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Rücktritt vom privaten Autokauf ?
Hallo, ich habe mir am Donnerstag einen Renault Twingo BJ 98 gekauft habe ihn am Donnertag angezahlt und den Rest am Freitag bezahlt und auch Freitag zum Rundumcheck gebracht. Optisch hat er kleine Mängel ist ja leider kein Neufahrzeug, ist im Dezember 08 über den TÜV gegangen ohne Mängel. Haben dann aber beim Check gesehen das der Achsträger mit Unterbodenschutz dick eingeschrichen worden ist und nach Prüfen mit dem Schraubenzieher der auf einmal weg war...die Bremsen sind total verrostet also auch ein Mangel wo man mit eigentlich nicht über den TÜV kommt selbst der Öldruckschalter ist undicht.. alles wurde in einer KFZ Werkstatt nach geschaut...mit diesen Mängeln hääte der Wagen gar keinen TÜV bekommen dürfen....haben dann den Verkäufer darauf hin gewiesen das der Wagen erhebliche Mängel hat und ich diesen gerne wieder zurück geben möchte oder zumindestens eine Preisminderung....für den Wagen habe ich 1750 € bezahlt und wollte eine Preisminderung von 400 € mir wurde aus der Werkstatt gesagt das dies angemessen ist... wenn man bedenkt das ich jetzt ein Auto habe was eigentlich nicht verkehrstauglich ist.. nun stellt sich der Verkäufer quer und sagt er habe kein Interesse daran das Auto zurück zunehmen und ihm waren die Mängel nicht bekannt...habe Bilder gemacht und es ist auch keine Problem das ich von einen Sachverständiger ein Gutachten bekomme das es auch so ist das de Wagen nicht mit diesen Mängeln im Dezember über den TÜV gekommen wäre.... er hat mir eine Preisminderung von 150 € angeboten wo ich nur geschmuzelt habe... habe ihm deutlich zum Verstandnis gegeben 400 € höchstens 350 € aber weniger auf keinen Fall... wie sehen meine Chancen aus Recht zu bekommen ? Und wie lange kann dann so ein Rechtsstreit dauern ?
Freue mich über Euer Feedback
Daniela
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Ich würde mal nen Anwalt einschalten. Sowas läuft unter "arglistiger Täuschung" und "verschweigen von Mängeln"
Meistens reicht auch nur ein Brief vom Anwalt und der Verkäufer gibt klein bei und erstattet Dir Deine 400 € Preisnachlass.
So ein Unsinn...begründe erstmal die Tatbestandsmerkmale einer arglistigen Täuschung in diesem Fall, bevor du hier solche Laientips abgibst...würdest du ihm denn das Geld vom Anwalt erstatten, wenn die Kostennote kommt?? Wohlgemerkt von dem Anwalt, den er vollkommen überflüssigerweise aufgrund deines "schlauen" Tips hier konsultiert hat??
Nicht jeder halbjuristische Begriff, den man mal irgendwo in irgendeinem komplett anderen Zusammenhang aufgeschnappt hat, lässt sich ohne Nachprüfung auf alles andere anwenden
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42 Antworten
Ich sehe bei dem Preis und Fahrzeugalter keine Chancen für dich.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Ich sehe bei dem Preis und Fahrzeugalter keine Chancen für dich.
aber wieso der wagen wurde mit erheblichen mängeln verkauft die nicht erwähnt wurden.. und wie bekommt man tüv für ein auto wo der achsträger fast durch ist...eine preismiderung wäre doch nur mehr als fair oder ?
Zitat:
das der Achsträger mit Unterbodenschutz dick eingeschrichen worden ist und nach Prüfen mit dem Schraubenzieher der auf einmal weg war
joar so unterbodenschutz hält nicht ewig...das ist kein schwerer mangel!
Zitat:
die Bremsen sind total verrostet also auch ein Mangel wo man mit eigentlich nicht über den TÜV kommt
das die bremsen vorrostet sind ist nach längerer standzeit ebenfalls völlig normal und auch kein mangel der zum durchfallen bei der hu führt!
Zitat:
selbst der Öldruckschalter ist undicht..
die dichtung dort ist ein verschleißteil und wenn der verkäufer vorher ne waschstraße mit unterbodenwäsche bzw. motorwäsche besucht hat fällt das dem tüv garnicht auf!
fahr mal in eine andere werkstatt und lass die mal drübergucken, mir scheint eher die werkstatt will hier dir hier eine "komplettsanierung" aufbrummen....
das man auch "bekannte" ne hu/au plakette bekommt obwohl das auto niemals nen tüv-prüfer gesehen hat steht natürlich auf einem anderen blatt......
und 1800€ für nen 11jahre alten twingo...naja...ich wüsste mein geld sinnvoller zu investieren....
Also auch ein Verkäufer hat sorge zutragen, das er ein verkehrstaugliches Fahrzeug verkauft.
Also da kommt er nicht drumrum.
Aber dafür in ein Streit zugehen ??
Also i.O ist es nicht vom Verkäufer.
Normalerweise müsste man dort mal eine Pflicht greifen lassen, welche eine Bescheinigung unmittelbar vor dem Verkauf vorschreibt.
Zitat:
Original geschrieben von jack2504
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Ich sehe bei dem Preis und Fahrzeugalter keine Chancen für dich.
aber wieso der wagen wurde mit erheblichen mängeln verkauft die nicht erwähnt wurden.. und wie bekommt man tüv für ein auto wo der achsträger fast durch ist...eine preismiderung wäre doch nur mehr als fair oder ?
