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Rücktritt Kaufvertrag / Wasserschaden

Hobby-Wohnwagenwerk

Hallo Zusammen,
im Oktober des vergangenen Jahres haben wir einen Hobby Prestige 610 erworben.
Wie sich herausstellte ist das Teil Kernschrott.
Haben ein Gutachten durch die Dekra durchführen lassen, wo er letztendlich kaputt geschrieben wurde.
Rechtsanwalt ist eingeschaltet, Klage läuft.
Der Verkäufer hat den Wohnwagen als sehr gepflegt und im super Zustand angepriesen.
Das haben wir auch ohne weiteres geglaubt da er uns eine Rechnung einer Caravan Werkstatt über die Prüfung des WW sowie eine frische HU des TÜV Rheinland die er ohne Mängel bestanden hat.
Nun meine Frage: Wie kann das sein?
Wie kann eine Werkstatt und der TÜV solch grobe Schäden übersehen oder durchwinken?
Da tut sich doch keiner einen Gefallen...
Die Papiere sehen echt aus. Ist die Beschaffenheit des Aufbau des WW überhaupt HU relevant?
Fragen über Fragen.
Ich bin mir ziemlich sicher das wir das Recht auf unserer Seite haben und man dem Verkäufer arglistige Täuschung vorwerfen kann.
Nur wurmt mich dieser HU Bericht.
Der Verkäufer beruft sich ja nun auf diesen und gibt vor von dem massivem Wasserschaden der letztendlich zur völligen Unbrauchbarkeit führte nichts gewusst zu haben. Ist natürlich dummes Zeug wie ich vermute.
Habt ihr Erfahrungen was den TÜV angeht?

Beste Antwort im Thema

Arglistige Täuschung hat jedoch nichts mit Garantie zu tun. Sollte der Verkäufer einen ihm bekannten Mangel bewusst verschwiegen und auch noch aktiv versteckt haben ist das arglistige Täuschung und damit sogar strafbar.

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Sorry, aber der Wohnwert oder Dichtheit hat absolut nichts mit einer Prüfung nach Par. 29 StVZO zu tun.
Mit anderen Worten, wenn beim Planenanhänger ein paar Tropfen auf die Ladefläche kommen, deswegen beeinträchtigt dies weder Beleuchtung, noch Profiltiefe noch Bremsleistung.

Ich bin mir zwar auch nicht sicher ob der Aufbau zur Verkehrssicherheit beiträgt, denn der interessiert erfahrungsgemäß nur dann den TÜV wenn da Fetzen weghängen, oder meinetwegen Fenster locker und brüchig sind.
Bisher habe ich jedenfalls noch keinen TÜVler gesehen der sich den Aufbau von Innen angesehen hätte und Wasserschäden erkennt man fast immer nur von innen, selten von außen.
Den TÜV interessieren Fahrgestell, Bremsen, Kupplung, Deichsel, Reifen und Beleuchtung, mehr in der Regel nicht.

Wenn am Wwg. nichts runter hängt,oder offensichtlich morsch ist,interessiert sich der TÜV nicht für solche Sachen wie ein Wasserschaden innen.
Ich hatte mal einen Tabbert Wind gekauft,mit TÜV,der hatte auch einen Wasserschaden,welchen ich aber erst zu Hause bemerkte.
Der Händler hat den nur unter massiven Drohungen zurück genomen,sonst wäre mir der Weg zum Anwalt wohl nicht erspart geblieben.

Schwierige Situation. Du musst dem Verkäufer (privat?) arglistige Täuschung nachweisen, er wusste sicher nichts von dem Schaden. Eher kann man gegen die Caravan Werkstatt vorgehen, dazu müsste man wissen, was die geschrieben haben.
Hoffe, dein Anwalt berät dich fair und sagt auch ehrlich, wenn sich ein weiteres Vorgehen für dich nicht lohnt. Er bekommt ja sein Geld, egal wie es für dich ausgeht...

Ein Hobby Prestige kann doch schon richtig Alt sein oder?
Wie Alt ist denn der Wohnwagen um den es geht?
Normalerweise gibt es einen ziemlich eindeutigen Muffigen Geruch bei Wassereintritt.
Ein paar mehr Daten wären wünschenswert.
Gruß Volker

Der Wohnwagen ist nun 22 Jahre alt.
Ein muffiger Geruch fällt nicht auf. Die Heckwand wurde komplett mit einem PVC Fußbodenpanek ausgekleidet und den Schimmel zu verdecken. Optisch fügt sich das gut ins Gesamtbild ein, daher fiel es nicht sofort auf. Möglicherweise hält der PVC Belag den Geruch zurück

Das deutet aber in jedem Fall darauf hin, dass der Besitzer wusste hier stimmt was nicht, ansonsten hätte er die Rückwand doch nicht einfach verkleidet.
Ich möchte da jetzt nichts unterstellen, aber komisch ist das.

So ist es.
Zumal der Verkäufer auch hobby mäßig Wohnwagen baut in die man Boote integrieren kann...
Schwierig ist jetzt nur die arglistige Täuschung zu beweisen. Er beruft sich auf den Passus "dies ist ein Privatverkauf - keine Garantie, keine Rücknahme"
Ich habe heute mal beim TÜV angerufen und gefragt ob die HU grundsätzlich eine Überprüfung des Aufbaus beinhaltet. Dem ist wohl nicht so.
Also kann er sich auf den Mängelfreien HU Bericht schon mal nicht berufen, oder?

Sorry aber der Wohnwagen ist 22 Jahre alt.
Und was hat die Caravan Werkstatt denn geprüft?
Dem TÜV ist der Zustand Innen egal solange der Aufbau fest mit dem Unterbau (Rahmen, Achse und Deichsel) verbunden ist. Und wenn vom Aufbau nichts abfallen kann was Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Ich denke ist wird schwer sein die Klage zu gewinnen zumal der Wohnwagen wohl von Privat gekauft wurde ohne Garantie, Zusagen....
Und bei dem Wohnwagenalter kann immer etwas sein mit eindringender Feuchtigkeit.
Gruß Volker

Arglistige Täuschung hat jedoch nichts mit Garantie zu tun. Sollte der Verkäufer einen ihm bekannten Mangel bewusst verschwiegen und auch noch aktiv versteckt haben ist das arglistige Täuschung und damit sogar strafbar.

Zitat:

@Smoothie1988 schrieb am 5. März 2019 um 12:57:28 Uhr:


...Die Heckwand wurde komplett mit einem PVC Fußbodenpanel ausgekleidet und den Schimmel zu verdecken. Optisch fügt sich das gut ins Gesamtbild ein, daher fiel es nicht sofort auf. Möglicherweise hält der PVC Belag den Geruch zurück

Es kann aber auch sein, das er aus optischen Gründen die Wand mit PVC-Panelen verkleidet hat und weil PVC keine Atmungsaktiviät hat, entstand dadurch überhaupt erst der Schimmel.

Das PVC ist aber nur im Heckbereich angebracht worden. Daher macht es schon den Anschein das man etwas vertuschen wollte. Im ersten Augenblick nachdem es mir auffiel war : da hat jemand angefangen den Wohnwagen neu zu verkleiden und hatte plötzlich keine Lust mehr. Bis dann der wahre Grund zum Vorschein kam.

Hier ersichtlich

Ok
Aber wenn man erst nach dem Kauf so ein bisschen, auch ohne jegliche Fachkenntnisse, das Objekt anschaut, kann man sich nicht völlig rausreden.
Die Arbeit ist so stümperhaft, das zeigt eigentlich schon mehr Mängel, als es verschleiert ...

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