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Schaden an einem Mietfahrzeug verursacht

Themenstarteram 25. Februar 2013 um 22:29

Hallo zusammen,

ich hatte am WE ein Malheur mit einem Mietfahrzeug eines Autohauses - das war der Unfallgegner.

Ich wollte mit meinem PKW auf einem Parkplatz rückwärts fahren und wusste da steht noch ein VW Bus. Der fuhr vorwärts an, wollte vom Parkplatz runter und blieb plötzlich stehen (anders kann ich es mir nicht erklären). Ich hab dann zwar noch gebremst, bin aber trotzdem draufgerutscht. War halt glatt genug.

Eigentlich wollte ich den Schaden selbst zahlen, aber heut morgen rief das VW AH an und rief 1500€ auf. Kann das hinkommen?

Der Geschädigte ging gar nicht darauf ein, dass ich den Schaden evtl. selbst übernehmen will und beharrte darauf alles der Versicherung zu melden und ich solle dann nur noch sagen: JA stimmt alles so. Also VW AH will unbedingt die Unfallmeldung selbst machen.

Nun die Fragen:

Wenn ich den Schaden selbst übernehmen will, darf ich dann den KVA einsehen?

Kann das VW AH die offiziellen Verkaufspreise heranziehen, oder müssen die die Teile zu ihrem EK abrechnen?

Wie sieht das mit den Arbeitsleistungen aus, zählt das, was die Werkstatt dem Kunden berechnet, oder dürfen die nur das berechnen, was wirklich an Kosten entsteht?

Ist die Delle in der Hecktür reparabel, oder gibt es automatisch eine neue Tür?

 

Das der Schaden beglichen werden muss, ist mir klar. Das der geschädigte einen Direktanspruch an meine Vers. hat, auch. Mir kommt nur komisch vor, dass er unbedingt über die Vers. abrechnen will und eine Selbstzahlung quasi von vornherein ausschließt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Dellenzaehler ist FAQ-Autor für KFZ-Versicherung !!!

Dafür fehlt es ihm IMO aber doch deutlich an Souveränität.

Er ist ziemlich schnell mit unsachlichen, abwertenden Bemerkungen dabei.

Aber man kann Leute ja auch auf die Ignorierliste setzen.

Im Gegensatz zu dir schreibt er in diesem Forum hilfreiche und fachlich fundierte Beiträge.

Da wüsste ich im Zweifelsfalle, wen ich da vorher auf die Ignoreliste setzen würde.

PS: Sorry für OT.

Leider hast Du nichts sachliches zu meiner Bemerkung beizutragen.

Es geht nicht um fachliche Kompetenz, sondern um Benehmen.

Wenn Du der Meinung bist, daß hier nur ausgewiesene Fachleute schreiben dürfen, dann kannst Du das Forum vermutlich dicht machen.

Mir ist aber bewußt, daß es hier Seilschaften gibt.

In dem Sinne verbuche ich Deine Antwort

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Lass ihn ruhig von seinem Recht gebrauch machen und den Schaden deiner Versicherung melden - dafür braucht er sich nicht mit dir zu unterhalten.

Du kannst den Schaden von der Versicherung zurück kaufen (also selber zahlen)

Vorteil: die Versicherung ist dazu da unberechtigte Forderungen anzufechten und abzuwehren

Ich würde als Geschädigter auch immer direkt mit der Versicherung abrechnen und nicht mit dem Unfallverursacher - das bringt viel zu oft Ärger mit sich. Diese Erfahrung wird er vieleicht auch schon gemacht haben und sich daher garnicht auf solch eine "Verhandlung" einlässt.

Der Geschädigte, egal ob Autohaus oder Privat kann natürlich gemäß Gutachten abrechnen - egal ob er es selbst billig richten kann.

Und auf ein "Smartrepair" der beschädigten Tür braucht er sich auch nicht einzulassen

1500,-€ sind heutzutage sehr schnell passiert auch wenns lange nicht nach solch einem Schaden ausschaut.

Themenstarteram 25. Februar 2013 um 22:46

Bilder

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

Wenn ich den Schaden selbst übernehmen will, darf ich dann den KVA einsehen?

