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saugrohr: rückwirkend kulanz abgelehnt

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 29. September 2010 um 9:42

hallo forengemeinde,

bin gerade (innerlich) auf 180 und benötige in folgender sache eure einschätzung:

vor einigen wochen diagnostizierte mein audi-partner vor ort, dass die saugrohre für meinen 3,0 tdi ausgetauscht werde müssen. der zuständige fachmann hielt eine kulanzanfrage bei audi und kam mit der nachricht wieder, audi übernimmt (trotz fast 4 jahre fahrzeugalter und 85.000 km) 70 % der teile- und 40% der lohnkosten.

nach erfolgter reparatur bekam ich einige zeit später eine rechnung über 1004 € mit dem vermerk: "Wir können hier leider keine Kulanz gewähren, da die Wartungen nicht bei einem Audi-Partner durchgeführt wurden."

tatsächlich wurde die 60.000er inspektion in einer anderen unabhängigen meisterwerkstatt vorgenommen. jedoch bin ich davon ausgangen, dass dieser aspekt bei der kulanzanfrage berücksichtig wurde (ist ja für den audi-partner ersichtlichda ich ansonsten nur ihn als anlaufpunkt habe!) bzw. nicht relevant sei.

eine erneute anfrage von mir direkt bei audi (mein audi-partner fühlte sich nun nicht mehr zuständig) führte mit einer allgemeinen formulierung zu einer weiteren absage. nachdem ich telefonisch nachgehakt hatte, teilte mir der zuständige audimensch mit, dass die kulanzzusage des audipartners nichts mit der absage von deren seite zu tun habe. ich verstand den zusammenhang nicht, da ich der meinung war, dass der audi-partner direkt bei audi die zusage eingeholt hatte. den zusammenhang wollte man mir nicht weiter erläutern, es handele sich hierbei um interne vorgänge die nicht nach aussen getragen werden.

für mich ist an diesem vorgang etwas faul. unter anderem fehlt mir hier der kausale zusammenhang,

denn die saugrohre hätten auch getauscht werden müssen, wenn alle inspektionen bei einem audi-partner durchgeführt worden wären.

wie seht ihr das?

gruß

ralf

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Federfink

Wenn ich so etwas immer höre "ohne Zeugen bringt das nichts" :confused: Soll denn jeder Mensch das ganze Leben lang mit einem mündigen Zeugen durch die Gegend laufen? Wir leben in einem Rechtsstaat und nicht in Namibia. Hier ist der Unternehmer in der Vorlagepflicht und nicht der Besteller!

 

Nochmal;

Im Vorfeld wirst Du sicher gefragt haben "Was kostet das?" Die Beantwortung der Frage durch Deinen :) ist ein Kostenvoranschlag. Da nach Deiner Aussage nur über Deinen Eigenanteil gesprochen wurde ist Dein Eigenanteil auch gleich Dein verbindlicher/unverbindlicher Kostenvoranschlag. Du hast zugestimmt und in diesem Zusammenhang können wir auch nun von Angebot und Annahme sprechen.

 

Reparaturleistungen von Autos fallen üblicherweise unter den Werkvertrag (§ 631 BGB). Hier ist auch alles weitere geregelt. In diesem Falle ganz besonders interessant die Vergütung.

 

Ein Kostenvoranschlag (hat Dein :) gemacht) kann verbindlich oder unverbindlich sein.

 

An einen verbindlichen Kostenanschlag ist der Unternehmer logischerweise gebunden.

Ein unverbindlicher Kostenanschlag darf nur unwesentlich überschritten werden (§ 650 BGB). Von einer wesentlichen Preisüberschreitung ist auszugehen, wenn sich der Preis der Reparatur zum Kostenvoranschlag um 10 bis 20 % erhöht.

 

Mein Verständnis sagt mir, dass Dein :) zu blöd war! Das Einzige was Du mußt ist das vereinbarte Geld überweisen.

Da Du Dir Deiner Sache ja so sicher bist gehe ich mal davon aus das Du, wenn der TN sich auf einen Kampf mit dem :) einlässt, für ihn alle zusätzlich anfallenden Kosten übernimmst oder?

