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Rücktritt vom Kaufvertrag als privater Verkäufer an gewerblichen Käufer

Themenstarteram 12. September 2021 um 17:21

Hallo Leute,

ich bin am verzweifeln. Hatte den Skoda meiner Frau in ein Onlineportal angeboten für 3749€.

Ein Onlinehändler hat sich gemeldet und 3500€ geboten, damit war ich einverstanden. Der Händler hat mir einen Vertrag per E-Mail zugeschickt, welchen ich bestätigt hatte.

Kurz darauf meldete sich der Händler wieder und meinte diese Ausstattungsvariante hat gar kein Multifunktionslenkrad, was bei der Eingabe auf dem Verkaufsportal automatisch hinzugefügt wurde.

Nur der Tempomat war am Lenkrad bedienbar. Der Händler baute Druck auf und meinte, ja er nun schon die Bahntickets für seinen Abholer bei mir gekauft und angeblich das Fahrzeug weiter ins Ausland verkauft und das Abholfahrzeug dazu käme am nächsten Tag. Da er den Skoda ja bereits anderweitig mit Multifunktionslenkrad angeboten hat, drückte er den Preis auf 2850€. Er drohte mir damit, sämtliche Ausgaben die hat, als Schadensersatz einzufordern, wenn ich ablehne. Ich habe notgedrungen zugestimmt.

Nun das nächste Dilemma. Gutmütig wie ich bin habe den Skoda noch aufbereiten lassen inklusive Motorwäsche. Das war wahrscheinlich mein größter Fehler. Habe den Skoda abgeholt und bin damit zum Bahnhof gefahren, um den Fahrzeugabholer abzuholen. Plötzlich ging die Motorwarnleuchte an.

Angekommen bei mir zuhause, ging auch noch eine weitere Warnung an (ich glaube irgendwas mit Schleudern, ABS,DSC?). Der Abholer (selbst Kfz-Meister), meine das kann alles sein, von einer feuchten Stelle bis zum Defekt des Steuergerätes. Er informierte seinen Chef, der mich daraufhin anrief. Er beschuldigte mich, das der Fehler bereits vorher vorlag und er die Polizei ruft und mich auf arglistige Täuschung verklagt und das wird teuer. Ich habe dann aus Einschüchterung und Angst einen Kaufpreis von 1600€ zugestimmt.Ich wollte den Skoda noch zur Werkstatt fahren, um die Fehler auslesen zulassen, um evtl. den Schaden beheben zu lassen. Das wurde abgelehnt, weil der Abholer noch einen Folgeauftrag hätte und er das sonst nicht schafft und ich die Kosten dafür auch noch übernehmen müsste.

Habe ich irgendeine Chance dagegen etwas zu unternehmen?

Bin völlig am Ende, bin arbeitslos und nun dieser Verlust.

Hoffe, auf Euch

Grüße Homerunner

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25 Antworten

Hast du die 1.600,- erhalten oder ist der Skoda nun ganz ohne Bezahlung weg?

Oh man, das ist so ne übliche Masche mit dem Kaufvertrag vom Käufer wo dann dieses und jenes nicht stimmt und er damit den Preis dann drückt...

Musst mal hier suchen im Forum da ist ein Ellenlanges Thema darüber.

Das Auto ist jetzt weg oder?

Und du hast allem zugestimmt, richtig?

Dann seh ich da leider keine guten Chancen.

Nächstes mal nur deinen Kaufvertrag verwenden und keinen alleine mit deinem Auto lassen.

Themenstarteram 12. September 2021 um 17:29

Nein, ich habe die 1600€ von den ursprünglichen 3500/2850€ erhalten.

Dann sind es 1.900,- € Lehrgeld. Blockiere Mail- und Telefon für den Ganoven und mach einen Haken dran.

Themenstarteram 12. September 2021 um 17:35

Schriftlich existiert der Kaufvertrag über 2850€. Bezahlt wurden nur 1600€, meine Frau war als Zeugin dabei.

Übrigens habe ich den Vertrag unterzeichnet, obwohl das Fahrzeug meiner Frau gehörte.

Themenstarteram 12. September 2021 um 17:44

„Nur mit der Rückbestätigung dieses Kaufvertrags, ist der Kaufvertrag vom 08.09.2021 um 20:41 Uhr dann nichtig.

Es werden dann keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht.“

Kann ich nicht damit etwas anfangen?

