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Schaden am Leihwagen inkl. Fahrerflucht

Themenstarteram 14. Februar 2013 um 17:12

Guten Tag,

gestern hat man mir von einem Leihwagen vom Autohaus (gefahren wegen einer Garantiereparatur an meinem Wagen) den Fahrerspiegel vermutlich abgefahren. Es gibt keine Zeugen und keine Anhaltspunkte, die auf den Verursacher hinweisen. Ich habe die Polizei den Schaden aufnehmen lassen und bin dann heute morgen zum Autohaus gefahren und habe den Schaden gemeldet. Die meinen jetzt natürlich, daß ich den Schaden selbst tragen muss, die Teilkasko mit einer Selbstbeteiligung von 2500€ (!) zahlt natürlich auch nicht.

Ist dieser Schaden durch eine andere Versicherung (Haftpflicht?) abgedeckt, oder bin ich überhaupt in der Pflicht, da irgendwas zu bezahlen, vor allem weil kein Leihvertrag besteht, da ich den Schlüssel nur so in die Hand gedrückt bekommen habe ohne irgendwas zu unterschreiben? Sogar der Fahrzeugschein war nicht im Wagen...

Lieben Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

 

Ich denke zur Kulanz gehört auch Kundenbindung.

Kundenbindung ist für mich in dem Fall, daß der TE den EK des Spiegels sowie eine geringe AW-Pauschale der Reparatur bezahlt. Ich muss in "meinem" AH auch nie was unterschreiben, wenn ich von dort ein Auto bekomme. Aber selbstverständlich ist für mich trotzdem, daß ich eine SB habe.

 

So long

Ghost

Ich meinte mehr die Kundenbindung zwischen Verleihfirma und Werkstatt/Autohaus.

Die Verleihfirmen verdienen auf diese Weise einen bestimmt nicht zu verachtenden Anteil am Gesamtumsatz.

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Ich würde den Schaden zahlen, denn das fällt in Deine Pflicht als Leihnehmer, den geliehenen Gegenstand im vereinbarungsgemäßen Zustand - also unbeschädigt und höchstens im üblichen Rahmen entsprechend der Fahrkilomter abgenutzt - zurückzugeben. Diese Pflicht würde ich als juristischer Laie auch dann sehen, wenn Du den Schaden selbst gar nicht verursacht hast.

Themenstarteram 14. Februar 2013 um 17:28

Joa sowas in der Richtung hab ich mir auch schon gedacht. Frage ist halt, ob man das noch irgendwie anders umgehen kann.

am 14. Februar 2013 um 17:37

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

Ich würde den Schaden zahlen, denn das fällt in Deine Pflicht als Leihnehmer, den geliehenen Gegenstand im vereinbarungsgemäßen Zustand - also unbeschädigt und höchstens im üblichen Rahmen entsprechend der Fahrkilomter abgenutzt - zurückzugeben. Diese Pflicht würde ich als juristischer Laie auch dann sehen, wenn Du den Schaden selbst gar nicht verursacht hast.

ohne vertrag ist das sone sache.

deswegen machen die autohäuser doch den ganzen heckmeck idr mit vertrag für jede probefahrt und km vorgaben und selbstbeteiligung und allem zippundzapp.

"einfach schlüssel in die hand" hab ich schon ewig nicht mehr erlebt.

wie es sich aber im falles eines rechtstreits genau verhält weiss ich nicht.

Es ist für den Leihnehmer eher nicht hilfreich, zu behaupten, es gebe überhaupt keinen Leihvertrag, denn dann hätte er das Fahrzeug unberechtigt genutzt. ;) In so einem Fall wird dann sicherlich ersatzweise eine Minimalvereinbarung angenommen à la "Hier, fahr den Hobel, solange Deiner bei uns ist, und bring ihn vollgetankt wieder". Damit wäre über eine eventuelle Kaskoversicherung gar nichts vereinbart, wohl aber die implizite (weil generell übliche) Bedingung, das Fahrzeug heil zu lassen und für Schäden geradezustehen.

Das ganze mit dem Vorbehalt, daß wenn der TE dort regelmäßig Leihfahrzeuge nimmt und ihm die Einzelregeln zu Haftung und Selbstbeteiligung bekannt sein müssen (weil er sie bis dato immer unterschrieben hat), beide Seiten vermutlich darauf bestehen können (je nachdem, wer den Vorteil hat), daß diese auch diesmal gegolten haben.

