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Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

VW
Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 17:13

Hallo VW-Gemeinde,

nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.

Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.

Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.

Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.

Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...

 

Gruß

NoGolf

MT-Team

Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.

Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:

1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.

2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.

3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.

4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.

5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte

VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?

Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€

VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.

Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.

VW: diese Woche

6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.

7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.

Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.

a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!

b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe

c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben

d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.

e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .

Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.

Gesagt und getan

7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.

Ich: Deal

Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.

8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)

9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.

Nun zu den Zahlen und Fakten:

habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€

der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€

Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:

Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:

Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“

(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)

DANKE HENNIG32

Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019

Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)

Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.

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Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 17:16

VW Recall 01C5 / 01C6
Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

(dieser Beitrag wird aktualisiert!)

 

Hier auf MT hat alles zum VW Recall 01C5 / 01C6 in folgenden Threads am 4. und 5.12.2018 begonnen:

Der erste Bericht vom Kollegen Constantin Bergander (SerialChilla) erschien am 6.12. auf MT. Diverse nachfolgende Medienberichte beriefen sich auf diesen Artikel bzw. zitierten daraus. Constantin Bergander aktualisiert auch diesen Artikel, sobald sich etwas Neues ergeben sollte.

Inzwischen ergibt sich aus verschiedenen Quellen, dass von dem Recall Fahrzeuge aus folgenden VW-Modellreihen betroffen sein können:

  • CC
  • Eos
  • Golf, e-Golf, Golf Plus, Golf Cabrio, Golf Variant
  • Passat, Passat Variant, US-Passat
  • Phaeton
  • Polo
  • Scirocco
  • Sharan
  • Sportsvan
  • Tiguan
  • Touareg
  • Touran
  • Up, e-Up

Hierbei handelt es sich nicht um "normale" Serienfahrzeuge, sondern ausschließlich um Kfz der Baujahre 2005 - 2017 - Vorserienfahrzeuge aus sogenanntem "internal use" im VW-Konzern.

Beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) gibt es seit 6.12. einen Eintrag in der Rückrufdatenbank unter der KBA-Referenznummer 8208 mit der Beschreibung:

Zitat:

Fahrzeuge entsprechen möglicherweise hinsichtlich sicherheitsrelevanter Systeme und Baugruppen nicht dem zum Auslieferungszustand gültigen Serienstand.

Weiterhin besteht ein Alert bei RAPEX: A12/1685/18

Quelle: European Commission, The Rapid Alert System for Non-Food Products (RAPEX)

Aus der VW-US-Rückrufdatenbank geht zusätzlich Folgendes hervor:

Zitat:

A small number of zero-series vehicles (very early production vehicles) were sold as used after they were no longer needed for internal use. Volkswagen has discovered that documentation about possible modification(s) made during the internal use period may be incomplete. Because of this, Volkswagen cannot verify that the vehicles comply with all applicable regulatory requirements. Out of an abundance of caution, Volkswagen has decided to recall these vehicles. If the vehicles do not meet all regulatory requirements, there could be an increased risk of a crash, fire, or injury.

Bei der amerikanischen National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) besteht ebenfalls ein Rückruf: 18V329000

VW gibt eine Anzahl von rund 6700 betroffenen Fahrzeugen an. Die unbestätigten Schätzungen, die im Netz kursieren, liegen zum Teil weit höher (von 17.000 bis 35.000).

VW hat lt. eigener Aussage inzwischen alle betroffenen Halter angeschrieben, wobei seitens VW versucht werden soll, die betreffenden Fahrzeuge zurück zu kaufen. Gerüchteweise wird hierbei jedoch nur der etwaige Händler-EK angeboten, so dass wohl viele Betroffene nicht gewillt sein dürften, Ihre Fahrzeuge an VW zu veräußern.

 

 

Update 08.12.2018

Aufgrund mehrerer Fragen dazu: Fahrzeuge der Konzerntöchter (Audi / Porsche / Seat / Skoda) sind von dieser Problematik bislang NICHT betroffen.

