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S-Klasse beim Händler gekauft, SRS-Problem
Hallo leute
Habe mir vor 2,5 monaten eine s klasse w220 gekauft, die Srs lampe leuchtete schon beim kauf.
Ich habe Ihn gefragt ob er das beseitigen könnte, er dann! das geht nach paar meter wieder aus.
Ich hatte einen beifahrer dabei tatsächlich ging die srs lampe aus nach paar meter.
Ich habe es gemerkt sobald keiner auf der beifahrerseite sitzt geht die srs lampe wieder an und bleibt auch dauerhaft an.
Ich bin danach zu Mb und habe es checken lassen, die gleich gesagt haben nachdem check es ist die sitzmatte (defekt), kosten 1100euro.
Meine frage muss der händler mir das bezahlen oder nicht?
Mfg
Beste Antwort im Thema
Es war beim Kauf da, er wusste davon, du hast als Privatperson direkt von ihm gekauft
Ja, dann muss er das auf seine Kosten reparieren lassen.
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42 Antworten
Es war beim Kauf da, er wusste davon, du hast als Privatperson direkt von ihm gekauft
Ja, dann muss er das auf seine Kosten reparieren lassen.
Zitat:
Original geschrieben von SLer
Es war beim Kauf da, er wusste davon, du hast als Privatperson direkt von ihm gekauft
Ja, dann muss er das auf seine Kosten reparieren lassen.
Der händler ist in amorbach hinter aschaffenburg, muss ich den wagen zu ihm bringen oder kann ich es fordern hier in meiner gegend es machen zulassen und ausserdem möchte ich es vom MB machen lassen.
Kann ich sowas verlangen vom händler, das ich vom mb einen kostenvoranschlag nehme und es ihm faxe das er das geld überweisen soll oder es direkt dem mb bezahlt.
Probier's, aber er muss nicht drauf einsteigen. Er ist nachbesserungspflichtig, und hat aber die Wahl der Mittel.
Wenn er das Problem über eine Versicherung klärt, setz dich am besten mit denen direkt in Verbindung. Die haben evtl Vertragswerkstätten in seiner Nähe.
Der defekt war dir doch bei Übergabe bekannt . Hast schlechte Karten meiner meinung nach , oder er hat eine Extra Garantie Versicherung abgeschlossen wo die Sitzmatte enthalten ist .
So ist die Rechtliche Lage:
Händler haften ein Jahr für Sachmängel
Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen.
Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist nicht zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit, auch wenn einige Händler diese in ihren Kaufverträgen verwenden.
Sachmängelhaftung
Bei der Sachmängelhaftung handelt es sich um ein gesetzliches verankertes Recht. Sofern der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson stattfindet, darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr. Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos.
Der Käufer muss allerdings immer dem Verkäufer selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und darf nicht ohne Weiteres eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen!
In bestimmten Fällen (z. B. wenn der Mangel auch nach mehreren Reparaturversuchen nicht beseitigt werden kann) sieht die Sachmängelhaftung auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kaufpreisminderung vor.
Gesetzliche Rechte bestehen neben der Gebrauchtwagengarantie
Nicht selten kommt es vor, dass Händler den Kunden bei einer Mängelrüge einfach auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen und behaupten, dass weitere Rechte nicht bestehen.
Lehnt aber z.B. der Reparaturkostenversicherer aus irgendeinem Grunde (z.B. weil die Garantie bestimmte Fahrzeugteile nicht umfasst oder eine bestimmte Laufleistung erreicht ist) die kostenlose Reparatur ab oder verlangt eine Kostenbeteiligung bei der Reparatur, bleibt immer noch zu prüfen, ob nicht der Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung kostenlos nachbessern muss.
Zudem kann der Verkäufer dem Kunden nicht das gesetzliche Recht zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund fehlgeschlagener Nachbesserung mit der Begründung verweigern, die Gebrauchtwagengarantie sehe ein solches Recht nicht vor. Die vertragliche Garantie muss ein solches Recht nicht gewähren. Die gesetzlichen Rechte sind durch eine Gebrauchtwagengarantie nicht eingeschränkt.
Gruß Sternenbill
Übrigens: Ich habe meinen S 320 im Dezember beim Händler gekauft und bisher 3 Mängel geltend gemacht für ca. 500 €. Der Händler kotzt inzwischen....
Zitat:
Original geschrieben von tonyy928GT
Der defekt war dir doch bei Übergabe bekannt . Hast schlechte Karten meiner meinung nach , oder er hat eine Extra Garantie Versicherung abgeschlossen wo die Sitzmatte enthalten ist .
