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Rücktritt Gebrauchtwagenverkauf
Hallo zusammen,
ich habe meinen Fahrzeug verkauft. Das Problem war das ich ihn schon Anfang des Jahres verkaufen wollte, dann hat sich eine Leistungsminderung gezeigt und wir haben das Auto beim Händler für 1900€ richten lassen (KAT war defekt). Allerdings war das Problem nicht gelöst und das Auto hatte laut Werkstatt einen erhöhten Ölverbrauch. Da wir keine Lust hatten noch mehr Geld in das Auto zu stecken haben wir es mit einem niedrigeren Preis zum Verkauf angesetzt.
Das Auto wurde kaum mehr gefahren, meistens nur Probefahrten, Öl habe ich keins mehr nachgefüllt. Heute hat das Auto jemand gekauft, wir haben viel über den Öl Verbrauch gesprochen und da ich Laie bin konnte ich ganz ehrlich auch nicht mehr dazu sagen als was auf der Rechnung von der Vertragswerkstatt steht "KAT Schaden ist folgeschaden von erhöhtem Öl verbrauch". Er hat die Rechnung als Kopie bekommen und auch mit der Werkstatt gesprochen, das es bis hin zum Austauschmotor gehen kann wurde ihm von dem Meister der Werkstatt gesagt.
Im Kaufvertrag wurde natürlich die Sachmängelhaftung ausgeschlossen und bei Sondervereinbarung eingetragen, dass das Auto mit dem Mangel erhöhter Ölverbrauch (siehe Rechnung von Autohaus xxxx) verkauft wird.
Der Käufer ist dann heim gefahren (ca. 30km) und ruft dann direkt an und sagt das Öl ist so schnell leer gegangen, so schlimm habe ich das jetzt nicht angegeben und bla bla bla. Habe ihm freundlich gesagt das wir kein Öl mehr nach geleert haben und auch einige Leute zur Probefahrt da waren und dort das Auto natürlich auch bewegt wurde, demnach kann es sein das in Verbindung mit dem Mangel das Öl wieder Richtung minimal geht. Er hat nur gesagt er meldet das Auto erstmal noch nicht an und er schaut nochmal.
Wir möchten natürlich vom Kaufvertrag nicht zurücktreten und ich möchte auch nicht nochmal das Auto überall einstellen usw. mit diesem Mangel verkauft es sich ja auch nicht so leicht.
Kann er zurücktreten, normalerweise haben wir uns doch gut abgesichert oder?
MFG
Beste Antwort im Thema
Da gibst du schon an, dass das Auto Öl frisst und dem Käufer fällt nicht vor Fahrtantritt an, den Stand auf das Maximum aufzufüllen?
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22 Antworten
Moin,
Habt alles richtig gemacht....
ich hätte die Karre jedoch zur Verwertung gefahren um so Diskussionen aus dem Weg zu gehen, ein Auto mit offensichtlichem Defekt wäre auch besser an Afrikaner/Kärtchenfritzen/Ali gegangen
immer dieselbe Leier irgendwie..
Gruss aus Kassel
Vor Gericht und auf hoher See, ......
Ich würde den auch nicht mehr zurücknehmen. Alles richtig gemacht, nix verschwiegen.
Gruß
Wenn das so ist, wie Du es beschreibst, kannst Du Dich zurücklehnen und genießen - natürlich nur, wenn es Dir danach ist.........
Da gibst du schon an, dass das Auto Öl frisst und dem Käufer fällt nicht vor Fahrtantritt an, den Stand auf das Maximum aufzufüllen?
Wenn du klar im Kaufvertrag den hohen Ölverbrauch drin stehen hast, lehne dich zurück.
Das wäre selbst mit Sachmängelhaftung kein Mangel, sondern eine Produkteigenschaft.
Danke, das beruhigt uns sehr, wir haben alles ehrlich angegeben.
Wie ist das jetzt mit dem Ummelden? Er wollte ihn direkt morgen ummelden, am Telefon hat er gesagt er meldet es jetzt noch nicht um und schaut erst mal, gibt es da eine Frist?
