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Rückstufung in der SF-Klasse, obwohl nicht der Versicherungsnehmer gefahren ist?
Hallo zusammen, ich hätte da eine bzgl. der Rückstufung in der SF-Klasse bei Vollkasko.
Szenario 1: Mein Vater ist Halter und Versicherungsnehmer von einem Auto. Ich bin als Fahrer eingetragen.
Szenario 2: Ich bin der Halter eines Autos, aber mein Vater Versicherungsnehmer. Ich bin natürlich auch hier als Fahrer eingetragen, da ich den Wagen zu über 90% fahre.
Mein Vater ist in der SF-Klasse 30. Nehmen wir an, ICH verursache einen Unfall, also bin Unfallverursacher und die Vollkasko muss in Anspruch genommen werden. Normalerweise, also wenn mein Vater fahren würde, würde er ja zurückgestuft werden in der SF-Klasse. Aber wenn ich jetzt den Unfall verursache, wird er dann auch zurückgestuft? Ich selber kann ja nicht zurückgestuft werden, da ich noch nie Versicherungsnehmer war, also auch keine SF- Klasse habe (außer halt 0 oder 1/2 ).
Passiert also garnichts oder wird er zurückgestuft? Ist es bei Szenario 1 anders als bei 2? Oder hängt das von der Versicherung ab?
Ist etwas komplizierter, aber ich hoffe, dass trd jmd Bescheid weiß und helfen kann, schonmal danke!
Beste Antwort im Thema
Was lernt man heute eigentlich noch um solche Fragen zu stellen?
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55 Antworten
Falls die Frage ernst gemeint sein sollte: natürlich wird immer der jeweilige Vertrag zurückgestuft.
Der Versicherungsvertrag wird belastet.
Was lernt man heute eigentlich noch um solche Fragen zu stellen?
Naja... scheinbar hattest Du das Fach "Versicherung" auch nicht in der Schule
Ok danke für die Antworten, dann weiß ich Bescheid!
Und ja, ich hatte leider in der Schule nicht das Fach Versicherung Tut mir also Leid, wenn die Frage für einige Experten blöd war, man kann ja nicht alles wissen
Aber die Versicherungsbedingungen eines Vertrages sollte man schon lesen können.
Wäre eigentlich eine tolle Idee - Halter und Versicherungsnehmer SF 50 - Fahrer ein anderer und lässt es regelmäßig krachen. Und man spart sich sogar die Extrakosten für den Rabattschutz.
Zitat:
@UliBN schrieb am 10. April 2020 um 04:13:09 Uhr:
Aber die Versicherungsbedingungen eines Vertrages sollte man schon lesen können.
Da darf man aber auch mal hinterfragen ob es für den Uninterssierten der einfach nur eine versicherung wünscht 50 Seiten in Textgröße 2,5 sein müssen ...
Sicherlich sollte man sich das mal zu Gemüte führen, aber ich kann jeden verstehen, der andere Hobbys hat.
Man darf auch nicht vergessen, das der Otto Normalo das alles auch garnicht richtig versteht und das ist jetzt kein Vorwurf... die Interessen sind halt verschienden ...
Versicherungen sind ganz Vorne mit dabei, wenn es darum geht, Dinge möglichst verschachtelt zu beschreiben und hinter 5 * 7 Seiten weiter in den Fussoten zu verstecken..
aber sagt einem das nicht schon der gesunde menschenverstand?
Man darf nicht von einem ausgehen, der sich ständig mit Versicherunegn beschäftig, aus Interesse oder Beruf ...
Ich kenne genug Leute z.B. aus dem handwerk 1a Leute mit richtig guten Können auf ihrem gebiet ... frag die mal was eine Haftpflichklasse oder SFR ist, das kennen die nicht, macht ihr Versicherungsmensch...
Meines Wissens, ist das Fahrzeug versichert und wenn das einen Schaden bekommt ohne dass ein anderes Fahrzeug schuld ist (TK/VK) oder an was anderem verursacht (HP), dann greift die Versicherung die für das Fahrzeug abgeschlossen wurde. Demnach wird auch der SFR schrumpfen. Egal wer gefahren ist. Wie es mit dem SFR nach einem Unfall aussieht, wenn mir das Fahrzeug gestohlen wurden, weiß ich nicht. Steht wohl bestimmt in den AGB´s. Aber das scheint hier auch nicht der Fall zu sein.
Wenn ich etwas vertraglich unterschreibe, weiß ich, was ich unterschreibe. Und 50 Seiten muss man ggf. nicht lesen, wenn man ein Inhaltsverzeichnis lesen kann. Nur gut, dassim Kleingeruckten nicht noch verklausuliert eine Waschmaschine bestellt wird? Und die muss man dann abnehmen. :-)
Ich mache etliches online, seit Jahrzehnten ..... da wird nichts mehr unterschrieben .... ja ich weiß ... ein Haken setzen entspricht dem ... möge der den ersten Stein werfen, der sich diese Flut an pdf´s mit 50 Seiten mal nicht durchgelesen hat vor klick auf "gelesen"..
Wenn eine Waschmaschine verklausuliert im Kleingedruckten versteckt ist, hat man gute Chanchen das es als nicht wirksam gewertet wird ... weil selbst der Gesetzgeber/ein Richter, davon ausgeht das der Laie das Kleingedruckte nicht bis ins kleinste Detail versteht ... klassische Beispiel sind AGB oder auch Mietverträge mit Verbrauchern, da werden regelmäßig "Eigenkreationen" von den Verfassern als nichtig erklärt....
Aber egal, darum ging es nicht ... ich finde schon das die frage vom TE ok ist, dafür ist doch das Forum hier und wenn man keine Ahnung von der Materie hat.... er hat jetzt seine Antwort und musste nicht Kleingedrucktes lesen, wo auch fraglich ist ob man danach wirklich schlauer gewesen wäre ....