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Rücktritt vom Kaufvertrag Neuwagen - Wertminderung
Guten Morgen,
Kurz zu mir: leider erfülle ich vermutlich viele Klischees und bin deshalb in der Situation, um die es hier geht:
Ich bin weiblich, 42 Jahre alt und wandle leider komplett im Tal der Ahnungslosen und bitte deshalb um Hilfe.
Ford SMax
Neuwagen in 06 2018 gekauft und zu 90% über die Fordbank mit Ballonrate finanziert. Monatliche Rate: 350 Euro
Anzahlung in bar.
Im Okt 2018 für 1300 Euro im selben Autohaus Witerräader mit Felgen gekauft. Von Beginn an war das Auto mängelbehaftet. Mechanisches und elektronisches Problem mit der Handbrems und der Heckklappe.
Ich war mehrfach beim Händler und in zwei bis drei Anläufen konnte alles behoben werden, bis auf die Elektronik der Heckklappe. In Absprache mit Ford wurde die Software upgedatet und immer wieder Teile etc getauscht. Sie zeigt nach wie vor Funktionsstörungen und nach 16 Monaten und 7 Nachbesserungen, mache ich momentan von meinem Recht Gebrauch, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Auf die 0, 67% Nutzungsentschädigung pro gefahrene 1000 km kann ich mich einlassen.
Allerdings steht Wertminderung im Raum, wegen zweier Anstoßer vorne jnd hinten. Es wurde jeweils in einer Vertragswerkstatt, die die Versicherung benannte, die Stoßstange erneuert. Sie kam grundiert von Ford und wurde in der Farbe lackiert.
Ich fühle mich etwa allein auf hoher See und frage mich, welche Wertminderung der reparierte Austausch der Stoßstangen mit Originalteilen vertretbar ist.
Mich interessiert die Größenordnung...
500 Euro
2000 Euro
5000 Euro
Denn diese muss ich ja tragen, oder?
Das Autohaus signalisierte, dass die Finanzierung komplett rückabgewickelt wiemrd und auch die Gebühren für Zulassung, Räderhotel und Preis für die Winterräder unter den Rücktritt fallen.
Die Höhe der Wertminderung ist mir aber unklar.
Wer kann eine ganz ungefähre Größenordnung sagen?
Wie begutachten das Auto zunächst gemeinsam und "werden uns dann schon einig werden", meinte das Autohaus.
Von Beginn
Beste Antwort im Thema
Und wer erklärt uns nun die Drei- und Fünfventilmotoren? Und R und VR...? Und welcher geht im Stadtverkehr schneller kaputt?
Wie war nochmals die Eingangsfrage?
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102 Antworten
Nochmal ich:
Mir geht es darum eine Hausnummer zu haben, was als Wertminderung ok ist, ohne dass ich Streit anfangen muss. Neupreis war 33000 Euro.
0,- €. Sowas steht in den Gebrauchtwagen-AGB als Bagatelle, die bei 08/15-Fahrzeugen keine Auswirkung hat und keinen Mangel darstellt.
Aber es war ja ein Neuwagen.
Übrigens einmal 1900 Euro und einmal 3500 Euro Reparatur.
Wenn jeweils die Stoßstangen mit Anbauteilen original getauscht wurden, ist das egal. Sollte der Schaden mehr als mur die Stoßstangen umfasst haben, wird das in den Schadengutachten ausgewiesen worden sein. Ebenso eine etwaige merkantile Wertminderung. Also schau dir diese Unterlagen an.
Ganz grob 10 Prozent der Reparaturkosten ansetzen, also 190 plus 350 Euro
Also, ich sehe hier auch die Größenordnung einer Wertminderung bei höchstens 500 €.
Bisher schein ja alles ohne Streit abzugehen.
Natürlich wären mit 0,5 % Nutzungsentschädigung auch lieber als 0,67% . Hauptsache nicht ewig warten und vor allem nicht den Rechtsweg beschreiten müssen. Zwei dreihundert Euro hin oder her, Hauptsache dieses Montagsauto wird rückabgewickelt. Aber komplett über den Tisch ziehen, möchte ich mich auch nicht lassen.
Und da hat man echt ein Problem, wenn man ahnungslos ist.
die Reparaturen wurden zu 100% durch neuteile durch eine Fordwerkstatt vorgenommen? Eigentlich wäre das kein Grund zur Wertmidnerung.
Im Zweifel einen unabhängigen, vereidigten Gutachter hinzuziehen. der kostet allenfalls ein paar 100€, wenn Du daddurch 2000€ sparst ist das ein guter Deal.
Eine Rechtsweg hast Du dann lange nocht bestritten. der wird erst relevant wenn man sich ausßergerichtlich partout nicht einigen kann, und das kann dauern.
Ich würde mich anschließen und sagen, sofern tatsächlich NUR die Stoßstangen beschädigt wurden und gegen Neuteile ersetzt wurden, ist keine Wertminderung entstanden. Wenn es mehr war, sollte die Wertminderung aus dem Gutachten hervorgehen und die Höhe würde ich dann auch ansetzen.
Wenn es nur die Stoßstangen waren, oder auch sonstige Anbauteile, die komplett gewechselt wurden, so ist keine Wertminderung eingetreten, weil ja der Originalzustand wieder hergestellt wurde.
Bei den 3500€ habe ich aber den Verdacht, daß es doch etwas mehr war. Dann kommt es darauf an. Ein Gutachten sollte gemacht worden sein, in welchem der Wertverlust dann ja festgehalten ist. Dieser sollte sich aber auch in der Gegend von maximal 500 € abspielen.
Der Wagen hatte 2 Unfälle. Natürlich hat es große Auswirkungen was den Wertverlust angeht.
Dreht den Spieß um und fragt euch ob ihr für einen zweifach verunfallten Jahreswagen den gleichen Preis zahlen würdet?
Ich bin jeweils gegen einen Pfosten gefahren. Einmal vorne, einmal hinten.
Ich denke auch, dass das Folgen für den Wert hat. Aber in welcher Höhe?
Zitat:
@Beulendoktor88 schrieb am 11. Nov. 2019 um 00:2:52 Uhr:
Der Wagen hatte 2 Unfälle. Natürlich hat es große Auswirkungen was den Wertverlust angeht.
Dreht den Spieß um und fragt euch ob ihr für einen zweifach verunfallten Jahreswagen den gleichen Preis zahlen würdet?
Definitiv. Ein Realsitischer Wertverlust dürfte irgendwo im Bereich von gut 1000 Euro liegen. Rechtlich wird das aber wohl leider anders aussehen würde ich schätzen. Gehe auch davon aus das die TE hier im Bereich von 0 - 500 Euro rausgeht.
Zitat:
@paelzerbu schrieb am 10. November 2019 um 23:43:14 Uhr:
Wenn es nur die Stoßstangen waren, oder auch sonstige Anbauteile, die komplett gewechselt wurden, so ist keine Wertminderung eingetreten, weil ja der Originalzustand wieder hergestellt wurde.
Bei den 3500€ habe ich aber den Verdacht, daß es doch etwas mehr war. Dann kommt es darauf an.
Stimmt. Da wurde noch der Scheinwerfer getauscht, weil das Glas gebrochen war. Habe gerade nochmal auf der Rechnung geschaut.