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Sachbeschädigung durch Jugendlichen - Wer zahlt?

Themenstarteram 29. November 2017 um 18:15

Hallo Community,

ich bräuchte mal dringend euren Rat. Vorletzten Monat wurde mein parkendes Auto nachts durch einen betrunkenen Jugendlichen (16 Jahre) beschädigt. Er hat eine Vespa umgeschmissen (nicht seine) und der Lenker hat vermutlich meine Motorhaupe zerkratzt und verbeult. Es wird von der Polizei als Unfall eingestuft und wir haben das erhaltene Formular und einen Kostenvoranschlag zurückgeschickt. Nachdem ich die Daten des Verursachers und der Mutter von der Polizei hatte, habe ich ihr geschrieben, dass sie sich mit mir in Verbindung setzen soll und den Schaden ihrer Haftpflichversicherung melden (zahlt die überhaupt, wenn er betrunken war?). Darauf kam leider keinerlei Reaktion.

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht und der Vollkasko kann ich es auch nicht melden, da sonst Rückstufung von 20 Schadensfreiheitsjahren auf 12 und 300 Euro Selbstbeteiligung (Selbstzahlen ist laut LVM billiger).

Der Typ von der Versicherung meinte, ich sollte nochmals einen Brief per Einschreiben schicken mit Fristsetzung, rechtliche Konsequenzen und den Kostenvoranschlag. Reagiert sie darauf auch nicht, hätte ich schlechte Karten.

Einen Anwalt kann ich auch nicht einschalten, da ich vermutlich auf den Kosten sitzen bleiben könnte und das Risiko mir zu hoch ist, die Kosten dafür auch noch zu tragen (Schaden ist ca. 800 Euro). Könnte ich der Dame, wenn sie auf die Frist auch nicht reagiert privat einen Mahnbescheid schicken? Wer wäre der Adressat? Die Mutter oder der Verursacher selbst? Legt die Dame Widerspruch ein, kann ich die Klage dann auch selbst einreichen und begründen oder muss ich mir dann auf jeden Fall einen Anwalt nehmen? Reicht dafür der Kostenvoranschlag aus oder muss die Arbeit bereits mit Rechnung ausgeführt worden sein? Muss ich eventuell auch noch das abschließende Ergebnis der Polizei abwarten? Bisher haben wir von denen nichts weiter gehört.

Ich vermute, dass ich auf dem Schaden sitzen bleibe, da sie nicht reagiert. Möchte jedoch nicht kampflos aufgeben, wenn es vielleicht eine kostengünstige Möglichkeit gibt (Mahnbescheid) vielleicht noch an das Geld zu kommen.

Bin für Tipps was ich hier machen kann sehr dankbar!

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...wenn du das Kennzeichne der Vespa hast, an die Versicherung des Rollers wenden. Diese sind eigentlich ersatzpflichtig (und holen sich das Geld ggf. von dem Jungen wieder). Der stehende Rolle ist grundsätzlich eine "Gefahr" und auch im ruhenden Zustand versichert...

Ja, einfach an die Versicherung wenden und gut is. Haftpflicht muss er ja haben.

am 29. November 2017 um 18:37

Wenn Du Mitglied in einen Automobilclub bist, bekommst Du dort eine kostenlose "Erstberatung".

So ist es. Du hast das Protokoll/Unfalllbericht von der Polizei? Damit bei der Versicherung des Unfallgegners melden und die machen dann den Rest. Kann ein bischen dauern, weil die Versicherung erst den Versicherungsnehmer anschreibt, damit der den Schaden meldet, aber letztendlich wird die Versicherung zahlen. Mit dem Jungen oder der Mutter würde ich überhaupt nicht sprechen.

Ich hatte mal einen ähnlichen Falll, wo der Versicherungsnehmer den Schaden nicht seiner Versicherung gemeldet hatte, weil er den Wagen verkauft hatte und der Käufer am selben Tag mit dem noch nicht umgemeldeten Fahrzeug mein parkendes Auto beschädigt hatte. Die gegenerische Versicherung hat dann alles mit dem Halter geregelt. Ich hatte nur die Versicherung als Ansprechpartner. Musste aber vier Wochen auf die Regulierung des Schadens warten.

