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Schaden am abgemeldeten BMW

BMW 5er E61
Themenstarteram 21. Mai 2016 um 20:58

Hallo zusammen,

ich habe meinen BMW E61, 530d, EZ 06/2007, LCI, 150.000 km, verkauft und ihn einen Tag vor der Übergabe abgemeldet.

Als ich zurück kam, machte mich ein Kollege darauf aufmerksam, dass ein LKW beim ausparken die Front erwischt hat.

Versicherungsdaten etc. habe ich bereits und das Fzg. steht auch schon beim BMW Händler. Gutachter kommt in den kommenden Tagen.

Ich hatte so einen Fall noch nicht und bin ein wenig am überlegen:

1: können Probleme auftauchen, da mein Fzg. abgemeldet ist?

2: reparieren lassen oder fiktiv abrechnen?

3: nach fiktiver Abrechnung; ist ein Weiterverkauf sofort möglich?

Schadensbild:

-Stoßstange

-Motorhaube

-Nieren

-2 PDC Sensoren

-Xenonscheinwerfer

-evtl. Kühler

Vielen Dank für eure Ratschläge.

Gruss

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15 Antworten

Zu 1. Nein. Jemand hat dein Eigentum beschädigt und muss dafür Grade stehen. Da spielt es keine Rolle ob angemeldet oder nicht. Hätte auch dein Fahrrad oder dein Aquarium sein können.

Zu 2. Das ist eine Entscheidung die du für dich alleine klären musst. Ich rechne IMMER Fiktiv ab und repariere selber.

Zu 3. Klares Ja. Eigentlich sogar sofort nach Begutachtung.

Themenstarteram 21. Mai 2016 um 22:14

Zitat:

@Vaterx25xe schrieb am 22. Mai 2016 um 00:12:15 Uhr:

Zu 1. Nein. Jemand hat dein Eigentum beschädigt und muss dafür Grade stehen. Da spielt es keine Rolle ob angemeldet oder nicht. Hätte auch dein Fahrrad oder dein Aquarium sein können.

Zu 2. Das ist eine Entscheidung die du für dich alleine klären musst. Ich rechne IMMER Fiktiv ab und repariere selber.

Zu 3. Klares Ja. Eigentlich sogar sofort nach Begutachtung.

Vielen Dank für die Antwort.

Ich lese immer nur was von 6 Monaten und komme nicht dahinter wie das gemeint ist...

am 22. Mai 2016 um 6:31

Also wenn du die Versicherungsdaten vom Verursacher hast, dieser seinen Fehler zu gibt, ist das kein Problem.

 

Ein Bussgeld hättest du bekommen, wenn dein abgemeldetes Auto im öffentlichen Verkehrsraum steht. Da aber scheinbar keine Polizei da war, bleibt es aus und du klärst alles mit der Versicherung.

am 22. Mai 2016 um 6:36

Musst Du ja niemandem sagen, dass Du ihn abgemeldet hattest.

Ist das an dem passiert, an den Du ihn abgemeldet hattest?

Am Abmeldetag war er ja noch bis Mitternacht versichert und zugelassen.

Die 6 Monate gelten nur, wenn du das Fahrzeug über 100-130% über der wiederbeschaffungswert reparieren willst (integritätsinterresse). Dann muss das Fahrzeug mindestens 6 Monate auf dich angemeldet bleiben

Hallo,

wenn der Wagen, wie Du schreibst, bereits verkauft ist, solltest Du die weitere Vorgehensweise mit dem Käufer abstimmen.

Gruß Rainer

Zitat:

@Vaterx25xe schrieb am 22. Mai 2016 um 00:12:15 Uhr:

Zu 2. Das ist eine Entscheidung die du für dich alleine klären musst. Ich rechne IMMER Fiktiv ab und repariere selber.

Je nach Schaden würde ich es nicht machen. Max ein Schaden bis 500€ würde ich Fiktiv abrechnen. Alles darüber reparieren lassen, DENN wenn dir dann nochmal jemand an der selben Stelle einen Schaden verpasst, bekommst Du keinen Cent mehr. Denn für Versicherungen gibt es eine Datenbank, die Schäden an sämtlichen Fahrzeugen mit Fahrgestellnummer registriert. Kannst Du dann nicht nachweisen, dass der Schaden von einer Werkstatt fachgerecht repariert wurde, wird dein Fahrzeug so behandelt, als wenn der Schaden noch vorhanden gewesen wäre und es gibt nichts.

