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Rücklichter nur LED ?

Skoda Karoq NU
Themenstarteram 19. September 2020 um 18:36

Ich habe einen Karoq Drive 125 bestellt. Wer weiß ob die Rücklichter als "Voll-LED" ausgeführt sind oder ob wie beim VW t-cross die Blinkleuchten und Rückfahrscheinwerfer "Glühobst" sind.

Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

oh weia jetzt versteh ich einiges:(

Mal was für alle

Eine Verbindung zwischen dem Erlöschen der BE und eine Regressanspruch in der Haftpflicht oder der Kasko ist auch niemals "automatisch". Es handelt sich um zwei eigene Dinge, die auch eigen bewertet werden.

In der Haftpflicht gibt es die sogenannten Obliegenheitsverletzungen, die einen Regressanspruch möglich machen, kann jeder in seinem Vertrag nachlesen, ob eine falsche Blinkerlampe oder auch Kennzeichenbeleuchtung dazu gehört oder nicht.

In der Kasko muss immer noch ein kausaler Zusammenhang und eine grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Hier wird es schon mit der "groben Fahrlässigkeit" äußerst eng, weil der Gesetzgeber selbst eine manipulierte Beleuchtung nur als einfach Fahrlässigkeit einstuft.

Beim kausalen Zusammenhang wird es noch enger:

Bei der Vollkasko muss man selbst der Unfallverursacher sein, und in wie weit man selber einen Unfall verursacht, weil eine unzulässige Blinkerlampe vorhanden ist, sollte vielleicht auch mal drüber nachgedacht und nicht nur konstruiert werden.

 

Auch nicht ganz dabei vergessen, dass selbst ein falsches Blinken nichts an einer Unfallschuld verändert. Gibt doch genügend Urteile, dass man sich nicht auf ein Ankündigungssignal verlassen darf und ein Blinken nicht Vorfahrt, Wartepflicht oder vorgeschriebene Sicherheitsabstände verändert.

 

...aber eigentlich alles egal. Wir sind alle über 18 und die meisten wissen was sie tun;)

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Meines Wissens wurde beim MJ 21 nichts an den Rückleuchten geändert, damit bleibt es bei den Semi-LEDs, sprich Rückleuchten und Blinker sind Glühlampen.

Das wird sich wahrscheinlich erst mit einem Facelift ändern.

Zitat:

@FendiMan schrieb am 19. September 2020 um 20:47:49 Uhr:

Meines Wissens wurde beim MJ 21 nichts an den Rückleuchten geändert, damit bleibt es bei den Semi-LEDs, sprich Rückleuchten und Blinker sind Glühlampen.

Das wird sich wahrscheinlich erst mit einem Facelift ändern.

Das kann ich bestätigen...wir haben am Freitag unseren Karoq MJ'21abgeholt.

Und ich habe sie gegen LED Lampen getauscht.

Ja @FendiMan ich weiß, die Betriebserlaubnis ist damit erloschen, wirst du sicherlich gleich wieder einwerfen. War aber beim Gutachter meine Vertrauens und der hatte nichts dagegen einzuwenden.

Zitat:

@wedelstein schrieb am 23. September 2020 um 22:34:57 Uhr:

Ja @FendiMan ich weiß, die Betriebserlaubnis ist damit erloschen, wirst du sicherlich gleich wieder einwerfen.

:confused:

Das ist mir aber sowas von wurscht.

:rolleyes:

wer wegen ein paar Leds seine Betriebserlaubnis aufs Spiel setzt dem ist eh nicht mehr zu helfen! da schaltet das Hirn aus!

@Bluebloods , erst ein mal solltest du überlegen wie du was schreibst. Mein Hirn war nicht ausgeschaltet , denn

1. die Leuchten haben eine E Zulassung

2. sie wurden von einer Skoda Fachwerkstatt verbaut

3. ein netter Herr vom Tüf hat sich das ganze angeschaut und keine Beanstandungen gehabt.

und wenn du meinst, das wegen der beiden LED Leuchten meine Betriebserlaubnis erlöscht, mach dich vorher mal richtig kundig, S----K----

ob deine Leuchten eine e Zulassung haben interesiert absolut überhaupt nicht,denn dein Lampengehäuse ist nicht für LED gebaut worden und nur das zählt http://www.led-rueckleuchten.com/.../

Wieder ein ganz " Kluger "

ich bin nicht klug,habe dir doch einen Link dazu geschickt,die sind klug und wissen was erlaubt und was verboten ist,und deine verbauten Leds sind nun mal verboten,nicht mehr und nicht weniger! ist eigentlich ganz einfach zu kapieren!! und dein Skoda Autohaus und der nette Tüv Prüfer haben wohl null Ahnung wobei jeder Tüv Prüfer sollte eigentlich wissen das nachträglich verbaute Leds im Außenbereich des Autos immer verboten sind,egal ob Blinker oder ähnliches,es sei denn ab Werk hat das Auto schon LED! steht so bei jeder Tüv Organisation auf der Homepage!

http://www.kennzeichenbeleuchtung.com/led-nicht-erlaubt-legal.php

So steht’s übrigens in der Broschüre für Karoq Drive 125 MJ 2021:

 

„Heckleuchten in Kristallglasoptik mit LED-Brems- und Schlusslicht (inkl. Nebelschlussleuchte) sowie LED-Kennzeichenbeleuchtung“

 

Das gilt so natürlich nur für dieses Sondermodell,

Andere Linien mögen anders ausgestattet sein.

Zitat:

@Realflo schrieb am 26. September 2020 um 11:59:27 Uhr:

So steht’s übrigens in der Broschüre für Karoq Drive 125 MJ 2021:

„Heckleuchten in Kristallglasoptik mit LED-Brems- und Schlusslicht (inkl. Nebelschlussleuchte) sowie LED-Kennzeichenbeleuchtung“

Das gilt so natürlich nur für dieses Sondermodell,

Andere Linien mögen anders ausgestattet sein.

Das sind aber auch keine Voll-LED Rückleuchten.

Aber es beantwortet seine Frage.

Eigentlich fehlt LED doch also nur bei den Blinkern.

Und für das Rückfahrlicht.

Bei „mit LED-Brems- und Schlusslicht (inkl. Nebelschlussleuchte)“ meine ich aber, dass das Rücklicht (=Schlusslicht) LED ist.

Leider kann ich aber nicht nachsehen, da ich bisher nur bestellt habe.

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