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Schaden an Kotflügel, Lackierung der Tür verweigert

28 Antworten
Themenstarteram 21. September 2012 um 7:12

Hallo zusammen!

Mir ist vor kurzem jemand gegen mein parkendes Auto gefahren wodurch im Kotflügel eine kleine Delle entstanden ist.

Der Kostenvoranschlag von der Werkstatt beinhaltet die Ersetzung und Lackierung des Kotflügels als auch die Lackierung der angrenzenden Tür, um die Farbtöne anzugleichen.

Nun hat sich ein Gutachter von der gegnerischen Versicherung den Schaden angeguckt und alle Positionen auf dem Kostevoranschlag, die etwas mit dem Lackieren der Tür zu tun haben, gestrichen. Er hatte dafür zwei Begründungen:

1) Meine Tür hat bereits einen Kratzer, ist also beschädigt.

2) Ich will die Delle nicht reparieren lassen, sondern mir nur das Geld auszahlen lassen. Dadurch ist der ganze Reparaturablauf natürlich nur hypothetisch und da man nicht weiß ob überhaupt ein Unterschied in der Lackierung auftritt, kann man auch nicht sagen, ob die Tür überhaupt mitlackiert werden müsse.

Weiß jemand, ob das so hinzunehmen ist oder versucht der Versicherungsmensch nur die Kosten zu drücken? Sollte ich noch einen eigenen Gutachter beauftragen? Würde dieser Gutachter ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen?

Danke schonmal für die Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Hi,

wenn du den Schaden eh nich ordentlich beheben lassen willst brauchst du dich eigentlich auch net beschweren wenn eine beilackierung die eh nicht geplant ist nicht ausgeführt wird,wobei schon klar ist das du möglichst viel geld rausschlagen willst,was im grunde auch den recht ist.

Wobei dir klar sein muß das geht zu lasten von uns allen als beitragszahler.

Wenn die Tür schon beschädigt ist würde auch bei einer lackierung die ausgeführt wird abzüge gemacht weil die Tür ja hinterher besser ist als vorher,du müßtest also eh einen teil selbst zahlen.

Nimm das Geld für den Kotflügel und die lackierung und laß wie geplant den Schaden per Smart Repair instand setzten oder fahr mit der Beule rum. Alles andere macht doch mehr Streß als die sache wert ist.

Gruß Tobias

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28 Antworten

Hi,

wenn du den Schaden eh nich ordentlich beheben lassen willst brauchst du dich eigentlich auch net beschweren wenn eine beilackierung die eh nicht geplant ist nicht ausgeführt wird,wobei schon klar ist das du möglichst viel geld rausschlagen willst,was im grunde auch den recht ist.

Wobei dir klar sein muß das geht zu lasten von uns allen als beitragszahler.

Wenn die Tür schon beschädigt ist würde auch bei einer lackierung die ausgeführt wird abzüge gemacht weil die Tür ja hinterher besser ist als vorher,du müßtest also eh einen teil selbst zahlen.

Nimm das Geld für den Kotflügel und die lackierung und laß wie geplant den Schaden per Smart Repair instand setzten oder fahr mit der Beule rum. Alles andere macht doch mehr Streß als die sache wert ist.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

 

Wobei dir klar sein muß das geht zu lasten von uns allen als beitragszahler.

Soll er jetzt für uns auf sein Recht und sein Geld verzichten?:confused: (Vorausgesetzt er hat einen Anspruch darauf)

Dann geh mal zu den ganzen Vertragshändler und Werkstätten und sag denen, dass sie den Versicherungen nur das in Rechnung stellen sollen, was wirklich erforderlich ist ;)

Themenstarteram 21. September 2012 um 10:18

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

 

Wobei dir klar sein muß das geht zu lasten von uns allen als beitragszahler.

 

[...]

Nimm das Geld für den Kotflügel und die lackierung und laß wie geplant den Schaden per Smart Repair instand setzten oder fahr mit der Beule rum. Alles andere macht doch mehr Streß als die sache wert ist.

Naja, ich verzichte ja schon auf die Reparatur und darauf mit einem dellenfreien Auto rumzufahren. Dadurch spart die Versicherung ja schon die Mehrwertsteuer für die Reparaturkosten. Hinzu kommt, dass ich auch darauf verzichtet hab alles nen Anwalt regeln zu lassen, worauf ich auch ein recht gehabt hätte. Dadurch hatte ich zusätzlich zu Werkstattbesuchen, Verzicht aufs Auto auch noch den ganzen Schrift- und Telefonverkehr am Hals. Das sind alles Dinge die ich nicht bezahlt kriege oder zumindest nicht geltend mach. Wenn überhaupt hab ich dem Beitragszahlen bis jetzt nen Gefallen getan ;) Naja, im Ernst, mein schlechtes Gewissen hält sich so ziemlich in Grenzen.

