Sachmängelhaftung nach Ölwechsel Audi A6 2.4
Hallo Audigemeinde, habe einen Audi A6 2.4 EZ.: 2005 mit ca, 67tkm verkauft. Zum Verkaufszeitpunkt war der letzte Longlifeservice (Motoröl) vor ca. 15 Monaten, Restlaufzeit bis zum nächsten vorgeschriebenen Ölwechsel also noch ca. 9 Monate. Habe vor dem Autoverkauf in guter Absicht noch einen Ölwechsel incl Filter gemacht, verwendetes Öl 5W-30 mit Spezifikation VW50400/50700. Dem Käufer habe ich auch gesagt, daß ein Ölwechsel durchgeführt wurde. Nach ca. 600 km zurückgelegter Fahrstrecke kam nun die Motorleuchte. Der Wagen kam in die VW Werkstatt zur Kontrolle, Fazit: Steuerkette übersprungen, Motor läuft aber noch. Die VW Werkstatt behauptet nun ganz einfach (ohne das Öl überprüft zu haben), daß das Öl angeblich falsch war und der Schaden dadurch entstand. Der Käufer möchte nun das Auto zurückgeben weil ich an der ganzen Sache schuld sein soll, Frage an evtl. Betroffene oder diejenigen die sich auskennen, wer hat Recht? Meine VW Werkstatt hat gesagt, daß ich einen Ölwechsel jederzeit machen kann, das Inspektionsintervall verkürzt sich dann eben auf ein Jahr, Garantie gibt es eh keine, da das Auto schon acht Jahre alt ist.
Ähnliche Themen
17 Antworten
Welches Öl ist für den Motor vorgeschrieben?
Wer hat den Ölwechsel gemacht?
Hast du die Gewährleistungspflicht wirksam ausgeschlossen?
Hast du den Schaden mit eigenen Augen gesehen?
..die 504 00,wäre in Ordnung für Benziner mit Festintervall(wenn es ein solcher sein soll)...die 507 00 ist für Diesel mit DPF...diese Öle nach beiden Normen,gibt es leider wirklich...und leider sind sie auch für den 2,4er Benziner freigegeben,den die 504 00,ersetzt die ehemalige 503 00....der ,wird sich da nicht rausreden können....ich persönlich,würde so ein Öl niemals verwenden...in keinem Motor...
Trotzdem,sei auf der Hut,nicht das Du hier "über den Tisch gezogen werden sollst"...
Abstrus, denn was hat bitte der Ölwechsel mit einer übersprungenen Steuerkette zu tun? Das muss mir mal einer plausibel herleiten.
Zitat:
Original geschrieben von Berti4F
Abstrus, denn was hat bitte der Ölwechsel mit einer übersprungenen Steuerkette zu tun? Das muss mir mal einer plausibel herleiten.
...eine intakte Steuerkette,würde niemals überspringen .... entweder ist sie gelängt oder sie reißt gleich ganz,wie am VR6 Motor,wo als bewiesene Ursache die ungünstige "Knickung" in Verbindung mit zu wenig Verschleißschutz durch das verwendete LL-Öl festgestellt wurde...oder es sind die Kettenspanner,die ihren Dienst versagen,entweder durch eine sehr hohe Kilometerleistung(natürlicher Verschleiß)...oder eben schon früher durch übernatürlichen Verschleiß,mangels zuverlässiger Schmierung....
Hallo und Danke für die vielen Antworten.
1. Den Ölwechsel incl. Filter habe ich selber gemacht, kenne mich aber sehr gut darin aus.
2. Das Öl hat die Spezifikation SAE 5W-30 , Spezifikation VW 504 00 / 507 00.
3. Der Käufer wußte vor dem Kauf von dem Ölwechsel und auch vom nächsten Intervalltermin.
4. Lt. freundlichem liegt das Problem am Kettenspanner.
5. Ich war bei der Problemfindung nicht dabei, habe den Schaden nicht selber gesehen, bekam lediglich einen Kostenvoranschlag, Kosten belaufen sich auf ca. 3000,- Euro.
6. Im Kaufvertrag steht:
Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluß der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Hallo,
hast Du einen Kaufvertrag gemacht, wenn ja selbst geschrieben oder von Mobil.de oder so?
