astras auch so umbauen, dass sie die Funktion eines Blinkers und gleichzeitig eines Bremslichts erfüllen? Und Ist das überhaupt hier in Deutschland erlaubt?

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17 Antworten

Man sieht ja genügend Autos, die so rumfahren, aber ehrlich gesagt finde ich das teilweise noch besch..., als ein noch nicht vorhandenes drittes Bremslicht, weil man diese roten Blinker teilweise recht spät sieht.

am 4. April 2007 um 11:54

Hallo,

bei uns sind keine roten Blinker erlaubt. Außerdem finde ich das auch gut so. Wer öfters mal einen Ami vor sich hat kann das denk ich mal bestätigen.

Gruß

Mario

Themenstarteram 4. April 2007 um 11:56

Zitat:

Original geschrieben von Mario 241

Hallo,

bei uns sind keine roten Blinker erlaubt.

Ja aber dann müsste man doch die Amischlitten, die hier zugelassen werden auch umrüsten oder nicht? Schließlich haben die ja meistens solche lichter ...

am 4. April 2007 um 12:20

§ 54 III StVZO: Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.

Die importierten KFZ müssen denk ich mal umgerüstet werden. Vielleicht kennt sich hier ja noch jemand genauer aus... Habe bisher nur rot blinkende KFZ mit den amerikanischen Kennzeichen bei uns gesehen (und einmal nen Tigrafahrer der wohl meinte dass es cool aussieht).

Gruß

Mario

am 4. April 2007 um 12:22

@geölter_blitz: Hast du schon mal gesehen, daß AMIs irgend etwas MÜSSEN - speziell hier bei uns in der BRD?

am 4. April 2007 um 12:58

Zitat:

Original geschrieben von weeed

@geölter_blitz: Hast du schon mal gesehen, daß AMIs irgend etwas MÜSSEN - speziell hier bei uns in der BRD?

....mit ihren Autos zum TÜV, wie alle anderen auch.

Schau Dir doch mal die Kennzeichen AD,IF,AF an und auch dort sind TÜV Plaketten drauf. Die Narrenfreihaeit haben sie auch nicht mehr;)

 

Grüße

globalwalker

am 4. April 2007 um 13:36

Eine Einzelabnahme bei roten Blinkern ist definitiv möglich. Ich nehme allerdings stark an, daß da nur Erfolgsaussichten bestehen, wenn der Wagen halt selber ein Ami ist, und das somit der "Originalzustand" ist. Wenn du bei nem deutschen Wagen mit gelben Blinkern eben diese ausbaust und durch rote ersetzt, ich glaube nicht, daß der Tüv da zustimmt.

@globalwalker: du hast HK vergessen.

Edit: ich war mir nicht sicher, ob nicht auch amerikanische Autos mit deutschem Kennzeichen so rumfahren. Aber dann wahrscheinlich nicht.

Themenstarteram 4. April 2007 um 14:46

Zitat:

Original geschrieben von Captain Slow

Eine Einzelabnahme bei roten Blinkern ist definitiv möglich. Ich nehme allerdings stark an, daß da nur Erfolgsaussichten bestehen, wenn der Wagen halt selber ein Ami ist, und das somit der "Originalzustand" ist. Wenn du bei nem deutschen Wagen mit gelben Blinkern eben diese ausbaust und durch rote ersetzt, ich glaube nicht, daß der Tüv da zustimmt.

Ja rote blinker möchte ich haben, aber die Blinker sollten aber auch gleichzeitig wie gesagt die Bremsleuchten sein. 2 in 1 sozusagen. Und nicht 2 getrennte Leuchten!

Bei den Amischlitten ist das ja so dass wenn man Bremst, leuchtet das Bremslicht ganz normal. Bleibt man auf der Bremse und blinkt nun z.b. nach rechts, dann beginnt das rechte bremslicht zu blinken und die bremsleuchte links brennt permanent weiter.

Also, wir wiederholen noch einmal....

"§ 54 III StVZO: Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig."

Also kannst Du Deine Idee vergessen! Welchen Sinn sollte das auch haben, ausser das man sich krampfhaft von der Masse abheben will?

am 4. April 2007 um 18:10

Rote Blinker nur mit Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde (i.d.R. das Landratsamt / Zulassungsstelle).

Diese kann erteilt werden, wird aber seit 1999 nicht mehr erteilt bzw. nur in extremen Ausnahmen. Der TÜV kann soetwas nicht legal eintragen, da es, wie schon zitiert, eben nicht den Bestimmungen der StVZO entspricht.

am 4. April 2007 um 18:19

Zitat:

Original geschrieben von ET420

Edit: ich war mir nicht sicher, ob nicht auch amerikanische Autos mit deutschem Kennzeichen so rumfahren. Aber dann wahrscheinlich nicht.

Es gibt hier amerikanische Wagen, die rot blinken. Hier bei uns fährt ein VW new Beatle rum, der rot blinkt und bei dem glaube ich nicht, dass er vor 1999 erstmalig zugelassen wurde.

Wahrscheinlich gibt es da wieder eine Ausnahmegenehmigung, wenn der Wagen z.B. innerhalb von einem Jahr in die USA exportiert wird.

 

Grüße

globalwalker

am 4. April 2007 um 18:21

Nein, diese Regelung gibt es nicht.

Selbst Umzugsgut muss nach der StVZO eine Vollabnahme bekommen, die nur mit gelben Blinkern bestanden wird. Alles andere sind Gefälligkeitsgutachten UND eine großzügige Straßenverkehrsbehörde.

Rein rechtlich ist es nicht mehr möglich.

Ein Freund von mir hat ein abgemeldetes (!) '93 Oldsmobile Cutlass Ciera im letzten Jahr vererbt bekommen.

3,3 Liter V6 / 160 PS / rote Blinker hinten, keine 3. Bremsleuchte, vorne 3 Sitze, Scheinwerfer nicht besser als ein Grablicht.

TÜV & Zulassung war kein Problem, brauchte nur ne Ausnahmegenehmigung weil er ein kleines Motorradkennzeichen brauchte (deutsches KZ passt ja nicht). Kostenpunkt: knapp 200€. Schwachsinn! Ausnahmegenehmigung muss ständig mitgeführt werden. Nochmal Schwachsinn.

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