 

Ich meine da Du ja bestimmt kein Klugscheißer bist gehst Du ja kein Risiko ein. ;)

 

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Kulanz ist nunmal ein entgegenkommen des Herstellers. Er ist nicht dzu verpflichetet. Und nach jahrelangen Lesen hier ;) ist es nun mal so dass es Kulanz nur gibt wenn der Wagen scheckheftgepflegt bei Audi war.

Ich denke hier hat die Audi Werkstatt was verbummelt. Bei Kulanzanfragen muss man normalerweise das Serviceheft in Kopie mitschicken. Ist wohl bei Dir nicht geschehen ...

Evtl hast du nen Zeugen, der bestätigen kann, was dir dein :) mitgeteilt hat, und zwar die Übernahme von 70 % der Teile- und 40% der Lohnkosten.

Wenn der :) da jetzt was verabsäumt hat oder dir schlichtweg falsche Informationen gegeben hat, ist das SEINE Sache.

In meinen Kreisen nennt man sowas Betrug. Jemand zuerst unter Ausserachtlassung von rechtlich relevanten Angaben zu nem Vetragsabschluss bringen und danach abkassieren, SO nicht.

Darüberhinaus ist man lt geltendem EU-recht nicht mehr an Vertragswerkstätten gebunden, siehe http://www.auto-motor-und-sport.de/.../...egeln-ab-1-juni-1867600.html

Zitat:

Original geschrieben von inisloud

 

bin gerade (innerlich) auf 180 und benötige in folgender sache eure einschätzung:

vor einigen wochen diagnostizierte mein audi-partner vor ort, dass die saugrohre für meinen 3,0 tdi ausgetauscht werde müssen. der zuständige fachmann hielt eine kulanzanfrage bei audi und kam mit der nachricht wieder, audi übernimmt (trotz fast 4 jahre fahrzeugalter und 85.000 km) 70 % der teile- und 40% der lohnkosten.

Hast Du zu diesem Zeitpunkt schon eine vorraussichtliche Rechnungssumme erhalten (Kostenvoranschlag oder so etwas)?

 

Tippe auch das Dein :) da was in den Sand gesetzt hat, ob das nun vorsätzlich war oder nicht sei mal dahingestellt denn eigentlich sollte der schon genau wissen was und unter welchen Voraussetzungen auf Kulanz zu machen ist.

 

Würde mich durchaus an den :) halten und noch mal mit dem verhandeln.

Wenn Du keine Zeugen und nichts schriftlich hast wird das nicht einfach, würde aber in Ruhe und freundlich mit dem Geschäftsführer sprechen und ihm klar machen das der Reparaturauftrag nur auf Grund der falschen Aussage des :) erteilt wurde.

 

Wenn Du so nicht weiter kommst und Du eine Rechtschutz hast kannst Du es über einen Anwalt versuchen, tippe aber dass die Aussichten da auch nicht besonders gut sind.

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von BP-Hatzer3

 

Darüberhinaus ist man lt geltendem EU-recht nicht mehr an Vertragswerkstätten gebunden, siehe http://www.auto-motor-und-sport.de/.../...egeln-ab-1-juni-1867600.html

Das mag ja sein, nur ist Kulanz eine freiwillige Leistung und da kann der Hersteller vorgeben unter welcher Voraussetzung er Kulanz gewährt. Da kann die EU machen was sie will das interessiert keinen. ;)

Kulanz hin oder her... Der TE ist den Werksvertrag ja auf Grund einer bestimmten Rechnungssumme eingegangen (bei 70/40 und 1004€ liegt die Diff. bei ca. 600€ brutto :eek:).

Ob die Rechnungssumme/Kostenvoranschlag nun aus einer Kulanz- oder Werkstattrechnung stammt ist nebensächlich. Wichtig ist, wie ist der Vertrag zu Stande gekommen? Danach richtet sich nämlich auch die rechtliche Prüfreihenfolge.

 

(Saugrohr=307,80 € netto)

Zitat:

Original geschrieben von Federfink

Kulanz hin oder her... Der TE ist den Werksvertrag ja auf Grund einer bestimmten Rechnungssumme eingegangen (bei 70/40 und 1004€ liegt die Diff. bei ca. 600€ brutto :eek:).

