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Rundumleuchten Rot/Blau

VW Golf 7 e (AU/5G)
Themenstarteram 9. Januar 2020 um 8:30

Hallo Leute,ich habe mal eine Frage an Euch ! Ich fahre seit 2014 einen Golf VII Variant in DBM von der BW . Jetzt habe ich zu Weihnachten von einem alten Kollegen eine Rundumleuchte für mein Auto geschenkt bekommen. Als ich ein paar Tage später die Leuchte ausprobiert habe habe ich einen Schreck bekommen. Die Rundumleuchte blinkt Rot/blau ! Darf ich solch eine Leucht in meinem Fahrzeug haben in der Windschutzscheibe !? Jetzt kommt bestimmt § 38 oder so etwas zum Zuge ! Da ich ja schon 50 bin

und ich keinen Unfug damit machen möchte wollte ich hier Vorsichtig mal nachfragen ! Lg.Olli

Beste Antwort im Thema

Ich vermute mal stark, dass nur die Form einer Rundumleuchte besteht. Im Inneren aber eben nichts bewegliches ist.

Und dass eine LED sehr viele Farben darstellen kann, dürfte bekannt sein. Ich denke da nur an das Ambilight eines Fernsehers.

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Da du selber über die Farbe der Leuchte überrascht warst gehe ich davon aus dass diese ne klare Haube hat? Dann wäre es kein Problem wenn sie nicht unmittelbar in Betrieb genommen werden kann. Könntest also das Kabel abschneiden.

Besitz ist sicherlich erlaubt auch wenn man nen Stecker dran hat.

Inbetriebnahme im öffentlichen Verkehrsraum natürlich nicht.

Wie kann eine Rundumleuchte mit zwei Farben blinken?

peso

Ich vermute mal stark, dass nur die Form einer Rundumleuchte besteht. Im Inneren aber eben nichts bewegliches ist.

Und dass eine LED sehr viele Farben darstellen kann, dürfte bekannt sein. Ich denke da nur an das Ambilight eines Fernsehers.

Hallo, OLR,

der reine Besitz einer blauen Rundumleuchte ist nicht verboten, das Benutzen im Straßenverkehr dagegen schon.

Je nach Sachlage kann es eine Verkehrsordnungswidrigkeit sein, ggf. aber auch eine Strafanzeige nach sich ziehen, z. B. Amtsmissbrauch.

Deshalb am besten gleich in die Mülltonne klopfen.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@uhu110 schrieb am 12. Januar 2020 um 17:13:01 Uhr:

Deshalb am besten gleich in die Mülltonne klopfen.

Oder man benutzt sie auf einem nicht öffentlichem Gelände. Zum Beispiel etwa auf einem Motorsportgelände als Safetycar.

Oder auch auch auf einem Segelflugplatz. Obwohl da eher gelbe Rundumleuchten üblich sind. Etwa beim Lepo oder an der Winde.

Wenn sie denn genutzt werden soll am besten in der Kellerbar

Zitat:

@OLR schrieb am 9. Januar 2020 um 09:30:33 Uhr:

Darf ich solch eine Leucht in meinem Fahrzeug haben in der Windschutzscheibe

Solange du bei einer Kontrolle sagst, dass du das Teil nur transportierst dürfte es kein Problem sein.

Zitat:

@MvM schrieb am 12. Januar 2020 um 18:56:57 Uhr:

Zitat:

@OLR schrieb am 9. Januar 2020 um 09:30:33 Uhr:

Darf ich solch eine Leucht in meinem Fahrzeug haben in der Windschutzscheibe

Solange du bei einer Kontrolle sagst, dass du das Teil nur transportierst dürfte es kein Problem sein.

Eben das funktioniert nicht. Solange du sie unmittelbar in Betrieb nehmen kannst ist es nicht erlaubt. Wenn die in der Windschutzscheibe steht dauert es nur Sekunden diese anzuschließen. Da wird die Polizei einem auf keinen Fall abkaufen dass man diese nicht in Betrieb nehmen wollte. Es sei denn man schneidet das Kabel ab oder solche Sachen. Die Leuchte kann dann sogar eingezogen werden um sicherzustellen dass sie nicht nach der Kontrolle doch benutzt wird.

Da ist wohl etwas an mir vorbeigegangen, deshalb eine Nebenfrage: Offiziell ist das rote Blinklicht tatsächlich an Polizeiwagen möglich und bedeutet "Halt, Polizei!". Ist das mittlerweile in die StVO eingeflossen?

Ich kannte das bisher nur aus der DDR-StVO, dort wurde es in Verbindung mit blauem Blinklicht für das führende Fahrzeug einer Kolonne benutzt und es bedeutete "Anhalten und warten". Kam das Schlußfahrzeug mit blau/grünem Blinklicht vorbei, durfte man weiterfahren (Oft erlebt, wenn Honecker und Co. zwischen Wandlitz und Berlin pendelten).

@OLR

Was war Hintergrund des Geschenks ? Wofür möchtest das Teil hinter die Windschutzscheibe legen.

Im Kofferraum darfst sie liegen haben,auf dem ArmatturenBrett würd ich mir das Teil nicht legen.

Ich würde es im Auto gar nicht mitführen. Welchen Sinn sollte das haben? Ich schreibs lieber nicht ...

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 13. Januar 2020 um 08:34:10 Uhr:

Nebenfrage: Offiziell ist das rote Blinklicht tatsächlich an Polizeiwagen möglich und bedeutet "Halt, Polizei!". Ist das mittlerweile in die StVO eingeflossen?

schon gefühlt ewig, siehe §36 (5) Sätze 2 und 3:

Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden.

Allgemeiner geht es ja kaum, am Fahrzeug können also z.B. die bekannte rote oder gelbe Leuchtschrift, beschriftete Rollos im Heckfenster (gab es doch mal bei den frühen Provida-Fahrzeugen?) oder eben die 2013 neu eingeführten Signale verwendet werden. Oder auch zukünftig noch festzulegende Dinge, so lange sie nur den Willen der Besatzung hinreichend erkennbar machen.

Die Vorschriften der StVZO zur Ausrüstung der Fahrzeuge sind da schon wesentlich restriktiver, so darf nicht einfach eine beliebige rote Kennleuchte verwendet werde, eine Rundumkennleuchte schon überhaupt nicht: Die "nach vorn wirkende Kennleuchten für rotes Blinklicht mit nur einer Hauptausstrahlrichtung (Anhaltesignal)" müssen bauartgenehmigt sein, dafür wurde extra die TA13b neu geschaffen, zusamen mit der TA 32a für "Warneinrichtungen mit Sirenensignal-Anhaltehorn". Beide übrigens schon im Jahr 2006, also eine geraume Zeit bevor es zulässig wurde solche Einrichtungen auch tatsächlich an (bestimmten) Kraftfahrzeugen anzubringen (siehe §52(3a) und §55(3a) StVZO), was wohl um 2013 erfolgte, also schlanke sieben Jahre später!

Zitat:

@OLR schrieb am 9. Januar 2020 um 09:30:33 Uhr:

Darf ich solch eine Leucht in meinem Fahrzeug haben in der Windschutzscheibe !?

Nein, du darfst prinzipiell keine nicht zugelassene Beleuchtung haben die nach Außen leuchtet (farbe ist da ganz egal). Ob die dann eingeschaltet ist oder nicht spiele IMHO keine Rolle mehr.

Gruß Metalhead

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