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Rückzahlung der Anzahlung

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Anzahlung für ein Auto von 500€ getätigt damit der Verkäufer das Auto für mich reservieren kann.
Es wurde nur per WhatsApp vereinbart.
Der Verkäufer möchte aber jetzt die 500 Euro nicht zurückerstatten.
Der Verkäufer hat mir aber mehrere Mängel verschwiegen wie z.B
2 Stoßfänger, 3 Türen, Hecklappe und 2 Kotflügel müssen gerichtet und neu lackiert werden.
Es waren 4 Verschiedene Reifen drauf, davon war einer DOT 2001 und einer hat eine Beule.
Die Nebelscheinwerfer sind ohne Funktion.
Meine Frage wäre jetzt:
Muss er mir die Anzahlung erstatten?
Ich habe auch Kurzzeitkennzeichen machen lassen und bin an dem Tag insgesamt 1060 km gefahren, kann ich das Geld für die Kosten vom Verkäufer fordern?
Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Maverick Zero schrieb am 11. April 2019 um 10:21:46 Uhr:


Mit einer Rechtsschutzversicherung würde ich es darauf ankommen lassen, den entstandenen Schaden (Anzahlung, Zeit, Fahrtkosten) wegen arglistiger Täuschung / verschwiegene Mängel abzuwickeln.

Da sehe ich die Chancen auch nicht schlecht, zumindest den Reservierungsbetrag zurückzuholen. Ich bin kein Experte, der sich mit juristischen Fragen exakt auskennt, aber mein Rechtsgefühl sagt mir, dass es sich bei der Reservierung nicht um eine Willensäußerung handelt, die einen Kaufvertrag beinhaltet. Die hat doch nur zur Absicherung dazu gedient, den Weg zu Verkäufer nicht umsonst zu machen, wenn das Auto anderweitig verkauft würde. Da ich eine Rechhtsschutzversicherung habe, würde ich diese einschalten, sich mit dem Sachverhalt eingehend auseinander zu setzen.

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wie kann man nur auf sowas reinfallen. War das so ein angebliches Superschnäppchen dass man da über 1000 km fahren muss.

Bring doch bitte mal Ordnung in den Salat da oben.

Privatleute?
Zeugen?
Zeitlicher Ablauf?
KV?
Persönlich besichtigt?
Probefahrt?

Zitat:

@pokalgolf schrieb am 10. April 2019 um 15:47:22 Uhr:


Bring doch bitte mal Ordnung in den Salat da oben.
Privatleute?
Zeugen?
Zeitlicher Ablauf?
KV?
Persönlich besichtigt?
Probefahrt?

1.Er hat ein Gewerbe und ich bin ein Privatmann

2.Zeugen gab es

3.Er hat längere Zeit auf den Brief gewartet somit konnte ich es nicht besichtigen, angezahlt am 25.03 besichtigt am 09.04.

4.Es gab keinen Kaufvertrag

5.Persönlich besichtigt

6. Probefahrt hab ich abgelehnt

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 10. April 2019 um 15:35:38 Uhr:


wie kann man nur auf sowas reinfallen. War das so ein angebliches Superschnäppchen dass man da über 1000 km fahren muss.

Servus,

es hat sich alles sehr plausibel angehört und der Preis war auch gut

Wenn du Ihn persönlich besichtigt hast, dann hätten dir doch die Mängel auffallen müssen?! Oder hast du das Geld vor der Besichtigung überwiesen? Das ist natürlich denkbar ungünstig.

Auch wenn ich sonst nicht so bin: Hier würde ich mir tatsächlich erstmal anwaltlichen Rat einholen und die schriftliche Konversation via WhatsApp prüfen lassen.
Der Anwalt kann Dir dann genau sagen was Sache ist....

Zunächst sollte geklärt werden, ob es eine Anzahlung oder eine Reservierungsgebühr ist.
Eine Anzahlung spricht für einen Kaufvertrag. Dann müsstest du das Auto sogar abnehmen, weil laut 433 BGB ein wirksamer Kaufvertrag zu Stande gekommen ist. Eine Rettung wäre hier nur, wenn per Text so was wie ein Rücktritt bei Nichtgefallen geäußert wurde.
Wurde kein wirksamer Kaufvertrag geschlossen, kann das Geld zurück gelangen, in dem der Vertrag angefochten wird. Das wäre z.B. über 119 BGB möglich. Wird aber schwer, weil die Beweislast beim Käufer liegt.
Hier gibt es nur zwei Möglichkeiten. Wenn das Inserat nicht der Wahrheit entsprach, Auto kaufen und Nacherfüllung vom Verkäufer verlangen. Inserate sind bei mobile.de oder autoscout Teil des Vertrages.
Wenn die Mängel im Inserat gar nicht erst benannt waren, die 500€ verschmerzen und hoffen, dass der Verkäufer nicht auf den Kaufvertrag pocht.

Ach komm....

Gewerblicher Verkäufer aber ohne KV?
Klingt ja seriös.

Was hat der ZT mit der Besichtigung zu tun?

Du hast besichtigt und gekauft und jetzt willst du so ziemlich alle Karosserieteile bemängeln?

Wie kommt das?

Warum lehnst du die Probefahrt ab?

Sind in deinem Bundesland schon Ferien?

Zitat:

Warum lehnst du die Probefahrt ab?

Sollte ohne Kennzeichen erfolgen

:confused:

Was aus dem Eingangsbeitrag nicht hervor geht: hast Du das Auto nun gekauft oder nicht?

Ich würde sagen nein er hat es nicht gekauft

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 10. April 2019 um 20:09:31 Uhr:



Zitat:

Warum lehnst du die Probefahrt ab?


Sollte ohne Kennzeichen erfolgen :confused:

Woher weisst du das?
Also vermutlich kein Kaufinteresse mehr gehabt, daher kein KV.
Aber die Anzahlung will der TE natürlich zurück.
So versteh ich das ganze.

Zitat:

Der Verkäufer hat mir aber mehrere Mängel verschwiegen wie z.B
2 Stoßfänger, 3 Türen, Hecklappe und 2 Kotflügel müssen gerichtet und neu lackiert werden.
Es waren 4 Verschiedene Reifen drauf, davon war einer DOT 2001 und einer hat eine Beule.
Die Nebelscheinwerfer sind ohne Funktion.

Das sind erhebliche Mängel am Kaufgegenstand die m.E. den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen.

Ich würde ihm einen Brief schreiben, die 500€ zurück fordern.

Dann würde ich ihm eine Mahnung schreiben (nach 28 Tagen plus 14 Tage Postlaufzeit).

Danach würde ich das zum Anwalt geben.

Ich würde mir erst die 500€ holen und DANACH die Fahrtkostenerstattung, etc

;)

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 10. April 2019 um 20:09:31 Uhr:



Zitat:

Warum lehnst du die Probefahrt ab?


Sollte ohne Kennzeichen erfolgen :confused:

Versehentlich mit dem Zweitaccount geschrieben? :D

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