Ob die Rechnungssumme/Kostenvoranschlag nun aus einer Kulanz- oder Werkstattrechnung stammt ist nebensächlich. Wichtig ist, wie ist der Vertrag zu Stande gekommen? Danach richtet sich nämlich auch die rechtliche Prüfreihenfolge.

 

 

(Saugrohr=307,80 € netto)

Im Prinzip gebe ich Dir da schon Recht, das Problem wird sein das zu beweisen. Wenn keine Zeugen oder was Schriftliches vorliegt wird der Rechtsweg die schlechteste Wahl sein.

Recht zu haben und Recht zu bekommen sind leider zwei verschiedene Dinge.

 

Deshalb lieber in Ruhe verhandeln. ;)

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von BP-Hatzer3

Darüberhinaus ist man lt geltendem EU-recht nicht mehr an Vertragswerkstätten gebunden, siehe http://www.auto-motor-und-sport.de/.../...egeln-ab-1-juni-1867600.html

Das ist nur für Gewährleistungsansprüche relevant.

Die stellen sich ja wieder quer wie immer. Ob nun Service bei Audi oder nicht, die Saugrohre halten eh nicht. Der :) macht nicht viel mehr als der freie Händler.

Themenstarteram 29. September 2010 um 15:39

zunächst danke für eure infos.

hier ein paar nachträge:

als der freundliche mir die kulanz zugesagt hatte, haben wir grob meinen eigenanteil mündlich überschlagen, sonst hat es keine preisinformation gegeben.

interessant ist noch die aussage meines freundlichen nach erhalt der rechnung, dass audi durchaus freie werkstätten akzeptiert, welche von audi quasi "zertifziert" sind, als beispiel nannte er atu. aber war halt alles nur mündlich.

von kulanz ist immerhin in der rechnung schriftlich die rede (nämlich die ablehnung der solchen), jedoch nicht die höhe.

auch wenn kulanz immer individuell entscheiden werden kann: darf audi mit zweierlei maß messen, wenn ursächlich kein zusammenhang zwischen dem mangel und den inspektionen besteht?

 

Zitat:

Original geschrieben von inisloud

...

auch wenn kulanz immer individuell entscheiden werden kann: darf audi mit zweierlei maß messen, wenn ursächlich kein zusammenhang zwischen dem mangel und den inspektionen besteht?

...

Ja, das darf Audi! Die Gewährung von Kulanz stellt keine rechtliche Bindung dar oder basiert auf der Gleichen, dementsprechend brauch Audi keinen Zusammenhang beachten oder begründen.

Beispiel: Audi hat mir einfach so (ohne mein Zutun), ein Saugrohr samt Einbau geschenkt.

Auf der Kulanznummer braucht man auch gar nicht weiter rumdenken.

Zitat:

Original geschrieben von inisloud

zunächst danke für eure infos.

hier ein paar nachträge:

als der freundliche mir die kulanz zugesagt hatte, haben wir grob meinen eigenanteil mündlich überschlagen, sonst hat es keine preisinformation gegeben.

Hast Du auf Basis des genannten Eigenanteils der Reparatur zugestimmt? Hast Du in diesem Zusammenhang auch die gesamte Summe der Kosten gehört?

...mal kurz eine Frage: welche Probleme gibt es denn mit den Saugrohren?

EDIT: Hab mir die Frage schon selbst beantwortet! Drosselklappen und Stellmotoren bereiten Probleme.

Themenstarteram 29. September 2010 um 18:08

Zitat:

Hast Du auf Basis des genannten Eigenanteils der Reparatur zugestimmt? Hast Du in diesem Zusammenhang auch die gesamte Summe der Kosten gehört?

genau, auf basis des eigenanteils habe ich der reparatur zugestimmt, über eine gesamtsumme wurde nicht gesprochen.

worauf willst du hinaus?

Er will darauf hinaus, dass Dir damit mündlich ein Angebot unterbreitet wäre. Bei Gesamtpreis und anteiliger Kostenübernahme wäre damit der Preis für Dich ja ersichtlich. Ohne Zeugen bringt das aber nichts.

Im Endeffekt sollte man sich immer ein Angebot schriftlich einholen aber der Hinweis kommt in diesem Fall natürlich zu spät ;) - Ber für die Zukunft...

Grüße, wumbo

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