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Rücktritt vom Kauf eines Polo GTI

VW Polo 6 (AW)
Themenstarteram 5. Mai 2020 um 14:28

Weiß jemand, wie die genauen Regeln sind wenn man vom Kauf zurücktreten möchte?

Was ist „höhere Gewalt”, wie lange und oft darf VW verzögern usw.?

Ich habe am 28.11.19 bestellt und eine schriftliche Bestätigung mit dem voraussichtlichen Lieferdatum „1 Quartal 2020” erhalten.

Seitdem habe ich nie wieder etwas von VW oder meinem Händler gehört.

Alle Infos habe ich selbst recherchiert.

Durch die hohe Nachfrage aufgrund des niedrigen Preises des Polo GTI, rutschte der Wagen laut App in die 19. Woche.

Dann kam diese Corona Schei... und bis heute hat sich, wie bei vielen nichts getan. Weder FIN, noch „in Produktion” noch irgendwelche Infos seitens VW.

Bleibt wirklich nur warten? Oder kann man zurücktreten?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Krizzzzz schrieb am 7. Mai 2020 um 20:46:49 Uhr:

Und, wenns dann vor Gericht geht gibts in nem Jahr ne richterliche Entscheidung, bis dahin ist das Auto aber sicher schon fertig, wer zahlt?

Ein Riesen Geschiss weil man auf sein Recht pocht, in Zeiten wo jeder etwas zurück stecken muss... ich würde in Anbetracht der Tatsache, dass jetzt wahrscheinlich Kaufprämien und Nachlässe kommen, sowie ein sehr interessanter konkurrent aus Korea, auch lieber alles stornieren. Rechtsschutz hätte ich auch, aber es ist den trouble nicht wert, da spreche ich aus Erfahrung mot Klagen geggen VW

Also kurz voran geschickt - ich habe vollstes Verständnis für jeden, der auf sein Fahrzeug wartet und nun verärgert ist, dass sich die Lieferzeiten verschieben. Es ist auch richtig, dass die Termintreue von VW nicht die beste ist - auch vor Corona - zumindest wenn man den „Mikrokosmos“ der Automobil-Foren betrachtet. Ich für meinen Teil fahre nun seit 34 Jahren Fahrzeuge aus dem VW Konzern. Seit ich Neuwagen bestelle (der erste war ein Golf 4 direkt bei Markteinführung) sind diese mit maximal 2 Wochen Verspätung geliefert worden. Ich hatte es noch nie nötig hier eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen oder zum Anwalt zu rennen. Entweder überzeichnet der eine oder andere hier seine Situation extrem und ist einfach auf Eskalation aus oder hat einen total unfähigen Händler, der seine Kunden mit unrealistischen Lieferzusagen ködert. Sixt scheint da ganz weit vorne zu sein. Für die derzeitige Situation kann allerdings weder VW noch die Händler etwas und es würde jedem viele Nerven sparen, wenn man in der Hochlaufphase dem Hersteller und den Händlern einfach mal ein paar Tage Zeit gibt sich wieder zu konsolidieren statt diese mit Anfragen im Stundentakt zu überschwemmen und sich dann über unkonkrete Aussagen zu wundern.

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Also, möglich ist folgendes: Man kann vom Vertrag vollständig zurücktreten.

 

Hierzu musst du VW/den Händler 6 Wochen nach dem bestätigten Liefertermin schriftlich in Verzug setzen und eine angemessene Frist zu Nacherfüllung gewähren. Ist diese Frist verstrichen kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Hierzu würde ich dir jedoch raten dies mit einem Anwalt zu tun da es bei dem Anschreiben ein paar Dinge zu beachten sind damit es rechtlich sicher ist.

 

Natürlich kann es sein, dass sich VW auf höhere Gewalt beruft, diese ist Ermessenssache des Richters falls es vor Gericht gehen sollte. Aber ohne ein Beratungsgespräch beim Anwalt würd ich nichts machen.

Themenstarteram 5. Mai 2020 um 14:44

Man ist so hin und her gerissen zwischen Vorfreude auf ein tolles Auto und dieser Enttäuschung über diese sehr schlechte Informationspolitik in der der Kunde völlig allein gelassen wird.

Das dürfte für VW aber relativ leicht sein, wenn im Produktionsland eine Ausgangssperre galt.

Themenstarteram 5. Mai 2020 um 14:45

Ich hab auch kein Problem mit 4-6 Wochen später als gedacht. Wenn das aber Herbst wird...