Jetzt begebe ich mich aber ins Reich der Amateurjuristik ...

Themenstarteram 14. Februar 2013 um 18:41

Naja man kennt die Leute halt da, ist halt aufm Dorf ;)

Ich will mich auch gar nicht in einen Rechtsstreit mit denen begeben, nur ein paar Argumente in Richtung Kulanz wären natürlich nicht schlecht :D

am 14. Februar 2013 um 18:45

Zitat:

Original geschrieben von Mcstraffi

Naja man kennt die Leute halt da, ist halt aufm Dorf ;)

Ich will mich auch gar nicht in einen Rechtsstreit mit denen begeben, nur ein paar Argumente in Richtung Kulanz wären natürlich nicht schlecht :D

wenn du die leute kennst, einige dich mit ihnen auf den EK des spiegels, und lass die dafür kostenlos einbauen,

irgendwie so.

stellt dir einfach vor, du hättest den wagen nicht geliehen gehabt, dann wäre dir das bei deinem eigenen wagen passiert...

hättest du es auch zahlen müssen, wenn fahrerflucht vorliegt.

darauf läuft es ja hinaus.

Themenstarteram 14. Februar 2013 um 18:51

Ja EK haben die schon von sich aus angeboten, aber weiß der Teufel was so ein Spiegel von einem Touran kostet...

Servus!

Ersatzteile (Als Richtwert)

Ca. 100€, bei VW selbst bissle mehr, wovon auszugehen ist.

Zitat aus einem anderen Unterforum (Touran) bei dem Fahrzeug:

Zitat:

Die Kosten lagen damals (2002 bei 180 für die Teile und 150 für die Lackierung in Wagenfarbe).

 

M.

Zitat:

Original geschrieben von Mcstraffi

Die meinen jetzt natürlich, daß ich den Schaden selbst tragen muss,

solange du den eigentlichen schädiger nicht ausfindig machst, bist du dafür haftbar!

Zitat:

die Teilkasko mit einer Selbstbeteiligung von 2500€ (!) zahlt natürlich auch nicht.

die tk greift hier nicht! wenn würde nur die vollkasko zahlen, aber diese hat i.d.r. ebenfalls eine 4-stellige sb!

Zitat:

Ist dieser Schaden durch eine andere Versicherung (Haftpflicht?) abgedeckt,

nein!

Zitat:

vor allem weil kein Leihvertrag besteht,

verträge können auch mündlich abgeschlossen werden....und das kleingedruckte hättest du ja jederzeit einsehen können!

Zitat:

Sogar der Fahrzeugschein war nicht im Wagen...

den fz-schein sollte man ja auch nicht im wagen aufbewahren!

am 14. Februar 2013 um 20:37

Moin,

schöner Trick :D

- So kann man zusätzlich Geld verdienen :rolleyes:

Der Täter ist ja unbekannt.

 

schönen Gruß

Wäre ja auch nicht anders, wenn es dein Auto wäre und dir einer den Spiegel abfährt ohne das er sich bei dir meldet -> auf dem Schaden bleibst du sitzen.

Ist jetzt doof gelaufen für dich, aber ich würde da es erst gar nicht auf Kulanz versuchen.

Ich würde das Autohaus bitten es gegenüber der Verleihfirma über Kulanz zu regeln.

Ist zwar schon fast 20 Jahre her, aber bei mir hat das mal geklappt.

am 15. Februar 2013 um 7:02

Zur Kulanz gehört, dass es Urteile dazu gibt, dass ein Kunde stillschweigend von einer VK ausgehen kann. ABER: Auch dann beträgt (bei "echten" Mietverträgen) eine SB schnell 200 oder 500 Euro und mehr kostet der Spiegel sicher nicht.

Ergo: Zahlen. Wäre Dir mit Deinem eigenen Auto genauso passiert.

Amen

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Zur Kulanz gehört, dass es Urteile dazu gibt, dass ein Kunde stillschweigend von einer VK ausgehen kann. ABER: Auch dann beträgt (bei "echten" Mietverträgen) eine SB schnell 200 oder 500 Euro und mehr kostet der Spiegel sicher nicht.

Ergo: Zahlen. Wäre Dir mit Deinem eigenen Auto genauso passiert.

Amen

Ich denke zur Kulanz gehört auch Kundenbindung.

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