Themenstarteram 29. November 2017 um 18:45

Also auch wenn der Junge den Schaden verursacht hat und die Vespa nicht ihm gehörte, muss der Vespahalter dafür haften? Die Vespa war aber nur auf dem Gehweg abgestellt und kein Fahrer aktiv beteiligt? kann ich mich trotzdem dann an dessen Versicherung wenden?

Ja.

Noch ein Fall aus meiner Lebenserfahrung: Mein Kind tritt beim Aussteigen aus dem Auto von innen gegen die Autotür, die fliegt auf und dadurch Beule in der Tür von dem Auto daneben. Ich dachte. dass die Privathaftpflicht zahlt und wurde belehrt, dass hier die KFZ-Haftpflicht eintritt, weil der Schaden durch das Auto passiert ist. In Deinem Fall ist der Schaden durch die Vespa entstanden.

Themenstarteram 29. November 2017 um 19:09

Ok. Anruf bei der Versicherung der Vespahalters: Die sagen sie sind nicht zuständig, sondern der Junge, der den Schaden veruracht hat. Was denn nun? Einen Vandalismusschaden ist durch das bloße Abstellen auf dem Gehweg nach deren Aussage nicht versichert. Ich muss mich an den Jungen halten.

Dann wohl doch besser zum Anwalt. Zumindest eine Rechtsberatung einholen, die kostet erst einmal noch nicht viel. Einfach mal vorher nach den Kosten dafür fragen. Inwieweit Du die Anwaltskosten später geltend machen kannst, weiss ich nicht, aber das kann Dir der Anwalt sicher sagen. Und die Erfolgsaussichten sehe ich in Deinem Fall nahe 100%.

Viel Glück!

Themenstarteram 29. November 2017 um 19:32

Eine Rechsberatung kostet 250 Euro und der Anwalt wird mir genau das sagen, was ich eh schon weiß. Die Dame anschreiben und zur Zahlung auffordern und wenn sie dies nicht macht, kann man klagen. Was ist, wenn sie Hartz4 Empfängerin ist? Dann bleibe ich auf den gesamten Kosten sitzen. Schaden + Rechtsanwaltskosten. Wenn sie versichert wäre, hätte sie sich bestimmt auf meinen ersten Brief hin gemeldet.

Zu Anwalt gehen ist immer so ein toller Tip. Aber ich möchte nachher nicht noch 1500 Euro oder mehr an der Backe haben, wenn vielleicht nichts zu holen ist. Daher habe ich ja hier gefragt, ob man es auch ohne Anwalt machen kann.

100% ist immer toll, wenn am Ende trotzdem beim Verursacher nichts zu holen ist.

Wenn man sich genau auskennt, kann man das auch ohne Anwalt machen, aber das sieht ja nicht so aus, als ob das der Fall ist. Bei mir hat eine ausführliche arbeitsrechtliche Beratung mal 100€ + MWst. gekostet. Das sollte in Deinem Fall auch nicht mehr kosten. So wie die Lage geschildert wird, kann ich nur raten, einen Anwalt zu nehmen oder eben den Stress auf sich nehmen und mit dem Verursacher direkt verhandeln. Dann besteht aber die Gefahr dass Du was falsch machst und erst recht auf den Kosten sitzen bleibst. Letztendlich Deine Entscheidung, ich kann nur eine Empfehlung geben.

Woher sollen wir das wissen ob die stinkt vor Geld oder arm ist wie eine Kirchenmaus??

Du hast doch bestimmt die Adresse, fahr vorbei und mach dir ein Bild und am besten gleich direkt ansprechen. Das wirkt manchmal.

Würde auch mal persönlich vorbeigehen und mir die Figuren mal ansehen. Am besten noch jemanden mitnehmen als Zeugen falls sie nachher irgend einen Unsinn behaupten.

Ruhig und bestimmt klarmachen dass sie aus der Geschichte nicht rauskommen du aber nicht gleich zum Anwalt willst weil es für sie ja dann noch teurer wird.

Wenn das nicht klappt würde ich das Geld abschreiben.

Ich persönlich würde ohne Rechtsschutzversicherung nicht in ein Auto einsteigen. Das ist ja noch harmlos es kann auch richtig teuer werden.

Und den Baseballschläger nicht vergessen...:D

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