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Sachmängelhaftung bei grosser Entfernung des ausliefernden Händlers

Themenstarteram 16. März 2022 um 8:02

Guten Tag,

ich hatte Anfang Januar bei einem Marken Händler 600 Kilometer von mir entfernt

einen Ford SMax 2019/40 000 km für knapp 30.000.-- Euro gekauft. TÜV war neu.

Auf der Heimfahrt fiel mir schon ein unruhiges Bremsverhalten auf.

Ich dachte, das kommt vielleicht, weil das Fahrzeug ein paar Tage oder Wochen stand.

Jetzt, nach ca. 500 Kilometer wird es immer schlimmer und eine Fachwerkstatt

bestätigt mir verrostete und eingelaufenen Bremsscheiben vorne.

Bilder davon habe ich dem Händler gesandt.

Der Händler zeigt nun keinerlei Kompromissbereitschaft zumindest für einen Teil der

fälligen Reparatur (ca. 400.--) einzustehen.

"Ich soll vorbeikommen" damit er sich die Sache ansehen kann.

Wären für mich 1200 Kilometer.

Kann ich vom Händler verlangen, das Fahrzeug abzuholen ?

Danke vorab

Hamby

 

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94 Antworten

Lass die Bremsen auf deine Kosten machen, alles andere ist müßig und kostet nur unendlich Nerven. So ärgerlich das jetzt auch ist, Bremsen sind Verschleißteile.

Natürlich kannst du nicht verlangen, dass das Auto abgeholt wird.

Gab es für den Wagen noch irgendeine (verlängerte) Herstellergarantie, eine sonstige Garantie des Händlers, Zusicherung "geprüfter Gebrauchtwagen", o.ä. ?

Ansonsten ist natürlich richtig, daß der (vermutlich günstige) Kauf über eine solche Entfernung immer mit dem entsprechenden Risiko verbunden ist. Vertrauens-, Abwägungs- und manchmal auch Glücksache.

Natürlich kann der Händler das nicht auf die Entfernung beurteilen. Aber an den "Zwischentönen" beim Telefonat kann man schon erkennen, ob er den Faktor Entfernung bewusst zur Abwehr einsetzt oder ihm ein wiederkehrender Kunde, Empfehlung, Internetbewertung, etc. wichtiger sind.

am 16. März 2022 um 8:31

Zitat:

@CAHA_B8 schrieb am 16. März 2022 um 09:09:10 Uhr:

Natürlich kannst du nicht verlangen, dass das Auto abgeholt wird.

Weil Verschleißteile nicht unter die Gewährleistung fallen (wenn es ein normaler Verschleißschaden ist). Ansonsten wäre es allein die Sache des Händlers, wie er das für dich kostenfrei regelt.

Man kann das ganze (eher nicht im Sinne des TE) rein juristisch lösen (kein Anspruch auf Abholung, selbst wenn die Bremsen unter die Gewährleistung fielen, was nur dann der Fall wäre, wenn sie bereits bei Übergabe mangelhaft waren - und ob eine Bremse eines Gebrauchtwagens mangelhaft im Sinne des Gewährleistungsrechts ist oder ob es sich nur um üblichen Verschleiss handelt, das ist meist schwer zu beurteilen). Oder man kann überlegen, was eine Bremseninstandsetzung kostet und sich damit neue Bremsen verschaffen (denn bei einem Gebrauchtwagen hat der Käufer eben keinen Anspruch auf eine Bremse im Neuwagenzustand).

Ich würde das abwägen und die Kosten in Relation zum bestmöglich erzielbaren Nutzen setzen. Mein Ergebnis wäre wohl, die Bremse selber machen zu lassen.

Ggf. kann man sich mit dem Händler auf einen (kleinen) Anteil einigen, den dieser noch beisteuert.

So wie der TE sagte ist die Bremse begutachtet worden und es wurde festgestellt, dass sie nicht etwa verschlissen ist, sondern eben verrostet und eingelaufen, was auch immer das heißt. Es handelt sich dabei nach 40.000km sicherlich nicht um normalen Verschleiß. Abgesehen davon hat der Käufer das Recht auf eine Mängelfreie Sache. Die Bloße aussage, eine Bremse sei Prinzipiell Verschleißteil ist nicht ausreichend, da er den wagen ja gerade eben erst übernommen hat - mit Mangelhafter Bremse.