Ich gehe aber auch davon aus, dass VW da am längeren Hebel sitzt und man nicht viel machen kann.

Das Werk in Spanien wurde zwar freiwillig auf Drängen des Betriebsrates geschlossen, jedoch hat die Regierung dort ca. 1-2 Wochen später alle Betriebe zwangsgeschlossen.

 

D.h. ab dann spätestens höhere Gewalt. In meinem Vertrag wird eine Werksschließung für die VW keine Schuld trägt sogar explizit als höhere Gewalt eingestuft. Bei höherer Gewalt musst du vier Monate warten, bis du zurücktreten kannst.

 

Eventuell ist der VK kulant und lässt dich raus, muss er aber nicht.

 

Das es Herbst wird glaube ich nicht. Die KW17er werden doch gerade gebaut. Da kann KW19 nicht mehr so lange dauern.

am 5. Mai 2020 um 15:17

Also ich habe gestern meinen Antrag auf Rücktritt vom Leasingvertrag beim VW-Autohaus eingereicht.

Dazu folgender Auszug:

Modell Polo-GTI 2,0 TSI OPF, 147 KW, 1984 cm³

6-Gang-Doppelkupplungsgetriebe DSG

 

 

Fahrzeug Modellschlüssel AW19TY

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich vom obengenannten Leasingvertrag zurück treten.

Zum besseren Verständnis für die Gründe, die Fakten aus der zeitlichen Abfolge.

Der 1. Vertrag für den Polo GTI wurde am 26.11.2019 geschlossen

Seitens des Verkäufers, Herrn Schumann, wurde als möglicher Liefertermin die 7. KW 2020 genannt. Mit meinem Einspruch (Lieferung mit Sommerräder, die dazu bestellten Winterräder würden zu mir nach Hause geliefert werden) wurde als Liefertermin Monat 03.2020 vereinbart.

Gegen Ende Januar 2020 wurde mir aus einem Internetforum zum Polo-GTI bekannt, dass es Probleme mit der Bereitstellung der 17-Zoll-Felgen für die Winterräder gibt und deshalb bei vielen der mögliche Liefertermin für den Polo GTI auf das IV. Quartal 2020 gesprungen war.

Auf Nachfrage meinerseits bei Herrn Schumann und Einholung entsprechender Informationen wurde der mögliche Liefertermin IV. Quartal bestätigt.

Seitens von Herren Schumann gab es den Hinweis, dass man den Polo GTI auch ohne Winterkompletträder bestellen könnte. Nach telefonischer Rücksprache mit der Verwaltung wurde bestätigt, dass wenn wir schnell sind, der mögliche Liefertermin die 17. KW 2020 sein könnte. Daraufhin haben wir sofort den Vertrag geändert und mit Datum 17.02.2020 einen geänderten Leasingvertrag unterschrieben.

In der bestätigten schriftlichen Form des geänderten 2.Vertrages wurde dann als Liefertermin Monat 05.2020 genannt.

 

Im nachfolgenden Telefonkontakten und in myVolkswagen (bis 29.04.2020) wurde dann angeführt:

Produktionsauftrag ist eingegangen

voraussichtliche Auslieferung: 27. KW (29.06. bis 05.07.)2020

Seit 30.04.2020 wird als Liefertermin in myVolkswagen die 32. KW (03.-07.08.2020) genannt.

Der zwischenzeitliche Produktionsstillstand wegen Corona, auch in Pamplona tut das Übrige dazu. Laut Pressemitteilung aus dem Internet soll die Produktion in Pamplona vorsichtig wieder hoch gefahren werden. Die 1. Woche mit einer Schicht und ca. 15 Prozent Leistungsfähigkeit. Dann sollen eventuell eine 2 Schicht und später eine 3. Schicht hinzukommen.

Der totale Produktionsstillstand plus das schrittweise Anlaufen der Produktion summiert sich auf eine zusätzliche Wartezeit von mindestens 9 bis 10 Kalenderwochen. Somit wäre nach meiner Meinung eine frühestmögliche tatsächliche Fahrzeugübergabe ab der 36. KW Anfang September möglich.

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei den dargestellten Problemen in der zeitlichen Abfolge kann man nicht mehr ausschließlich von höherer Gewalt oder ähnlichem sprechen, einiges ist ausschließlich logistischen Problemen und der fehlenden Kommunikation zwischen VW und seinem Kunden geschuldet.

Ich glaube, dass Sie mich verstehen können. Wenn man schon ein Neufahrzeug bestellt, das man dieses auch möglichst zeitnah haben möchte.

