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Schaden am PKW dann "Fahrerflucht" - eventuellen Täter ermitteln

Themenstarteram 8. April 2018 um 21:35

Hallo Leute,

ich bin heute mittag zu meinem Kfz und musste feststellen, dass von Samstag auf Sonntag jemand meinte, unser Auto streifen zu müssen. Das Auto stand in einer Linkskurve und hatte vorne links, Kotflügel, Scheinwerfer und Stoßstange Streifschäden (Kratzer, kleine Delle). Natürlich hatte der Täter weder Zettel hinterlassen, noch hat er sich bei der Polizei gemeldet.

Ich rief also die nächste Dienststelle an und informierte die Beamten, dass ich einen Schaden am Auto habe und der Täter flüchtig sei. Ich sollte dann zur Dienststelle und Anzeige erstatten sowie den Wagen zwecks Beweisaufnahme vorführen. Bevor ich aber los bin, hab ich unsere Straße abgesucht und tatsächlich einen PKW gefunden, der einen Schaden aufwies, der in Art, Umfang und Höhe zu unserem passte. Hab noch schnell Fotos geschossen und bin zur Dienststelle.

Vor Ort nahm man nur den Sachverhalt und Fotos vom Schaden auf. Auf den Hinweis mit dem eventuellen Täter kam nur zurück, dass man dem zwar nachgehe, wenn der Fahrzeughalter dies aber nicht zugebe, wird das Verfahren wohl im Sand verlaufen. Hatte dann darauf hingewiesen, dass die Spuren schon ziemlich eindeutig sind und ich an einen der Kratzer sogar Wagenfarbe vom Verursacher hatte, welche tatsächlich zur Farbe des potentiellen Versurachers passte.

Nach der Aufnahme der Anzeige fuhren wir gemeinsam in die Straße, der eventueelle Täter, bzw dessen Fahrzeug waren nicht mehr vor Ort.

Meine Frage diesbezüglich:

- ich hab ne Verkehrsrechtsschutz, ist es möglich, über diese einen Gutachter zu beauftragen, der die Schäden an beiden Fahrzeugen ermittelt um evtl. Übereinstimmungen zu erhalten?

- falls ja, wie beauftrage ich diesen

Klar, ich fahre morgen nach der arbeit ohnehin zur Versicherung, aber vielleicht hat ja jemand bereits ähnliche Erfahrungen und kann mir diesbezüglich Tips zur Herangehensweise geben.

Besten Dank

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17 Antworten

Zitat:

@Jenslutz schrieb am 08. Apr. 2018 um 23:35:42 Uhr:

- ich hab ne Verkehrsrechtsschutz, ist es möglich, über diese einen Gutachter zu beauftragen, der die Schäden an beiden Fahrzeugen ermittelt um evtl. Übereinstimmungen zu erhalten?

Das kann man in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Gewöhnlich wird ein Gutachter aber nicht "ins blaue hinein" bezahlt.

 

Zitat:

@Jenslutz schrieb am 08. Apr. 2018 um 23:35:42 Uhr:

- falls ja, wie beauftrage ich diesen

schriftlich, oder mündlich würde mir da spontan einfallen.

 

Zitat:

@Jenslutz schrieb am 08. Apr. 2018 um 23:35:42 Uhr:

und kann mir diesbezüglich Tips zur Herangehensweise geben.

An erster Stelle stünden da für mich, falls noch nicht geschehen, die Beweissicherung (Fotos, idealerweise mit Maßstab) am "Gegnerfahrzeug"

Andernfalls lässt der "Gegner" das Fahrzeug zügig reparieren, wenn er nicht ganz dämlich ist.

 

 

Zitat:

@Jenslutz schrieb am 08. Apr. 2018 um 23:35:42 Uhr:

wenn der Fahrzeughalter dies aber nicht zugebe, wird das Verfahren wohl im Sand verlaufen.

Das ist die strafrechtliche Seite.

Wichtiger für dich ist aber wohl eher die zivilrechtliche Seite. Die Versicherung ist in der Regulierungspflicht, unabhängig von der Fahrerfrage.

