Rückruf BR213 MOPF 5996001 Leitungssatz prüfen
Hallo Zusammen,
ich habe letzte Wochen ein Schreiben von MB bekommen, in dem ein Rückruf Leitungssatz Leistungselektronik Code 5996001 angegeben worden ist.
Dies Betrifft meine E-Klasse BR213 MOPF Bj10/2020 E300de.
Bei der Terminvereinbarung, wurde eine Dauer von 60 – 90 Minuten für das Überprüfen des Leitungssatzes genannt. Für mich so ok!
Gestern habe ich dann einen Anruf bekommen, dass die Werkstatt den Termin verschieben muss und der Wagen einen ganzen Tag (besser 2 Tage) dortbleiben muss.
Es war nicht mehr die Rede von Überprüfung des Leitungssatzes, sondern vom Austausch.
Außerdem würde es noch weitere Aktionen geben, die ebenfalls verpflichtend sind.
Zu einem Softwareupdate Klimaanlage und weiter Softwareupdate Antriebsstrang.
Antriebsstrang hat mich dann hellhörig werden lassen. MB Werkstatt konnte mir nicht sagen ob es den Verbrenner oder E-Antrieb betrifft. Nur, dass unbedingt gemacht werden muss.
Kennt jemand von Euch die Themen? Hat schon jemand die Verbesserungen machen lassen?
Leider trägt MB zurzeit nicht dazu bei, dass ich mir im September wieder eine E-Klasse bestelle.
Danke schon mal im Voraus.
HaFrie
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32 Antworten
Betrifft das einen 300de?
So weit ich weiß den E300de.
Ich habe auch gestern das Rückruf- Schreiben für den E300de erhalten und habe am Montag schon den Werkstatttermin. Mir wurde eine die Reparaturdauer von 60 bis 90 Minuten genannt und ich soll das Auto am gleichen Tag wiederbekommen.
Mal sehen, was am Montag passiert.
Hallo Joom,
würde mich echt interessieren. Lass bitte von dir hören, wie es bei dir war.
Danke
Hafrie2:
Das SW-Update Antriebsstrang könnte das sein, bei dem die Höchstgeschwindigkeit begrenzt und reduziert wird.
Hallo ins Forum,
Zitat:
Es war nicht mehr die Rede von Überprüfung des Leitungssatzes, sondern vom Austausch.
Außerdem würde es noch weitere Aktionen geben, die ebenfalls verpflichtend sind.
Zu einem Softwareupdate Klimaanlage und weiter Softwareupdate Antriebsstrang.
Antriebsstrang hat mich dann hellhörig werden lassen. MB Werkstatt konnte mir nicht sagen ob es den Verbrenner oder E-Antrieb betrifft. Nur, dass unbedingt gemacht werden muss.
dann hat man bei der Prüfung gemerkt, dass etwas nicht passt. Dann muss der Leitungssatz raus und getauscht werden. Dies dauert dann etwas länger, auch weil das Teil erst kommen muss.
Daneben hat man die internen Maßnahmen bemerkt, die auch gemacht werden müssen. Der Mopf hat bei den Plug-in falsche Software bekommen, so dass sie eigentlich nicht der Typgenehmigung entsprechen. Schau' mal hier nach dem Thema der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit. Wenn Du's nicht machen lässt, dürfte später der Zwangsaktion übers KBA kommen. Das Softwareupdate betrifft letztlich den ganzen Antriebsstrang.
Was genau beim Update Klimaanlage dabei ist, kann ich jetzt spontan nicht sagen. I.d.R. sind's aber Fehlerbeseitigungen.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
@212059 schrieb am 12. August 2023 um 21:47:51 Uhr:
Hallo ins Forum,
Der Mopf hat bei den Plug-in falsche Software bekommen, so dass sie eigentlich nicht der Typgenehmigung entsprechen. Schau' mal hier nach dem Thema der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit. Wenn Du's nicht machen lässt, dürfte später der Zwangsaktion übers KBA kommen. Das Softwareupdate betrifft letztlich den ganzen Antriebsstrang.
Peter
Hallo Peter,
entschuldige bitte, dass ich hier mal kräftig dazwischen grätsche !
Die Mopf's aus Mitte 2020, die ohne Probleme abweichend von der Angabe in den Papieren (weil die MÜSSEN m.E. der Typgenehmigung entsprechen) die dort angegebene Vmax problemlos um 10 bis fast 20 km/h überschreiten, entsprechen nicht nur "möglicherweise" nicht der Typgenehmigung, sondern DEFINITIV nicht - was nichts anderes heißt, dass über die nicht eingehaltene Typgenehmigung deren Betriebgenehmigung erloschen ist bzw. nie bestanden hat. Und wenn ich als einzelne Person mit einem Fahrzeug unterwegs bin, an dem durch mich oder auf meine Veranlassung hin Umbauten vorgenommen wurden, die die Betriebserlaubnis zum Erlöschen bringen, droht mir heftigster Ärger !