Er hat ja sogar wissentlich den Defekt bei Verkauf verschwiegen, bzw verschleiert ("das geht nach ein paar metern wieder aus...").
Somit hat er selbst den Beweis erbracht, dass der Mangel bei Verkauf bereits vorlag.
Allerdings gut möglich, dass der TE die zwei Nachbesserungsversuche vor Ort machen lassen muss.
Vielleicht hilft ja ein vernünftiges Telefonat und man einigt sich beiderseits freiwillig.
Allerdings würde ich das Ergebnis des Telefonates (falls man sich geeinigt hat) nochmal als kaufmännisches Bestätigungsschreiben fest halten.
O.g. Ist nur meine laienhafte Meinung und kein juristischer Rat.
Gruß
Kappa9
P.s.: der Defekt ist ja sogar TÜV relevant... Plakette gäbe es so nicht..., also ein erheblicher Mangel und kein Schönheitsfehler.
Zitat:
Original geschrieben von SLer
Wenn er das Problem über eine Versicherung klärt, setz dich am besten mit denen direkt in Verbindung. Die haben evtl Vertragswerkstätten in seiner Nähe.
DEINER Nähe, meinte ich natürlich.
An den TE , ruf den Händler an , und einigt euch wie Männer auf Summe X und fertig . Hast ja auch eine alte S-Klasse gekauft , kannst nicht wie ein Neuwagenkäufer darauf bestehen bei MB reparieren zu lassen .
Wie alt ist das Auto , KM ?? eventuell wird sich der Händler auf normalen verschleiss berufen , naja wo er auch nicht ganz so unrecht hätte . Biete im doch an er solle doch die Hälfte übernehmen von dem Kostenvoranschlag und du lässt bei MB reparieren , bevor er mit irgendwelchen gebraucht teilen rumdoctert ( was sein gutes recht währe ) .
gruß Toni
Zitat:
Original geschrieben von tonyy928GT
An den TE , ruf den Händler an , und einigt euch wie Männer auf Summe X und fertig . Hast ja auch eine alte S-Klasse gekauft , kannst nicht wie ein Neuwagenkäufer darauf bestehen bei MB reparieren zu lassen .
Wie alt ist das Auto , KM ?? eventuell wird sich der Händler auf normalen verschleiss berufen , naja wo er auch nicht ganz so unrecht hätte . Biete im doch an er solle doch die Hälfte übernehmen von dem Kostenvoranschlag und du lässt bei MB reparieren , bevor er mit irgendwelchen gebraucht teilen rumdoctert ( was sein gutes recht währe ) .
gruß Toni
Das auto ist bj 2003/5 und hat 159 tkm drauf, ich seh das nicht so wenn gewährleistung ist dann soll er es machen oder seine vetragswerstatt. Ich rufe ihn mal an morgen mal sehen wie es weiter geht.
Danke an euch alle die sich hier um meine sorgen geschrieben haben.
Ich sage euch dann wie es weiter läuft....
Mfg
11 Jahre alte S-Klasse ( 2003 ? ist aber ein Vormopf) , naja wenn du meinst , meiner Meinung ist das typischer Verschleiss .Warum hast du die Karre mit dem dir bekannten Fehler überhaupt nicht stehen gelassen , bzw. sofort abgestellt ? Oder vorher schön gehandelt ..... und nun gemerkt S-Klasse reparieren ist teuer . Du schreibst seine Vertragswerkstatt ? , wo hast du das Auto gekauft , beim MB ? .
Dann wundern sich halt die normalen Verbraucher das sie beim freundlichen keine älteren (bezahlbaren) Autos mehr Verkauft bekommen .
Zitat:
Original geschrieben von SLer
Wenn er das Problem über eine Versicherung klärt, setz dich am besten mit denen direkt in Verbindung. Die haben evtl Vertragswerkstätten in seiner Nähe.
Sorry SLer, das ist kein guter Rat, denn in den ersten 6 Monaten ist NUR der Verkäufer haftbar. Wenn der das dann mit einer Versicherung für sich klärt, hat das mit dem Käufer nichts zu tun. Der Käufer hat einen Vertrag mit Verkäufer und somit MUSS er sich an den halten und NUR an den. Wie gesagt, die Wahl der Mittel wie das Problem gelöst wird hat der Verkäufer. Ausser, dass er vom Käufer mit einer Fristsetzung aufgefordert wurde den Fehler zu beheben und er diese Frist versteichen lässt. Dann könnte man zu Lasten des Verkäufers selber aktiv werden. Ist aber ohne RA nicht zu empfehlen.