Ich hatte einen ähnlichen Schaden. Kotflügel musste getauscht werden. Mein Gutachter, der wirklich sehr gründlich gearbeitet hat, schrieb im Gutachen auch nur "polieren der angrenzenden Teile". Eine Beilackierung war also bei mir auch nicht drin.

Ich habe auch fiktiv abgerechnet. Gegen den Posten hat die Versicherung nichts gesagt.

Andererseits: http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/323824/

Hi,

hab ja geschrieben das es im Grundsatz dein Recht ist.

Telefon und Portokosten kannst du grundsätzlich mit 25€ geltend machen,zusätzlich zu dem Betrag im Gutachten.

Bei alten Auto´s und minibeschädigungen die ich net repariert werden habe ich mich bisher immer mit dem Verursacher direkt einigen können. Bei mir mal 50€ und bei meiner Frau auch mal 100€ direkt vom Unfallgegner und die Sache war für beide seiten erledigt und beide seiten zufrieden.

Wie gesagt bei Vorschäden wie an deiner Tür sind abzüge aber grundsätzlich rechtmäßig.

Gruß tobias

Themenstarteram 21. September 2012 um 11:37

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

hab ja geschrieben das es im Grundsatz dein Recht ist.

Telefon und Portokosten kannst du grundsätzlich mit 25€ geltend machen,zusätzlich zu dem Betrag im Gutachten.

Bei alten Auto´s und minibeschädigungen die ich net repariert werden habe ich mich bisher immer mit dem Verursacher direkt einigen können. Bei mir mal 50€ und bei meiner Frau auch mal 100€ direkt vom Unfallgegner und die Sache war für beide seiten erledigt und beide seiten zufrieden.

Wie gesagt bei Vorschäden wie an deiner Tür sind abzüge aber grundsätzlich rechtmäßig.

Gruß tobias

Wenn die Sache so wie sie der Gutachter entschieden hat rechtmäßig ist, dann wär für mich auch alles in Ordnung. So wie ich das jetzt gelesen hab, sind Beilackierungen in der Tat nur dann zu erstatten, wenn im Falle einer Reparatur tatsächlich von Nöten gewesen wären. Aber da wirds dann eben schwierig. Man sollte sich auf das Urteil eines Gutachters verlassen und Kürzungen der Versicherung erstmal nicht hinnehmen. Dazu müsste ich natürlich erstmal noch ein ordentliches Gutachten erstellen lassen. Wahrscheinlich wird mir das doch zu viel Arbeit. Die Kosten der Beilackierung betragen etwas 300€ abzüglich dem, was, wie du gesagt hast, durch die Vorschäden flöten geht. Naja mal sehen.

Ich hatte übrigens auch erst eine direkte Einigung angestrebt. Ich hatte dem Unfallgegener 200€ + 60€ fürs Ausmessen des Fahrzeugs vorgeschlagen. Das erschien mir ein fairer Preis bei Reparaturkosten von ca. 1000€ aber er ist nicht drauf eingegangen.

Themenstarteram 21. September 2012 um 11:37

Zitat:

Original geschrieben von IceIceHowie

Ich hatte einen ähnlichen Schaden. Kotflügel musste getauscht werden. Mein Gutachter, der wirklich sehr gründlich gearbeitet hat, schrieb im Gutachen auch nur "polieren der angrenzenden Teile". Eine Beilackierung war also bei mir auch nicht drin.

Ich habe auch fiktiv abgerechnet. Gegen den Posten hat die Versicherung nichts gesagt.

Andererseits: http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/323824/

Danke, das Urteil hat mir etwas weitergeholfen!

Wenn im Kotflügel die Delle ist, warum sollte die Tür mitlackiert werden ?

Das ist heutzutage nicht mehr erforderlich. Die Farben werden elektronisch gemischt, dabei wird der Lackzustand ( Alter, Ausbleichung u.s.w. ) mit berechnet.

Der Gutachter hat m.E. richtig entschieden.

Zitat:

Das ist heutzutage nicht mehr erforderlich. Die Farben werden elektronisch gemischt, dabei wird der Lackzustand ( Alter, Ausbleichung u.s.w. ) mit berechnet.

sorry, das ist --

das ist Schmarrn hoch3,

wenn man von Lackierarbeit keinen Plan hat,

sollte man sich zurückhalten

mfg

Zitat:

Original geschrieben von wolfmuc01

Zitat:

Das ist heutzutage nicht mehr erforderlich. Die Farben werden elektronisch gemischt, dabei wird der Lackzustand ( Alter, Ausbleichung u.s.w. ) mit berechnet.

sorry, das ist --

das ist Schmarrn hoch3,

wenn man von Lackierarbeit keinen Plan hat,

sollte man sich zurückhalten

mfg

Ich war selbst dabei, als man das in einer sehr großen, speziell dafür vorbereiteten Lackerei das vorgestellt hat.

