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Rückleuchten Pajero
Hallo wer weiß einen Rat. Habe mir einen Pajero aktuelles Model gekauft und stelle fest das die Rückleuchten oberhalb gar nicht in Betrieb sind. Wie und eventuell wo kann ich das ändern lassen.
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21 Antworten
beim aktuellen pajero sind in den oberen leuchten nebelschlussleuchte ( da aber nur linke seite ) und die rückfahrscheinwerfer ,unten in der stossstange sind blinker ,begrenzungsleuchten sowie bremslichter ,also alles wie es sein muss
Hi,
welchen Pajero hast du denn?
In der Stoßstange sind Rückleuchten die funktionieren, die Rückleuchten links und rechts neben der Tür sind blind, weil diese Rückleuchten bei uns so nicht zulässig sind.... Bei offener Tür wären sonst Rückleuchten verdeckt....
mfG lupo
tja erlaubt hin oder her es muß doch jemanden geben der da schon mal einen Umbau gestartet hat
tja, kommt drauf an - willst du die Rückleuchten gleichzeitig laufen lassen? Also die oberen und unteren oder nur die oberen?
Einfach unten abklemmen und oben wieder anklemmen. Wobei ich mir vorstellen könnte, dass sogar bei den oberen schon ein Kabelbaum drin sein könnte...
mfG lupo
jo da werde ich mal schauen weil das soll nur in Deutschland so sein. Wenn man auf der Seite bei Mitsubishi schaut leuchten auf jeden Fall auch die Bremslichter mit auf.
Re: Rückleuchten Pajero
Zitat:
Original geschrieben von diebels42
Hallo wer weiß einen Rat. Habe mir einen Pajero aktuelles Model gekauft und stelle fest das die Rückleuchten oberhalb gar nicht in Betrieb sind. Wie und eventuell wo kann ich das ändern lassen.
Hallo,
leider sind gemäß der deutschen STVO die oberen Rückleuchten, mit Außnahme der Nebelschlußleuchte außer Funktion (wegen dem Ersatzrad am Heck). Aus diesem Grund sind die unschönen Leuchten in der Stoßstange.
Zusätzlich dürfen die oberen Rückleuchten reaktiviert werden.
Dazu gibt es einen Umrüstsatz, den Dir dein Mitsubishi-Händler besorgen und einbauen kann.
beste Grüße
h-w stein
Danke für die Info, aber der Ärger geht weiter mein M-Händler hat noch nie Kundschaft gehabt die das wollte. Es wäre nett da Viersen ja nicht so weit ist bei welchem Händler nach Deiner Info so was zu bekommen ist, weil ich würde die oberen Rücklichter gerne wieder aktivieren schon wegen der Optik.
Außerdem stimmt das mit dem Hammer ich bin begeistert.
ja der mit dem Dampf natürlich
Re: Re: Rückleuchten Pajero
Zitat:
Original geschrieben von h-w stein
Hallo,
leider sind gemäß der deutschen STVO die oberen Rückleuchten, mit Außnahme der Nebelschlußleuchte außer Funktion (wegen dem Ersatzrad am Heck). Aus diesem Grund sind die unschönen Leuchten in der Stoßstange.
Zusätzlich dürfen die oberen Rückleuchten reaktiviert werden.
Dazu gibt es einen Umrüstsatz, den Dir dein Mitsubishi-Händler besorgen und einbauen kann.
beste Grüße
h-w stein
Wo hast du denn diese Weisheit her?
Natürlich sind die Leuchten oben NICHT anzuschliessen und ausser NSL und Rückfahrscheinwerfer darf da NICHTS leuchten.
Und von MMD gibts dafür gleich gar nichts.....
Re: Re: Re: Rückleuchten Pajero
Zitat:
Original geschrieben von Mechanic2
Wo hast du denn diese Weisheit her?
Natürlich sind die Leuchten oben NICHT anzuschliessen und ausser NSL und Rückfahrscheinwerfer darf da NICHTS leuchten.
Und von MMD gibts dafür gleich gar nichts.....
Hallo,
etwas freundlicher und zu einem guten Schreibstil gehört immer eine Anrede und am Schluß eine Grußformel.
Nun zur Sache:
Ich fahre selbst eine V60 und habe die Umrüstung bei meinem Mitsubishi-Händler machen lassen.
Es gibt halt auch Mechaniker, die etwas von Ihrem Fach verstehen.
MfG
H.-W. Stein
Die mögen was von ihrem Fach verstehen, von der StVZO hammse aber keine Ahnung......
Zitat:
Original geschrieben von Mechanic2
Die mögen was von ihrem Fach verstehen, von der StVZO hammse aber keine Ahnung......
Hallo,
bezüglich gutem Stil und richtigem Deutsch immer noch nichts gelernt.
Wer hier keine Ahnung hat, das ist die Frage?
Meine Umrüstung hat den Segen des Tüv's.
MfG
H.-W. Stein
Wird dir nichts nutzen wenn die Sheriffs das bemängeln.
Leuchten sind Bauartgenehmigungspflichtige Teile, Veränderungen führen zum Erlöschen der Bauartgenehmigung......
Zitat:
Original geschrieben von Mechanic2
Wird dir nichts nutzen wenn die Sheriffs das bemängeln.
Leuchten sind Bauartgenehmigungspflichtige Teile, Veränderungen führen zum Erlöschen der Bauartgenehmigung......
Hallo,
nochmal zum mitschreiben.
Alles eingetragen!!!!!
Auf weitere Kommentare Ihrerseits verzichte ich dankend, denn wie schon mehrfach erwähnt, erst wieder schreiben, wenn Sie sich einen anständigen Stil angewöhnt haben .
Im Übrigen haben wir in Deutschland keine Sheriffs, sondern nur Polizeibeamte. Die Bezeichnung Sheriff für einen Polizisten erfüllt den Tatbestand der Beamtenbeleidigung und kann im Zweifelsfall ziemlich teuer werden.
MfG
H.-W. Stein