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Rückzahlungsforderung Schadensersatz

Themenstarteram 19. September 2012 um 13:54

Hallo alle zusammen :)

Würde mich sehr freuen, wenn mir hierzu jemand Auskunft geben könnte.

Folgendes Szenario:

Vor einigen Monaten ist mir leider ein kleiner Unfall mit einem Firmenwagen unterlaufen. Beim ausrangieren aus einer Parklücke habe ich ein Auto touchiert, was ich leider nicht bemerkt habe (stürmisches, regnerisches Wetter usw.) und mich somit "unerlaubt" vom Unfallort entfernt habe. Wurde dabei beobachtet und auch angezeigt.

Nun bekomme ich ein Schreiben der Versicherung meines Arbeitsgebers, welches besagt, dass ich aufgrund des unerlaubten Entfernens keinen Versicherungsschutz habe und´den Betrag (ca. 500,-) wieder zurückzahlen muss. Dabei berufen die sich auf irgend eine Ziffer im Versicherungsvertrag der zwischen der Versicherung und dem Arbeitgeber abgeschlossen wurde.

Ist es nicht so, dass der Arbeitgeber diesen zahlen muss, da es sich hier um eine fahrlässigen Vorfall handelt und nicht um einen vorsätzlichen?

Ich war ja schließlich im Auftrag des Arbeitgebers (wegen einer Nichtigkeit) mit dem Wagen unterwegs und seh es nicht ein, dass ich die Kosten komplett alleine tragen muss.

Beste Antwort im Thema

Ach so, wenn ich Unschuldig bin dann zahle ich einfach mal so 200 Euro.:rolleyes:

Ein Fall muss nicht zwingend vor Gericht gehen, die Staatsanwaltschaft kann den Fall auch Außergerichtlich abschließen. Fakt ist, dass wenn ein Verfahren eingestellt wird, man nichts zahlen muss. Und es ist ein Unterschied ob ein Fall abgeschlossen wurde oder eingestellt wurde.

Ich glaube hier auch langsam, dass du einiges Missverstanden hast, denn das zeigt schon dass du Glaubst mit den 200 Euro wird einfach das Verfahren eingestellt und die Forderung der Versicherung.

Wie bereits schon gesagt, wäre das Verfahren eingestellt worden, wäre die Versicherung nicht berechtigt Geld von dir zu Fordern.

Die absolute Gewissheit wirst du erhalten wenn du dein Punktestand in Flensburg anforderst.

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Zitat:

Original geschrieben von Lello123

Nun bekomme ich ein Schreiben der Versicherung meines Arbeitsgebers, welches besagt, dass ich aufgrund des unerlaubten Entfernens keinen Versicherungsschutz habe und´den Betrag (ca. 500,-) wieder zurückzahlen muss. Dabei berufen die sich auf irgend eine Ziffer im Versicherungsvertrag der zwischen der Versicherung und dem Arbeitgeber abgeschlossen wurde.

Ich gehe davon aus, dass Du das nur sinngemäß wieder gegeben hast...

Fakt ist, dass Versicherungsschutz trotz des unerlaubten Entfernens vom Unfallort besteht un der Versicherer je nach Schwere des Vergehens bis 2.500 EUR oder sogar bis 5.000 EUR Regress beim Fahrer nehmen kann.... Es gibt auch noch Möglichkeiten, dass der Versicherer darüber hinaus noch Regress beim Versicherungsnehmer (vermutlich Dein Arbeitgeber) nehmen kann. Das ist in Deinem Fall aber nicht wirklich relevant!

Sei froh, dass es "nur" 500 EUR sind und schreibe diese als Lehrgeld ab!

Ich bin 16 Jahre LKW gefahren und eines kann ich hier sagen, ein Chef muss keine Unkosten tragen die er selber nicht verursacht hat und somit ist die Forderung berechtigt. Ein Chef kann hier Kulant sein und die Kosten übernehmen, das ist aber eine Freiwillige Sache.