Es sei denn du bist auf "Rache" gesinnt und willst nur, dass der Verursacher Buße tut. Dann verläuft dass vermutlich wirklich im Sande. Dafür reicht dann meistens schon, wenn der Fahrer bzw. Halter einfach die Klappe hält.

 

Jetzt musst du überlegen wie sicher Du dir deiner Sache bist, sprich wie sicher ist, dass der gefundene wirklich der Verursacher ist?

Dann ab zum Anwalt und den Schaden bei seiner Versicherung geltend machen. Zusätzlich, wenn noch nicht geschehen, Anzeige wegen Fahrerflucht gegen Unbekannt und wegen Verdacht Der Fahrerflucht gegen den Fahrer des genannten Wagens.

Themenstarteram 8. April 2018 um 22:07

hallo @guruhu vielen dank für deine schnelle antwort

Zitat:

schriftlich, oder mündlich würde mir da spontan einfallen.

wie ein vertrag bzw. die beauftragung einer dienstleistung zustande kommt, ist mir durchaus bewusst. es hätte ja auch durchaus sein können, dass dies meine oder die der gegnerischen versicherung macht

Zitat:

An erster Stelle stünden da für mich, falls noch nicht geschehen, die Beweissicherung (Fotos, idealerweise mit Maßstab) am "Gegnerfahrzeug"

Andernfalls lässt der "Gegner" das Fahrzeug zügig reparieren, wenn er nicht ganz dämlich ist.

Fotos wurden von meinem Fahrzeug von mir und durch die Beamten, auch unter zuhilfenahme des Maßstabes angefertigt. Fotos vom eventuellen Verursacher nur durch mich, da das eventuelle Tatfahrzeug beim Eintreffen der Beamten in "unsere" Straße nicht mehr vor Ort war

Zitat:

Das ist die strafrechtliche Seite.

Wichtiger für dich ist aber wohl eher die zivilrechtliche Seite. Die Versicherung ist in der Regulierungspflicht, unabhängig von der Fahrerfrage.

Es sei denn du bist auf "Rache" gesinnt und willst nur, dass der Verursacher Buße tut. Dann verläuft dass vermutlich wirklich im Sande. Dafür reicht dann meistens schon, wenn der Fahrer bzw. Halter einfach die Klappe hält.

Jetzt musst du überlegen wie sicher Du dir deiner Sache bist, sprich wie sicher ist, dass der gefundene wirklich der Verursacher ist?

Dann ab zum Anwalt und den Schaden bei seiner Versicherung geltend machen. Zusätzlich, wenn noch nicht geschehen, Anzeige wegen Fahrerflucht gegen Unbekannt und wegen Verdacht Der Fahrerflucht gegen den Fahrer des genannten Wagens.

eben, die straferechtliche seite interessiert mich eher weniger. obgleich eine verfolgung dieser eventuell präventiven charakter für den verursacher aufweist.

die spuren sind schon ziemlich eindeutig. ich habe lackspuren an meinem auto, die mit der des autos übereinstimmen, welches dafür in frage kommt. außerdem weißt das gegnerische fahrzeug am reifen verfärbungen auf, die mit meiner fahrzeugfarbe übereinstimmen. auch die felgen am verursachenden fahrzeug weisen "schmutzrisse" auf, die durch das "streifen eines gegenstandes" verursacht worden könnten. die maximale und minimale höhe des schadens stimmen überein, auch die richtung der streifspuren passen auf den ersten blick.

mir bleibt ohnehin nur der weg zu meiner versicherung, auch, um mir den rechtsbeistand holen zu können.

danke

Zitat:

@Jenslutz schrieb am 09. Apr. 2018 um 00:7:47 Uhr:

wie ein vertrag bzw. die beauftragung einer dienstleistung zustande kommt, ist mir durchaus bewusst. es hätte ja auch durchaus sein können, dass dies meine oder die der gegnerischen versicherung macht

Nunja, Die Frage war ja Gewisserweise doppelt, da Du ja bereits zuvor das selbe gefragt hattest.