Spiegel Online berichtet: Verkehrsministerium prüft Bußgeld gegen Volkswagen

Neben den USA und Deutschland sind laut European Commission, RAPEX folgende europäische Staaten betroffen: Ireland, Slovenia, Sweden

Zudem könnte nach einem anderen MT-Thread wohl zusätzlich auch Österreich betroffen sein

Update 10.12.2018

Interessanter Artikel eines Anwalts im Handelsblatt: LINK

... und die Bild hat´s auch mitbekommen ;)

Anmerkung: was genau mit den Fahrzeugen nach dem Aufkauf passiert, hängt anscheinend vom Einzelfall ab. Klar scheint nur, dass zuerst alle betroffenen Fahrzeuge aufgekauft werden sollen. Kleinere "Abweichungen" sollen dann wohl im Werk behoben und die PKWs im Anschluß erneut verkauft werden. Ist dies nicht möglich werden sie ggf. verschrottet. Jedenfalls erscheint es derzeit so, dass keines dieser Fahrzeuge beim jetzigen Halter verbleiben soll.

Das Handelsblatt berichtet: Staatsanwaltschaft leitet Vorermittlungen gegen VW ein

Zitat:

Seit Montag untersuchen Ermittler der Staatsanwaltschaft Braunschweig, ob Volkswagen beim Verkauf Tausender Risikofahrzeuge womöglich Betrug begangen hat.

Quelle: www.spiegel.de

Update 12.12.2018

In unserer Umfrage haben sich inzwischen 108+35 User gemeldet - also 108 User, die lt. ihren Angaben ein Anschreiben erhalten haben und 35 User die erwarten eines zu bekommen

Update 16.12.2018

Zitat:

Nicht serienreif: VW muss Autos zurückkaufen - und will nur Billigpreise zahlen

Quelle: www.focus.de

Update 05.01.2019

Nach dem, was einige User berichten, finden die meisten telefonischen Rückrufe seitens VW lt. deren Hotline wohl erst Ende Januar / Anfang Februar statt.

VW bessert die ersten Angebote offensichtlich durchaus deutlich nach. Zwischen 1. und 3. Angebot liegen z.T. wohl einige Tausend Euro!

Update 09.01.2019

Laut mehrerer User-Angaben bietet VW zuerst nur den Händler-Einkaufspreis (Händler-EK) für die betroffenen Fahrzeuge an. Erst bei Ablehnung des Angebots werden offensichtlich bessere Konditionen angeboten

 

… to be continued! ;)

Auf wichtige, belegbare Neuigkeiten, welche hier ergänzt werden sollten, dürft Ihr mich auch gern mit Quellenangabe per PN hinweisen. Bitte mit Betreff: Update zu 01C5. LINK

KBA.Rückruf
RAPEX-Rückruf
NHTSA-Rückruf

Zitat:

also ich habe e1*2007/46*0452 und mein fahrzeug ist -obwohl auf VW zugelassen- nicht betroffen. ich habe eine email an volkswagen geschrieben und nachgefragt, 24h später hatte ich eine antwort.

Wie jetzt?

Ich schrieb bereits:

Zitat:

Ich habe gerade mit der GMD gesprochen - die hat garnichts mehr mit PHAETON zu tun = 0 Ansprechpartner.

Ich soll VW unter 0800 8655 7924 36 (Hotline) anrufen. Im Dritten Anlauf dann ein Kundenbetreuer. Er sieht unter Meiner FIN nichts hinterlegt, muss "aber nicht 100% stimmen". VW hat eigens dafür eine eigene Abteilung, aber Aufgrund des Datenschutzgesetzes, darf diese nicht mein direkter Ansprechpartner sein. Deshalb soll ich mich schriftlich direkt an das KBA unter Angabe des Fzg.briefs wenden - diese werden mir dann die 100%-ige Auskunft angeblich geben...

Kontaktformular dazu hier:

https://www.kba.de/.../KontaktIntegrator.html?nn=457054

Da hat mir VW eindeutig gesagt, das nur das KBA dem Halter eine 100% verbindliche Aussage machen kann. Aus welchen Datenschutz- oder Wasauchimmergründen...

Würde demnach so auch nicht stimmen?? :-/

am 7. Dezember 2018 um 21:45

Hallo,

Also ich habe auch am 01.12.18 Post von Vw bekommen. Habe ein Vw Sharan 1,4 TSI BJ 2011........

das erste Angebot habe ich abgesagt obwohl es schon gut war, denke mir das sie ruhig noch etwas mehr drauf legen können.

Zitat:

@Hennig32 schrieb am 7. Dezember 2018 um 22:45:21 Uhr:

Hallo,

Also ich habe auch am 01.12.18 Post von Vw bekommen. Habe ein Vw Sharan 1,4 TSI BJ 2011........

das erste Angebot habe ich abgesagt obwohl es schon gut war, denke mir das sie ruhig noch etwas mehr drauf legen können.