Ich kann nicht als Fahrer alle Gebote brechen und dann erwarten dass mein Chef hierfür sein Geldbeutel auf hält.

Wie hier bereits schon gesagt, sei froh dass es sich nur um 500 Euro handelt, denn verlangen kann eine Versicherung bei einem Schaden über 5000 Euro bis zu 5000 Euro.

Es kommt auch sicherlich noch ein Bußgeld auf dich zu und 7 Punkte die erst nach 5Jahre abgebaut werden.

Themenstarteram 19. September 2012 um 14:46

Zitat:

Es kommt auch sicherlich noch ein Bußgeld auf dich zu und 7 Punkte die erst nach 5Jahre abgebaut werden.

Ich habe von der Staatsanwaltschaft eine Auflage von 200,- € bekommen, wodurch das Verfahren nach Erfüllung eingestellt wird.

Und als Lehrgeld würde ich den Betrag abschreiben, wenn ich mich tatsächlich vorsätzlich vom Unfallort entfernt hätte.

Andererseits behauptet das wahrscheinlich sogut wie jeder..

Danke euch!

Nur weil man behaupten den Unfall nicht bemerkt zu haben, kommt man da so einfach auch nicht wieder raus.

Klar es gibt Fälle wo man eine leichte Berührung nicht mit bekommt, dass muss man aber Glaubhaft niederlegen. In meiner Fahrerzeit gab es diese Fälle auch, da man bei einem LKW-Gespann wegen der Länge, des Knickpunktes und der Masse solch eine Berührung nicht immer sehen kann oder spüren kann. In diesen Fälle wurde das Verfahren eingestellt ohne dass man was zahlen musste und ohne dass die Versicherung hier ein Regress Anforderung stellen konnte.

Wenn aber die Versicherung hier von dir die 500 Euro zurück fordert, ist dieses unberechtigt, wenn die Fahrerflucht eingestellt wurde.

Wenn es sich bei den 200Euro aber um ein Bußgeld handelt das erlegt wurde, ist der Tatbestand einer Fahrerflucht nicht eingestellt worden, so dass hier 7Punkte auf dich zu kommen die erst als Straftat nach 5 Jahren ablaufen. In diesem Fall ist die Versicherung berechtigt die 500 Euro zurück zu fordern.

Das gibt es nicht dass man einfach 200 Euro zahlt damit eine Verfahren eingestellt wird. Entweder ist man Schuldig oder halt nicht, so dass wenn wirklich das Verfahren eingestellt worden wäre auch keine 200 Euro angefallen wären. Ich hatte auch mal zwei Fälle wo ich von der Staatsanwaltschaft einer Straftat beschuldigt wurde. Diese Verfahren wurden auch eingestellt, bezahlt habe ich an die Staatsanwaltschaft nichts, nur auf den Kosten meines Anwaltes bin ich sitzen gebliebenen, da diese Fälle nicht durch meine Rechtsschutzversicherung gedeckt wurden.

Natürlich kann es sein dass du die Sache missverstanden hast und du vom einstellen des Verfahrens ausgegangen bist. Allerdings sagt die Forderung der Versicherung schon hier aus, dass hier nichts eingestellt wurde und hier ein Bußgeld verhängt wurde und somit der Fall abgeschlossen wurde. Der Vorwurf der Fahrerflucht bleibt aber in diesem Fall bestehen.

Tatsache ist, das dein Chef hier nichts zahlen muss, auch wenn du in seinem Auftrag unterwegs warst.

Aber wie du dass jetzt annimmst ist deine Angelegenheit, ist uns/mir egal.;)

Tipp, mach eine Anfrage in Flensburg, dann wirst du sehen ob 7Punkte dazu gekommen sind oder nicht.

Themenstarteram 19. September 2012 um 15:54

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Das gibt es auch nicht dass man einfach 200 Euro zahlt damit eine Verfahren eingestellt wird. Entweder ist man Schuldig oder halt nicht, so dass wenn wirklich das Verfahren eingestellt worden wäre auch keine 200 Euro angefallen wären.

