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Schaden am eigenen KFZ durch Falschparker - Schadenersatz möglich?
Hallo zusammen,
folgende Situation: In meiner Wohnstraße werden sehr häufig Fahrzeuge geparkt, obwohl dies nicht erlaubt ist (Spielstraße). Dadurch werden regelmäßig größere Fahrzeuge (Müllabfuhr, Rettungswagen, Paketdienste, Handwerker) behindert und zudem erschweren die Falschparker auch das Rangieren von anderen KFZ.
Erst gestern stand wieder einmal ein Falschparker so besch...., dass ich zwar aus meiner Garage herausfahren konnte, jedoch musste ich dafür durch einen angrenzenden Grünstreifen fahren, wodurch ich mir einige Kratzer in die Seite gefahren habe. Ob die Kratzer mittels Polieren wieder rausgehen, kann ich aktuell noch nicht einschätzen...
Habe ich im Nachgang noch irgendwelche Möglichkeiten hier Schadenersatzansprüche geltend zu machen oder war es meine eigene Schuld, dass ich einfach so über den Grünstreifen gefahren bin?
Ein Foto von der Situation habe ich gemacht, sodass ich hierfür auch ein Beweismittel hätte.
Danke vorab für eure Einschätzungen.
Beste Antwort im Thema
Unabhängig welcher Bereich es ist, wirst du keinen Schadensersatzanspruch an den Falschparker stellen können.
Denn der Verursacher des Schadens bist du selbst. Dass der Falschparker dich in deiner Bewegungsfreiheit einschränkt hat, ist zwar blöd und dafür kann er eine OWI bekommen, aber er hat keine Schuld an deinem Schaden.
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15 Antworten
Servus, so wie ich das sehe hast Du keine Ansprüche. Zur Not muss man sich einweisen lassen bzw. die Polizei holen, die dann entscheidet ob abgeschleppt wird. Oder man nimmt sich ein Taxi und stellt die Taxirechnung dem Halter in Rechnung.
Das was der falschparker bekommt ist höchstens ein Strafzettel wegen falschparken. Du hättest theoretisch die Polizei informieren müssen dass du da nicht raus kannst, diese müssten den Besitzer ausfindig machen oder abschleppen lassen. Ich verstehe das es in der Praxis mehrere Stunden dauern würde und somit eigentlich es niemand tut. Außerdem hast du vermutlich keine Zeugen oder einweiser gehabt und somit könntest du es einfach behaupten das es dir so passiert ist, aber beweisen kannst du es nicht mehr. Keine Polizei vor Ort gewesen obwohl ein Schaden festgestellt wurde. Ist also sehr schwierig hier was nach zu weisen. Zumindest müsstest du dir sehr viel Mühe und Ressourcen einsetzen um Recht auch zu kriegen und nicht nur zu haben.
Ich versetze mich jetzt mal in die lage des falschparkers: auf dem Bild sehe ich mein falsch geparktes Fahrzeug und auf einem weiteren Bild Ihren Schaden am Fahrzeug den Sie sich sonst noch wo geholt haben und jetzt versuchen über mich ihre karre zu reparieren. Ich würde sagen, reden sie mit meinem Anwalt.
Damit wäre das Gespräch für mich beendet.
Ich hoffe du verstehst worauf ich hinaus will. Würde ein Krankenwagen die karre weg schieben, dann wäre das was ganz anderes, aber bei dir ging es ja nicht um Leben und Tod, Gefahr war nicht im Verzug, von daher seh ich da keine Möglichkeit. Lass es weg polieren, und gut ist.
Zeugen gibt es, das wäre also kein Problem. Polizei hatte ich auch überlegt aber will man die am Sonntagabend mit so etwas belästigen? Die sind doch sowieso chronisch unterbesetzt und werden für andere Dinge viel notwendiger gebraucht als für nen dämlichen Falschparker. Aber wahrscheinlich wäre das wirklich die einzige Option gewesen.
Was mich einfach nervt ist die Tatsache, dass hier fast täglich Autos parken, obwohl es nicht erlaubt ist. Würden sie niemanden dabei stören, wäre das auch kein Problem aber sie behindern den Verkehrsfluss. Die Hausverwaltung kann/will nichts machen, weil es angeblich eine Privatstraße ist. Dabei könnte man ja einfach mittels ein paar Schildern nochmal auf das Parkverbot hinweisen...
Ja was denn nun? Privatstraße oder Spielstraße oder vielleicht doch ein verkehrsberuhigter Bereich? Sind drei verschiedene Sachen, bei denen drei unterschiedliche Regelungen gelten können. Abgesehen davon, den Schaden hast doch du verursacht, warum sollte jemand anders dafür bezahlen?
Vielleicht ist es eine Zufahrt für die Feuerwehr - da kannst du auch einmal fragen und wenn´s entsprechend ausgeschildert wird und jemand dennoch dort falsch parkt, wird´s empfindlich teuer. Nur eine Idee.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 5. Juni 2017 um 19:16:55 Uhr:
Ja was denn nun? Privatstraße oder Spielstraße oder vielleicht doch ein verkehrsberuhigter Bereich? Sind drei verschiedene Sachen
Zwei.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 5. Juni 2017 um 23:12:45 Uhr:
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 5. Juni 2017 um 19:16:55 Uhr:
Ja was denn nun? Privatstraße oder Spielstraße oder vielleicht doch ein verkehrsberuhigter Bereich? Sind drei verschiedene Sachen
Zwei.
Nein, drei. Wenn ich drei schreibe, dann meine ich auch drei.
https://www.muenchen.de/.../...strassen-verkehrberuhigte-Bereiche.html
Verkehrsberuhigter Bereich ist zutreffend.
Unabhängig welcher Bereich es ist, wirst du keinen Schadensersatzanspruch an den Falschparker stellen können.
Denn der Verursacher des Schadens bist du selbst. Dass der Falschparker dich in deiner Bewegungsfreiheit einschränkt hat, ist zwar blöd und dafür kann er eine OWI bekommen, aber er hat keine Schuld an deinem Schaden.
genauso ist es ... kommt man wegen Falschparker nicht aus seiner Einfahrt / Garage, ruft man die Polizei. Die veranlassen dann alles weitere, ggf. auch das Abschleppen, was der Parksünder am Ende dann bezahlen muss.
Wird man hier eigenmächtig tätig, trägt man selber die Kosten - auch für Schäden, die man am eigenen PKW verursacht, weil man nicht warten kann/will.
Alles klar, Danke für eure Antworten! Hatte es genauso vermutet und werde beim nächsten mal die Polizei informieren.
gilt aber nur, wenn du nicht vom Gelände runter kommst.
Kommst du nicht IN deine Einfahrt, hast du weniger Möglichkeiten...
@TE: Kennst du denn die Besitzer der Fahrzeuge? Wenn ja, dann könntest du sie erstmal ansprechen. Ich wohne selbst in einem verkehrsberuhigten Bereich und habe die Erfahrung gemacht, dass viele gar nicht wissen, was das ist und somit die gültigen Regeln auch nicht kennen.
Schäden am eigenen Fahrzeug weil Du Dich evt verschätzt hast, wirst Du nicht ersetzt bekommen.
Polizei rufen die denjenigen abschleppen lässt oder ein Taxi nehmen und die Rechnung an den Falschparker schicken.
Schadenersatz hab ich grade für einen Kurierfahrer mit Anhänger durchgesetzt, der auf Grund eines Falschparkers in einer Einbahnstrasse feststeckte.
Routinierte Taxifahrer schalten in so einer Situation auch mal das Taxameter ein und schicken dem Falschparker die Rechnung.