Was hat VW angeboten? Haben sie sich auf DAT oder Schwacke bezogen?

Zitat:

@GtheRacer schrieb am 7. Dezember 2018 um 22:25:13 Uhr:

Zitat:

also ich habe e1*2007/46*0452 und mein fahrzeug ist -obwohl auf VW zugelassen- nicht betroffen. ich habe eine email an volkswagen geschrieben und nachgefragt, 24h später hatte ich eine antwort.

Wie jetzt?

Ich schrieb bereits:

Zitat:

@GtheRacer schrieb am 7. Dezember 2018 um 22:25:13 Uhr:

Zitat:

Ich habe gerade mit der GMD gesprochen - die hat garnichts mehr mit PHAETON zu tun = 0 Ansprechpartner.

Ich soll VW unter 0800 8655 7924 36 (Hotline) anrufen. Im Dritten Anlauf dann ein Kundenbetreuer. Er sieht unter Meiner FIN nichts hinterlegt, muss "aber nicht 100% stimmen". VW hat eigens dafür eine eigene Abteilung, aber Aufgrund des Datenschutzgesetzes, darf diese nicht mein direkter Ansprechpartner sein. Deshalb soll ich mich schriftlich direkt an das KBA unter Angabe des Fzg.briefs wenden - diese werden mir dann die 100%-ige Auskunft angeblich geben...

Kontaktformular dazu hier:

https://www.kba.de/.../KontaktIntegrator.html?nn=457054

Da hat mir VW eindeutig gesagt, das nur das KBA dem Halter eine 100% verbindliche Aussage machen kann. Aus welchen Datenschutz- oder Wasauchimmergründen...

Würde demnach so auch nicht stimmen?? :-/

Es wurde auch schon in ein anderen Thread geschrieben., das VW gesagt hat die sollen die FIN senden und können dann eine Aussage treffen ob oder ob nicht... Weil es an die zuständige Abteilung weiter geleitet wird...

Hab ich gemacht.

Zitat:

@schnurok schrieb am 7. Dezember 2018 um 22:54:06 Uhr:

Zitat:

@Hennig32 schrieb am 7. Dezember 2018 um 22:45:21 Uhr:

Hallo,

Also ich habe auch am 01.12.18 Post von Vw bekommen. Habe ein Vw Sharan 1,4 TSI BJ 2011........

das erste Angebot habe ich abgesagt obwohl es schon gut war, denke mir das sie ruhig noch etwas mehr drauf legen können.

Was hat VW angeboten? Haben sie sich auf DAT oder Schwacke bezogen?

Mir liegt ein 1. Angebot vor.

Modell: Golf 4motion Highline 104tkm Zulassung Brief 2013, Zulassung Schein 2014, als Jahreswagen in 2015 erworben.

„Übliche Laufleistung“ lt Hotline 111.000 km. (Was bei der Bewertung ja berücksichtigt wird)

DAT- Händlereinkaufspreis + KM-Gutschrift für die Differenz (111.000-104.000km), bei mir 13.700€

Fazit: 1. Angebot abgelegt, da bei mobile das kfz ab 15.000€ gehandelt wird.

@fresslatte

Hmmm... Es klingt erstmal nicht gut. Wurde gesagt, dass da ein weiteres Angebot folgt? Ich hab meinen Golf 6 soeben über DAT bewerten lassen und bin auf 3 Tsd. gekommen. Bei mobile fangen diese mit vergleichbarer Laufleistung bei 6 Tsd. an. Dabei ist die Ausstattung nicht mal halb so gut wie bei mir.

Hallo Forum!

Ich brauche euren Rat:

Ich habe einen wunderschönen Sharan 7N Bj. 2011, der zu dem kleinen Kreis gehört, der doppelt gestraft ist: Ich habe sowohl "Abgasskandal" als auch "01C5".

Beim Abgasskandal war ich noch geschmeidig. Habe das Update machen lassen und gut wars. Nun will man mir jedoch offensichtlich mein Auto wegnehmen und da hört der Spaß auf.

Ein Rückkauf seitens VW zum Händler-EK steht für mich ausser Frage. Meiner Auffassung nach ist der damals geschlossene Kaufvertrag nichtig. Ich werde versuchen dies notfalls mit Anwalt und Klage zu erreichen.

