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Schaden an der C-Säule Golf 7
Guten Tag,
leider ist mir die Tage jemand in den Golf gefahren. Da das Auto nahezu technisch einwandfrei ist und sich der Schaden hauptsächlich kosmetisch ist habe ich vor kostengünstig zu reparieren.
Zu beheben ist definitiv die Undichtigkeit der Tür (Feuchtigkeit/Fahrgeräusche, etc.). Die Tür zu tauschen ist prinzipiell simpel umsetzbar würde das Problem der eingedellten C-Säule nicht lösen. Welche Möglichkeiten werden bei einem solchen Schaden in der Regel angewandt? Spachteln, Reparaturbleche...?
Siehe Schaden anbei.
Ich wünsche allen schöne Feiertage und bedanke mich im Voraus für eure Antworten!
Beste Grüße.
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15 Antworten
Fahr zu einem öffentlich bestellten und vereidigten KFZ-Gutachter und lass das Fahrzeug Sach- und Fachgerecht reparieren. Der Schaden ist ja nicht unerheblich.
Die C-Säule hat ja schon ganz schön was abbekommen. Das ist auf jeden Fall eher ein Schaden den man nicht mal eben zuhause selbst repariert, außer man ist zufällig Karosseriebauer. Das ganze Zentimeter dick mit Spachtel zu überziehen ist auf jeden Fall keine Lösung! Retten kann man irgendwie immer alles, ist aber bei dem Schaden vermutlich wirtschaftlich nicht sinnvoll, sodass eine Werkstatt da wahrscheinlich ein neues Blech für die C-Säule einschweißen würde.
1.Ich sehe da keine C-Säule. ???
2. Das kann man reparieren lassen, wenn die Geometrie der HA stimmt. Schaden ist nicht schön, aber auch nichts dramatisches mMn.
Wie das rep wird wird hängt vom Gutachten ab .Bei einem neuwertigen Auto wird das hintere Seitenteil komplett getauscht.Das ist sehr teuer .Ein guter Spengler kann das eingedrückt Blech auch ziehen und danach verzinnen. Das ist eine zeitwertgerechte Reparatur.Und danach teillackieren..Daswürde ich dir raten .Auf jeden Fall..DerSchaden ist ganz schön..Neues Seitenteil und Türe .Ich glaube ca6000
Wenn das fachgerecht in Deutschland repariert werden soll, ist man bei dem Schaden schnell 5-stellig: Neues Seitenteil hinten, neue Tür, Holm hat auch was abbekommen wenn ich das richtig sehe und muss gezogen werden, neue Felge, Achsvermessung, Konservierung und Lackierung.Ich würde entweder richtig reparieren oder ihn so verkaufen.
Zitat:
@Kluxen schrieb am 20. Dezember 2024 um 11:14:35 Uhr:
Guten Tag,
leider ist mir die Tage jemand in den Golf gefahren. Da das Auto nahezu technisch einwandfrei ist und sich der Schaden hauptsächlich kosmetisch ist habe ich vor kostengünstig zu reparieren.
.............
Beste Grüße.
Wenn da tatsächlich jemand reingefahren ist, dann lässt man den Schaden so reparieren, wie ich das oben schon geschrieben habe und lässt die gegnerische Versicherung das regulieren. Wenn das nur mit Spachtel gemacht wird, wirst du bei einem zukünftigen Unfall überhaupt keinen Spaß mit einer gegnerischen oder der eigenen (Kasko)Versicherung haben.
DIe Versicherung hat sich aufgrund der "unklaren Sachlage" - es war ein klassisches missachten der Rechts-vor-links-Pflicht - für eine Haftungsteilung entschieden.
Damit bin ich ganz und gar nicht zufrieden, daher meine Frage:
Ohne Rechtsschutzversicherung einen Gutachter zu beauftragen und richterlich die Schuldfrage zu klären ist risikobehaftet. Meint ihr nur anhand des Schadenbildes kann geklärt werden, dass der Unfallgegner aktiv in mich reingefahren ist bzw. lässt sich generell nur anhand der Schadensbilder die Schuldfrage klären?
Danke im Voraus!
Ohne Rechtsschutzversicherung ist das Kostenrisiko viel zu hoch. Bei einer etwaigen Klage wird das Gericht sowieso einen weiteren unabhängigen Gutachter beauftragen, der auch bezahlt werden muss. Ausserdem muss der Kläger erstmal finanziell in Vorlage gehen.
Ich kenne nur dein Foto vom Schaden an deinem Fahrzeug und deine Beurteilung des Unfallhergangs. Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen? Gibt es unabhängige Zeugen?
Zur weiteren Beurteilung müsste man Einblick in die Unfallakte haben. Die bekommt jedoch nur ein Rechtsanwalt.
Wenn die Versicherung von unklarer Verkehrslage ausgeht, muss es widersprüchliche Aussagen geben.
Du hast jetzt zum eigentlichen Unfallhergang wenig geschrieben, außer das bei Rechts-vor-Links die Vorfahrt missachtet wurde. Ich meinen Augen (bin kein Anwalt) ist es unerheblich wer am Ende wem rein gefahren ist. Schuld hat der Verursacher des Unfalls und das ist ganz klar derjenige der die Vorfahrt missachtet hat. Da muss der andere ja schon irgendeine wilde Geschichte zu Protokoll gegeben haben.
Zitat:
@Kluxen schrieb am 20. Januar 2025 um 17:42:51 Uhr:
DIe Versicherung hat sich aufgrund der "unklaren Sachlage" - es war ein klassisches missachten der Rechts-vor-links-Pflicht - für eine Haftungsteilung entschieden.
Lass mich raten: Du als Geschädigter und der Unfallgegner sind bei der gleichen Versicherung? Praktisch für den Versicherer, weil er dann beide Verträge hochstufen kann.