Ich sehe nicht wirklich erhebliche Mängel, sondern dem Alter des Fahrzeuges entsprechenden Zustand.
Aber kannst dein Glück versuchen, vielleicht lieg ich ja völlig daneben.
Aber um so etwas vorzubeugen, macht man vor dem Kauf einen Check in der Werkstatt, und nicht hinterher.
Dann hat man die Möglichkeit das Fahrzeug nicht zu kaufen, oder evt. am Preis zu handeln.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
das der Achsträger mit Unterbodenschutz dick eingeschrichen worden ist und nach Prüfen mit dem Schraubenzieher der auf einmal weg war
joar so unterbodenschutz hält nicht ewig...das ist kein schwerer mangel!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
die Bremsen sind total verrostet also auch ein Mangel wo man mit eigentlich nicht über den TÜV kommt
das die bremsen vorrostet sind ist nach längerer standzeit ebenfalls völlig normal und auch kein mangel der zum durchfallen bei der hu führt!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
selbst der Öldruckschalter ist undicht..
die dichtung dort ist ein verschleißteil und wenn der verkäufer vorher ne waschstraße mit unterbodenwäsche bzw. motorwäsche besucht hat fällt das dem tüv garnicht auf!
fahr mal in eine andere werkstatt und lass die mal drübergucken, mir scheint eher die werkstatt will hier dir hier eine "komplettsanierung" aufbrummen....
das man auch "bekannte" ne hu/au plakette bekommt obwohl das auto niemals nen tüv-prüfer gesehen hat steht natürlich auf einem anderen blatt......
und 1800€ für nen 11jahre alten twingo...naja...ich wüsste mein geld sinnvoller zu investieren....
hallo,
also bei der wekstatt handelt es sich bei mir um die von meinem cousin und der möchte eh nur das material bezahlt bekommen aber wie gesagt er hat gesagt das das nicht in ordnung iat.. bremsen ist klar beim längern stehen rosten die war wohl auch so der stand wohl 2 monate ...aber kann doch jetzt nicht sein das ich auf dem schaden sitzen bleibe.. wo hat man den als käufer von eine gebrauchten auto sein recht.. ich lese immer nur das die verkäufer ihr recht bekommen egal welchen mist die verkaufen.. echt toll :-(
Wurde der Wagen Privat oder von einem geweblichen Autoverkäufer gekauft???
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Wurde der Wagen Privat oder von einem geweblichen Autoverkäufer gekauft???
Zitat:
Original geschrieben von jack2504
Rücktritt vom privaten Autokauf ?
......
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Wurde der Wagen Privat oder von einem geweblichen Autoverkäufer gekauft???
von einer privat person
Normalerweise macht man ja auch einen Check vor dem Kauf !
Zumal Du schon einen in der Familie hast.
Also eigentlich darfst Du dich nicht beschweren wegen des auf dem Geld sitzenbleiben.
Entscheidend dürfte sein, ob der VK im Kaufvertrag Sachmängelhaftung und Gewährleistung ausgeschlossen hat oder nicht. Falls er sie ausgeschlossen hat wie bei privaten Verkäufen eigentlich üblich, stehen Deine Chancen sehr schlecht.
Eniac
Zitat:
Original geschrieben von Nice-DJ
Normalerweise macht man ja auch einen Check vor dem Kauf !
Zumal Du schon einen in der Familie hast.
Also eigentlich darfst Du dich nicht beschweren wegen des auf dem Geld sitzenbleiben.
ja hat mein mann auch gesagt, aber wenn man ein auto kauft das fast 2 jahre tüv hat geht man doch davon aus das das so in ordnung ist oder ?
Zitat:
Original geschrieben von Eniac
Entscheidend dürfte sein, ob der VK im Kaufvertrag Sachmängelhaftung und Gewährleistung ausgeschlossen hat oder nicht. Falls er sie ausgeschlossen hat wie bei privaten Verkäufen eigentlich üblich, stehen Deine Chancen sehr schlecht.
Eniac
es handelt sich hier um einen Kaufvertrag von Auto Scout 24 dort steht
Dort steht
das kraftfahrzeug wird unter ausschuss der sachmängelhaftung verkauft, soweit der verkäufer nicht nachstehend eine garantie oder erklärung abgibt.der ausschluss der sachmangelhaftung gilt nich im falle des vorsatzes und der groben fahrlässigkeit sowie bei verletzung von leben, körper und gesundheit.
Zitat:
Original geschrieben von jack2504
aber wenn man ein auto kauft das fast 2 jahre tüv hat geht man doch davon aus das das so in ordnung ist oder ?
Eben nicht. Die TÜV-Untersuchung bescheinigt den verkehrstüchtigen Zustand exakt zu dem Zeitpunkt der Untersuchung...das kann auch ne Stunde später schon GANZ ANDERS aussehen...hier sinds nun schon 2 Monate...
Und grad weil du die Möglichkeit hattest, den Wagen vorher gut checken zu lassen, finde ich es eher frech, jetzt noch hinterher was drehen zu wollen...nimm lieber die 150€, mehr wirst du nie bekommen...
Und die Sachmangelhaftung bei Gebrauchtwagen beinhaltet keine Verschleissteile, abgesehen davon wurde die Haftung ja gem. dem KV wirksam ausgeschlossen...