Zur Ausgangsfrage: der Händler kann darauf bestehen selbst nachzubessern. Er muss allerdings die entstehenden Kosten tragen, wozu auch eine Überführung gehört. Die meisten Händler schicken dich dann einfach in eine Fachwerkstatt und übernehmen die Rechnung. Wenn er das Auto selbst prüfen will, bitte. Aber dann auf seine Kosten. Es ist für dich auch nicht zumutbar, die 1200km deswegen auf dich zu nehmen. Und was dann? Willst du in der Werkstatt übernachten bis er die Bremsen fertig hat? Ne ne. Sein Problem.

Bitte lass dir von deiner Werkstatt eine Aussage machen, ob der Schaden durch Verschleiß kommt. Dann wärs tatsächlich dein Problem, denn Tüv hat er ja bekommen.

Ps: das was über meinem Kommentar steht ist nicht korrekt! Du hast sehr wohl Anspruch auf Abholung bzw Transportkostenerstattung bei Sachmangel.

Der Mangel an der Bremse ist dir bei der ersten Fahrt aufgefallen, und die Werkstatt hat ihn sofort bestätigt. Damit ist es ein klassischer Sachmangel, und die Beweislast liegt beim Verkäufer.

Soweit ich informiert bin, dürfen dem Käufer bei einem Sachmangel keine Kosten entstehen, daher muss der Händler tatsächlich das Auto abholen. Ansonsten gibt es ja noch die Möglichkeit der Reparatur vor Ort und der Händler übernimmt die Kosten.

Natürlich ist es hier fraglich, ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt.

Ich würde daher den Händler schriftlich auffordern (gerichtsfeste Zustellung des Schreibens), das Fahrzeug innerhalb von 14 Tage zu reparieren und, dass ansonsten die Reparatur in einer Werkstatt eigener Wahl ausgeführt wird und, dass die Kosten notfalls auf juristischen Weg eingefordert werden.

Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass nach 14 Tage das Auto in der Werkstatt der eigenen Wahl repariert werden kann und man trotzdem seine Rechte nicht verloren hat.

Im Übrigen handelt es meiner Meinung nicht um normalen Verschleiß, sondern um einen Schaden, der aufgrund des langen Stehens und Nichtbenutzung des Fahrzeugs aufgetreten ist.

 

Gruß

Uwe

Die letzten beiden Aussagen bzgl. Bereitstellung des PKW zur Begutachtung bzw. Reparatur auf Kosten des Händlers im Gewährleistungsfalles sehe ich als korrekt an und kann das aus eigener Erfahrung so bestätigen.

Ob es sich hier um ein Gewährleistungsfall handelt kann ich aber schlussendlich auch nicht wirklich beurteilen, es klingt für mich aber so da direkt bei Übergabe das Problem schon bestand.

Leider hat der TE nicht umgehend gehandelt sondern gewartet und es erst später reklamiert.

Das könnte u. U. ein Problem darstellen.

Aber ab hier würde ich empfehlen einen RA zu kontaktieren wenn du auf Klärung bestehen solltest.

Zitat:

@Antiges schrieb am 16. März 2022 um 10:18:10 Uhr:

So wie der TE sagte ist die Bremse begutachtet worden und es wurde festgestellt, dass sie nicht etwa verschlissen ist, sondern eben verrostet und eingelaufen, was auch immer das heißt. Es handelt sich dabei nach 40.000km sicherlich nicht um normalen Verschleiß.

Dass eine Bremsscheibe nach 40.000km verschlissen ist, kann ganz normal sein. Ich gehe davon aus, es ist noch der erste Satz Bremsscheiben drin. Es kommt auf die Fahrweise an.

Interessanter wirds erst dann, wenn der Bremssattel festhängen würde und dadurch Folgeschäden enstanden sind. Das ist bei einem Fahrzeugalter von 3 Jahren sehr unwahrscheinlich (aber nicht unmöglich)

Jetzt kann der TE auf Sachmangel pochen und die Abholung einfordern. Stellt der Verkäufer fest, dass es kein Sachmangel war, muss der TE die Transportkosten zahlen. Ob das bei der Ausgangslage so schlau ist wage ich zu bezweifeln.