Der Geschädigte macht von seinem gesetzlich verbrieftem Recht auf Direktanspruch gegenüber deiner Versicherung Gebrauch.

Daher wird man dir den Kostenvoranschlag oder das Gutachten nicht zeigen - es wird deiner Versicherung vorgelegt.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

Kann das VW AH die offiziellen Verkaufspreise heranziehen, oder müssen die die Teile zu ihrem EK abrechnen?

Das Autohaus könnte aufgrund der aktuell grassierenden Grippewelle z.B. einen personellen Engpass haben und das Fahrzeug in einer anderen Werkstatt instandsetzen lassen, weil sie es selbst momentan nicht schaffen, das Fahrzeug aber dringend benötigt wird.

Ist deren gutes Recht - und dann werden selbstverständlich die üblichen Teilepreise verrechnet, wie sie jeder andere Kunde auch bezahlen muss.

Hieraus ergibt sich, dass bei einer Eigenreparatur des Autohauses natürlich ebenfalls die normalen Verkaufspreise für Teile und auch die üblichen Stundensätze für Arbeitszeit abgerechnet werden können, wie sie jeder andere Kunde auch bezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

Wie sieht das mit den Arbeitsleistungen aus, zählt das, was die Werkstatt dem Kunden berechnet, oder dürfen die nur das berechnen, was wirklich an Kosten entsteht?

Siehe oben.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

Ist die Delle in der Hecktür reparabel, oder gibt es automatisch eine neue Tür?

Wer sollte hier beurteilen können, ob die Heckklappe derartig beschädigt ist, dass ein Neuteil erforderlich ist, oder ob eine Instandsetzung noch möglich ist?

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

Mir kommt nur komisch vor, dass er unbedingt über die Vers. abrechnen will und eine Selbstzahlung quasi von vornherein ausschließt.

Ehrlich gesagt: Das würde ich als Geschädigter genau so machen.

Warum soll ich mich mit einem Schädiger herumplagen, der seinen Schadenfreiheitsrabatt retten will und jede Kleinigkeit anzweifelt?

Da mache ich von meinem Recht auf Direktanspruch gegen die Versicherung Gebrauch - wie das der Schädiger hinterher mit seiner Versicherung klärt muss mich dann nicht mehr interessieren.

 

Themenstarteram 25. Februar 2013 um 23:09

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Warum soll ich mich mit einem Schädiger herumplagen, der seinen Schadenfreiheitsrabatt retten will und jede Kleinigkeit anzweifelt?

Bisher hab ich dem AH gegenüber gar nichts angezweifelt, sondern lediglich gesagt, dass ich den Schaden wahrscheinl. gern selbst übernehmen will und nach den Kosten gefragt.

Das war auch eine allgemeine Aussage, warum ich das so machen würde - kein Grund, hier gleich beleidigt zu spielen.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

Bisher hab ich dem AH gegenüber gar nichts angezweifelt, sondern lediglich gesagt, dass ich den Schaden wahrscheinl. gern selbst übernehmen will und nach den Kosten gefragt.

Aha.......

 

und was ist dann hier:

 

Kann das VW AH die offiziellen Verkaufspreise heranziehen, oder müssen die die Teile zu ihrem EK abrechnen?

Wie sieht das mit den Arbeitsleistungen aus, zählt das, was die Werkstatt dem Kunden berechnet, oder dürfen die nur das berechnen, was wirklich an Kosten entsteht?

Ist die Delle in der Hecktür reparabel, oder gibt es automatisch eine neue Tür?

 

da mach du dir mal einfach gar keine Gedanken darüber. Oder glaubst du ernsthaft  -dass ausgerechnet du- hier über Entscheidungsbefugnisse verfügst?

 

Heist im Klartext:

 

Wenn du bezahlen sollst oder möchtest, geht es nach deinem "Sach- und Fachverstand" respektive nach dem was du gerne  bezahlen möchtest oder wie?

 

Vergiss es.

 

Beherzige das, was Twelf dir hier geschrieben hat.

