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Schaden am Auto Verursacher Streit den Unfall ab.

Themenstarteram 24. September 2018 um 7:08

Moin an Alle,

Vor drei Wochen ist mir jemand in mein Ordnungsgemäß geparktes Auto reingefahren. Es war etwas älterer Herr, hat sich sofort entschuldigt.

Polizei wurde gerufen, unfall wurde aufgenommen, Daten ausgetauscht etc halt alles was dazu gehört.

So soweit so gut, der Beamter der den Unfall aufgenommen hat, meinte ich solle zu einem Lackierer gehen und ein Kostenvoranschlag machen lassen und der gegnerischen Versicherung einreichen. Gesagt getan.

Ich habe vor zwei Tagen auch Post von der gegnerischen Vericherung erhalten. Ich konnte meinen Augen nicht trauen, ich dachte das ich mich verlesen hab! Der Unfallverursacher würde den Unfall abstreiten und ist der meinung das er kein Schaden an meinen Auto Verursacht hätte, deshalb warten die auf die Akten von der Polizei.

 

Was soll ich jetzt tun?

Sorry für den Roman, mir ist sowas zum ersten mal passiert.

 

Danke vielmals

 

PS : wenn jemand, Rechtschreibfehler findet kann Sie, auch behalten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Subseven7 schrieb am 26. September 2018 um 12:10:53 Uhr:

Achso.Die Kernaussage von mir, dass er momentan keinen Anwalt braucht, ist also falsch.

Ja, und nicht nur die Kernaussage. Der gesamte Beitrag ist inhaltlich so was von daneben, dass ich mir wirklich nicht die Mühe machen werde, das im Einzelnen aufzudröseln (die wichtigsten Dinge wurden außerdem schon genannt).

Das wirklich Erschreckende daran ist aber, dass du denkst, als Polizeibeamter (so du denn wirklich einer bist; ich hoffe, nicht.....) über Verschuldensfragen bei einem Verkehrsunfall entscheiden zu können (dazu bist du weder befugt, noch befähigt) und möglicherweise deine "Weisheiten" bei den Unfallbeteiligten zum Besten gibst.

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Vernünftigerweise geht man zum Anwalt und lässt den Schaden von einem selbstbeauftragten Sachverständigen bewerten.

Es gibt erstaunlich viele Menschen, die unangenehme Ereignisse perfekt verdrängen können und sich jeglicher anderslautenden Argumentation komplett verschließen. Das muß übrigens nicht einmal böswillig sein.

Dagegen hilft nur sofort einen Anwalt einzuschalten, alles andere wäre Zeitverschwendung.

Und dem ist, bevor es wieder eine unendliche Diskussion wird, nichts hinzuzufügen.

Ab zum Anwalt!

Zitat:

@Polo6N_98 schrieb am 24. September 2018 um 09:08:55 Uhr:

 

...

So soweit so gut, der Beamter der den Unfall aufgenommen hat, meinte ich solle zu einem Lackierer gehen und ein Kostenvoranschlag machen lassen und der gegnerischen Versicherung einreichen. ...

Verstehe nicht, warum Polizisten sich immer so aus dem Fenster lehnen und in die Schadensregulierung eingreifen müssen.

Zitat:

... deshalb warten die auf die Akten von der Polizei.

 

Was soll ich jetzt tun?

Sorry für den Roman, mir ist sowas zum ersten mal passiert.

 

Danke vielmals

 

PS : wenn jemand, Rechtschreibfehler findet kann Sie, auch behalten.

Wenn die Akten der Polizei vorliegen, sollte einer Regulierung eigentlich nichts mehr im Wege stehen.

Evtl. wäre ein Anwalt sinnvoll, damit du trotz Regulierung auf kein Ansprüche verzichten musst

Themenstarteram 24. September 2018 um 7:46

Danke für die Infos.

Anwalt wäre leider nicht möglich. Weil ich keine Rechtschutzversicherung habe.

Aber reicht den die Akte bei der Polizei nicht aus, um den Schaden regulieren zu können?

Zitat:

@Polo6N_98 schrieb am 24. September 2018 um 09:46:44 Uhr:

Danke für die Infos.

Anwalt wäre leider nicht möglich. Weil ich keine Rechtschutzversicherung habe.

Aber reicht den die Akte bei der Polizei nicht aus, um den Schaden regulieren zu können?

Den Anwalt darf die gegnerische Versicherung bezahlen. ;)

Tolle Antworten. Wieso zum Anwalt. Last erst mal die Versicherung die Polizeiakte einsehen und dann wird die schon zahlen. Erst wenn die eine Zahlung ablehnt sollte man zum Anwalt.

@Polo6N_98

Weil die Versicherung vom ersten Moment an mit ihren Rechts- und Kfz-Experten dem Geschädigten gegenübertritt und den Schaden immer kleiner rechnet als er ist. Deshalb sollte man sich ebenfalls mit fachkundiger Hilfe versorgen, damit man nicht beschissen wird. Die Kosten dürften in diesem Fall auch nicht an dir hängen bleiben und bei sowas muss man auch meist nicht mit irgendwelchen Kosten in Vorleistung gehen. Scheu dich nicht davor, zuerst mit einem Anwalt zu sprechen. Sowas ist dort tägliches Geschäft und so kommst Du zu deinem Recht.

Themenstarteram 24. September 2018 um 9:11

Danke vielmals. Ich warte noch paar tage ab, bis ich wieder Post von der gegnerischen Vericherung erhalten. Wenn, die Zahlung abgelehnt wird dann gehe ich zum Anwalt.

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 24. September 2018 um 10:46:17 Uhr:

Tolle Antworten. Wieso zum Anwalt. Last erst mal die Versicherung die Polizeiakte einsehen und dann wird die schon zahlen. Erst wenn die eine Zahlung ablehnt sollte man zum Anwalt.

Dass die zahlen, steht für mich aufgrund der Beschreibung des TE ausser Frage. Wieviel sie zahlen wollen, ist allerdings immer wieder das Problem.

Hier kann von Anfang an ein (fähiger) Anwalt die Weichen stellen. Fairerweise muss man dazusagen, dass hier gefühlt jeder zweite Geschädigte einen unfähigen hat.

Später wird es schwieriger die Restsumme zu fordern.

 

Abhängig vom Schaden, WBW, gewünschte Art der Regulierung, ...wurde evtl. mit dem KVA schon der erste Fehler gemacht - der TE sollte also aufpassen, dass nicht weitere folgen.

Geh zum Anwalt, Rechtsschutz brauchst du dafür nicht da die gegnerische Versicherung zahlt den Anwalt, gut das du die Polizei geholt hast, da ist wenigstens festgehalten wie und was passiert ist. Der ältere Herr hat wohl vergessen was passiert ist oder wie auch immer.

 

Wie hoch ist denn der Schaden lt. Kostenvoranschlag?

Themenstarteram 24. September 2018 um 11:21

Der Schaden ist laut Kostenvoranschlag ca 900€.

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 24. September 2018 um 09:59:09 Uhr:

Den Anwalt darf die gegnerische Versicherung bezahlen. ;)

...wenn sich herausstellt, dass ihr Versicherungsnehmer der Verursacher war.

So ehrlich sollte man dem TE gegenüber schon sein.

Es ist nicht so, als bestünde gar kein Kostenrisiko.

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