Eine Bestellung im November 2019 mit einem mündlichen Liefertermin in der 7. KW 2020, einen zwischenzeitlichen Liefertermin IV. Quartal 2020 und einem vermutlichen Liefertermin von September 2020 hat nichts mit zeitnah zu tun.

Meine Vertrauensbasis zu Volkswagen ist erschüttert und die fehlende Kommunikation tut das übrige dazu.

Ich möchte im Vorfeld tätig werden und vom geschlossenen Leasingvertrag zurück treten, da sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzeichnet, dass VW den Liefertermin in keinster Weise (laut Leasingvertrag) einhalten kann.

Ich meinerseits würde auf eventuelle Schadensersatzansprüche gegenüber Volkswagen verzichten.

Bitte bestätigen Sie mir bis spätestens 15.05.2020 in schriftlicher Form den Rücktritt vom vereinbarten Leasingvertrag.

Werde mich zum Ausgang wieder melden.

am 5. Mai 2020 um 16:34

Zitat:

@PaBeJo89 schrieb am 5. Mai 2020 um 16:34:14 Uhr:

Also, möglich ist folgendes: Man kann vom Vertrag vollständig zurücktreten.

Hierzu musst du VW/den Händler 6 Wochen nach dem bestätigten Liefertermin schriftlich in Verzug setzen und eine angemessene Frist zu Nacherfüllung gewähren. Ist diese Frist verstrichen kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Hierzu würde ich dir jedoch raten dies mit einem Anwalt zu tun da es bei dem Anschreiben ein paar Dinge zu beachten sind damit es rechtlich sicher ist.

Natürlich kann es sein, dass sich VW auf höhere Gewalt beruft, diese ist Ermessenssache des Richters falls es vor Gericht gehen sollte. Aber ohne ein Beratungsgespräch beim Anwalt würd ich nichts machen.

In den AGB der Autoverkaufer gibt es einen Passus, der sie befreit, wenn das Auto wegen Produktionsstillstand nicht geliefert werden kann. Erst nach 4 Monaten kann man deshalb zurücktreten. Dazu kommt noch der normale Lieferverzug. Meist steht im Vertrag nur "voraussichtlich Lieferzeit", entweder als Quartal oder als Monat. Dann muss man den Verkäufer in Verzug setzen und eine angemessene Frist setzen.

Mit "ich glaube, dass sie nicht liefern können oder Ich vermute, dass sie den Termin x + "Verzug wegen Produktionsstillstand" + 6 Wochen + angemessener Frist nicht werden einhalten können" wird man wohl bei keinem Gericht etwas erreichen.

Erst wenn etwas wirklich eingetreten ist, kann man etwas unternehmen.

Aber vielleicht kommt "VW" bzw. dein Vertragspartner, wer auch immer das ist, die entgegen. Die wenigsten haben einen Vertrag direkt mit VW, sondern meist mit einem Händler oder einer Leasingfirma.

Zitat:

@Kuddel2211 schrieb am 5. Mai 2020 um 18:34:39 Uhr:

Zitat:

@PaBeJo89 schrieb am 5. Mai 2020 um 16:34:14 Uhr:

Also, möglich ist folgendes: Man kann vom Vertrag vollständig zurücktreten.

Hierzu musst du VW/den Händler 6 Wochen nach dem bestätigten Liefertermin schriftlich in Verzug setzen und eine angemessene Frist zu Nacherfüllung gewähren. Ist diese Frist verstrichen kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Hierzu würde ich dir jedoch raten dies mit einem Anwalt zu tun da es bei dem Anschreiben ein paar Dinge zu beachten sind damit es rechtlich sicher ist.

Natürlich kann es sein, dass sich VW auf höhere Gewalt beruft, diese ist Ermessenssache des Richters falls es vor Gericht gehen sollte. Aber ohne ein Beratungsgespräch beim Anwalt würd ich nichts machen.

In den AGB der Autoverkaufer gibt es einen Passus, der sie befreit, wenn das Auto wegen Produktionsstillstand nicht geliefert werden kann. Erst nach 4 Monaten kann man deshalb zurücktreten. Dazu kommt noch der normale Lieferverzug. Meist steht im Vertrag nur "voraussichtlich Lieferzeit", entweder als Quartal oder als Monat. Dann muss man den Verkäufer in Verzug setzen und eine angemessene Frist setzen.

Mit "ich glaube, dass sie nicht liefern können oder Ich vermute, dass sie den Termin x + "Verzug wegen Produktionsstillstand" + 6 Wochen + angemessener Frist nicht werden einhalten können" wird man wohl bei keinem Gericht etwas erreichen.

