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Schaden an verbeultem Fahrzeug ??
Hallo an Alle, ich hätte da mal eine Frage??
Das betroffene Fahrzeug ist ein älteres und schon an einigen Stellen verbeultes Auto.
Jetzt ist das "Schmuckstück" an der bereits mehrfach verkratzten Front (Stoßfänger,Motorhaube) angefahren worden und es sind mehrere Kratzer und Schrammen dazugekommen.
Was kann ich denn jetzt eigentlich geltend machen, da ja die betroffenen Teile schon vorher nicht mehr jungfräulich waren ????
Hab ich jetzt einfach Glück gehabt und kann die neu beschädigten Teile komplett erneuern lassen oder wie läuft das in der Regel ab ??
Danke für eure schnelle Hilfe !
Beste Antwort im Thema
Joh.....wir auch.........
Aber ohne Fotos und Schadenschilderung hast du hier nix zu erwarten..........
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15 Antworten
Hallo Yvivonne!
Das ist ganz einfach: Du gibst einfach alle Vorschäden korrekt an. Die Versicherung und auch ggf. ein Sachverständiger wissen dann, was zu tun ist.
OK Danke Situ, aber ich wüßte gerne was ich erwarten kann bzw. was mich erwartet ??
Joh.....wir auch.........
Aber ohne Fotos und Schadenschilderung hast du hier nix zu erwarten..........
Zitat:
Original geschrieben von Yvivonne
Das betroffene Fahrzeug ist ein älteres und schon an einigen Stellen verbeultes Auto.
Jetzt ist das "Schmuckstück" an der bereits mehrfach verkratzten Front (Stoßfänger,Motorhaube) angefahren worden und es sind mehrere Kratzer und Schrammen dazugekommen.
Nach dieser Beschreibung dürfte an dem Fahrzeug keinerlei Schadenerweiterung mehr eingetreten sein, da die betreffenden Teile bereits vorher beschädigt waren.
Zitat:
Original geschrieben von Yvivonne
Was kann ich denn jetzt eigentlich geltend machen, da ja die betroffenen Teile schon vorher nicht mehr jungfräulich waren ????
Ausgehend von der Tatsache, dass eine Sache nur einmal beschädigt sein kann, kannst du gar nichts geltend machen.
Nennt man überholende Kausalität.
Zitat:
Original geschrieben von Yvivonne
Hab ich jetzt einfach Glück gehabt und kann die neu beschädigten Teile komplett erneuern lassen
Mitnichten.
Der Schädiger hat vermutlich "Glück gehabt".
Er hat eine bereits beschädigte Sache beschädigt und damit keine Schadenerweiterung verursacht (siehe oben - einmal beschädigt ist eben auch beschädigt).
Ersatzansprüche deinerseits bestehen nicht.
Zur Klarstellung: Diese Einschätzung beruht auf den TE-Angaben.
Ohne Fotos der Vor- und Altschäden sowie Fotos der neu hinzugekommenen Schäden kann nur diese Vorabbeurteilung vorgenommen werden.
OK, Delle - es waren 5 Sekunden
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
OK, Delle - es waren 5 Sekunden
Manchmal entscheiden auch mm ob König oder Königin, was sind da schon Sekunden.......
Danke für die Hilfe,
jedoch eine Schadenserweiterung hat sehr wohl stattgefunden, da ja mehrere Kratzer und Schrammen dazugekommen sind oder bin ich da auf dem Holzweg ??
Ich bin so frei, Delle:
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Aber ohne Fotos und Schadenschilderung hast du hier nix zu erwarten..........
aber kaputter als kaputt geht halt nun mal nich
Ich würde mir hier einen Anwalt nehmen und Klage einreichen, dass die das ganze Auto lackieren sollen.
Das soll wohl ein Witz sein ?
Ja, das sollte ein Witz sein ;-))
Ich finde es einfach so dreist, wie manche Leute immer probieren, irgendwo Geld rauszumelken.
Wieso melken?
Wenn der Gutachter bzw. Sie den Vorschaden angibt und die Versicherung den Wert aus Reparaturkosten abzüglich Vorschaden begleicht ist doch alles in Ordnung.
Etwas anders wäre es, wenn Sie die Vorschäden nicht angibt und voll abrechnet. Das wäre VS-Betrug.
Da ihr durch den Parkrempler etc. ein Schaden entstanden ist, ist der Verursacher schadensersatzpflichtig.
Schadenersatzansprüche für ein Teil, was vorher schon durch gleichartige Schäden beschädigt war ????
Ich glaube wohl, dass haut ja den stärksten Eskimo vom Schlitten.