Zitat:
Original geschrieben von tonyy928GT
11 Jahre alte S-Klasse ( 2003 ? ist aber ein Vormopf) , naja wenn du meinst , meiner Meinung ist das typischer Verschleiss .Warum hast du die Karre mit dem dir bekannten Fehler überhaupt nicht stehen gelassen , bzw. sofort abgestellt ? Oder vorher schön gehandelt ..... und nun gemerkt S-Klasse reparieren ist teuer . Du schreibst seine Vertragswerkstatt ? , wo hast du das Auto gekauft , beim MB ? .
Dann wundern sich halt die normalen Verbraucher das sie beim freundlichen keine älteren (bezahlbaren) Autos mehr Verkauft bekommen .
Hast Du beruflich zufällig was mit Fahrzeughandel zu tun? Könnte man meinen, da Du die GW-Händler immer so in Schutz nimmst. Am besten man kauft sich alle 2 Jahre, nach dem Garantiende, ein neues Auto. Um sicher zu gehen das es mit dem alten verschlissenen Fahrzeug keine Probleme gibt, verkauft man es als Bastlerfahrzeug oder lässt es am besten entsorgen.
Es gibt Menschen die ausschließlich wegen der Gewährleistung, den doch spürbar höheren Preis beim GW Händler zahlen und sich deswegen auch bewusst gegen einen privaten Verkauf/Ankauf entscheiden.
Wenn der Mangel dem Händler bekannt war und von ihm herabgespielt wurde, liegt hier wohl ein Mangel an Fachkenntnis oder sogar eine arglistige Täuschung vor.
Wir reden hier von einem Bestandteil der Sicherheitseinrichtung des Fahrzeuges, hier von einem Verschleißteil zu sprechen finde ich nicht angebracht.
Natürlich nagt der Zahn der Zeit an einem solchen Gefährt, was aber nicht bedeutet das jeder Händler einen Freifahrtschein verdient. Immerhin liegt es ja in seinem Ermessen, wie gut er ein Fahrzeug vor Ankauf prüft und welchen Preis er bereit ist dafür zu bezahlen. Wenn er sich dann dafür entscheidet es in Deutschland an eine private Person weiter zu verkaufen dann soll er das tun, aber bitte mit all seinen Rechten und Pflichten. Ansonsten bleibt ihm ja noch die Möglichkeit das Auto in Einzelteilen oder als Exportfahrzeug zu verkaufen.
Ruf den Händler an und vereinbare einen Termin zwecks Nachbesserung. Sollte dieser versuchen Dich abzuwimmeln, erspar Dir den Stress und schalte Deine Rechtsschutz ein.
PS: Ich bin dafür, dass für die Abnutzung der SRS relevanten Bauteile ein Verschleißsensor Pflicht werden sollte. Diese Pflicht könnte sich auch auf alle anderen Bestandteile des KFZ erweitern lassen.
KI-Meldung: Warnung!!! Ihre Sitzmatte ist zu 95% abgenutzt! Bitte Werkstatt aufsuchen.
KI-Meldung: Warnung!!! Ihre Karosserie ist zu 12% durchrostet! Bitte den GW Händlerseitigen Unterbodenschutz zwecks Vertuschung erneut aufbringen.
Ich weiß ja nicht, kommt mir alles ein wenig seltsam vor...
Nichts für Ungut
Beste Grüße
Alex
Hallo TE
2003 ist KEIN Vormopf ( wie hier geschrieben )
Und zu den Aussagen 11 Jahre alte S-Klasse , die ist nicht schlechter bei richtiger Wartung als eine neuere oder so ( ausserdem sieht die wesentlich schöner und eleganter aus als die W221 , aber das ist Geschmackssache ) !!!!!!!!!!!!!!!!!
Und die KM-Leistung ist auch KEINE Aussage wert : von wegen VERSCHLEISS , fakt ist , nach gesetzlicher Lage ist es ein Mangel der vom Händler beseitigt werden muss
Ich war bei MB weil meine Massagefunktionen nicht mehr funktionierten und nach kurzem Gespräch kam ein Mechaniker und holte meinen Schlüssel und sagte mir in 30 min ist mein Auto fertig , so macht MB doch Spass OHNE irgendwas zu bezahlen .
Ich schreibe das nur um zu zeigen das es auch ohne Streit gehen kann
Also TE nicht den Kopf hängen lassen und erst mal auf vernünftiger Weise versuchen zu einigen und wenn es nicht hilft dann die Rechtskeule auspacken
In diesem Sinne
so long that is my way