S-Line Airbaglenkrad
Hallo Leute. Ich habe mal eine Frage. Kann man ein S-Line Lenkrad eines A3 (8P) in einem 8L verbauen?
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17 Antworten
Selbst darfst Du sowas garnicht !
Der Umgang mit Airbags / Gurtstrafern ist in Deutschland für Privatpersonen nicht zulässig.
Beachte dazu bitte auch die Bestimmungen des SprengG.
Zu Deiner Frage:
Man kann vieles, aber es ist nicht immer zulässig.
In diesem Fall bedeutet das:
Da auf das Lenkrad des A3/8P der alte Airbag nicht passt, sonder nur der NEUE, ist das nicht möglich !
Denn:
A3/8L : Airbagsystem ist einstufig,
A3/8P : Airbagsystem ist zweistufig !
Bedeutet:
Es müsste das gesammte Airbag / Gurtstraffersystem umgebaut werden.
Das wiederum ist aufgrund der unterschiedlichen Vernetzungen nicht einfach möglich !
Aufgrung der vorgenannten Dinge hätte der von Dir geplante Umbau keine Zulassung, ist so nicht TÜV-Abnahmefähig und würde somit zum erlöschen der BE des Fahrzeuges führen !
klingt nicht besonders lohnend. danke für die antwort
es kommt noch dazu das man esp braucht und eine sitzerkennung wie beim 8p
Zitat:
Original geschrieben von Rossini18
es kommt noch dazu das man esp braucht .....
Wozu ?
also einbauen kann man es.
du mußt aber lenkrad + airbag tauschen.
das problem dabei ist, abgesehen vom tüv, dass du den airbag anschluß ändern mußt !!!!
esp spielt keine rolle, also du brauchst kein esp um dieses lenkrad zu verbauen.
Zitat:
Original geschrieben von cybersweep
also einbauen kann man es.
du mußt aber lenkrad + airbag tauschen.
das problem dabei ist, abgesehen vom tüv, dass du den airbag anschluß ändern mußt !!!!
esp spielt keine rolle, also du brauchst kein esp um dieses lenkrad zu verbauen.
Durch ändern des Anschlusses ist aber noch KEINE KOMPATIBILITÄT zwischen Steuergerät und Airbag gegeben !
Das das Steuergerät im 8L keine 2 stufigen Airbage steuern kann, besteht bei dem vorgesehenen Airbag die möglichkeit von Fehlfunktionen !
Nach einer Auslösung auf Stufe 1 wird aus Sicherheitsgründen Stufe 2 nach ca. 125ms automatisch nachgezündet, damit Stufe 2 nicht unkontrolliert auslösen kann !
Tritt nun bei oben genanntem Umbau der Fall X ein, mit Auslösebedingungen für Stufe 2, Zündet der Airbag NICHT auf Stufe 2, sondern auf Stufe 1 !
Der Fahrer wird aber durch die starke Verzögerung entsprechend stark zum Lenkrad beschleunigt !
Nun besteht bei obigem Vorhaben die Gefahr, das Stufe 2 unkontrolliert nachzündet !
Sollte dabei nun der Fahrer sich mit seinem Gesicht bereits in dem auf Stufe 1 gezündeten Airbag befinden, dürfte dies einem nicht unerheblichen Schlag ins Gesicht bedeuten !
Ggf. besteht die Gefahr eines Genickbruches !
darum mußt man auch stufe1 und stufe2 zusammen hängen!
Zitat:
Original geschrieben von cybersweep
darum mußt man auch stufe1 und stufe2 zusammen hängen!
Und das soll dann zulässig sein, TÜV Abnahmefähig und Eintragungsfähig sein ?
Gibt es dafür eine Freigabe des Herstellers ?
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Und das soll dann zulässig sein, TÜV Abnahmefähig und Eintragungsfähig sein ?
Gibt es dafür eine Freigabe des Herstellers ?
naja, das mitn tüv ... wird man sich abschminken können.
also kein tüv, ohne irgendwelche anerkannten testwerte.
das selbe gilt natürlich auch für freigabe des herstellers, können ja nicht irgendwas freigeben, das nicht ausgiebig getestet wurde.
Zitat:
Original geschrieben von cybersweep
darum mußt man auch stufe1 und stufe2 zusammen hängen!
Da bei einer Parallelschaltung sich der Gesamtwiderstand aus den Kehrwerten der Einzelwiderstände errechnet, ergibt sich ein Gesamtwiderstand der Zünder, der kleiner ist als der kleinste Einzelwiderstand !
Somit dürfte das Airbagsteuergerät einen falschen Zünderwiderstand erkennen, die Warnlampe angesteuert werden und das Airbagsystem dann deaktiv sein !
Zudem sind die Airbags auch noch völlig unterschiedlich aufgebaut !
8L -> Fullsizeairbag (großes einteiliges Kissen)
8P -> Ringairbag
Die Anpassung der Airbags auf das Fahrzeug (Statik, Auslösegeschwindigkeit, Verzögerungswerte Platzverhältnisse) dürfte nicht mehr passen !
Zitat:
Original geschrieben von cybersweep
naja, das mitn tüv ... wird man sich abschminken können.
also kein tüv, ohne irgendwelche anerkannten testwerte.
das selbe gilt natürlich auch für freigabe des herstellers, können ja nicht irgendwas freigeben, das nicht ausgiebig getestet wurde.
Dann solltest Du solche Tipps nicht geben, da solch ein Umbau ein erlöschen der BE bedeutet !
Ein Fahrzeug OHNE BE darf im Geltungsbereich der STVO / STVZO weder am ruhenden noch am fließenden Verkehr teilnehmen !
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Da bei einer Parallelschaltung sich der Gesamtwiderstand aus den Kehrwerten der Einzelwiderstände errechnet, ergibt sich ein Gesamtwiderstand der Zünder, der kleiner ist als der kleinste Einzelwiderstand !
Somit dürfte das Airbagsteuergerät einen falschen Zünderwiderstand erkennen, die Warnlampe angesteuert werden und das Airbagsystem dann deaktiv sein !
Zudem sind die Airbags auch noch völlig unterschiedlich aufgebaut !
8L -> Fullsizeairbag (großes einteiliges Kissen)
8P -> Ringairbag
Die Anpassung der Airbags auf das Fahrzeug (Statik, Auslösegeschwindigkeit, Verzögerungswerte Platzverhältnisse) dürfte nicht mehr passen !
es erscheint kein warnsignal und es tritt keine fehler im steuergerät auf.
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tüv:
nur ein sachverständiger könnte das klären, nach ausgibigen tests. ob diese werte nun übereinstimmen ...
lenkrad
das mit dem esp brauchst du nur wenn du das airbagsteuergerät tauscht (Z.B. weil der die stellung vom lenkrad wissen will) und somit alle airbags. das mit der sitzerkennung ist eh klar weil der airbag solange deaktiviert ist und das esp weil die daten mit in das airbag steuergerät einlaufen aber dafür brauchst du das can-system und wenn du das nicht hast dann ist nix