 

Aber sei es drum:

 

Fall 1. Du/deine Rechtschutz-Versicherung zahlt den Gutachter. Da muss dann natürlich auch der Gegner mitspielen. Eine Pflicht deinen Gutachter an den Wagen zu lassen, gibt es nicht. Es wird nicht zuletzt viel Geld kosten, evtl. erstmal mehr als der Schaden. Ob du es wiederbekommst ist fraglich.

Fall 2. Was eigentlich üblich ist: die Polizei ermittelt den Halter und sucht den Wagen auf. Wenn er gestern nicht mehr vor Ort war, werden die wohl an die Halteranschrift fahre. Oder auch nur ein Ermittlungsverfahren einleiten, sprich den Halter anschreiben und ggf. zur Fahrzeugvorführung laden. Hängt dann von vielem ab:

- wie groß ist der Schaden

- wie überzeugend warst Du, den Täter gefunden zu haben

- wir ausgelastet ist deine Polizei und noch einiges weitere.

Also hängt es nicht zuletzt etwas vom Zufall ab, ob zeitnah eine Sicherung der Spüren stattfindet. Das ist dann natürlich kein Gutachten, meistens aber schon hinreichend aufschlussreich. Eine etwaige Lackprobe, oder ähnliches ist aber eher einem "Tatort", oder "Alarm für Cobra 11" anzusiedeln. Zumindest zu 99% nicht der popeligen Fahrerflucht, wie die hundertfach täglich vorkommt.

Fall 3a. Es braucht keinen Gutachter. Du meldest es der gegnerischen Versicherung, diese reguliert deinen Schaden, da sie Der Meinung ist, ihr Kunde sei Verursacher.

Fall 3b. Die Versicherung beauftragt einen Gutachter damit, festzustellen, ob der Schaden durch ihren Klienten verursacht wurde. Hat den klaren Nachteil, dass du den Heini an dein Auto lassen musst. Davon ist eigentlich eher abzuraten.

Fall 4. Die Versicherung ist der Meinung ihr Kunde sei nicht Verursacher. Dann müsstest du klagen. Es würde ein gerichtliche Gutachter bestellt. Der klärt dann, ob der Gegner auch Verursacher ist. Oder er klärt es auch nicht. Eine, oder beide Seiten müssten dann für den Gerichtlich bestellten Gutachter zahlen, je nachdem wie das Verfahren ausgeht. Bis dahin vergeht noch viel Zeit. Zeit, in der Spuren "verblassen".

 

 

 

Hoffentlich hast du auch das Kennzeichen mit auf einem Foto!

Auch wenn es wie die übliche Leier klingt: beauftrage einen eigenen Sachverständigen mit der Einschätzung der Schadenshöhe und einen Anwalt mit deren Durchsetzung.

Du hast ja sicherlich das Kennzeichen des potentiellen Schädigerfahrzeugs abfotografiert. Damit lässt sich die Versicherung ermitteln und dann dort die Schadenersatzforderung aufmachen. Ob der Halter des anderen Autos auch der Schädiger ist, das ist für die Regulierung erstmal egal.

Für einen Alleingang ist sowas deutlich zu kompliziert. Wenn Du deine RS-Versicherung in Anspruch nehmen möchtest, dann kannst Du direkt zum Anwalt gehen und der holt dann dort auch die Deckungszusage ein.

Viel Spaß sag ich nur! Habe selbiges durch und bleibe evtl. Auf 1800€ Schaden sitzen! Auto parkte längs und quer gegenüber ein grüner Polo! Nachmittags Karre zerkratzt mit grün dran! Polizei hat aufgenommen wegen Unfallflucht und ich einen Gutachter beauftragt zur Beweissicherung und 3 Wochen später wieder der Polo da mit Beschädigungen an ausgemessener Höhe! Die Dame verweigert die Aussage und Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein da keine Zeugen obwohl nach polizeilicher Inaugenscheinnahme der Polo infrage kommt! Versicherung will nicht zahlen da VN nix zu gibt! Gutachter will Kohle sehen. Sache liegt jetzt beim Anwalt! Schaden war im August 17!!