 

Erspart dir eine Menge Ärger und vor allen Dingen Lehrgeld...........:D

 

Von da, wo du hier gerne hin möchtest, da sind andere seit Jahren schon wieder zurück..........:rolleyes:

 

 

@Delle:

Genau so ist es - man muss einfach einmal klar machen, dass der Schädiger weder ein Weisungs-, noch ein sonstiges Mitbestimmungsrecht in einem von ihm verursachten Schaden hat, ebensowenig, wie er einen Anspruch auf Einsichtnahme in Unterlagen (Kostenvoranschläge etc.) hat.

Das hat der Gesetzgeber auch aus gutem Grunde so geregelt - nämlich aus genau den von mir genannten Gründen: Der Geschädigte muss sich nicht mit einem Schädiger herumplagen (oder was auch immer), sondern kann sich Kraft Gesetz direkt an die zuständige Haftpflichtversicherung zur Regulierung seines Schadens wenden.

Er kann sich zwar mit dem Schädiger direkt einigen, wenn er es aber nicht will, lässt er den Schädiger einfach links liegen - sein gutes Recht.

Immerhin könnte sich der TE die ausgetauschten Teile aushändigen lassen und selbst verwerten, wofür gibt es sonst ebay u.a. Würde den Schaden zumindest etwas mindern.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

Ich wollte mit meinem PKW auf einem Parkplatz rückwärts fahren und wusste da steht noch ein VW Bus. Der fuhr vorwärts an, wollte vom Parkplatz runter und blieb plötzlich stehen (anders kann ich es mir nicht erklären). Ich hab dann zwar noch gebremst, bin aber trotzdem draufgerutscht. War halt glatt genug.

Hallo,

ich will hier eigentlich kein neues Faß aufmachen, aber aus der Unfallbeschreibung und den Fotos kann ich nicht erkennen, daß Du die Allein- oder Hauptschuld an dem Unfall trägst.

Hier könnte es ein Rolle spielen, wie und wann sich der Unfallgegner bewegt hat und ob der vorher geparkt hat.

Nachdem Du dich aber selbst für schuldig und den Unfallgegner für unschuldig hältst, soll es halt so sein.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCRI

Immerhin könnte sich der TE die ausgetauschten Teile aushändigen lassen und selbst verwerten, wofür gibt es sonst ebay u.a. Würde den Schaden zumindest etwas mindern.

Tja, nur hat weder der Unfallverursacher (TE) noch die Versicherung irgendwelchen Anspruch auf die "alten" Teile. Diese sind und bleiben Eigentum des Geschädigten.

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCRI

Immerhin könnte sich der TE die ausgetauschten Teile aushändigen lassen und selbst verwerten, wofür gibt es sonst ebay u.a. Würde den Schaden zumindest etwas mindern.

Leider völlig falsch !

 

Die Altteile gehöhren dem Anspruchsteller und sonst keinem.

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Tja, nur hat weder der Unfallverursacher (TE) noch die Versicherung irgendwelchen Anspruch auf die "alten" Teile. Diese sind und bleiben Eigentum des Geschädigten.

Na gut.......du warst schneller....:D

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Das hat der Gesetzgeber auch aus gutem Grunde so geregelt - nämlich aus genau den von mir genannten Gründen: Der Geschädigte muss sich nicht mit einem Schädiger herumplagen (oder was auch immer), sondern kann sich Kraft Gesetz direkt an die zuständige Haftpflichtversicherung zur Regulierung seines Schadens wenden.

Er kann sich zwar mit dem Schädiger direkt einigen, wenn er es aber nicht will, lässt er den Schädiger einfach links liegen - sein gutes Recht.

Joh.....

zu diesen Ausführungen passen dann auch irgrendwie  die Unfallanalytischen Betrachtungen des Motortalkhobbysachverständigen Herbert.........:D

Mal ne Frage an die Sachverständigen. In allen möglichen Threads hier lese ich immer was von Teilung 50:50 o.ä. bei Parkplatzunfällen. Käme sowas auch hier in Frage? Nur mal so aus Interesse gefragt?

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