Meine Frage:

Soll ich zusätzlich noch an der Sammelklage "Abgasskandal" teilnehmen (Die Frist läuft ja bald ab) oder könnte das einer eventuellen raschen Einigung bezüglich 01C5 mit VW im Wege stehen? Kann ich überhaupt parallel klagen? Müssen dann erst beide Klagen entschieden sein bevor ich mich mit VW eventuell einigen kann? Kann ich eine Klage zurückziehen, wenn ich mit der anderen bereits eine Einigung erzielt habe? Was würdet ihr tun?

Diese Fragestellung dürfte für einge andere Mitbetroffene interessant sein und ich hoffe, dass ihr mir vielleicht ein paar gute Tipps geben könnt, wie ich taktisch am besten vorgehen kann. Das ist das erste mal, dass ich wegen irgendetwas eventuell klagen müsste.

Viele Grüße & Danke!

am 8. Dezember 2018 um 2:48

Zitat:

@schnurok schrieb am 8. Dezember 2018 um 00:51:51 Uhr:

@fresslatte

Hmmm... Es klingt erstmal nicht gut. Wurde gesagt, dass da ein weiteres Angebot folgt? Ich hab meinen Golf 6 soeben über DAT bewerten lassen und bin auf 3 Tsd. gekommen. Bei mobile fangen diese mit vergleichbarer Laufleistung bei 6 Tsd. an. Dabei ist die Ausstattung nicht mal halb so gut wie bei mir.

Hatte denen gesagt, dass ich nicht bereit bin einen neuen Wagen (Neuwagen oder junger Gebrauchter wurde vorgeschlagen inkl „Sonder“Rabatte) neu zu finanzieren, weil vergleichbare Ausstattung das doppelte vom Angebot wäre. Warum soll ich für deren Bock also der Buhnann sein?

Da gab es auf der anderen Leitung Verständnis für.

Auch das mein Wagen bei mobile mehr bringen würde, als DAT wird nochmal überprüft.

Zumal er ja Vollausstattungs hat. Und das wurde beim 1. Angebot wohl nicht mit einkalkuliert.

Beim neuen Auto wäre zudem auf die KFZ Steuer höher habe ich angemerkt. Sollen die die Differenz zukünftig übernehmen.

Da mein Auto ja nicht Serie ist, unterstelle ich, das alle Reparaturen nicht Verschleiß waren sondern von Anfang an kaputt/defekt. Somit sollen die Rechnungen auch berücksichtigt werden.

In meinem Fall (2x Xenonbrenner, Kupplung letzten Monat neu, nach 30tkm gab es mal eine neue Einspritzdüse) in Summe 2.500€ und den Kram dann bitte noch verzinst.

Verständnis bei VW. 2. Angebot soll in paar Tagen folgen.

Andererseits musst du erstmal jemand finden, der dir 13.500 € gibt wenn deinem Auto die Betriebserlaubnis entzogen wurde.:confused:

Zitat:

@Mobi Dick schrieb am 8. Dezember 2018 um 05:31:01 Uhr:

Andererseits musst du erstmal jemand finden, der dir 13.500 € gibt wenn deinem Auto die Betriebserlaubnis entzogen wurde.:confused:

So einfach, wie du das gerade darstellst ist das nicht. Es läuft sicher nicht so, das VW einen Preis nennt und du das Auto dann dafür abgeben musst... Ich geh ja auch nicht ins Autohaus und diktiere die Preise... weil rechtlich gar nicht möglich.

Zitat:

@philipprosenfeld schrieb am 8. Dezember 2018 um 07:15:49 Uhr:

Zitat:

@Mobi Dick schrieb am 8. Dezember 2018 um 05:31:01 Uhr:

Andererseits musst du erstmal jemand finden, der dir 13.500 € gibt wenn deinem Auto die Betriebserlaubnis entzogen wurde.:confused:

So einfach, wie du das gerade darstellst ist das nicht. Es läuft sicher nicht so, das VW einen Preis nennt und du das Auto dann dafür abgeben musst... Ich geh ja auch nicht ins Autohaus und diktiere die Preise... weil rechtlich gar nicht möglich.

Von „müssen“ habe ich auch nichts geschrieben. Nur die eigene Situation ist äußerst ungünstig ohne rechtliche Vertretung.

Mir persönlich ist es wichtig das ich ein adäquates Ersatzfahrzeug mit derselben Ausstattung bekomme und kein Geld.

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