Erst wenn etwas wirklich eingetreten ist, kann man etwas unternehmen.

Aber vielleicht kommt "VW" bzw. dein Vertragspartner, wer auch immer das ist, die entgegen. Die wenigsten haben einen Vertrag direkt mit VW, sondern meist mit einem Händler oder einer Leasingfirma.

Ok, dass mit den vier Monaten wusste ich nicht. Aber im Grunde sehe ich es wie du. Denke auch dass die Nachfrist die man gewähren muss, um die Coronazeit verlängert wird. Somit wird man sowieso erst zum Ende des Jahres aus dem Vertrag kommen. Und ob ich jetzt zum Ende des Jahres vom Vertrag zurücktrete oder mein Auto bekomme muss man halt überlegen :cool:

am 5. Mai 2020 um 20:10

Ich hatte letztes Jahr ohne erkennbaren Grund 4 Wochen verzug. 61/2 Monate Lieferzeit. Mein Enkel hat seit Dezember wegen unverschuldeten Unfall kein Auto. Erst hieß es April, dann Juli. Mal sehen, wann er wirklich kommt.

Er musste sich jetzt ein Auto als Zwischenlösung. kaufen. Der hat aber auch nur bis zum Sommer Tüv.

Warten ohne Corona ist schon blöd, ich verstehe alle, die jetzt nicht mal annähernd wissen, wann ihr Auto kommt.

Hoffe für alle, dass sich die Lage bald entspannt.

Hi, ich melde mich hier auch mal. Ich habe am 7.11.2019 meinen Polo Gti bestellt. Mündlich wurde mir gesagt „ach, normalerweise sollte er im Februar bis März kommen“ dann wurde der Wagen Konfiguriert und mir wurde April als Liefertermin genannt. Auf der Bestätigung stand dann Mai. Okey, kein Problem, ist ja noch im Rahmen, wäre Perfekt gewesen mit dem Sommer und meinem alten Wagen. Also ich mich in die App eingewählt und nach einigen Wochen habe ich die Kw 20 bekommen. Ab da an gab fast wöchentlich Änderungen und Verschiebungen, mittlerweile bin ich schon bei Kw32. Von meinem Verkäufer kommt nur ein stumpfes „Mh Corona hat uns leider hart getroffen. Ich bin so extrem Sauer, nebenbei auch noch andere Fahrzeuge bei Vw bestellt. Auslieferung in Wob, Morgens angekommen, abends ohne Auto wieder zurück (Motorschaden), nach 4 Wochen auf Händler Auslieferung, Fahrzeug steht jetzt zum 2x beim Lackierer aufgrund von Staub/Dreck Einschlüssen und extremen Kratzern im Lack.

Ich bin total enttäuscht, mein Verkäufer ist jetzt noch 3 Wochen im „urlaub“ und ich muss jetzt wieder drunter leiden und mich um eine Vertretung kümmern.

Fazit: ich bin auch an einem Rücktritt interessiert.

Oha das ist krass

Ende Februar hätte sich hier keiner vorstellen können, was Corona in Europa anstellt. Und ich glaube, dass wir noch nicht fertig sind mit dieser Krankheit und weiteren Überraschungen werden noch kommen. Ich kann die Leute verstehen, die nicht so viel Verständnis für die Verspätungen von VW haben. Wer hier erfolgreich ohne Leergeld aussteigt kann gern seine Erfahrung hier teilen.

Ich persönlich habe das Gefühl, dass die Polo GTI Tage gezählt sind, besonders wenn der Cupra Ibiza nie kommen wird und der Audi S1 der Vergangenheit gehört. Andersherum wird so der letzte GTI einen Kult-PKW, bzw. der Nachfolger mit Sicherheit nur noch mit Elektromotor angeboten wird...

Also wenn ich vor einer MWST-Erhöhung einen zukünftigen Kult-PKw erwerbe und dabei gesund bleibe bin ich bereits sehr zufrieden mit der Situation.

Und wenn man dann noch einen mit Schaltgetriebe hat :D dann ist der Weg zum Klassiker ja schon vorprogrammiert ;)

Themenstarteram 7. Mai 2020 um 7:07

Nur zeigt sich sowas immer erst wenn man das Auto schon lange nicht mehr hat. Zu dem Zeitpunkt wenn ich ein Auto verkaufen möchte (nach 6-8 Jahren) ist es immer nicht viel wert. Ach hätte man doch eine große Garage zum Sammeln ;-)

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