 

Zitat:

@X6fahrer schrieb am 22. Mai 2016 um 08:36:54 Uhr:

Musst Du ja niemandem sagen, dass Du ihn abgemeldet hattest.

Ist das an dem passiert, an den Du ihn abgemeldet hattest?

Am Abmeldetag war er ja noch bis Mitternacht versichert und zugelassen.

Es gibt auch sowas wie eine ruhende Versicherung gegen Brand, Diebstahl usw. die bei manchen Versicherungen je nach Versicherungsgrad (TK,VK) auch nach Abmeldung für einige Monate fortläuft und beitragsfrei ist.

LG Cali

Zitat:

@Calibramero schrieb am 22. Mai 2016 um 20:41:51 Uhr:

Zitat:

@Vaterx25xe schrieb am 22. Mai 2016 um 00:12:15 Uhr:

Zu 2. Das ist eine Entscheidung die du für dich alleine klären musst. Ich rechne IMMER Fiktiv ab und repariere selber.

Je nach Schaden würde ich es nicht machen. Max ein Schaden bis 500€ würde ich Fiktiv abrechnen. Alles darüber reparieren lassen, DENN wenn dir dann nochmal jemand an der selben Stelle einen Schaden verpasst, bekommst Du keinen Cent mehr. Denn für Versicherungen gibt es eine Datenbank, die Schäden an sämtlichen Fahrzeugen mit Fahrgestellnummer registriert. Kannst Du dann nicht nachweisen, dass der Schaden von einer Werkstatt fachgerecht repariert wurde, wird dein Fahrzeug so behandelt, als wenn der Schaden noch vorhanden gewesen wäre und es gibt nichts.

 

 

Da muss ich dich leider berichtigen.Wenn mann den Schaden Fiktiv abrechnet und anschließend in Eigenregie Repariert.Braucht mann nach der erfolgten Reperatur nur eine Reperaturbestätigung anstellen lassen.Diese Reperaturbestätigung stellt der Gutachter aus der z.B. den Schaden begutachtet hat.Das muss auch die gegnerische Versicherung Zahlen.Diese Reperaturbestätigung sendet mann dann zur gegnerischen Versicherung und bittet diese die Vorhandenen Einträge in der Datenbank zu Löschen.Natührlich eine Ablichtung behalten von der Reperaturbestätigung.

 

 

 

Genauso wie es V6 Papa geschrieben hat ist es Korrekt. So kenne ich das auch und Praktiziere es. Denn jetzt hast du sogar noch das Anrecht auf die Nutzungsausfallentschädugung. Das können je nach Schaden und Fahrzeug nochmal 100 bis 300 Euro extra sein

Themenstarteram 22. Mai 2016 um 19:28

Hallo zusammen. Vielen Dank für eure Beträge. Haben mir geholfen. Da ich Vollkasko hatte, besteht u.a. noch die Ruheversicherung.

am 23. Mai 2016 um 17:28

hallo ,du solltest einen Rechtsanwalt beauftragen deine Rechte wahrzunehmen, zahlt auch die gegnerische Versicherung,ansonsten hast danach keinen Anspruch auf eine Rechtsbeihilfe,wenn es Probleme mit der Versicherung gibt.War bei meiner Frau so ,als der Wagen geschrottet wurde.

Gruß Jürgen

Das ist ja interessant. Das habe ich ja noch nie gehört. ....

Warum sollte dein Rechtsanspruch verfallen wenn du den erst Später in Anspruch nimmst.

Das muss mir mal jemand erklären.

am 23. Mai 2016 um 18:02

der Rechtsanspruch verfällt ja nicht ,nur bei einem eventuellen Rechtsstreit musst du die Kosten selber tragen und deine Rechtsschutzversicherung zahlt nicht mehr.

Sorry,ist zum Glück nicht so.Du hast zu jeder Zeit die Möglichkeit dir einen Rechtsbeistand zu hollen,wenn es zu Streitigkeiten mit der Gegnerischen Haftpflichtversicherung kommt.Dies dient dazu um eine Waffengleicheit gegenüber der Versicherung herzustellen.

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