Ja, das dachte ich damals auch, habe aber dazu folgendes gefunden

http://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html

 

Hallo

Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße gibt´s natürlich, wie du ja schon selber ermittelt hast.

Von daher würde ich sagen, dass die Versicherung nicht berechtigt ist, dich in Regress zu nehmen, da das Verfahren ja eingestellt wurde.

Ein kurzes Beratunggsgespräch bei einem Anwalt würde vielleicht Licht ins Dunkel bringen und vorteilhaft für die "Verhandlung" mit der Versicherung sein.

Ach so, wenn ich Unschuldig bin dann zahle ich einfach mal so 200 Euro.:rolleyes:

Ein Fall muss nicht zwingend vor Gericht gehen, die Staatsanwaltschaft kann den Fall auch Außergerichtlich abschließen. Fakt ist, dass wenn ein Verfahren eingestellt wird, man nichts zahlen muss. Und es ist ein Unterschied ob ein Fall abgeschlossen wurde oder eingestellt wurde.

Ich glaube hier auch langsam, dass du einiges Missverstanden hast, denn das zeigt schon dass du Glaubst mit den 200 Euro wird einfach das Verfahren eingestellt und die Forderung der Versicherung.

Wie bereits schon gesagt, wäre das Verfahren eingestellt worden, wäre die Versicherung nicht berechtigt Geld von dir zu Fordern.

Die absolute Gewissheit wirst du erhalten wenn du dein Punktestand in Flensburg anforderst.

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Ach so, wenn ich Unschuldig bin dann zahle ich einfach mal so 200 Euro.:rolleyes:

Ein Fall muss nicht zwingend vor Gericht gehen, die Staatsanwaltschaft kann den Fall auch Außergerichtlich abschließen.

Fakt ist, dass wenn ein Verfahren eingestellt wir, man nichts zahlen muss.

Ich glaube hier auch langsam, dass du einiges Missverstanden hast, denn das zeigt schon dass du Glaubst mit den 200 Euro wird einfach das Verfahren eingestellt und die Forderung der Versicherung.

Wie bereits schon gesagt, wäre das Verfahren eingestellt worden, wäre die Versicherung nicht berechtigt Geld von dir zu Fordern.

Die absolute Gewissheit wirst du erhalten wenn du dein Punktestand in Flensburg anforderst.

Genau. Ein Fall muss nicht zwingend vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft kann im Vorfeld ( der Richter dann während der Verhandlung ) das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einstellen. Das ist nun mal so. Und wenn das beim TE so war, wird er auch keine Punkte in Flensburg bekommen, da dies erst bei rechtskräftigen Urteilen der Fall ist.

Edit: Der TE hat hier glaube ich alles richtig verstanden. Mit Zahlung der Geldbuße ist das Verfahren eingestellt.

Zitat:

Original geschrieben von AS60

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Ach so, wenn ich Unschuldig bin dann zahle ich einfach mal so 200 Euro.:rolleyes:

Ein Fall muss nicht zwingend vor Gericht gehen, die Staatsanwaltschaft kann den Fall auch Außergerichtlich abschließen.

Fakt ist, dass wenn ein Verfahren eingestellt wir, man nichts zahlen muss.

Ich glaube hier auch langsam, dass du einiges Missverstanden hast, denn das zeigt schon dass du Glaubst mit den 200 Euro wird einfach das Verfahren eingestellt und die Forderung der Versicherung.

Wie bereits schon gesagt, wäre das Verfahren eingestellt worden, wäre die Versicherung nicht berechtigt Geld von dir zu Fordern.

Die absolute Gewissheit wirst du erhalten wenn du dein Punktestand in Flensburg anforderst.

Genau. Ein Fall muss nicht zwingend vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft kann im Vorfeld ( der Richter dann während der Verhandlung ) das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einstellen. Das ist nun mal so. Und wenn das beim TE so war, wird er auch keine Punkte in Flensburg bekommen, da dies erst bei rechtskräftigen Urteilen der Fall ist.

