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rückleuchten schwarz

vekaufe schwarze rückleuchten.sind originale leuchten schwarz lasiert.bei interesse einfach melden bilder davon hat rs-andy letztes jahr auf dem treffen in kronach gemacht.hier noch einmal das bild.mfg

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46 Antworten

Sowas gehört eigentlich in das Audi Biete-Forum und nicht in den Technik-Bereich. ;)

costa quanta?

Tulura

am 14. März 2006 um 21:02

Hätte auch interesse, da ich meine versaut habe :( ...

am 14. März 2006 um 21:22

Also die hier würde ich gerne haben...aber der Preis ist ein bißchen übertrieben finde ich!

US Rückleuchten

TüV???

 

Also, wenn mir einer beweisen kann, dass ich die (wirklich gutaussehenden) schwarzen Rückleuchten durch den TÜV bekomme.....

Dann HER DAMIT!

Wieviel muss man denen zahlen ;-)

am 14. März 2006 um 22:33

Na dann trete ich mal den Beweis an. Habe meine schwarzen Rückleuchten eingetragen bekommen :) Um nicht meine ganzen Fahrzeugdaten bekannt zu geben hier nur mal ein Bild der entscheidenden Ecke des Papiers.

Bin auch so schon durch ne HU gekommen, man solte sich für solche Sachen allerdings nen Tüv suchen, den nicht all zu viel Ahnung hat :D

tüv!!!

was relativ egal ist!

selbst wenn du sie eingetragen bekommst weil der prüfer keine ahnung hat(prüfzeichen ist ja drauf)wirst du im falle eines unfalles möglicherweise richtig probleme bekommen;)

sieht zwar hammer geil aus und in den papieren auch ok...die polizei merkts vielleicht auch nicht,aber wenn dir einer drauffährt und ein gutachter die sache checkt,kann es teuer für dich werden!ist hier im formum schonmal jemanden passiert!

wärs nihct so riskant,würd ich die dinger sofort nehmen:)die sehn nämlich super aus,ist schon traurig,das es einfach keine schönen für denn tt gibt,die gaaanz legal sind!

wünsche euch aber glück,das ihr keine probleme bekommt;)

gruß michael

am 14. März 2006 um 22:53

Wem hier im Forum ist das schon mal passiert? bin ja nun auch schon 1,5 Jahre hier im Forum aber hab davon noch nix gehört.

Schmeiß doch mal die Suche an, da gibt es unzählige

Beiträge die sich mit dem Thema "schwarze" Rückleuchten

beschäftigen!

Läuft immer auf das selbe hinaus...

Nicht zulässig!:D

Gruß

DG

jap....da hast du was überlesen,durchkrempel mal die rückleuchten threats,einer hatte fiese probleme mit nem gutachten,oder ein freund von einem hier,weiß das nicht mehr so genau!

so geil es auch aussieht und soviele tricks es auch gibt,aber ganz legal sind die dinger einfach nie,ist zwar traurig aber wahr!aber die schwarzen klarglas gehen auch,wären die nicht so mies verarbeitet!

gruß michael

am 15. März 2006 um 6:34

@marcell-b

Hi,

da wird sich ja der Prüfer vom TÜV Nord/Sachsen-Anhalt, dessen Unterschriftskürzel so schön zu sehen ist, herzlich bedanken für das Statement, das er keine bzw. wenig Ahnung hat.

Es dürfte doch wohl jedem klar sein, wenn er einen solchen Eintrag zugestanden bekommen hat, dass eine derartige Veröffentlichung fast zwangsläufig dazu führen wird, dass solche Entscheidungen des freien Ermessen für die Zukunft immer weniger werden.

Ein TÜV-Eintrag ist zudem kein Freibrief.

In einem anderen Fahrzeugbereich beispielsweise, bei den Harley Davidson Motorrädern, gibt es immer wieder böse Kommentare, weil Fahrzeuge stillgelegt bzw. beschlagnahmt werden wegen Auspuffanlagen, die (angeblich) nicht regelkonform sind, aber in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind. Pech gehabt. Die Hoheitsträger in den unterschiedlichen Bundesländern wenden sehr unterschiedliche Ansichten und Auslegungen bei ihren Kontrollen an.

Wenn es also ganz dicke kommt, könntest Du das Pech haben, dass Dein Fahrzeug wegen nicht erlaubter sicherheitsrelevanter Betriebseinrichtung vor Ort stillgelegt wird. TÜV-Eintrag hin oder her.

Ich kann weiterhin nur hoffen, dass die verwendetet Nummer des Prüfzeichens frei erfunden ist, und nicht die gleiche Nummer wie auf dem roten Originalglas ist. Diese Nummer beurkundet zweifelsfrei einen ganz bestimmten Gestaltungsumfang der geprüften Serienfertigung. Wird dieses Teil nun verändert und die Kennzeichnung beibehalten, begeht man strafrechtlich gesehen eine Urkundenfälschung. Da kann man dann nur hoffen, im Fall der Fälle nicht an einen Typen der Rennleitung zu geraten, der das sofort in vollem Umfang blickt und eh schon einen shice Tag hatte... .

Ist jetzt ein bischen viel und umfangreich geworden. Und soll auch absolut kein gemeckere darstellen. Ich bitte nur zu bedenken, dass dies ein öffentliches Forum ist und dass hier entsprechende Einsicht und Überwachung vorgenommen werden kann. Und damit meine ich nicht die Mods.

Gruß, silent

also ich hatte die leuchten ein jahr lange drin und hatte nie ärger damit,war sogar bei der hu damit.

@Marcell-B

deine Rückleuchten sind ne Frechheit:D die leuchten ja kaum nachts so dunkel sind die. und im Falle eines Falles isse echt Wurscht. du bekommst Probleme, da die RL verändert wurden und deine ABE somit flöten geht. aber das wissen wir ja alle;)

am 15. März 2006 um 16:07

also seit dem ich 18 bin hatte ich damals schon schwarze RL und habe das thema auch immer verfolgt, in den unterschiedlichsten marken foren und an meinen unterschiedlichsten autos. und es ist immer das selbe ,,rechts" geschwätze, was allerdings zu 100% zutrifft. aber mir ist in den ganzen Jahren nicht ein einziger Fall eines der tausenden Forenmitglieder untergekommen der jehr probleme bei nem unfall wegen Schw. RL hatte oder das auto gar stillgelegt bekommen hat. Das ist immer nur die theorie, und ein mir noch NIE untergekommene Praxis. und ich verfolge das thema wie gesagt seit über 7 Jahren. ich pers. fahre nun keine mehr, aber nur weil die optik nicht schön ist, meiner meinung nach. aber das sich jem. nen kopp machen sollte weils ach so schlimm ist, die einstellung habe ich erfahrungsgemäß schon lange an den nagel gehängt. ich selbst hatte schon 3 (oder waren es 4) unfälle mit fahrzeuchen mit raabenschwarz getönten RL, weder polizei noch jegliche gutachter der versicherungen haben das jeh interessiert. vor allem da bei 2 fällen es sogar um die RL ging im sinne, da einer meie RL nicht gesehen hat als ich Rückw. einparkte und er mir den platz vorwärtz nahm..... also ne, theoretisch zu 1000% korrekt was die illegalität angeht, aber praxisbezug und konsequenzen in der realität = 0 !!!!

Greetz Fabi

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