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Schaden auszahlen lassen, wie hoch ist der Betrag?

Themenstarteram 20. August 2021 um 15:03

Hallo,

mein Auto wurde parkend beschädigt. Der schuldige hat dies auch der Polizei gemeldet, worüber ich auch sehr froh und dankend bin.

Ich habe auch direkt Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufgenommen, dann ein Kostenvoranschlag bei der Werkstatt erstellen lassen und wollte mit den Betrag auszahlen lassen.

Wie hoch wird der Betrag sein?

Zieht die Versicherung noch ein Prozentsatz ab von dem, welcher auf dem Kostenvoranschlag steht?

Ich kenne das bisher so, dass sie den Betrag des Kostenvoranschlags auszahlt, ohne die 19%, welche erst bei einer Reparatur nachgezahlt werden.

Kann man das irgendwo nachlesen? Ich habe bisher noch keine eindeutige Aussage gefunden.

Ich habe nur folgende Aussage gefunden:

Zitat:

Bei der fiktiven Abrechnung wird grundsätzlich keine Mehrwertsteuer erstattet. Der Gesetzgeber hat dies nach einer Gesetzesreform so in das Gesetz geschrieben. Mehrwertsteuer wird nur daher nur dann erstattet, wenn nachgewiesen worden ist, dass sie auch tatsächlich angefallen ist.

https://carright.de/.../#hfaq-post-7243

Danke :)

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23 Antworten

Steht irgendwo im BGB.

Zusätzlich zu dem Nettobetrag kannst du noch 25,- € allgemeine Kostenpauschale beanspruchen und je nach Alter des Fahrzeuges und Höhe des Schadens noch eine Wertminderung.

Was Versicherungen bei fiktiver Abrechnung gerne machen? Sie verweisen dich auf eine andere Werkstatt, die akzeptabel ist, aber billiger. Falls dass der Fall sein sollte, rufe bei der anderen Werkstatt an und frag deren Stundensätze ab.

Themenstarteram 20. August 2021 um 15:58

Ja gut.

Wertminderung hätte ein richtiger Gutachter ran gemusst. Hab jetzt nur den Kostenvoranschlag bei Audi machen lassen.

An eine andere Werkstatt verweisen hat die Versicherung nicht getan. Hätte ich aber auch verweigert, da das Auto bisher nur Audi als Stempel hat.

Als ich den Kostenvoranschlag (darin waren auch Bilder vom Schaden) und dann noch mal selbsterstellte Fotos vom Schaden geschickt habe, kam nur als Antwort, dass sie es zu 100% übernehmen.

Nun war der Kostenvoranschlag bei rund 2500€, netto also rund 2000 und überwiesen haben sie aber nur knapp über 1800. Daher meine Frage, ob es da einen nochmaligen Prozentsatz gibt.

Lass dir von der Versicherung die Abrechnung schicken, sofern das nicht von allein geschieht.

Die kürzen gerne diverse Dinge, wie Stundensätze, Verbringungskosten usw..

Ob die Wartung bisher ausschließlich bei Audi bei einer fiktiven Abrechnung eine Rolle spielt?

Wäre sinnvoll gewesen, gleich iegendwo zum Anwalt damit zu gehen. Nun ...

Themenstarteram 20. August 2021 um 16:28

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. August 2021 um 18:10:38 Uhr:

Ob die Wartung bisher ausschließlich bei Audi bei einer fiktiven Abrechnung eine Rolle spielt?

Das war nur, wenn sie mich woanders hingeschickt hätten. Haben aber ja den Kostenvoranschlag akzeptiert.

Eine Abrechnung habe ich noch nicht per post erhalten. Da warte ich mal noch bis nächste Woche.

Anwalt hätte ich gemacht, hätten sie sich geweigert, oder gesagt hätten, sie würden nur irgend einen Prozentsatz übernehmen. Oder andere Probleme.

Ansonsten muss man ja nicht immer Kosten in die Höhe treiben, weswegen Versicherungen auch immer teurer werden.