Falls aus dem Netz, bitte mal den Link dazu.
Welches Öl hast Du verwendet (Hersteller/Typ)?
Ansonsten Sachmängelhaftung ist ein ganz schwieriges Thema, sie lässt sich per Produkthaftungsgesetz nicht ausschließen!
So fern Du ein zugelassenes Öl, in der richtigen Menge eingefüllt hast, kann man dir normal nichts.
Ich würde im ersten Schritt alles ablehnen, erst wenn Du schriftlich zu etwas aufgefordert wirst, bleibt dir wohl nur der Weg zum Anwalt.
Grüße
Edit: Mit dem Passus im Kaufvertrag, hast Du alles richtig gemacht! Die Einschränkung ist extrem wichtig, ansonsten gilt der ganzen "Absatz" nicht.
Wenn du das Öl eingefüllt hast, das für den Motor vorgeschrieben ist, dann kann man dir wohl gar nichts anlasten. Die Werkstatt müsste feststellen, dass du dabei etwas kaputt oder falsch gemacht hast. Ohne diesen Beweis, würde ich nichts tun. Allerdings gilt die Beweislastumkehr und du musst beweisen, dass du nicht Schuld bist. Nach 6 Monaten ist es dann umgekehrt. Dementsprechend müsstest du die Werkstatt oder einen Gutachter beauftragen, den Schaden zu begutachten und zu bewerten, was den Schaden wirkich verursacht hat. Wenn dabei eine grobe Fahrlässigkeit oder grobe Pflichtverletzung ausscheiden, dann solltest du nichts zu befürchten haben.
Da du den Schaden nicht gesehen hast und du noch nicht geschrieben hast, das der Käufer ein Bekannter von dir ist, würde ich bis zum "augenscheinlichen" Beweis auch nicht vollends davon ausgehen, dass überhaupt etwas kaputt ist. Es gibt Leute, die mit befreundeten Werkstätten Fake-Gutachten erstelllen lassen, damit sie den Preis drücken können.
Selbst wenn du für den Schaden zur Verantwortung zu ziehen wärest, müßte man dir einräumen, den Schaden zu beseitigen. Sofern der Käufer es selber ohne deine Einwilligung machen läßt, hat er Pech.
Ich bin kein Anwalt. Wenn ich daneben liege, liege ich daneben.
Mal so btw: Hat sich der Kettenschaden irgendwie angekündigt, oder war irgendwas komisch in letzter Zeit? Frage, da ich selbst einen 2.4er mit 120.000km fahre.
Beste Grüße
Dr.Eier
Hallo,
der Kaufvertrag ist von Mobile.de, hat der Käufer selber mitgebracht.
Das Öl hatte alle Zulassungen und ist das richtige, Einfüllmenge waren glaube ich um die vorgegebenen 6,5 Liter, habe ich aber nach dem Wechsel alles nochmals auf Korrektheit geprüft. Was mich an der ganzen Sache stutzig macht ist, daß das Öl zuerst angeblich von der Werkstatt als falsch eingstuft wurde, ich habe darauf hin eine beglaubigte Aussage bzgl. anerkannter Prüfung gewünscht, wurde aber alles abgelehnt. Es steht also nur noch die mündliche Aussage der Werkstatt im Raum, daß das Öl wohl das falsche gewesen sein muß, da bei Audi mit dem richtigen Öl solche Mängel nicht auftreten können.
Hallo,
hast Du einen Kaufvertrag gemacht, wenn ja selbst geschrieben oder von Mobil.de oder so?
Falls aus dem Netz, bitte mal den Link dazu.
Welches Öl hast Du verwendet (Hersteller/Typ)?
Ansonsten Sachmängelhaftung ist ein ganz schwieriges Thema, sie lässt sich per Produkthaftungsgesetz nicht ausschließen!
So fern Du ein zugelassenes Öl, in der richtigen Menge eingefüllt hast, kann man dir normal nichts.
Ich würde im ersten Schritt alles ablehnen, erst wenn Du schriftlich zu etwas aufgefordert wirst, bleibt dir wohl nur der Weg zum Anwalt.