Bremsen sind Verschleißteile. Wenn das Problem bei Übergabe bereits bestand, dann hat der Käufer das Problem bereits bei der Probefahrt bemerkt (bzw. bemerken müssen).

Es ist im Bereich des Möglichen, dass der Markenhändler so kulant ist und die Kosten übernimmt. Dazu muss er den Schaden jedoch selbst erstmal gesehen haben. Und ja, da kann er darauf bestehen, dass man vorbeikommt. Die Kosten für die Anfahrt könnte man dann ggf. geltend machen.

@TE: Stell mal ein Bild der Bremsscheibe ein.

am 16. März 2022 um 10:02

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 16. März 2022 um 10:38:18 Uhr:

Die letzten beiden Aussagen bzgl. Bereitstellung des PKW zur Begutachtung bzw. Reparatur auf Kosten des Händlers im Gewährleistungsfalles sehe ich als korrekt an

Sie sind natürlich korrekt, denn das wurde dem TE ja bereits erläutert.

Zitat:

@situ schrieb am 16. März 2022 um 09:31:53 Uhr:

Ansonsten wäre es allein die Sache des Händlers, wie er das für dich kostenfrei regelt.

Die Kosten für die Anfahrt muss der Händler nicht "ggf.", sonders auf jeden Fall übernehmen, wenn das Ganze im Rahmen einer Gewährleitung abgewickelt wird.

am 16. März 2022 um 10:04

Es gibt Urteile, bei denen knapp 600 km einfache Entfernung als für den Käufer zumutbar gesehen wurden:

https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

am 16. März 2022 um 10:05

"Die Kosten der Überführung trägt gemäß § 439 Abs. 2 BGB der Verkäufer" - SIC!!!!!!.

Zitat:

@situ schrieb am 16. März 2022 um 11:05:56 Uhr:

"Die Kosten der Überführung trägt gemäß § 439 Abs. 2 BGB der Verkäufer" - SIC!!!!!!.

Wenn sich der Schaden als Sachmangel erweist. Erweist es sich als Verschleiß, so trägt der Käufer die Kosten.

Edit:

Einen Tipp hätte ich noch für den TE:

Der Wagen ist aus 2019 mit 40tkm auf der Uhr. Es wäre interessaant, was Ford dazu sagt. Ggf. kann man hier einen Kulanzantrag in einer Ford-Vertragswerkstatt stellen. Würde dieser mit Hinweis auf Verschleiß abgelehnt kann man sich die Streitigkeiten mit dem Verkäufer auch sparen... die Erfolgsaussichten wären zu gering.

Schön, da geht es um die Bereitstellung aber nicht um die Kosten wer diese für die Bereitstellung zu zahlen hat.

Das Urteil halte ich aber allerdings auch für anfechtbar denn dem Käufer kann mit einer defekten Lima niemals ein Weg von 600 KM zugemutet werden da man jederzeit damit rechnen müsste mit dem Wagen liegen zu bleiben.

Auch ein Fahren mit einer verschlissenen kaputten Bremse würde ich hier als sehr fraglich ansehen!

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 16. März 2022 um 11:13:19 Uhr:

Das Urteil halte ich aber allerdings auch für anfechtbar denn dem Käufer kann mit einer defekten Lima niemals ein Weg von 600 KM zugemutet werden da man jederzeit damit rechnen müsste mit dem Wagen liegen zu bleiben.

Auch ein Fahren mit einer verschlissenen kaputten Bremse würde ich hier als sehr fraglich ansehen!

Niemand hat gesagt, dass der Transport auf eigener Achse erfolgen muss...

Bei der LiMa sehe ich durchaus einen Sachmangel (je nach Alter des Fahrzeugs, das steht im Text jedoch nicht drin); da sollte sich der Verkäufer gut überlegen, ob er die Kosten für den Transport tragen will.

Es kann vom Käufer durchaus verlangt werden, dass der Wagen auf einem Hänger angeliefert wird.

In einem solchen Fall kann man aber dem Verkäufer klar machen, dass er in dem Fall hohe Kosten zu tragen hätte.

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