es muss halt bestätigt werden, das der schaden durch das fahrzeug verursacht wurde oder nicht. und wenn der gegnerische halter nein sagt muss ein richter entscheiden, ob es das auto war oder nicht. bleibt überhaupt nichts anderes übrig. deshalb sind soviele beweise wie möglich am gegnerischen fahrzeug aufzunehmen. am besten mit zollstock die höhe der kratzer fotografieren oder wenn möglich über die polizei oder am besten über den gutachter aufnehmen lassen (wenn beide fahrzeuge zb relativ dicht stehen). der gutachter kann dann zb auch gleich seine meinung dazu schreiben. denn in deutschland entscheiden gutachter (die gerichtlich bestellten allerings^^), nicht richter. die segnen das meistens nur ab...

@bommel-73

"polizeilicher Inaugenscheinnahme der Polo infrage kommt"

Immer wieder faszienierend. Da steht ein beschädigtes Fahrzeug am Straßenrand, welches "in Betracht kommen könnte". Entweder es ist das Fahrzeug oder eben nicht. Mein Fahrzeug hat während seiner bestimmumgsgemäßen Nutzung auch viele Dellen und Schürfwunden bekommen. Und nur weil das so ist, kann jetzt irgendein Kloppi kommen und über meine Versicherung seinen Schaden regulieren?

Entweder du kannst beweisen, dass es das Kfz ist oder eben nicht. Was ist eigentlich dein Anwalt von Beruf?

Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 09. Apr. 2018 um 15:18:43 Uhr:

Entweder du kannst beweisen, dass es das Kfz ist oder eben nicht.

Und genau dazu dient Die polizeiliche Inaugenscheinnahme als erste Maßnahme. Hat dein Auto die Kratzer 10cm höher, Ist es raus. Passen die Positionen auf dem ersten Blick, muss eben dann ein Gutachter ran.

Aber ja: ao gesehen kann erstmal jeder Idiot einen Schaden bei dir (versuchen) geltend (zu) machen.

So an ALLE Schlaumeier die hier ihren Senf dazu gegeben haben sei gesagt: Es wurden Fotos incl. sichtbaren Zollstock bei der Vermessung an beiden Fahrzeugen gemacht und es war schon da klar das alles passt doch letzendlich steht im Schreiben der Staatsanwaltschaft: Nach polizeilicher Inaugenscheinnahme kommt der Pkw dafür in Betracht und ist kein Wortlaut von mir! Die Fotos wurden 2x von der Polizei gefertigt und einmal vom Gutachter. P.s Kurioserweise habe ich mir das Fahrzeug beim nach Hause kommen(nach der Nachtschicht) noch angeschaut und über den guten Zustand gestaunt und Grund war das wir auch mal einen in der Familie hatten der nicht so Schrammen und Rostfrei war.

Ich habe hier einmal eine unfreundliche Nebendiskussion abgetrennt. Bitte lest Euch noch einmal die Beitragsregeln durch- zum Thema und in freundlichem Tonfall sollten die Beiträge gestaltet werden ;)

DANKE! Klar kann ich einige verstehen wenn se mosern aber wenn man erstmal selbst in der Situation ist werden es auch diese Personen es bissel anders sehen. Bin ja ja nicht bekloppt und tue irgendwelche Leute beschuldigen sondern es sollte halt klar sein. Naja mal gucken wo der Weg hin geht und den Zirkus wünsche ich keinem auch nicht den Schlaumeiern! Schönen Abend

Naja, jetzt hast Du das etwas ausführlicher dargelegt. Aber die Aussage des Staatsanwaltes mit "nach Inaugenscheinname" ist aus meiner Sicht dämlich formuliert. Da es nicht von Dir stammt, hier meine Hand zur Versöhnung:)

Jo hab ja heut früh in meiner Pause schnell geantwortet und war müde im Gesicht da Nachtschicht schlaucht! So steht es im Schreiben zur Einstellung des Verfahrens!

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