Grüße
Edit: Mit dem Passus im Kaufvertrag, hast Du alles richtig gemacht! Die Einschränkung ist extrem wichtig, ansonsten gilt der ganzen "Absatz" nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Toshy
Wenn du das Öl eingefüllt hast, das für den Motor vorgeschrieben ist, dann kann man dir wohl gar nichts anlasten. Die Werkstatt müsste feststellen, dass du dabei etwas kaputt oder falsch gemacht hast. Ohne diesen Beweis, würde ich nichts tun. Allerdings gilt die Beweislastumkehr und du musst beweisen, dass du nicht Schuld bist. Nach 6 Monaten ist es dann umgekehrt. Dementsprechend müsstest du die Werkstatt oder einen Gutachter beauftragen, den Schaden zu begutachten und zu bewerten, was den Schaden wirkich verursacht hat. Wenn dabei eine grobe Fahrlässigkeit oder grobe Pflichtverletzung ausscheiden, dann solltest du nichts zu befürchten haben.
Da du den Schaden nicht gesehen hast und du noch nicht geschrieben hast, das der Käufer ein Bekannter von dir ist, würde ich bis zum "augenscheinlichen" Beweis auch nicht vollends davon ausgehen, dass überhaupt etwas kaputt ist. Es gibt Leute, die mit befreundeten Werkstätten Fake-Gutachten erstelllen lassen, damit sie den Preis drücken können.
Selbst wenn du für den Schaden zur Verantwortung zu ziehen wärest, müßte man dir einräumen, den Schaden zu beseitigen. Sofern der Käufer es selber ohne deine Einwilligung machen läßt, hat er Pech.
Ich bin kein Anwalt. Wenn ich daneben liege, liege ich daneben.
Hallo, wir haben uns ja schon geeinigt, daß der Motor repariert wird. Ich habe ihm 67% der Reparaturkosten oder max. 2000,- Euro zugesichert. 1000,- Euro hat er schon bekommen, den restlichen Betrag erhält er nach Vorlage der original Rechnung. Jetzt aber wiederrum möchte er den Wagen überhaput nicht mehr haben und ich soll den Wagen plus aller entstandenen Unkosten zurücknehmen. Wie gesagt, das mit den 2000,- Euro habe ich schriftlich und die ersten 1000,- Euro hat er schon bekommen. War ich wohl etwas zu gutmütig oder voreilig?
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Eier
Mal so btw: Hat sich der Kettenschaden irgendwie angekündigt, oder war irgendwas komisch in letzter Zeit? Frage, da ich selbst einen 2.4er mit 120.000km fahre.
Beste Grüße
Dr.Eier
Hallo Dr. Eier
Als ich den Wagen hatte hat sich in keinster Weise etwas angekündigt oder bemerkbar gemacht.
Auch bei der letzten Inspektion im September 2012 war nichts festgestellt worden, dort wurden nämlich aus Kulanzgründen alle Zündspulen gewechselt und hoffentlich doch auch der Motor ansonsten überprüft.
ja warst Du. Und durch Deine Zusage Dich an den Reparaturkosten zu beteiligen hast Du indirekt sogar ein Schuldeingeständnis gemacht. Schau mal auf der ADAC Homepage unter den ganzen Gerichtsurteilen. Da habe ich erst vor 14 Tagen sowas gelesen.
An Deiner Stelle hätte ich es drauf ankommen lassen aber ich glaube das ist jetzt zu spät.
Bei so Sachen für die Du wirklich nix kannst erstmal keine Zusagen machen und Anwalt nehmen. Zahlen kannst Du später immer noch wenn Du verlierst.
Zitat:
Original geschrieben von mahara
War ich wohl etwas zu gutmütig oder voreilig?
Ja! Beides.
Zitat:
Original geschrieben von Toshy
Zitat:
Original geschrieben von mahara
War ich wohl etwas zu gutmütig oder voreilig?
Ja! Beides.
...Genau..leider auch meine Meinung...für mich hört sich das ganze nach Abzocke an....ja,es gibt wirklich Leute ,die haben sich auf solche üblen Machenschaften spezialisiert....
Einen ähnlichen Fall ,hatten wir doch erst hier im Forum....daher,nochmals an Alle: niemals zu leichtfertig Zahlungen leisten...immer auf eindeutige Beweise bestehen....zahlen erst wenn alles "Hand und Fuß hat"(wenn überhaupt)...