Sich bissl bescheissen lassen wird dir halt auch nicht gedankt. :)

@NomexX

Anwalt hätte ich gemacht, hätten sie sich geweigert, oder gesagt hätten, sie würden nur irgend einen Prozentsatz übernehmen. Oder andere Probleme.

Ansonsten muss man ja nicht immer Kosten in die Höhe treiben, weswegen Versicherungen auch immer teurer werden.

Ja dann viel Glück dir....

Wenn du schon den oberschlauen Kostenoptimierer raushängen lässt, aber andererseits möglichst viel abgreifen möchtest, dann mach das mal bitte allein.

 

ps: und überlege jetzt gut, was du hier weiter schreibst, sonst kann es passieren, dass ich dir mal die Welt erkläre du Oberschlaumeier.......

Sowas kann ich ja echt ab............

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. August 2021 um 18:10:38 Uhr:

Ob die Wartung bisher ausschließlich bei Audi bei einer fiktiven Abrechnung eine Rolle spielt?

Ja!

Fachwerkstatt

Zitat:

@NomexX schrieb am 20. August 2021 um 18:28:27 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. August 2021 um 18:10:38 Uhr:

Ob die Wartung bisher ausschließlich bei Audi bei einer fiktiven Abrechnung eine Rolle spielt?

Ansonsten muss man ja nicht immer Kosten in die Höhe treiben, weswegen Versicherungen auch immer teurer werden.

Wer hat Dir denn dieses Ammenmärchen erzählt? Der liebe Onkel von der Hamburg-Mülleimer oder die liebe Omi von der Pfefferminzia?

Na ja, auch da gibt es eine Menge Einschränkungen (kann ich hier mangels näherer Angaben nicht beurteilen) und das im Link zitierte Urteil betrifft einen Kaskofall.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 20. August 2021 um 19:19:49 Uhr:

Ja dann viel Glück dir....

Wenn du schon den oberschlauen Kostenoptimierer raushängen lässt, aber andererseits möglichst viel abgreifen möchtest, dann mach das mal bitte allein.

ps: und überlege jetzt gut, was du hier weiter schreibst, sonst kann es passieren, dass ich dir mal die Welt erkläre du Oberschlaumeier.......

Sowas kann ich ja echt ab............

Alles ok sonst ? Manchmal ist nichts schreiben definitiv die bessere Idee :rolleyes:

 

Die Idee, dass man nicht für alles sofort nen Anwalt braucht ist gut gedacht. Leider ist es manchmal besser, man verbrennt lieber etwas (fremdes) Geld, um im Zweifel nicht selber Seines anzünden zu müssen.

 

Ich würde einfach ne Abrechnung anfordern und schauen, woran es liegt. Was anderes wird dir gerade nicht übrig bleiben.

 

 

Delles Beitrag ist für mich nachvollziehbar.

Auf der einen Seite möchte der TE die Kosten nicht "unnötig" in die Höhe treiben, auf der anderen Seite aber das Maximum für sich herausholen. Zu Sätzen der Audi-Werkstatt, wobei mit ziemlicher Sicherheit entweder nicht oder deutlich günstiger repariert wird (sonst würde fiktive Abrechnung keinen Sinn ergeben). Irgendwie widersprüchlich. Und da er selbst keine/wenig Ahnung hat, fragt er hier nach einer kostenlosen Rechtsberatung.

Peter, Du hast es einfach charmanter ausgedrückt :)

Zumal der TE, nach Lesen der FAQ, auch darauf hätte kommen können, dass ihm ein Anwalt kostenfrei zugestanden hätte.... Also bei den letzten Differenzen mit der VS, nach grundsätzlicher Anerkennung des Schades und Streit über z. B. Stundensätze.... dann noch einen Anwalt finden der Bock drauf hat? Dann noch auf den, für ihn kostenlosen Gutachter verzichtet, der auch die Wertminderung berechnet hätte? Klassischer Fall von selbst ins Knie gefi*** :)

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