Eigentlich müssten alle betroffenen Fahrzeuge mittlerweile nicht nur einmal zur Inspektion gewesen sein, wo das Update dann (wohl meist ungefragt) installiert wurde. Leider ist nirgends in Erfahrung zu bringen, ob es sich hierbei um einen mittlerweile vom KBA veranlassten und überwachten Rückruf handelt, der bei Nichtausführung Maßnahmen der Zulassungsstelle nach sich zieht...
Bei der Softwareupdate Antriebsstrang wird nicht nur die Höchstgeschwindigkeit reduziert, sondern auch erheblich die gesamte Leistung. Das macht sich bemerkbar zwischen 80 - 160 km/h wenn man beschleunigt. Eigene Erfahrungen halt. Da kommt weniger elektrische Unterstützung.
Hallo ins Forum,
Zitat:
@Gerdchen schrieb am 12. August 2023 um 23:19:16 Uhr:
entschuldige bitte, dass ich hier mal kräftig dazwischen grätsche !
Die Mopf's aus Mitte 2020, die ohne Probleme abweichend von der Angabe in den Papieren (weil die MÜSSEN m.E. der Typgenehmigung entsprechen) die dort angegebene Vmax problemlos um 10 bis fast 20 km/h überschreiten, entsprechen nicht nur "möglicherweise" nicht der Typgenehmigung, sondern DEFINITIV nicht - was nichts anderes heißt, dass über die nicht eingehaltene Typgenehmigung deren Betriebgenehmigung erloschen ist bzw. nie bestanden hat.
ich habe nicht "möglicherweise" geschrieben, sondern eigentlich. Da besteht zwischen uns auch gar kein Meinungsunterschied. Die Mopf-Plug-in mit der Vormopf-Software entsprechen nicht der Typzulassung. Die Gründe von MB, über die wir in dem anderen Thema diskutiert haben, spielen dabei auch keine Rolle, ebenso wenig, dass sich technisch die Vormopf- und die Mopf-Plugin nicht unterscheiden. Sprich' technisch können die 250 laufen (wie der Vormopf), dürfen es aber als Mopf nicht.
Zitat:
Und wenn ich als einzelne Person mit einem Fahrzeug unterwegs bin, an dem durch mich oder auf meine Veranlassung hin Umbauten vorgenommen wurden, die die Betriebserlaubnis zum Erlöschen bringen, droht mir heftigster Ärger !
Grundsätzlich richtig, nur muss dies in diesem Fall etwas anders betrachtet werden. Der Fahrer eines Mopf mit falscher Software, die MB versehentlich im Werk aufgespielt hat, hat sicher nichts veranlasst oder geändert. Somit ist da m.E. zunächst nichts zu befürchten. Anders, ganz anders sieht die Lage aber aus, wenn das Update von MB aktiv verhindert wird oder gar nachträglich die falsche Software aufgespielt wurde oder die Begrenzung sonst wie verändert wird. Dann ist der Fahrer mit allen Folgen dran.
Zitat:
Eigentlich müssten alle betroffenen Fahrzeuge mittlerweile nicht nur einmal zur Inspektion gewesen sein, wo das Update dann (wohl meist ungefragt) installiert wurde. Leider ist nirgends in Erfahrung zu bringen, ob es sich hierbei um einen mittlerweile vom KBA veranlassten und überwachten Rückruf handelt, der bei Nichtausführung Maßnahmen der Zulassungsstelle nach sich zieht...
M.W. ist die Sache aktuell noch als überwachte Kundendienstmaßnahme im System, wobei die Maßnahme an sich ohne Rücksprache und ohne Einflussmaßnahme des Nutzers durchzuführen ist. Ich gehe davon aus, dass sich das KBA irgendwann die Erfüllungszahlen der Kundendienstmaßnahme anschauen wird und dann wohl mit dem Zwangsupdate kommen wird. Klar ist m.E. nur, dass über eher kurz als lang die richtige Software auf den Mopf-Plug-in sein wird.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
@Gerdchen schrieb am 12. August 2023 um 23:19:16 Uhr:
Hallo Peter,
entschuldige bitte, dass ich hier mal kräftig dazwischen grätsche !
Die Mopf's aus Mitte 2020, die ohne Probleme abweichend von der Angabe in den Papieren (weil die MÜSSEN m.E. der Typgenehmigung entsprechen) die dort angegebene Vmax problemlos um 10 bis fast 20 km/h....
.... Eigentlich müssten alle betroffenen Fahrzeuge mittlerweile nicht nur einmal zur Inspektion gewesen sein, wo das Update dann (wohl meist ungefragt) installiert wurde. Leider ist nirgends in Erfahrung zu bringen, ob es sich hierbei um einen mittlerweile vom KBA veranlassten und überwachten Rückruf handelt, der bei Nichtausführung Maßnahmen der Zulassungsstelle nach sich zieht...
Kannst Du Deine Meinung mal mit Quellen unterlegen? Zum Beispiel mal § nennen, in denen das steht?
Danke Dir.
Zitat:
@HaFrie2 schrieb am 12. August 2023 um 16:11:04 Uhr:
Hallo Zusammen,
ich habe letzte Wochen ein Schreiben von MB bekommen, in dem ein Rückruf Leitungssatz Leistungselektronik Code 5996001 angegeben worden ist.....