Es wäre nett, wenn Du etwas zurückhaltender schreiben würdest. Wenn man nicht mit einer Meinung hier kondom geht (einstanden ist meine ich) kann man das auch mit anderen, besseren Worten zum Ausdruck bringen. Solche Äußerungen, wie Du sie bringst sorgen immer dafür das hier Themen vorzeitig geschlossen werden.

Also vielleicht mal etwas netter ! ;)

Jeder schreibt hier, seine Erkenntnisse und keine Doktorarbeit. Ich berufe mich auf das was ich sehen und mir erkärt wurde und das war für mich sehr verständlich, im Gegensatz zu dem was Du hier hinterlässt !!!

Für mich ist das NICHTS !

Zitat:

Ich berufe mich auf das was ich sehen und mir erkärt wurde und das war für mich sehr verständlich,

... mir wurde auch schon viel erzählt , grinz*

.. und ich berufe mich auf 30Jahre Lackiererfahrung,

hier geht es um Farbangleichung/Beilackieren das hat mit

mit der von dir beschriebenen Spektralanalyse nichts zu tun,

und netter:

deine Aussage: Das ist heutzutage nicht mehr erforderlich

- ist nicht richtig

 

mfg

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

 

Das ist heutzutage nicht mehr erforderlich. Die Farben werden elektronisch gemischt, dabei wird der Lackzustand ( Alter, Ausbleichung u.s.w. ) mit berechnet.

Das ist wohl der Grund weswegen man Nachlackierungen die in HighTec Lakierereien durchgeführt werden noch nach Jahren deutlich sieht während nachlakierte Stellen einen LowTec Lackierers der seine Farben per Augenmaß anrührt, bzw die Endanpassung vornimmt, selbst direkt aus der Lackiereri raus oft nicht mehr findet wenn man nicht genau weiss was lackiert wurde.

Lustig ist die automatisierte Lackmischerei nach Herstellervorgaben seit fast nur noch Metalliclacke verwendet werden, da sieht man selbst bei Neuwagen das jede Lackcharge minimale Abeichungen gegenüber einer Anderen hat und das trotz exakter Vorgaben. Aber das nennt man Toleranz und die kann man nicht ausschalten, nur ignorieren.

@wolfmuc01

...erklär uns doch bitte wann es denn absolut notwendig ist eine Tür oder gar die ganze Seite mit zu lackieren?

Oft (so meine Erfahrung) wird dies im KH Schaden gern angewand um noch bissl gutes Geld in die Kassen zu spülen oder nicht :D

Möchte mal gar nicht wissen wie oft dieses Beilackieren nur wegen der "Unfähigkeit" einer Persone durchgeführt wird...

Ich rede hier von einer Sach- und Fachgerechten Reparatur und nicht von "ups, der Lackierer hat wohl die Farbe nicht ganz getroffen" :)

Zitat:

Original geschrieben von moon-safari

Hallo zusammen!

...

Der Kostenvoranschlag von der Werkstatt beinhaltet die Ersetzung und Lackierung des Kotflügels als auch die Lackierung der angrenzenden Tür, um die Farbtöne anzugleichen.

Nun hat sich ein Gutachter von der gegnerischen Versicherung den Schaden angeguckt und alle Positionen auf dem Kostevoranschlag, die etwas mit dem Lackieren der Tür zu tun haben, gestrichen.

Gegenfrage:

Wer hat wohl mehr Ahnung? Die Werkstatt, die verkaufen will oder der Gutachter der sein Fach studiert hat und (auch wenn von der VS bestellt) unabhängig ist!

Zitat:

Er hatte dafür zwei Begründungen:

1) Meine Tür hat bereits einen Kratzer, ist also beschädigt.

Würde also Abzüge für dich bedeuten (Neu für Alt).

Zitat:

Weiß jemand, ob das so hinzunehmen ist oder versucht der Versicherungsmensch nur die Kosten zu drücken? Sollte ich noch einen eigenen Gutachter beauftragen? Würde dieser Gutachter ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen?

Du kannst dir noch hundert Gutachten einholen, welche alle auf deine Kosten gehen.

Nimm einfach das angebotene Geld + der Pauschale und gut ist.

Fahr mit der Delle im Auto rum und von dem Geld schön eine Woche nach Malle!

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