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Rückwärts gefahren - Unfall! Schuldfrage!

Themenstarteram 13. Juli 2014 um 14:54

Guten Tag an Alle!

Hatte gestern einen Unfall gehabt, war mir eigentlich sicher, dass ich im Recht bin bis die Polizei eintraf.

Es ist folgendes passiert: ich war an einer Shell-Tankestelle und habe getankt, danach wollte ich den Reifendruck messen und bin Rückwärts gefahren, da die Reifendruck-Station genau hinter mir war.

Bevor ich anfing Rückwärts zu fahren habe ich gesehen, dass genau vor den Parkständen, wo man den Reifendruck überprüfen kann ein Mann mit dem Anhänger fährt. Also habe ich gewartet bis er weg war, und fing an den Manöver zu machen.

Ich habe alle Spiegel gecheckt und das mehrmals, es war keiner hinter mir, der weg war also frei, als es plötzlich in die linke Seite hineinkrachte.

Der Mann ist in dieser Zeit auch rückwärts gefahren, hat aber dabei vermutlich nicht nach hinten geguckt.

Bei mir ist die ganze Seite kaputt, es fängt an mit dem ende des hinteren linken Kotflügel (also fast schon an der hinteren linken Tür) und endet mit dem vorderen Kotflügel. Ich bin einen Toyota Yaris gefahren.

Als die Polizei ankam, sagten sie, dass in der Regel, der Schuld ist, der rückwärts fährt (in dem Fall sind wir es beide), also 50/50?

Ich kann es nicht nachvollziehen, ich war ja schon an dem Mann vorbei, und er ist praktisch in mich reingefahren.

Was meint ihr wie wird es alles entschieden?

Der Anhänger von dem Unfallgegner hat natürlich keinen Schaden getragen, die Geschwindigkeiten von beiden waren auch minimal.

Für eure Hilfe und Ratschläge bin ich im Vorraus dankbar!

Beste Antwort im Thema

Du hast nicht aufgepasst beim Rückwärtsfahren, und der andere auch nicht.

Daher wird es eben auf 50:50 hinauslaufen.

Also jeder trägt 50% vom Schaden des anderen.

Grundlage ist die StVO §9 Abs.5:

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html

Der Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren bist Du und der andere nicht nachgekommen.

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Themenstarteram 13. Juli 2014 um 15:04

Hier noch ein Bild wie die Autos gestanden sind.

Du hast nicht aufgepasst beim Rückwärtsfahren, und der andere auch nicht.

Daher wird es eben auf 50:50 hinauslaufen.

Also jeder trägt 50% vom Schaden des anderen.

Grundlage ist die StVO §9 Abs.5:

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html

Der Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren bist Du und der andere nicht nachgekommen.

Unklare Situation, zwei rückwärts fahrende Fahrzeuge.

Auf irgendeine Teilschuld läuft das heutzutage immer raus, und sei es nur wegen dem allg. Betriebsrisiko, im Detail wird das ein Richter entscheiden müssen.

Ob da eine Gewichtung stattfindet, liegt eben dort. Das Ding mit dem Hänger erzeugt eben noch zusätzliche Risiken, u.U. hätte der Fahrer da schon einen Einweiser verdingen müssen um seien Sorgfaltspflichten nachzukommen.

Themenstarteram 13. Juli 2014 um 15:11

hätte ich nicht aufgepsst währe ich ja mit der Stoßstange in ihn reingefahren, und so war ich ja praktisch an ihm schon vorbei gewessen.

Es ist echt unverständlich für mich.

Jeder muss ja die oben genannte Sorgfaltspflicht nachgehen, ich hatte den weg frei und bin ja in niemanden reingefahren, was kann ich denn dafür, dass er nicht nach hinten guckt und einfach fährt. Währe ich vorwärts gefahren, währe es ebenfalls passiert. Es ändert ja nichts dadran wie rum ich fahre wenn der andere einfach "blind" fährt.

am 13. Juli 2014 um 15:11

50:50. Was anderes macht keinen Sinn. Kann jeder behaupten, daß der andere nicht geschaut hat.

Themenstarteram 13. Juli 2014 um 15:15

ich bedanke mich sehr für eure schnelle Antworte.

In solchen Fällen ärgert es mich sehr, dass Sonntags alles geschlossen hat. :)

Würde am liebsten schon heute bisschen Klarheit bekommen, wie es weitergeht.

Zitat:

Original geschrieben von savoy1

was kann ich denn dafür, dass er nicht nach hinten guckt und einfach fährt.

Der andere wird dies genauso sehen, und daher meist 50:50, das ist nun einmal so.

Du bist ja schließlich auch einfach gefahren und hast den anderen nicht wahrgenommen beim Rückwärtsfahren.

Zitat:

Währe ich vorwärts gefahren, währe es ebenfalls passiert.

Es ändert ja nichts dadran wie rum ich fahre wenn der andere einfach "blind" fährt.

Doch, da hättest Du das Manöver von dem anderen gesehen und entsprechend reagieren können, z.B. durch Hupen oder stehen bleiben, Du hast aber nichts gesehen und der andere auch nicht, typisches Beispiel für Schuldaufteilung.

Es lässt sich jetzt noch darüber streiten ob 50:50 oder 70:30 o.ä.

 

Themenstarteram 13. Juli 2014 um 15:18

Selbst mit 50/50, was kann der Unfallgegner von meiner Versicherung verlangen? Dem Anhänger ist ja nichts passiert!

Wenn kein Schaden vorhanden sein sollte, gibt es für dich bzw. Deine Versicherung auch nichts zu regulieren, außer halt die 50% von Deinem eigenen Schaden den Du trägst oder wenn vorhanden deine Vollkasko.

Die anderen 50% trägt der Unfallbeteiligte.

Zitat:

Original geschrieben von savoy1

Währe ich vorwärts gefahren, währe es ebenfalls passiert.

Nicht unbedingt.

Den Rückwärtsfahrenden hätte man womöglich früher erkannt.

Ich hätte ihm Zeit und Platz gelassen um sein Manöver zu beenden.

 

Ich sehe das nicht so. Zwar haben beide beim Rückwärtsfahren besondere Sorgfaltspflichten, aber der Andere ist in Dich reingefahren. Auf Grund der Situation musst Du auch schon dagewesen sein. An Hand der Spuren wird man feststellen können, ob sich Dein Auto beim Anstoß überhaupt noch bewegt hat. Ich würde versuchen, 100% des Schadens ersetzt zu bekommen.

Das klären eh die Versicherungen unter sich.

am 13. Juli 2014 um 17:02

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Ich sehe das nicht so. Zwar haben beide beim Rückwärtsfahren besondere Sorgfaltspflichten, aber der Andere ist in Dich reingefahren. Auf Grund der Situation musst Du auch schon dagewesen sein. An Hand der Spuren wird man feststellen können, ob sich Dein Auto beim Anstoß überhaupt noch bewegt hat. Ich würde versuchen, 100% des Schadens ersetzt zu bekommen.

Anhand des Fotos und der Kratzer erkennt man dass das Fahrzeug des TE bei der Kollision in bewegung war. Dem Bild nach 20-30cm

am 13. Juli 2014 um 18:33

Shell-Grundstück ist kein öffentlicher Straßenverkehr, oder? :cool:

Hast Du Glück gehabt, dass die Polizei kam!

Tippe ebenfalls auf 50/50

 

P.S.

§9, Abs. 5 StVO......nicht auf SHELL-Grundstück....@ Kai70

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