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Rückruf Aktion

Themenstarteram 3. August 2021 um 19:03

Kurze Frage.

Wie sieht das eigentlich aus wenn der Händler wegen bestehender Rückruf Aktion und damit verbundenen Auslieferungssperre trotzdem das Fahrzeug übergibt und im Nachhinein deswegen Probleme macht.

Wie kann man da vorgehen.

Lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen ?

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22 Antworten

Nimm Kontakt mit dem Hersteller auf der wird da hinter her sein. Aktionen mit Auslieferungssperre können auch beim KBA gemeldet sein, oder auch gemeldet werden müssen wenn sie sicherheitsrelevant sind. Ich kenne den Einzelfall jetzt nicht, deshalb 1. Schritt ist der Hersteller.

Was für Probleme macht der Händler?

Er hat das Fahrzeug doch übergeben.

Oder meinst Du, dass der Wagen zurück soll

Themenstarteram 3. August 2021 um 19:59

Die Kiste hat jetzt 2500 runter und da soll der Motor komplett ausgetauscht werden.

(So die Rückruf Aktion) das Pleul ist nicht nach entsprechenden Standort gebaut.

Wann die Motoren kommen unklar.. jetzt ging die Kontrolle Lampe an Aussage Händler ne wenn der n Motor schaden hat wird das nicht übernommen also nicht mehr fahren.

Wurde aber mit diesem Bekannten Rückruf vorher übergeben( trotz bestehender Übergabe Sperre) ich hatte extra den Werkstatt Leiter gefragt Aussage: nein gibt keine Sperre.

 

Nun soll ich gucken und das Fahrzeug bis die Motoren da sind nicht mehr bewegen. Wie gesagt Termin hier für unbekannt.

Für meinen 30km langen Arbeits weg hin und zurück müsse ich gucken wie ich klar komm.

Fahre ich das Fahrzeug weiter und es entsteht ein Motorschaden (bei einigen Fahrzeugen vorher der Fall) gibts keinen neuen Motor auf Garantie.

Daher die Frage Anwalt ja nein ? Wie kann man auf die Idee kommen ein Fahrzeug für das es eine Sperre gibt und so in der Variante nicht im Verkehr unterwegs sein darf, zu ignorieren und auszuliefern.

Der Leittragende bzw kosten tragende bin ich ja in beiden Fällen….Mietwagen über unbekannten Zeitraum … oder Motorschaden…

Nimm Dir einen Anwalt.

Frag doch den Händler mal, ob er dir lieber einen für dich kostenfreien Werkstattersatzwagen hinstellt oder ob er den Kauf direkt rückabwickeln möchte. ...

Durchs ausliefern trotz Sperre wollte der Händler den Rücktritt vom kauf wohl verhindern

Es gibt in der Regel eine Schadensminderungspflicht der Beteiligten, sowie eine Nachbessserungsmöglichkeit des Lieferanten, also egal ob Auslieferungsstopp oder nicht, das Risiko betseht immer daß man bei Garantieleistung etc, ohne Auto dasteht oder eben nicht fahren kann. Anwalt kostet auch.

Ich würde versuchen beim Händler ein temporäres Ersatzfahrzeug auszuhandeln, der kann ja auch nichts dafür.

Wie kommt das Auto zum Händler ? auf Anhänger , denn es kann ja sonst auch bei dieser Fahrt kaputt gehen

Mit der angekündigten Gewärleistungsverweigerung für den Fall des Motorschadens hat sich der Händler allerdings extrem ins eigene Knie ge....t. ;)

Wenn ein vom Hersteller angeordneter Auslieferungsstop durch den Händler ignoriert wird, würde mich mal interessieren , wie der Händler das begründet

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. August 2021 um 22:26:55 Uhr:

Mit der angekündigten Gewärleistungsverweigerung für den Fall des Motorschadens hat sich der Händler allerdings extrem ins eigene Knie ge....t. ;)

Der Händler hat gesagt wenn man mit leuchtender Motorkontrollleuchte weiter fährt und dann gibt es einen Motorschaden, dann gibt es keine Gewährleistung. Das ist nochmal ein Unterschied.

Da kann man natürlich jetzt Haare spalten, aber wie gesagt es gibt eine Schadensminderungspflicht des Käufers

Um was für ein Fahrzeug von welchem Hersteller handelt es sich denn ?

https://www.kba.de/DE/Marktueberwachung/Rueckrufe/rueckrufe_node.html

ist deiner hier dabei?

https://www.kba-online.de/gpsg/startServlet?adress=gpsg

Zitat:

@StrichAchtundSo schrieb am 3. August 2021 um 22:42:14 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. August 2021 um 22:26:55 Uhr:

Mit der angekündigten Gewärleistungsverweigerung für den Fall des Motorschadens hat sich der Händler allerdings extrem ins eigene Knie ge....t. ;)

Der Händler hat gesagt wenn man mit leuchtender Motorkontrollleuchte weiter fährt und dann gibt es einen Motorschaden, dann gibt es keine Gewährleistung. Das ist nochmal ein Unterschied.

Da kann man natürlich jetzt Haare spalten, aber wie gesagt es gibt eine Schadensminderungspflicht des Käufers

Nur hat hier der Händler (trotz Sperre des Herstellers?) wissend, dass der Motor kaputt gehen wird und vor Übergabe ausgetauscht werden muss, das Auto zur Benutzung an den Kunden ausgeliefert.

Wenn der Motor sowieso auf Kosten des Herstellers komplett getauscht werden soll, würde doch gar kein weiterer Schaden entstehen, wenn dieser kaputt geht?

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