Grüße!
Mängel die dem Käufer bekannt sind fallen aus der Gewährleistung raus. Wollen viele Käufer nur nicht wahrhaben.
Alles richtig gemacht !!!
Kannst dich zurücklehnen und freuen das du den Haufen los bist
Zitat:
@MastaChief schrieb am 15. Juni 2015 um 18:41:55 Uhr:
Wie ist das jetzt mit dem Ummelden? Er wollte ihn direkt morgen ummelden, am Telefon hat er gesagt er meldet es jetzt noch nicht um und schaut erst mal, gibt es da eine Frist?
Kopie vom Kaufvertrag auf der Zulassungsbehörde abgeben, so gehen Steuer u. Versicherung auf den Käufer über.
Super danke habe ich direkt gemacht.
MFG
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 15. Juni 2015 um 19:11:40 Uhr:
Zitat:
@MastaChief schrieb am 15. Juni 2015 um 18:41:55 Uhr:
Wie ist das jetzt mit dem Ummelden? Er wollte ihn direkt morgen ummelden, am Telefon hat er gesagt er meldet es jetzt noch nicht um und schaut erst mal, gibt es da eine Frist?
Kopie vom Kaufvertrag auf der Zulassungsbehörde abgeben, so gehen Steuer u. Versicherung auf den Käufer über.
Nein, das stimmt so nicht!
Wie sollte das auch funktionieren? Versicherung ist privatwirtschaftlich organisiert. Welche Versicherung hätte so ein Käufer dann?
Auch muss er anmelden, damit eine Steuerpflicht entsteht.
Über die Zulassungsbehörde kann man in einem nicht ganz leichten Prozess lediglich eine Zwangsabmeldung erwirken.
Darum immer eine Abemldung im Kaufvertrag mit Frist festhalten. Alles andere ist sehr vage.
Die Versicherung geht so auf den Käufer über, wobei der Verkäufer (aus der Erinnerung heraus) aber für die Prämie bis zum Ende des Versicherungsjahres haftet. Die ist aber meistens ohnehin schon bezahlt.
In Standardkaufverträgen ist üblicherweise eine Frist für die Ummeldung vorgesehen. Danach macht sich der Käufer wegen Vertragsverletzung schadensersatzpflichtig.
Gruß
Peter
Zitat:
@KadettilacKS schrieb am 15. Juni 2015 um 17:58:17 Uhr:
Moin,
Habt alles richtig gemacht....
ich hätte die Karre jedoch zur Verwertung gefahren um so Diskussionen aus dem Weg zu gehen, ein Auto mit offensichtlichem Defekt wäre auch besser an Afrikaner/Kärtchenfritzen/Ali gegangen
immer dieselbe Leier irgendwie..
Gruss aus Kassel
Was für ein Blödsinn, solchen Quatsch zu erzählen, oder hast du Ahnung, um was für ein KFZ es sich handelt?
Bekannte Mängel wurden im Kaufvertrag erwähnt, der Käufer hat es mit seiner Unterschrift akzeptiert, was will er jetzt noch? 5l Öl?
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 15. Juni 2015 um 20:14:44 Uhr:
Zitat:
@KadettilacKS schrieb am 15. Juni 2015 um 17:58:17 Uhr:
Moin,
Habt alles richtig gemacht....
ich hätte die Karre jedoch zur Verwertung gefahren um so Diskussionen aus dem Weg zu gehen, ein Auto mit offensichtlichem Defekt wäre auch besser an Afrikaner/Kärtchenfritzen/Ali gegangen
immer dieselbe Leier irgendwie..
Gruss aus Kassel
Was für ein Blödsinn, solchen Quatsch zu erzählen, oder hast du Ahnung, um was für ein KFZ es sich handelt?
Bekannte Mängel wurden im Kaufvertrag erwähnt, der Käufer hat es mit seiner Unterschrift akzeptiert, was will er jetzt noch? 5l Öl?
Wird ja kaum ein Neuwagen gewesen sein, du Schlauberger....