Edit: Der TE hat hier glaube ich alles richtig verstanden. Mit Zahlung der Geldbuße ist das Verfahren eingestellt.

Ach ja und auf was bezieht sich dann die Geldbuße?? Aufs Schlechte Wetter oder weil die Staatsanwaltschaft 200 Euro Kaffee Geld benötigt oder was?

Klar wir zahlen jetzt alle aus jucks und Toleranz einfach mal so 200 Euro Strafe ohne Vorwurf?!

Sobald ein Verfahren eingestellt wird gibt es kein Vorwurf mehr und daher zahlt man hier weder Bußgeld oder sonstiges!

Themenstarteram 19. September 2012 um 16:16

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Ich glaube hier auch langsam, dass du einiges Missverstanden hast, denn das zeigt schon dass du Glaubst mit den 200 Euro wird einfach das Verfahren eingestellt und die Forderung der Versicherung.

Wieso? So stehts im Schreiben der Staatsanwaltschaft:

"Das Verfahren wird erst nach vollständiger Erfüllung endgültig eingestellt. Die Tat kann dann nicht mehr als Vergehen und nicht mehr als Ordnungswidrgkeit verfolgt werden."

Nirgends ist ersichtlich, dass da noch etwas auf mich zukommt...

Was genau habe ich Missverstanden?

Dann müsste man so was unter Schmiergeld geltend machen.

Aber glaubt und behauptet was Ihr wollt, für mich ist hier die Märchenstunde vorbei.

Zitat:

Original geschrieben von Lello123

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Ich glaube hier auch langsam, dass du einiges Missverstanden hast, denn das zeigt schon dass du Glaubst mit den 200 Euro wird einfach das Verfahren eingestellt und die Forderung der Versicherung.

Wieso? So stehts im Schreiben der Staatsanwaltschaft:

"Das Verfahren wird erst nach vollständiger Erfüllung endgültig eingestellt. Die Tat kann dann nicht mehr als Vergehen und nicht mehr als Ordnungswidrgkeit verfolgt werden."

Nirgends ist ersichtlich, dass da noch etwas auf mich zukommt...

Was genau habe ich Missverstanden?

Du hast gar nichts mißverstanden. Zahl die Buße und das Verfahren ist eingestellt. Dann wird meiner Meinung nach auch die Versicherung nichts mehr zu melden haben.

Gruß Andreas

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Dann müsste man so was unter Schmiergeld geltend machen.

Aber glaubt und behauptet was Ihr wollt, für mich ist hier die Märchenstunde vorbei.

Sorry. Aber wenn man von der Materie keine Ahnung hat, sollte man dies auch nicht als Märchen bezeichnen.

@TE

Wäre gut wenn du nachberichten könntest, um den Kollegen cpedv im Nachhinein überzeugen zu können.

Der einzige der hier was nicht versteht bist du, das beweist schon alleine das Schreiben der Versicherung.

Ich habe es hier schon mal gesagt, durch diese Zahlung von 200 Euro als Bußgeld wurde das Verfahren abgeschlossen. Und wenn was abgeschlossen ist wird auch im Nachhinein nichts mehr ermittelt. Der Tatbestand ist hier aber nicht verworfen worden, sondern nur abgeschlossen. Das ist ein Unterschied ob was eingestellt wurde oder abgeschlossen wurde, denn wenn was eingestellt wird, besteht auch kein Tatbestand mehr. In diesem Fall ist die Versicherung nicht dazu berechtigt was zurück zu fordern. Zu gleicher Zeit kann die Staatsanwaltschaft auch kein Bußgeld mehr verhängen.

So und wenn du das jetzt immer noch nicht verstehst, dann weiß ich nicht wie ich es noch erklären soll.

kein Tatbestand => kein Bußgeld und keine Forderung der Versicherung, keine Punkte.

Tatbestand wurde nicht aufgehoben => Bußgeld + Punkte + Forderung der Versicherung

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