Das war der geänderte Vertrag wegen des fehlenden Multifunktionslenkrades.

Das ist ne beliebte Masche.

Du hast ja allem zugestimmt, wenn du damit nicht einverstanden gewesen wärst hättest du die 1600€ nicht in der Hand und/oder dein Auto noch.

Du kannst ja mal deine Rechtschutzversicherung anrufen und da mal nachfragen oder beim ADAC falls du Mitglied bist.

Du bist Opfer organisierter Kriminalität geworden weil du wirklich alles falsch gemacht hast was man irgendwie falsch machen kann.

Das Geschäftsmodell funktioniert ausschließlich deswegen, weil es immer und immer wieder Leute gibt wie dich, die bereitwilligst auf die ältesten, bekanntesten und primitivsten Tricks hereinfallen.

Entschuldigung für den Klartext an der Stelle, aber so ist es nun mal.

Freue dich über die 1600 EUR, schreibe den Rest als Lehrgeld ab und versuche daraus einen Erkenntnisgewinn mitzunehmen.

Ist ja auch bei MT oft genug Thema.

Sogar mit Namen des entsprechenden Ankäufers.

@Homerunner

Wo kam der Käufer her?

Da Du das Fzg nun schon los bist, hake es ab. Geld siehst Du keins mehr.

Viele andere haben den Wagen dann nicht mitgegeben und mussten sich dann mit dem Käufer streiten, weil der Schadensersatz etc einfordern wollte.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 13. September 2021 um 07:54:07 Uhr:

Du bist Opfer organisierter Kriminalität geworden weil du wirklich alles falsch gemacht hast was man irgendwie falsch machen kann.

Wieso Kriminalität?

Der TE hat eine Ausstattungsvariante angegeben, die nicht vorhanden war. Das ist ein Unterschied zu der "typischen" untergeschobenen Fehlangabe.

Möglicherweise hat der Käufer den "Mangel" bereits von Anfang an erkannt... das (oder die grob fahrlässige Unkenntnis) müsste der TE aber beweisen.

Der Käufer hat ihn dann mit einem grundsätzlich denkbaren Schadensersatzansprüchen unter Druck gesetzt und einen Preisnachlass verhandelt. Der war recht hoch, aber der TE hat zugestimmt. Vollkommen unangemessen war der Preisnachlass auch nicht.

Bei der Übergabe leuchtete nun die Motorkontrollleuchte und die ABS-Warnleuchte. Natürlich muss dann der Preis korrigiert werden. Würde auch jeder Privatkäufer verlangen, wenn er den Wagen überhaupt noch nimmt. War der Preisabschlag angemessen? Mag jeder für sich entscheiden, der TE hat aber zugestimmt. Wenn ein Wagen dieser Preisklasse vor Ort plötzlich ABS+Motorkontrollleuchte an hat, wäre mein Preisabschlag auch nicht deutlich geringer.

Ich sehe hier kein kriminelles Verhalten des Käufers. Dreist... vielleicht... aber bei einem Kaufvertrag muss eben auch jeder auf sich selber achten.

Zitat:

@Homerunner schrieb am 12. September 2021 um 19:35:07 Uhr:

Schriftlich existiert der Kaufvertrag über 2850€. Bezahlt wurden nur 1600€, meine Frau war als Zeugin dabei.

Übrigens habe ich den Vertrag unterzeichnet, obwohl das Fahrzeug meiner Frau gehörte.

Vergiss es.

Tröste dich... wer weis was der Grund für die Motorkontrollleuchte +ABS war. Solange die an war, wäre der Wagen auch kaum für mehr als 2.000 weggegangen. Und wie umfangreich die Fehlersucher geworden wäre, weist Du nicht.

Abhaken, nächstes mal besser machen.

Ich sehe von Grund auf her doch einen Ansatz zur Kriminalität. Denn die Masche mit dem zugeschickten Kaufvertrag ist genau dazu da. Darin sind dann grundsätzlich Änderungen und Abweichungen angegeben, die der Verkäufer durch seine Unterschrift bestätigt. Und genau diese Änderungen, die dann dazu benutzt werden den Verkäufer unter Druck zu setzen, ist das kriminelle daran. Allein schon ersichtlich, dass es nicht nur einige Fälle sind, sondern viele.