Danke schon mal im Voraus.
HaFrie
Habe das Schreiben Leitungssatz ebenfalls erhalten. Meiner ist dann von Mittwoch Mittag bis Freitag Mittag nächste Woche in der Werkstatt (allerdings wird dabei zusätzlich noch eine (erneute) Rekla wegen Bremse vorn mit bearbeitet).
Das Thema "Softwareupdate Antriebsstrang" steht auch wieder mit an - habe bei den letzten Terminen das jeweils untersagt (wurde auf dem Auftrag schriftlich festgehalten und auch nicht installiert).
Bin mal gespannt, ob mir das nächste Woche auch wieder gelingt, oder die wegen des Leitungssatzes das "zwangsläufig" machen...
Hallo ins Forum,
Zitat:
@HAYES HDX schrieb am 13. August 2023 um 22:04:07 Uhr:
Kannst Du Deine Meinung mal mit Quellen unterlegen? Zum Beispiel mal § nennen, in denen das steht?
ein Kraftfahrzeug muss der Typzulassung entsprechen, die für die jeweilige Variante gilt. Dies ist völlig klar (und ich suche jetzt nicht die Vorschrift, dürfte in der StVZO stehen, nicht raus).
Wenn MB den Mopf-Plug-in bei der Typzulassung mit gegenüber dem Vormopf reduzierter Höchstgeschwindigkeit (unterschiedliche Höhe, je nach Variante) vorgestellt hat, dann müssen die Mopf dieser Variante entsprechen. Bei der Typzulassung werden zig Parameter festgelegt, die Vmax gehört auch dazu. Jetzt wurden im Werk versehentlich die (im Antriebsstrang unveränderten) Mopf-Plug-in mit der Vormopf-Software ausgestattet. Damit laufen die (wie der Vormopf) 250 km/h statt der eigentlich vorgesehenen niedrigeren Geschwindigkeit.
Daher entsprechen die nicht der Vorgabe der Typzulassung, so dass diese angepasst werden müssen, was hier mit dem Aufspielen der richtigen Software geht.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
...Kannst Du Deine Meinung mal mit Quellen unterlegen? Zum Beispiel mal § nennen, in denen das steht? Danke Dir....
Edit: Peter (der Moderator) hat dazu gechrieben, während ich meinen Beitrag noch bearbeitet hatte.
@HAYES HDX Da du Wert auf Paragraphen legst: bitte sehr :
§ 6 -der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Abs 1, Nr. 3 lässt da m.E. keinerlei Spielraum:
1-Bei erstmaliger Zulassung (Erstzulassung) ist der Nachweis, dass das Fahrzeug einem Typ entspricht, für den eine EG-Typgenehmigung vorliegt, durch Vorlage der Übereinstimmungsbescheinigung zu führen.
2-Der Nachweis nach Satz 1 gilt als geführt, wenn die Daten der Übereinstimmungsbescheinigung zu diesem Fahrzeug von der Zulassungsbehörde unter Angabe der Fahrzeug Identifizierungsnummer aus
1. der Zentralen Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen des Kraftfahrt-Bundesamtes oder,
2. soweit sie in der in Nummer 1 bezeichneten Datenbank nicht vorliegen, aus der Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union abgerufen worden sind.
3-Der Nachweis, dass das Fahrzeug einem Typ entspricht, für den eine nationale Typgenehmigung vorliegt, ist durch Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II, in der eine Typ- sowie Varianten-/Versionsschlüsselnummer nach § 20 Absatz 3a Satz 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung eingetragen ist, oder durch die nach § 20 Absatz 3a Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebene Datenbestätigung zu führen.
4-Der Nachweis, dass für das Fahrzeug eine Einzelgenehmigung vorliegt, ist durch Vorlage der entsprechenden Bescheinigung zu führen.
5-Für Fahrzeuge, die von der Zulassungspflicht ausgenommen sind, ist die Übereinstimmungsbescheinigung oder die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung vorzulegen.
Auf Grund der Tatsache, dass jetzt seitens der Mercedes-Werkstätten gesagt wird, dass dieses Update verpflichtend ist, entnehme ich, dass das KBA jetzt Druck macht.
PS: schau mal bitte in deiner CoC-Bescheinigung nach, welcher Wert dort unter Nr. 29 (zulässige Höchstgeschwindigkeit) eingetragen ist - für meinen 213.222 (= OM 656 /350 d) stehen dort 250 km/h.
Es wäre überaus interessant, was dort bei den Fahrzeugen drinsteht, bei denen die Vmax bereits reduziert wurde oder ggfes. zukünftig noch reduziert werden muss !
Zitat:
Ich habe auch gestern das Rückruf- Schreiben für den E300de erhalten und habe am Montag schon den Werkstatttermin. Mir wurde eine die Reparaturdauer von 60 bis 90 Minuten genannt und ich soll das Auto am gleichen Tag wiederbekommen.
Mal sehen, was am Montag passiert.
Das Kfz war heute vormittag wie geplant in der Werkstatt, um die Anforderungen des Rückrufes zuerfüllen und heute nachmittag habe ich den Wagen zurück bekommen.