Die Absicht des Käufers ist nicht nur der Erwerb des Fahrzeugs, sondern durch das zusätzliche Drohen mit Schadenersatz etc Preisnachlässe zu erzwingen. Ich denke mal, dass, wenn man den geschickten Vertrag nicht unterschreibt, man vom Interessenten nix mehr hört.

Zitat:

@Zebulon102 schrieb am 14. September 2021 um 11:17:41 Uhr:

Ich sehe von Grund auf her doch einen Ansatz zur Kriminalität. Denn die Masche mit dem zugeschickten Kaufvertrag ist genau dazu da. Darin sind dann grundsätzlich Änderungen und Abweichungen angegeben, die der Verkäufer durch seine Unterschrift bestätigt. Und genau diese Änderungen, die dann dazu benutzt werden den Verkäufer unter Druck zu setzen, ist das kriminelle daran. Allein schon ersichtlich, dass es nicht nur einige Fälle sind, sondern viele.

Nur ist genau das hier gar nicht passiert. Bevor man Kriminalität unterstellt, bitte den Sachverhalt lesen.

Die falsche Angabe war in der Annonce und wurde nicht einfach vom Käufer untergeschoben.

Zitat:

@Homerunner schrieb am 12. September 2021 um 19:21:30 Uhr:

Ein Onlinehändler hat sich gemeldet und 3500€ geboten, damit war ich einverstanden. Der Händler hat mir einen Vertrag per E-Mail zugeschickt, welchen ich bestätigt hatte.

Kurz darauf meldete sich der Händler wieder und meinte diese Ausstattungsvariante hat gar kein Multifunktionslenkrad, was bei der Eingabe auf dem Verkaufsportal automatisch hinzugefügt wurde.

Wenn man ein Auto verkauft, sollte man sich eben etwas Mühe geben und bereits die Annonce mindestens zweimal lesen. Den Vertrag dann sowieso.

Die Fehler wurden vom TE gemacht. Er ist dann eben auf jemanden gestoßen, der sich recht robust durchgesetzt hat.

Zitat:

@Zebulon102 schrieb am 14. September 2021 um 11:17:41 Uhr:

Die Absicht des Käufers ist nicht nur der Erwerb des Fahrzeugs, sondern durch das zusätzliche Drohen mit Schadenersatz etc Preisnachlässe zu erzwingen. Ich denke mal, dass, wenn man den geschickten Vertrag nicht unterschreibt, man vom Interessenten nix mehr hört.

Spielen wir das mal durch.

Du siehst ein Auto und dir gefällt die Ausstattung. Unter Anderem ist dir eben wichtig, dass ein Multifunktionslenkrad verbaut ist.

Du kaufst den Wagen daher.

Dann stellst Du fest, dass dieses entgegen der klaren Angaben des Verkäufers fehlt. Eine Nachrüstung in einer Werkstatt würde wahrscheinlich den Wagenwert erreichen.

Willst Du keinen Preisabschlag?

Und wenn bei der Abholung dann plötzlich ABS+Motorkontrollleuchte an sind, ist das für dich nicht so wichtig?

Ich verstehe den etwas schalen Beigeschmack... aber hier kann man dem Händler nun nicht wirklich etwas vorwerfen. Der TE konnte ganz wesentlich nicht das liefern, was er verkauft hat. Ob der Preisabschlag von 1900 Euro angemessen war oder nicht... diskutabel. Vollkommen überzogen war der Preisabschlag aber nicht.

Zitat:

@Homerunner schrieb am 12. September 2021 um 19:21:30 Uhr:

Gutmütig wie ich bin habe den Skoda noch aufbereiten lassen inklusive Motorwäsche. Das war wahrscheinlich mein größter Fehler.

Ja. Und vor allem warum?

Du hast an einen Händler verkauft. Den freut sich nicht über die Motorwäsche. Der wird eher misstrauisch, dass Du damit Ölleckagen verbergen möchtest.

Wieso steckst Du Geld in eine nicht vereinbarte Aufbereitung + Motorwäsche?

Spontan habe ich bei deinem Verhalten sogar mehr Fragezeichen überm Kopf als bei der des Händlers.

Zitat:

@Homerunner schrieb am 12. September 2021 um 19:21:30 Uhr:

Der Abholer (selbst Kfz-Meister), meine das kann alles sein, von einer feuchten Stelle bis zum Defekt des Steuergerätes.

Und damit hat er Recht und dir fair und offen das Problem dargelegt.

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